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Amts- und Anzeigeblatt Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Jn- sertion-prei«: die kleinsp. Zeile 10 Pf. für den Bezirk -es Amtsgerichts Eibenstock ' ' Expedition, bei unfern Bo- . . i» len, sowie bei allen ReichS- UNd dessen Umgebung. P°st°nst°lten. Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. »s. z«yr,««a. Sonnabend, den 19. November 183S Bikhzählmiii am 1. Dezember 1892. In Gemäßheit des BunreSralhSbeschlusseS vom 7. Juli dieses Jahres und der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 30. Septemder laufenden Iah e« hat eine Erhebung der Viehhaltung nach dem Stande vom 1. Dezember 1882 von Hans zu Hau« nach Maßgabe der den Gemeindebehörden in je l Druckexemplare zugehcnden Verordnung und der dem Zählungssomulare beigedrucklen Bestimmungen stattzufindcn. Zu diesem Zwecke haben die Herren Bürgermeister zu Johanngeorgenstadt und Grünhain, sowie die Herren Gemeindevorstände des amtShauptmannschast- lichen Bezirks in ihren Gemcindebezirken, sowie den im Orte befindlichen selbst ständigen Gütern, die Zählformulare so zeitig zu vertheilen, daß die Formulare spätestens bis zum 23. diese« Monate« im Besitze eines jeden Hausbesitzers, auch wenn in dessen Hause Vieh nicht gehalten wird, sich befinden. Jeder Hausbesitzer ist verpflichtet, nicht nur die Ziffern seine« eigenen Viehbestandes in daS Formular einzustellen, sondern er hat auch dafür Sorge zu tragen, daß das ihm nicht gehörige, aber auf seinem Grund und Boden befindliche Vieh neben dem Namen de« betreffenden Viehbesitzers ange geben wird. Sind in einem Hause Thiere von den im Formulare angegebenen Gattungen nicht vorhanden, so hat der Hausbesitzer ein „Vaent" oder „werden nicht gehakten", in die Spalten des Formulars zu setzen. Vom 5. Dezember 1892 ab haben sich die Gemeindebehörden der Wieder einsammlung der Formulare zu unterziehen und dieselben bis zum 10. desselben Monates zu beenden. Nach gehöriger Prüfung der ausgefüllte» Formulare sind dieselben Seiten der Gemeindebehörden, nach der Katasternummerfolge geordnet, bis üingkens zum 17. Dezember 1892 unerinnerl anher einzureichen. Die Königliche Amtshauptmannschast irechnet auch bei dieser Erhebung auf die thatkrästigc und sorgfältige Thatigkeit der Ortsbehörden, sowie auf die Unterstützung derselben durch die Hausbesitzer. S ch w a r z e n b e r g, am 16. November 1892. Königliche AmtölMptmannschast. Frhr. v. Wirsing. Anläßlich res Baue« der Staatseiscnbahn Saupcrsdorf-Wilzsch- haus finden in nächster Zeit in den Flurbezirken Schönheide, Neuheide und Oberstützengrün zwischen den Stationen 150 und 175, sowie zwischen Station 180 und 190 mittelst Locomotive MassentranSporte statt, wobei die Lommunicationswege von Aeukehn nach Schönheide, Aeuheide nach chkerliükmgrü«, Hberllühengrün nach KSerschönheide, der vorfweg in Äber- und Itnterschönheide sowie die fiskalische Straße von Schönheide nach Skerhühengrün berührt beziehentlich mit Gleisen überschritten werden. Es wird daher für den Verkehr auf genannten Wegen und Straßen während veS PassirenS der Bauzüge Vorsicht empfohlen und den Geschirrführern zur Pflicht gemacht, während des Vorüberfahrens der Züge ihre Gespanne zu führen. "Schwarzenberg, am 16. November 1892. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. v. Wirsing. St. Bekannt«, achllilg, die diesjährige Stadtverordneten-Wahl betr. Mit Ende dieses Jahres scheiden aus dem Stadtverordneten-Collegium die Herren: Kaufmann Richard Hertel, Brauereibesitzer Moritz Hel big, Buchdruckereibesitzer Emil Hannebohn, Gärtner Bernhard Fritzsche, Bretinühlenbesitzer Richarv Möckel, Kaufmann Gustav Emil Tittel, Kaufmann Eduard Friedrich au«, außerdem sind Ersatzwahlen vorzunehmen für die ehemaligen Mitglieder des genannten Collegiums, den verstorbenen Herrn Commerzienraih Hirsch berg und Herrn Sladtrath Friedrich Brandl, sodaß iuSgesammt 9 Stadtverordnete zu wählen sind. Da von den im Amte verbleibenden 12 Stadtverordneten 9 ansässig und 3 unansässig sind, nach dem Ortsstatut dem Stadtverordneten - Collegium aber mindestens 11 ansässige und 6 nnansässige Bürger anzugehören haben, so müssen von den zu wählenden 9 Stattverordncten mindestens 2 ansässig und mindestens 3 unansässig sein. Als Wahltag ist Wonlag, der 5. Dezember 1892 anberaumt worden. Die stimmberechtigten Bürger hiesiger Stadt, welchen Stimmzettel einige Tage vor der Wahl zugehen werden, werden