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Amts- und Anzeigeblatt für den Erscheint i e «bonnement -SLL- «eM des Amtsgerichts Eibenstock ZKL« sertionSpreiS: die kleinsp. . . ten, sowie bei allen Reichs- Zeile 10 Pf und dessen Wmgebung. P°st°nstal en Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. —— SS. — SV. Donnerstag, den 18. Augnst 18SS. Die in Gemäßheit von Art. II 8 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 21. Juni 1887 — Reichsgesetzblatt Seite 245 flg. — nach dem Durchschnitte der höchsten Tagespreise des Hauptmarktortes Zwickau im Monat Juli e. fest gesetzte und um Fünf vom Hundert erhöhte Vergütung für die von den Gemein den resp. Ouartierwirthen im Monat August e. an Militärpferde zur Verabreichung gelangende Marsch-Fourage beträgt: 8 M. 40 Pf. für 50 Ko. Hafer, 4 „ 2V „ „ 5V ,, Heu und 4 „ 20 „ „ 50 „ Stroh. Schwarzenberg, am 15. August 1892. Königliche Amtshauptmannschast. I. V.: »r. Anger, Bez.-Ass. St. 10. öffentliche Sitzung der Stadtverordneten Donnerstag, den 18. August 1892, Aöends 8 Uhr im Rathhaussaale. Zusammenkunft: „8 Uhr im Schulgarten. Eibenstock, den 16. August 1892. Der Stadtverordneten - Vorsteher. Richard Hertel. 1) CommissionSbcricht, Schulhausbau betr. 2) Reuvermessung der Skadtflur. 3) Verwilligung eines Beitrags zu den Koste» des Gauturnfestes. 4) Erhöhung der an Theodor Unger zu zahlenden Entschädigung auf 810 Mark und Entnahme derselben aus dem Stammvermögen. Ein Reichs - Auswanderungsgesetz. Anfang dieses Jahres besagten mehrere offiziöse Notizen, daß die Reichsregierung ein AuSwanderungs- "gesetz vorbereite. Was des nähern über den Inhalt der zu erwartenden Vorlage verlautete, war nicht be sonders anmuthcnd. ES war in dem Entwurf haupt sächlich auf eine scharfe polizeiliche Kontrolle und eine Regelung des Agentenwesens abgesehen. Die Presse hat damals die Frage lang und breit erörtert und kam zu dem Schlüsse, daß der Entwurf in der an gedeuteten Form nicht annehmbar sei. Der Entwurf gelangte denn auch nicht an den Reichstag. Inzwischen hat die Reichsregierung eine Denkschrift von einem ausgezeichneten Kenner der einschlägigen Verhältnisse ausarbeiten lassen, von Professor von Philippovich in Freiburg. Dieser hatte seinen Stand punkt schon im März d. auf der Hauptversammlung der deutschen Kolonialgesellschaft dargelegt. Er faßt die Auswanderung nicht als eine möglichst zu ver hindernde Flucht aus dem Vaterlande, sondern als eine große Kulturerscheinung im .Zeitalter des Ver kehrs" auf. Die genannte Denkschrift liegt gegen wärtig dem Bundesrathe vor, der bei seinem Wieder zusammentritt in der Beleuchtung derselben den früheren Entwurf nochmals prüfen und wahrscheinlich ent sprechend ändern wird. Philippovich fordert die Errichtung einer Zentral stelle, die aus Vertretern der um den Schutz der AuSwandernden bemühten Vereine, aus Privatpersonen, die über die Bedürfnisse der AuSwandernden und über die für ihre Niederlassung geeigneten Gebiete unter richtet sind, aus Parlamentariern und aus Vertretern der an der Auswanderung interessirten Kreise zu- sammenzusetzcn wäre und unbeschadet des Oberauf- sichtSrechteS des Reiches die Einrichtung der Auskunft- erthcilung an Auswanderungslustige, die Verbindung mit den betreffenden Stellen der Einwanderungsländer und die Entsendung von Sonderausschüssen zur Prüf ung der Verkehrsverhältnisse wie der Ansiedelungs bedingungen in die Hand zu nehmen hätte. Diese Forderung stellt sich in Gegensatz zu dem anscheinend rein polizeilichen Charakter des Regierungsentwurfs eines Auswanderungsgesetzes, will