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Amts- und Anzeigeblatt für den Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock sertionSpreiS: die kleinsp. . . - „ und dessen Wmgeöung. Abonnement viertelj. 1 M. 20 Pf. (incl. Jllustr. Unterhaltbl.) in der Expedition, bei unfern Bo ten, sowie bei allen Reichs- Postanstalten. 11V. Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. »». Z«hr««««. Dienstag, den 4. Oktober 18»L. Bekanntmachung. In Gemäßheit von 8 12 des Jmpfgesetzes vom 8. April 1874 werden alle Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, welche ihre impfpflichtigen Kinder oder Pflegebefohlenen bei der Erst- und Wiederimpfung, wie ihnen freigestellt ist, durch Privatärzte haben impfen lassen, aufgefordert, bis zum 1. Wovemöer dieses Jahres mittelst der vorgeschriebenen Bescheinigung den Nachweis zu führen, daß die Impfung erfolgt ist oder aus einem gesetzlichen Grunde zu unterbleiben hat. Diese Bescheinigungen sind bei Vermeidung der in 8 14 des eingangs erwähnten Jmpfgesetzes ««gedrohten Geldstrafen bis zu 20 Mark in der Raths registratur vorzulegen. Gleichzeitig ergeht an alle Eltern und Pflegeeltern u. s. w., deren impf pflichtige Kinder der Impfung bisher entzogen geblieben sind, die Aufforderung, nunmehr bei Vermeidung von Geldstrafe bis zu 50 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen für sofortige nachträgliche Impfung desselben Sorge zu tragen und den Nachweis ver erfolgten Impfling oder der Befreiung von solcher aus einem gesetzlichen Grunde innerhalb der vorgedachten Frist hier bei zubringen. Eibenstock, den 29. September 1892. Der Stadtrath. Itr Körner. Hans. Bekanntmachung. Vom Reichsgesetzblatt auf das Jahr 1892 sind erschienen die Nummern 37 u. 38. Dieselben enthalten: Bekanntmachung, betreffend die Bezeichnung der Kauffahrteischiffe. Verordnung, betreffend da« Bergwesen im südwestafrika nischen Schutzgebiet. Weiter sind vom Gesetz- und Verordnungsblatt für das König reich Sachsen die Stücke 14 und 15 erschienen. Dieselben enthalten unter Nr. 71: Bekanntmachung, die Ausgabe von Zehntgewährscheinen feiten der Erzgebirgischen Zehntengenossenschaft in Zwickau betr.; Nr. 72: Verordnung, tue Gebuhrentaxe sur Thierärzte betr.; Nr. 73: Verordnung, die Waffenprüf ungsanstalt für das Königreich Sachsen betr- Nr. 74: Verordnung die zur Abwehr und Unterdrückung der Maul- und Klauenseuche zu ergreifenden Maß regeln betr.; Nr. 75: Verordnung, die Enteignung von Grundeigen,hum zur Herstellung eines Ueberholungsgleifes auf dem Bahnhofe zu Meerane betr- Nr. 76: Verordnung, die Abtretung von Grundeigenthum zur Erbauung der Herrnhut-Bernstadter Eisenbahn betr.; Nr. 77: Itrknnde über die Stiftung der Carola-Medaille; Nr. 78: Gesetz, die Notariaisordnnng für das Königreich Sachsen betr.; Nr. 79: Gesetz, die Kostenordnung für Notare betr- Nr 80- Verordnung zu Ausführung der NotariatSordnung und der Kostenordnung für Notare; Nr. 81: Ve.'ordnung, die Abänderung der Verordnung zur Ausführung der Geukrbeordnung für das Deutsche Reich vom 28. März 1892 betr. Diese Gesetzblätter liegen zu Jedermanns Einsicht an Rathsstelle auS. Eibenstock, den 1. Oktober 1892. i Der Stadlrath. »r. Körner. Hans. Eröffnung -es SprechverkehrS mit Eibenstock. Am 5. Oktober wird zwischen der Stadt-Fernsprecheinrichtung in Eiben stock und den Stadt-Fernsprecheinrichtungen in