daher hiermit aufgefordert, an diesem Tage von Vormittags 8 Uhr ab bis Nachmittags 1 Uhr ihre Stimmzettel, auf welchem nach Vo>siebentem die Namen von neun wählbaren Bürgern, von denen mindesten- 2 ansässig und mindestens 3 unansässtg sein müssen, zu verzeichnen sind, im Raihhaussaale vor dem versammelten Wahl ausschuß persönlich abzugcben. Die aufgestellte Liste der Stimmberechtigten und der Wählbaren liegt vom 12. November, diesen Tag eingerechnet, bis mit 25. November 1882 tur Einsicht au Rathsstelle au« und c« steht jedem Bethciligten frei, bis znm Ende des siebenten Tages nach Bekanntmachung und Be ginn der Auslegung gegen die Wahlliste beim unterzeichneten Stavtrathe schriftlich oder mündlich Einspruch zu erheben. Eibenstock, den 5. November 1892. Der Stadtrath. I»i-. Körner. R Bekanntmachung. Am 15. November d. Js. ist der 4. Termin der diesjährigen städtischen Anlagen fällig gewesen. Zu dessen Entrichtung ist eine 3wöchige Frist nachgelassen, was mit dem Bemerken bekannt gegeben wird, daß nach Ab lauf dieser Frist ohne vorhergegangene persönliche Erinnerung das Zwangsverfahren eingeleiket werden wird. Eibenstock, am 19. November 1892. Der Stadtrath. »i-. Körner. Bg. Todtenfest. In der Zeit, in der aus den Herbststürmen da uralte Lied vom Sterben und Vergehen schaurig klingt, feiern wir Todtenfest mit wehmüthigem Ge denken an unsere Todten und ernstem Bedenken unsere« eigenen Tode». In diesem Jahre hat der Tag ein besonders düstere« Gepräge: ist doch der Zug de« Tode« mit erschütternder Fruchtbarkeit vorbeigezogen. Der große Schnitter hat mit der Sense der Seuche mehr Halme al« sonst dahinge- mähi und eingesammelt in seine Scheuern. Zahllose Thränen werden jüngst entschlafenen Lieben nach geweint, die :>n« vorangegangen sind in da« unbe kannte Land, au« dem kein Wanderer wiederkehrt, und kaum vernarbte Wunden brechen blutend wieder auf. Wie Bielen wird der Klang der Todtenfest- Glocken ein Mahnruf zu stiller Feier de« Gedächt nisse« an so manche theure, längst geschiedene Ge fährten auf der Wanderschaft durch'« Leben. Aber zum Gedenken gesellt sich auch da« Be denken. Durch Herzen, die sonst so sicher schlugen im Gefühl gesunder Kraft, ist doch bei den Trauer kunden diese« Jahre« ein Schauer gezogen: „Der Sand verinnt. die Stunde schlägt, - Und eh' ein Hauch dies Blatt bewegt, Kann auch die deine schlagen." Aut dem, der sonst die Erde al« die beste aller Welten preist und keine andere Seligkeit kennt als den Genuß de« Augenblicks, legt sich der Gedanke an den Tod wie ein Alp auf die Brust. Wohl dem, der da für die Seinen und sich selbst einen Sterbens trost hat und im Tode nicht da« uferlose Ende sieht. Nur für die löst sich der scheinbare Mißklang beim „Todtenfest" in Wohlklang auf, denen der Glaube eine Brücke schlägt zum Lande de« Wiedersehen« und neuen Lebens ohne Noth und ohne Tod, wo ewiger Frühling blüht nach irdischer Winterreise. Hagesgefchichle. — Deutschland. Bisher sind die Bestimmungen der Gewerbenovelle über die Sonntagsruhe nur für da« Handel«gewerbe in Kraft getreten; dem Bun- deSrath war Vorbehalten worden, den Termin festzu setzen, an dem die Sonntagsruhe auch für die übrigen Gewerbetreibenden einzutreten habe. Wie in parlamentarischen Kreisen verlautet, ist vom Bunde«- rath nunmehr der 1. April 1893 für da- Inkraft treten der betreffenden Bestimmungen in Aussicht ge nommen worden. — Au« Berlin schreibt man: Infolge de« seit Kurzem eingetretencn übergroßen Zudrangc« zu dem niederen Postfach, hat sich die Post-Verwaltung neuerdings veranlaßt gesehen, die al« Postgehilfen eintretenden jungen Leute bei der Aufnahme zu ver pflichten, im ersten Dienstjahre auf jede Entschädigung zu verzichten. Sic hat damit auf eine ältere Be stimmung zurückgegriffen, von welcher längere Zeit hindurch abgesehen worden ist, weil sich ein Mangel an Pofigchilfen fühlbar gemacht hatte. Deshalb waren auch die Ansprüche bezüglich der Schulkennt nisse der sich dem niederen Postfach wivmenden jungen Leute wesentlich herabgesetzt worden. E« wurden Elementarschulkenntnisse für ausreichend erklärt. Vor aussichtlich wird die Reichspostverwaltung nunmehr wieder höhere Anforderungen an die Schulkenntniffe der Postgehilfen stellen, zumal die Ergebnisse der letzten Assistenten-Prüfungen ziemlich durchweg wenig be friedigend gewesen sind. — Au« Hamburg wird unterm 16. Novbr. ge meldet : Heute Nachmittag '/,5 Uhr erklärte der Senat Hamburg für seuchenfrei.