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Amts- und Anzeigevlatt für den MM- «eM des Amtsgerichts Lidensl-ck sWZ sertionspreiS-diekleinsp. . . « ten, sowie bei allen Reich». Zeil-w Pf und dessen Amgevung. P^nstalten. Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. —— »». Aayr««««. —. . 1S8. Sonnabend, den 29. Oktober 18SS. Der Gemeinderath zu Oberstützengrün hat beschlossen, die auf Nr. 1220, 1227 und 1232 de» Flurbuches für Oberstützengrlln eingetragenen, nach der Staatswaldung führenden Wege dem öffentlichen Berkehre dergestalt zu ent ziehen, daß diese Wege für die Zukunft nur noch als WirlhschaftSwege fort bestehen sollen. Etwaige Widersprüche hiergegen sind binnen 3 Wochen vom Tage dieser Bekanntmachung an gerechnet, allhier anzubringen. Schwarzenberg, am 26. Oktober 1892. Königliche AmtshlWtmamlschast. Frhr. v. Wirsing. Leschr. Bekanntmachung. Auf Grund der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 12. dss. Mts., Maßregeln gegen Einschleppung der Cholera betr., wird hiermit für hiesige Stadt Folgendes bestimmt: 1) Alle aus dem hamburgischen Staatsgebiet oder von einem anderen als ver seucht bekannt gewordenen Orte kommenden Personen haben sich während der nächsten sechs Tage nach dem Verlassen der betreffenden Orte an jedem Ort, an welchem sie anlangen, spätestens 12 Stunden nach der Ankunft bei der OrtSpolizeibehörde unter Angabe ihrer Unterkunst zu melden und über den Tag, an welchem sie die vorgenannten Gebiete verlassen haben, sich auS- zuweisen. Die Quartiergeber (Gastwirthe wie Private) sind in jedem Falle (auch wenn eS sich lediglich um Familienangehörige handelt) für die richtige und rechtzeitige Meldung persönlich mit verantwortlich. 2) Die Ein- und Durchfuhr von gebrauchter Leib- und Bettwäsche, gebrauchten Kleidern, Hadern und Lumpen aller Art, Obst, frischem Gemüse, Butter und Weichkäse aus dem hamburgischen Staatsgebiete oder einem anderen als »er-- feucht bekannt gewordenen Orte ist verboten. 3) Jede aus dem hamburgischen Staatsgebiete oder von einem anderen als ver seucht bekannt gewordenen Ort eintrefsende Post- oder andere Packetsendung ist von dem Empfänger vor der Oeffnung der Ortspolizeibehörde zu melden. Letztere wird bei der Oeffnung feststellen, ob die Sendung Gegenstände, deren Einfuhr verboten ist, enthält. Ist letzteres der Fall, so werden die betreffenden Gegenstände deSinficirt, bevor sie zum weiteren Verkehr zugelassen werden können. 4) Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Vorschriften werden, soweit nicht auf Grund des Reichsstrafgesetzbuches eine höhere Strafe eintritt, mit Geld strafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bestraft. Eibenstock, den 19. September 1892. Der Stadtrath. KSrner. Hans. B c k a n li t m a ch u n q. Die Neuwahl eines ländlichen Abgeordneten zur Berirks- °bn''ie Orte Sockau, Schindlers Lllnifardenwerk, Lianen thal, lvolfsgrnn, Neudörfel, Änerhaminer und Zelle umfassenden X. Wahlbezirk der Königl. AmtShauptmannschast Schwarzenberg, soll Mittwoch, den 9. Wovör. d. I., Worin. 9 Whr in der hiesigen Schänke erfolgen. Die Herren Gemeindevorstänve, resp. deren Stellvertreter, bez. die zuge wählten Herren Wahlmänner aus den genannte» Orten werden hiermit aufgc- fordert, zu der Wahlhandlung rechtzeitig zu erscheinen. Schindlers Blaufarbenwerk, den 29. October l892. LIemm, Wahkcommiffar. stärke, 3,o—5,o in Länge, 7419 w. Klötzer 6 buch. Stangenklötzcr 16609 w. Schleifhölzer 12 Rm. w. Nutzknüppel Kotz-Versteigerung auf Auersöerger Staatsforkrevier. Im Hendel'schen Gasthose zu Schönheiderhammer kommen Dienstag, den 8. November 1892, von Vorm. 9 Uhr an die auf den Schlägen der Abtheilungen 62, 64, 68, einzeln in 1—57, 59—74 aufbereiteten 2 birk. und 47 buch. Klötzer von 13—51 em Ober- bez. Mitten ¬ den 16—56 em Oberstärke, 3,5 und 4,o m Länge, „ 8-12 „ , 3,5 m Länge, , 7 —15 „ „ 3,5 und 4,o m Länge, sowie in der Cderwein'schcn Restauration in Eibenstock Mittwoch, den 9. November 1892, von Vorm. 9 Uhr an 15 Rm. h., 431 Rm. w. Scheite, 11 „ „ 656 „ „ Knüppel, 7 . „ Zacken, 22 „ „516 Rm. w. Neste, 714 „ w. Streureisig und 17 „ „ Stöcke unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen meist bietend zur Versteigerung. K. Iorstrevierverwaltung Äuersberg z. Eibenstock n. K. Iiorstrentamt Eibenstock, Lehmann. am 26. Oktober 1892. Wolfframm. Hagesgeschichle. — Berlin, 27. Oktober. Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht folgende Verordnung, betreffend die Einberufung de« Reichstag-: Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen rc., verordnen auf Grund des Artikels 12 der Verfassung, im Namen des Reichs, was folgt: Der Reichstag wird berufen, am 22. November dieses Jahres in Berlin zusammenzutreten, und beauftragen Wir den Reichskanzler mit den zu diesem Zweck nöthigen Vorbereitungen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Jnsiegel. Gegeben im Neuen Palais, den 26. Oktober 1892. Wilhelm, von Boetticher. — Berlin, 27. Oktober. Heute hielt der Bundesrath eine Plenarsitzung ab. Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde durch den Staatssekretär v. Boetticher die trotz der beschlossenen Geheimhaltung erfolgte Veröffentlichung der Militärvorlage zur Sprache gebracht und mitgetheilt, daß von Amts wegen strenge Untersuchung deswegen beschlossen und bereit« eingeleitet sei. Durch den Reichskanzler Graf V. Caprivi ist ferner angeordnet worden, daß fortan sämmtliche Drucksachen des BundeSrath«, auch die Tagesordnungen, al» geheim zu behandeln sind. — Betreffs der Herkunft ihrer Veröffentlich ung über die Militärvorlage schreibt die „Köln. Ztg.": „Wir haben in der Sache überhaupt keinen Schritt gcthan. Die gebratene Taube ist un« in den Mund geflogen, den freundlichen Spender kennen wir nicht. Uebrigen» ist die Vorlage im BundeSrath ein gebracht, sie ist also einem weiten Kreise von hoch stehenden Personen bekannt geworden, die bei der Gleichberechtigkeit der Staaten durch keine gesetzliche Bestimmung zur Geheimhaltung verpflichtet sind und denen man ein besonnenes Urtheil darüber zutrauen darf, was sie im Interesse des Vaterlandes mittheilen dürfen und was nicht. In gleicher Angelegenheit schreibt ferner die „Köln. Ztg.": Auch in denjenigen Kreisen, welche der Mili tärvorlage und der Fortführung der Steuerreform von vornherein durchaus nicht grundsätzlich ablehnend gegenüberstehen, erregt eS Verwunderung, daß die Entwürfe nicht rechtzeitig in authentischer Form ver öffentlicht und der allgemeinen Beurtheilung unter worfen werden. Wir zweifeln, ob diese Geheimniß- krämcrei, welche bald hier bald dort einen Tropfen darüber rollen läßt, in unserem sonst an die breiteste Oeffentlichkeit sich wendenden Zeitalter das richtige ist. ES hat sich gezeigt, daß von wirklicher Geheim haltung heutzutage doch nicht mehr die Rede sein kann, daß aber vielfach entstellte, halbwahre oder auch ganz unrichtige Angaben durch die Presse verbreitet werden, welche die Gemüther mehr aufregen und die Stimmung ungünstiger beeinflussen, al» zuverlässige, gut verbürgte Mittheilungcn. ES ist der allgemeine Eindruck, daß der Militärvorlage durch die formale Behandlung seitens der Regierung und die daraus sich ergebende Preßcrörterung nicht günstig vorgear beitet, daß die Stimmung in den weitesten Kreisen des Volkes mehr erregt und verdorben worden ist, als eS der Fall gewesen wäre, wenn man von vorn herein die volle Wahrheit mit Sicherheit hätte er kennen können. Die in die Augen springenden Nach theile und Opfer sind bis jetzt weit greller hervor getreten, als die denn doch auch vorhandenen großen Zugeständnisse und Erleichterungen. Man muß ab warten, inwieweit es dem Reichskanzler und der Mili tärverwaltung im ferneren Verlaufe gelingt, so manche üble Eindrücke und Befürchtungen zu zerstreuen. Frühzeitige und zuverlässige Mittheilungen hätten so dann auch den Bortbcil geboten, daß die Abgeordneten schon mit genügender Vorbereitung und Sachkennlniß an die Gegenstände herangetreten wären, die in den nächsten Wochen und Monaten ihre Arbeitskraft in Anspruch nehmen werden. Jetzt werden sie sich als bald erdrückenden Aktenstößen schwer zu bewältigenden Material« gegenübersehen, und eS wird auch nur zu oberflächlichem Studium und Meinungsaustausch ge raumer Zeit bedürfen, die vielleicht hätte erspart werden können, wenn die Abgeordneten in die Lage versetzt worden wären, bereits mit einigen gründlichen Vor studien an die Arbeit zu gehen. — Die Behandlung der Militärvorlage gleicht derjenigen der Handelsver träge. Die Sache soll „durchgedrückt" werden. — Die gesammte Presse beschäftigt sich eingehend mit der Militär-Vorlage. Soweit man bisher urtheilen kann, hat die Vorlage durch da« Bekannt werden ihrer Einzelheiten alte Gegner nicht bekehrt. Die freisinnigen Zeitungen erklären, die Vorlage sei nach ihrem Bekanntwerden noch unannehmbarer, als schon vorher, und auch die gemäßigteren Blätter sind der Ansicht, daß die Vorlage eine Mehrheit im Reichs tage nicht finden werde und daß man sich auf eine Auflösung de« Reichstage» und Neuwahlen schon jetzt vorbereiten müsse. Noch absprechender äußert sich die „Germania." An sachlichen, gegen die Vorlage gerichteten Ausstellungen ist namentlich zu erwähnen, daß die gesetzliche Beibehaltung der dreijährigen Dienstzeit keine Billigung findet. — Der seit dem 16. Oktober flüchtige Postassistent Riemer au« Berlin hat, wie erst jetzt ermittelt, auch zwei am Nachmittage de» l6. beim Postamts 5 in Berlin eingelieferte Geldbriese mit dem angege benen Werthe von 3000 und 10,000 M. unterschlagen. Die Briefe haben Banknoten zu 1000 M. und 100 M., im Gesammtbetrage von 13,000 M., enthalten.