Chemnitz, Crimmitschau, Glauchau, Leipzig, Meerane (Sachs), Plauen (Vgtl.), Reichenbach (Vgtl.) und Zwickau (Sachs.) der Sprcchverkehr eröffnet. Es beträgt die Gebühr für ein gewöhnliches Gespräch bis zur Dauer von 3 Minuten zwischen Eibenstock und Reichenbach 50 Pf., zwischen Eibenstock und Zwickau 50 Pf. zwischen Eibenstock und den übrigen genannten Orten 1 Mark. Leipzig, 30. September 1892. Der Kaiserliche Ober-Postdircktor. Walter. Zur Frage der Sonntagsruhe. Als man sich zwischen Regierung und Reichstag in betreff der einzuführcnden Sonntagsruhe im Handelsgewerbe einigte, gingen die verschiedenen Faktoren von verschiedenen Gesichtspunkten aus. Den Einen kam es wesentlich auf die Sonntags heiligung, den Andern auf den Arbeiterschutz an. Eine in da« Verkehrsleben so tief einschneidende Maß regel hatte bei ihrer Einführung, wie das auch heute noch der Fall ist, mit mancherlei Schwierigkeiten zu kämpfen. Die Macht der Gewohnheit, Konkurrenz interessen, Rücksichten auf den Erwerb und derlei mehr machten die neuen Vorschriften zu schwer fühl baren und eS konnte daher nicht wundernehmen, daß eS sehr bald hieß, der BundeSrath werde „Aender- ungen" eintreten lassen. Ebenso selbstverständlich klang aber auch die darauf folgende Meldung, daß die Regierung nicht an eine Abänderung der Bestimmungen der Gewerbeordnungs novelle über die Sonntagsruhe denke, sondern sich event. nach Prüfung der eingegangenen Petitionen und Beschwerden lediglich auf eine Revision der Ausführungsbestimmungen einlassen werde. Denn eS unterliegt keinem Zweifel, daß die Regierung gleich allen Freunden der gesetzlichen Sonntagsruhe sich von vornherein darüber klar war, daß die Ein führung der letzteren und die dadurch herbeigeführte theilweise wohl nur eingebildete Schädigung gewisser Interessen in gewissen Kreisen eine Mißstimmung und eine Agitation Hervorrufen würden, wie das denn auch geschehen ist. Da die Erfahrungen, die man mit der Sonntags ruhe gemacht hat, noch viel zu jungen Datums und noch nicht in sich abgeschlossen sind, so wäre eS sicher verfrüht, jetzt schon grundlegende Aenderungen vorzu nehmen. Der „Allgemeine deutsche Gewerbe-Verein" hat seinen Wunschzettel bereits der Regierung unter breitet und man kann beim besten Willen nicht oehaupten, daß die etwaige Erfüllung dieser Wünsche als eine glückliche Lösung dieser sehr schwierigen Frage zu bezeichnen wäre. Wenn es nach diesen Wünschen ginge, so dürften geöffnet sein: 1) Vor- mittag» 7 bi» 10 Uhr: Bäcker-, Metzger-, Kolonial- nnv Borkostgeschäfte; 2) Vormittag« I I bis Nach mittags 5 Uhr: Manufaktur-, Galanterie-, Uhren rind Schuhgeschäfte ; 3) von Vormittags I I bis Abends II Uhr: Konditoreien, Feinbäckereien, Taback- und Cigarrenhandlungen; 4) Nachmittags 5 bis Abends 8 Uhr: Metzgereien, G r o b bäckereien, Kolonial- und Vorkosthandlungen. Es ist leicht ersichtlich, daß eine große Ucbung der Hausfrauen dazu gehört, sich dieses Scheina erst geistig zu eigen zu machen, um die bezüglichen Ter mine nicht zu verfehlen. Wenn dabei im übrigen Rücksicht auf die Landbevölkerung genommen werden soll, die Sonntags in der Stadt einkauft, so müßte im Auge behalten werden, daß die Landbevölkerung in der Regel nicht nur Manufaktur-, sondern auch Kolonialwaaren einkaufen will, mithin auch diese Ge schäfte geöffnet finden müßte. Wie es der „Allge meine deutsche Gewerbe-Verein" übrigens