eine Organisation dort herbeiführen, wo der Regierungsentwurf nur verbietet und einschränkt, und ist durch den Hinweis auf das seit 50 Jahren immer wiederkehrende Ver langen nach einer solchen Organisation sowie auf die Unthätigkeit der bestehenden Reichsorgane im In- und Auslande begründet. In letzterer Hinsicht konnte beispielsweise behauptet werden, ohne daß der geringste Widerspruch von amtlicher Stelle erfolgte, daß eine formelle Instruktion in Kraft ist, die e- den deutschen Konsuln direkt verbietet, sich der deutschen Auswan derer in der Fremde anzunehmen. Dieser Zentralstelle soll also der .Ausklärungs dienst" übertragen werden, ähnlich wie in London die Lmixrsnt» Information Okkce (AuSwanderer-Belehr- ungs-Amt) besteht. Philippovich ist aber auch ein Gegner derjenigen Bestimmungen, die die Auswander ung polizeilich regeln und erschweren. Der Regier- ungSenlwurf soll z. B. die vorherige Anzeigepflicht und die öffentliche Bekanntmachung de» AuSwander- ungSvorhaben» fordern, da» dann vor Ablauf einer gewissen Frist nicht ausgeführt werden dürfe. In dieser Beziehung führt Philippovich eine bureaukratische Vergangenheit gegen die freiere Gegenwart ins Feld, indem er anführt: In einem Bericht vom 2. Juni 1842 klagte die Regierung von Trier, daß die Auswanderer sich vielfach ihren privatrechtlichen Verbindlichkeiten entziehen und beantragte, daß die Auswanderungs- Erlaubniß nur nach vorheriger Bekanntmachung der Absicht deS Antragstellers in den Amtsblättern ertheilt werde. Durch Erlaß vom 30. August 1842 lehnte das Ministerium des Innern im Einverständniß mit dem Justizministerium es indessen ab, auf diesen Vor schlag einzugehen, da eS nicht Aufgabe der StaatS- regierung sei, durch Verwaltungsmaßregeln die privat rechtlichen Verbindlichkeiten der Auswanderer aufrecht zu erhalten! Dem „heimlichen AuSrllcken", womöglich unter Hinterlassung betrügerischer Schulden, sowie dem Un wesen im AuswanderungS-Agententhum, durch Vorspie gelung irdischer Paradiese jenseit des Ozeans den Leicht sinn auszubeuten — muß allerdings ein starker Riegel vorgeschoben werden; dem Agenten-Unwesen würde die verlangte Zentralstelle in ihrer unabhängigen und unparteiischen Zusammensetzung am Besten vorbeugen können. Hagesgeschichle. — Deutschland. Obwohl der Kaiser dahin entschieden hat, daß von einer Betheiligung deS Reichs an einer Berliner Weltausstellung abzusehen sei, Hal das Berliner Komitee doch noch eine Sitzung abgehalten und in Hamburg ist die Idee aufgetaucht, dort aus privater Initiative am Ende des Jahrhunderts eine Weltausstellung abzu halten. Auch dieser Plan erscheint von vornherein aussichtslos. — Die kaiserliche Entschließung in Sachen der Berliner Weltausstellung ist in der Presse zum großen Theil mit Befriedigung, zum Theil mit Gelassenheit ausgenommen worven, nur vereinzelte Blätter, namentlich solche der Reichs hauptstadt, geben ihrem Unwillen über das Scheitern deS Unternehmens lebhaften Ausdruck. — In den Ruf „Fort mit Caprivi!" stim men auch die .Grenzboten" ein in einem Artikel, welcher die Ueberschrift „Die Antwort auf die Caprivi'schen Erlasse" trägt. Wir entnehmen demselben folgende Stelle: „Und diesen Mann mit dieser Vergangenheit und mit diesem Rückhalt im Volke (Fürst Bismarck) hat der .neue KurS" sich zum geschworenen Feind gemacht! Da« ist ein schlecht hin unerträgliche« Verhältniß. Da« Deutsche Reich kann weiter regiert werden nur in dem Geiste seiner Begründer, d. h. mit den Parteien, die eS aufgcbaut haben ; eine Regierung, die sich auf da» Zentrum und die Polen stützt, ist, so