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Amts- und Anzeigeblatt Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Jn- sertionSpreiS: die kleinsp. Zeile 10 Pf. für den Lezirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Abonnement diertelj. 1 Li. 20 Pf. (incl. Jllustr.Unterhaltbl.) in der Expedition, bei unfern Bo ten, sowie bei allen Reichs- Postanstalten. LO. verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. 40. K«ßr,«»s Dommstag, dcn 1k. Februar 18»3. Ersatz, das diesjährige Wusterungsgeschäft in den Ausheöungs- vezirken Schwarzenberg und Schneeberg bett. Unter Hinweis auf den nachstehenden, für die diesjährige Musterung im Bezirke der Königlichen Anushauptmannschaft Schwarzenberg ausgestellten Ge- schäfrsplan werden u. die Militärpflichtigen deS Jahrganges 1873 und i>. diejenigen Militärpflichtigen früherer Altersklassen, welche noch keine endgiltige Entscheidung über ihr Militärverhältniß erhalten haben, oder von der Gestellung zur Musterung nicht ausdrücklich entbunden sind, veranlaßt, zu den nachstehend festgesetzten MnsterungSterminen vor der Ersatz kommission pünktlich zur Vermeidung der Zwangsvorsllhrung und der in 8 26 der Wehrordnung angedrohten Strafen und Rachtheile zu erscheinen, während das persönliche Erscheinen in den LoosungSterminen den Militärpflichtigen frei gestellt bleibt. Dabei wird auf nachstehende Bestimmungen besonders aufmerksam gemacht: 1) Die von der Ersatzkommission ausgesprochene, im Loosungsscheinc vermerkte Entscheidung ist nicht endgiltig, erst von der Königlichen Ober Ersatzkommission wird im Aushebungstermine entscheidende Bestimmung getroffen. 2) Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine ' verhindert sind, haben ein ärztliches Zeugniß einzureichen, welches, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, durch die OrtSbehörde zu be glaubigen ist (8 62,r der Wehrordnung). 3) Militärpflichtige, welche sich im MustcrungStermine freiwillig zur Aushebung melden und dadurch aus ihre LooSnummer verzichten, können zwar nicht mit Bestimmtheit darauf rechnen, beim AuShebungSgeschäst demjenigen Truppentheil überwiesen zu werden, zu welchem sie vorgcmustert sind, sie können dagegen bestimmt darauf rechnen, am allgemeinen Einstellungstermine eingestellt, also nicht dem Nachersatz zugetheilt zu werden oder überzählig zu bleiben. ES haben daher Militärpflichtige, welche gern eingestellt sein wollen, den Verzicht auf ihre LooSnummer bereits im Musterungstermine zu erklären. 4) Militärpflichtige, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit bei der Cavallerie verpflichten, dienen, sofern sie dieser Verpflichtung nach gekommen sind, in der Landwehr ersten Aufgebots nur 3 Jahre (8 12,- der Wehrordnung). Refleetirende haben, dafcrn sie das 2l. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die Bescheinigung über die Einwilligung deS VaterS oder des Vormundes, sowie eine obrigkeitliche Bescheinigung darüber, daß der sich Mel dende durch Civilverhältnissc nicht gebunden ist und sich untadelhast geführt hat, bei dem unterzeichneten Civilvorsitzcnden längstens bis zur Beendigung de« Musterungsgeschäft« einzureichen. b) Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen und abhören zu lassen, oder ein Zeugniß eines beamteten Arztes beizubringen (8 6o,ü der Wehr- Ordnung). Die bezüglichen Protokolle sind spätestens im Musterungstermine »orzulegen. 6) Jeder Militärpflichtige, sowie seine Angehörigen sind berechtigt, spätesten» im Musterungstermine Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aus hebung zu stellen. Die Betheiligten sind berechtigt, ihre Anträge durch Vor legung von obrigkeitlich beglaubigten Urkunden und Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen (83 32 und 63,? der Wehrordnung). Kommen gleichzeitig zwei Söhne hilfsbedürftiger Familien zur Gestellung, welche nicht gleichzeitig als Ernährer entbehrt werden können, oder dient einer bereit« in der Armee, so kann auf Grund de« cingcrcichten Zurückstellungs- antrage« der eine zurückgestellt und spätesten« nach Ablauf de« zweiten Militär- pflichtjahre«, bei gleichzeitiger Entlassung de« zuerst eingestellten Sohne« ein gestellt werden (8 32,» der Wehrordnung). Stützt sich ein Zurückstellungs antrag auf die Arbeit«- beziehungsweise AussichtSunsähigkeit der Eltern rc. de» Militärpflichtigen, so muß solche« durch ärztliche Untersuchung im Muster- ung«termin bestätigt werden und haben sich die Betheiligten persönlich mit einzufinden (88 33,s und 63,r der Wehrordnung). Zeugnisse, welche zum Behufe der Befreiung vom Militärdienste oder wegen erbetener Zurückstellung gebraucht und von