mit jenen zumal an kleinen Plätzen so zahlreichen gemischten Waarengeschäfken zu halten gedenkt, das sagt er leider nicht. ES giebt deren viele, die in einem und dem selben Raum Manufaktur-, Kolonial-, Backwaaren und Cigarre» feilbieten, nach obigen Anträgen also den ganzen Sonntag bis spät in die Nacht den Ver kauf betreiben könnten, — sehr zum Nachtheil ihrer Konkurrenten, die nur in einer bestimmten Branche „arbeiten". Die AuSführungSbcstimmungen bezüglich der Sonntagsruhe haben ja zweifellos viele Mängel. Um nur einen derselben herauszugreifen: eS ist un gerecht, daß ein Restaurateur zu derselben Zeit Ci garren verkaufen darf, in der der Cigarrenhändlcr sein Geschäft geschlossen halten muß. Es treten überhaupt viele Sonderbarkeiten in die Erscheinung — das muß zugegeben werden. Aber wer da« Fleisch will, der muß auch die Knochen mit in den Kauf nehme». Daß in unserer ganz in den Erwerb aus gehenden Zeit diesem Streben eine gesetzliche Pause vorgeschrieben wird, in der der Mensch eben Mensch sein kann — das wird wohl Niemand für einen Nachtbeil erachten. Wenn bei dem ersten Anlauf zur Festsetzung der Sonntagsruhe hier und dort ein Mißgriff gemacht worden ist, so wird er sich wieder gut machen lassen, ohne daß darum dke ganzen Be stimmungen über die Sonntagsruhe in Frage gestellt zu werden brauchen. Im Reichsamt des Innern werden die Preßäußer ungen über zu Tage getretene Mängel bei Befolg ung der Sonntagsruhe-Vorschriften sorgfältig ge sammelt und es darf mit Gewißheit erwartet werden, daß diese, soweit sie berechtigt sind, in einer Ab änderung der Ausführungsbestiminungen demnächst volle Berücksichtigung finden werden. Aagesgeschichte. — Deutschland. Wie eS heißt, beabsichtigt der Kaiser selbst die bevorstehende Reichstags session zu eröffnen, um die große Bedeutung der selben zum Ausdruck zu bringen. Der Reichstag wird diesmal auch wieder eine Präsidentenwahl vor- zunehmcr. haben, was ihm durch die wiederholten Vertagungen in den beiden letzten Jahren erspart ge blieben ist. An die Wiederwahl des bisherigen Präsi diums ist indessen kaum zu zweifeln. — Die Oberbürgermeisterstelle von Ber lin ist nunmehr in der Person des bisherigen zweiten Bürgermeisters, Herrn Zelle, wieder besetzt. Die Be stätigung wird man als sicher voraussetzen dürfen, es ist nicht einzusehen, was gegen das neue Stadthaupt einzuwenden wäre. Politisch hat Herr Zelle zwar stets der Fortschrittspartei angchört, was bei seinen Vorgängern, wenigstens zur Zeit ihrer Wahl, nicht der Fall war, indessen war er immer ein gemäßigter, von agitatorischem Heivortreten sich fernhaltender Mann, und es ist auch wohl anzunehmen, daß er sich in Zukunft noch ausschließlicher dem Kommunaldienst widmet und dem politischen Leben sernhält. Seine Tüchtigkeit als Leiter der städtischen Verwaltung kann nach seinem bisherigen Wirken nicht bezweifelt werden. — Hinter den Kulissen, so erzählt der „Hamburgische Korrespondent", hat seit der Rückkehr des Kaisers von seiner NordlandSreise ein heftiger Kampf über die Militärvorlage stattgefunden. Derselbe sei erst vor wenigen Tagen zu einem vor läufigen Abschluß gekommen durch Billigung der be kannten Caprivischen Vorschläge, welchen der Kaiser vorerst abgeneigt gewesen sei. So sei eS zu erklären, warum jetzt die „Kons. Korresp." es für angezeigt halte, die ganze Frage für eine offene zu erklären.