wenig wir geneigt sind, die Bedeutung und die Rechte der katholischen Deutschen zu verkennen oder zu bekämpfen, auf die Dauer un möglich. Und ebenso unmöglich wäre eS, daß abso lutistische Neigungen einen persönlichen Herrscherwillen in dauernden Gegensatz zu den Ucberzeugungen jener Parteien brächten. Fürst Bismarck hat noch in Jena erklärt, er sei wie immer gut monarchisch gesinnt, aber er unterscheide zwischen dem Kaiser und seinen Minister». Er hat damit abermals Tausenden aus der Seele gesprochen und den Weg zum Frieden ge zeigt. Woher soll die Lösung dieser verhängnißvollcn Krisis kommen, die ohne den schwersten Schaden nicht lange mehr dauern kann? Nur einer kann sie bringen: der Kaiser. Wir appelliren von dem schlecht unter richteten Kaiser an den besser zu unterrichtenden. Er hat ohne Zögern den charakterfesten Grafen Zedlitz entlassen, als er sah, daß dessen Volksschulgesetzent wurf den heftigsten Widerstand der Mittelparteien herausforderte; wenn er jetzt nach langer Abwesenheit aus dem Norden zurückgekehrt ist, wohin das Tosen der Brandung, die seit Wochen durch Deutschland geht, nur in schwachem Nachhall gedrungen sein kann, so wird sein scharfes Auge vielleicht unbefangener, als wenn er daheim geblieben wäre, die verhängniß- volle Lage überblicken, die während seiner Abwesenheit geschaffen worden ist, und ein Ruf des Jubels wird durch das Land gehen, wenn er den Millionen treuer Herzen, die eS nimmer glauben können und glauben wollen, daß zwischen den Hohenzollern und dem Schmiede ihrer Kaiserkrone ein unausgleichbarer Gegensatz bestehe, die Sicherheit giebt, daß die Gegen wart die große Vergangenheit fortführen wolle. Nie mand denkt daran, daß Fürst Bismarck ins Amt zurückkehren werde oder auch nur wolle, aber sein Nachfolger darf nicht Graf Caprivi bleiben. Dena, niemals wird es diesem die Nation verzeihen, daß er den Versuch gemacht hat, den Baumeister ihrer Ein heit vor den Augen der gebildeten Welt als e nen unzufriedenen Nörgler hinzustellen, der nicht wisse, was er wolle und sage." — Probehelme, bei denen Spitze und Be schlag aus Aluminium hergestellt sind, gelangten in dieser Woche bei einigen Mannschaften des Garde- Füsilier-RegimentS in Berlin zur Vertheilung. Diese Helme sollen vorläufig bei allen Truppentheilcn zur Einführung kommen, deren Helmbeschläge aus weißem Metall hergestellt sind. — Zur Sonntagsruhe. In der „Bäcker- und Conditor-Zeitung" lesen wir Folgendes, das auch für weitere Kreise von Interesse sein dürste: „In Folge einer Bekanntmachung des Herrn Bürger meisters Epstein in Bad Nassau waren am 31. Juli alle Bäcker- und Metzgerläden offen gehalten. In den Erläuterungen heißt c« u. A.: „Zur Erläuter ung der Bekanntmachung deS kgl. LandrathS-AmteS zu Dietz, die Sonntagsruhe anlangend, theilen wir mit, daß durch eine ministerielle Entscheidung alle Handwerker, Bäcker, Metzger, Schmiede, Töpfer, Drechsler u. s. w. an Sonntagen, die Stunden für den Gottesdienst ausgeschlossen, ihre Läden öffnen und diejenigen Artikel resp. Gegenstände verkaufen können, welche sie aus Rohstoffen selbst gefertigt haben. Führt der Handwerker neben den selbst ge fertigten Gegenständen auch solche, welche er fertig bezogen, so ist dies als Handel anzusehen, und ver fällt diese unter da» Gesetz der Sonntagsruhe; des gleichen der Verkauf von Rohstoffen selbst. Ebenso ist der Verkauf von Fleisch-, Back- re. Maaren unter sagt, wenn dieser von dritten Persönlichkeiten, Fina listen u. s. w. betrieben wird, da diese alsdann nicht als Selbstproduzenten, sondern al» Händler anzu sehen sind."