Behörden — Stadträthen, Bürgermeistern oder Gemeindevorständen — ausgestellt werden, müssen ent weder auf eigene genaue Kenntniß der Verhältnisse der darin Nachsuchenden, oder auf eingezogene sorgfältige Erkundigung sich gründen. Zurückstellung-anlräge, welche die Ersatzkommission für unbegründet be findet, werden der Königlichen Oberersatzkoinmisfion zur Entscheidung vorgelegt. Einsprüche gegen die Entscheidung der Ersatzkommission müssen binnen 10 Tagen, von dem Tage gerechnet, an welchem die Entscheidung der Ersatz kommission für pudlicirt anzusehen war, bei der Königlichen AmtShauptmann- schaft Schwarzenberg unter Beibringung der nöthigen Nachweise und Be scheinigungen erhoben werden. Die OrtSbehörden haben für pünktliche Gestellung der Mannschaften Sorge zu tragen; da« zur Musterung deputirte Mitglied de« Stadtralhe«, Stadtge- »einderathe» oder Gemeinderathe« hat die Rekruten zu begleiten und die Re° krutirungsstammrollen nebst Geburtslisten nnd den sonstigen Belegstücken mitru- bringen (88 61,» und 106 der Wehrordnung). ' Schwarzenberg, am 13. Februar 1893. Der Civilvorsitzendc der Crsatzkommission in den Aus- liebungsdezirken Schwarzenberg nnd Schneeberg. Frhr. v. Wirfing. Zt. Gesch äftsplan. I. Musterungstermine. 1) im Aushebungsbezirke Schwarzenberg: ». im Musterung Sorte im Rathhausc zu Johanngeorgenstadt, den 1. März 1893, von Vormittag« '/,10 Uhr an für die Militärpflichtigen au« den Orten: Breitenbrunn, Breitenhof, Jugel, Steinbach, Steinheidel, Wiltig«tbal und Johanngeorgenstadt; f>. im Mustcruugsorte im Lade Ottenstein in Lchworztnbrry von Vormittag« 8 Uhr an: den 2. März 1893 für die Militärpflichtigen aus den Orten: Bermsgrün, Beierfeld, Bernsbach, Bockau, Crandorf, Erla und Grünhain, den 4. Mär; 1893 für die Militärpflichtigen ans den Orten: Grünstädtel, Langenberg mit Förstcl, Lauter, Markersbach mit Unterscheibe, Mitt weida mit Obermittweida, Neuwelt mit Untersachsenfeld, Obcrsachsen- feld, Pöhla, Waschleithe mit Heide und Wilbenau, den 6. März 1893 für die Militärpflichtigen au« den Orten: Raschau, RitterS- grün, Tellerhäuser und Schwarzenberg; 2) im Aushebungsbezirke Schneeberg: ». im Musterungsorte im Rathhanse in Lößnitz, den 8. März 1893, von Vormittag« 9 Uhr an für die Militärpflichtigen au» den Orten: Alberoda, Dittersdorf, Grüna, Niederafsalter, Niederlöß- nitz, Nicderpfannenstiel, Oberafsalter, Oberpfannenstiel, Streitwald und Lößnitz; I>. im Musterung Sorte in der Lbcrwrin'fchrn' Restauration in Eibenstock von Vormittag« 9 Uhr an: den 9. März >893 für die Militärpflichtigen au« den Orten: CarlSfeld mit WeiterSglaShütte, Neuheide, Oberstützengrün, Schönheide, Schön- heiderhammer und Unterstützengrün, den 10. März 1893 für die Militärpflichtigen au« den Orten: Blauenthal, Hundshübel, Muldenbammer, NeidhardtSthal, Sofa, Wildenthal, Wolfsgrün und Eibenstock; e. im Musterungsorte im Gasthofe zur Lonne in Schneeberg von Vormittags 9 Uhr an: den 11. März 1893 für die Militärpflichtigen aus den Orten: Albcrnau, Aue, Auerhammer, Neudörfel, Schindlers Werk und Zelle, den 13. März 1893 für die Militärpflichtigen aus den Orten: BurkhardtSgrün, Griesbach, Lindenau, NenstLdtel, Niederschlema, Oberschlcma und Zschorlau, den 14. März 1893 für die Militärpflichtigen aus Schneeberg. II. Loosungstermine. 1. den 7. März 1893, von Vormittags 8 Uhr an für die Militärpflichtigen de» Jahrganges 1873/93 aus dem Aushebungsbezirke Schwarzen berg im Lade Ottenstein in Schwarzenberg; 2. den 1b. Mär; 1893, von Vormittags 9 Uhr an für die Militärpflichtigen de» Jahrganges 1873/93 au» dem Anshebungsbezirke Schneeberg im Gasthofe znr Sonne in Schneeberg. Bekanntmachung. Nachdem da« AuStrageu der Anlagcnzettel auf da» Jahr 1893 beendet ist, wird hiermit in Gemäßheit deS 8 22 de» Regulativ« über die Erhebung der Ge meindeanlagen bekannt gegeben, daß etwaige Reklamationen gegen die Höhe der Einschätzung innerhalb einer vom Tage de« Erscheinen« dieser Bekanntmachung ab zu rechnenden tägigen und bis spätestens zum L. März dieses Jahres laufenden Arist unter gehöriger Beobachtung der auf den Anlagenzetteln vorgedruckien diesbezüglichen Bestimmungen bei dem unterzeichneten Stadtrathe schriftlich einzureichen sind. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Reklamationen haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Ferner wird hierbei darauf aufmerksam gemacht, daß nach 8 21 obigen Re gulativ« eine jede abgabenpflichtige Person, welche bei der Einschätzung dez. bei der Austragung der Anlagenzettel übergangen worden sein sollte, verpflichtet ist, die» sofort anzuzeigen und sich Bescheidung wegen seiner Einschätzung beziehend»