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Amts- und Anzeigeblatt für den «»scheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Jn- sertionspreiS: die kleinsp. Zeile 10 Pf. 4S. LeM -es Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Abonnement Viertels, l M. 20 Pf. (incl. Jllustr. Unterhaltbl.) in der Expedition, bei unfern Bo ten, sowie bei allen ReichS- Postanstalten. Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. 4^, Aayrga««. Donnerstag, den 12. April L8S4 Sundesperre bet». Am 6. dss. MiS. ist in hiesiger Stadt ein Hund — groß, schwarz, lang haarig, mit weißen Pfoten, weißer Schwan zspitze und weißer Brust, ca. 4 Jahre alt — getövtet und durch bezirksthierärztliche Untersuchung die Tollwuth des selben festgestellt worden. Da dieser Hund am 4. desselben MiS. von Zschorlau weg und bis zu seinem Aufgreifen durch die Orte Bockau, Sofa, Albernau, Pöhla, Rittersgrün, WittigSthal, Breitenbrunn, Breitenhof, BermSgrün-AntonSthal, Erla sowie Schind lers Werk gelaufen ist, so wird für die Orte Johanngeorgenstadt, Jugel, WittigSthal, Steinbach, Breitenbrunn, Breitenhof, Steinheidel, Erla, BermSgrün mit AntonSthal, Wildenau Neuwelt mit Untersachsenfeld, Obersachsenfeld, Grünstädtcl, Lauter, Crandorf, Großpöhla, Sofa, WolfSgrün und Blauenthal, sowie der GulSbezirke Arnoldshammer-RitterSgrün, Albernau, WittigSthal und Breitenhof bis MM 12. Juki 1894 währende Hundesperre hiermit angeordnet, auch die für die Orte RitterSgrün, Raschau, Bockau, Albernau, Zschorlau, BurkhardtSgrün, Lindenau, Neudörfel und Beierfeld und die Gutsbezirke Schindlers Werk, Förstel und Forstrevier Grünhain (Fürstenberg) bereits bestehende Hunbesperre bis zu demselben Tage andurch verlängert. Schwarzenberg, am 10 April 1894. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. v. Wirfing. Wglr. Die Steuervorlagen. Der Reichstagspräsident v. Levetzow theilte am Schlüsse der Freitagssitzung mit, daß es unmöglich sei, den Reichstag schon in etwa drei Wochen zu schließen; es erhellt daraus, daß die Regierung darauf besteht, sowohl die Steuervorlagen wie die Finanz reform vom Reichstage vollständig durchberathen zu sehen. Sie will also nicht so leichten Kaufs auf die Steuerprojekte verzichten und das ist auch insofern gut, als die Industrien, denen neue Steuern drohen, lieber mit Gewißheiten rechnen und sich damit abfinden, als daß sie die Ungewißheit noch in den nächsten Winter hineinschleppen. Die Reichstagsmehrheit hat ein eigenartiges Mittel angewendet, um den Fehlbetrag im Reichshaushalt zu decken. Eigentlich kann von einem solchen nie gesprochen werden; denn was das Reich braucht und aus seinen eigenen Einnahmen (Zöllen, Verbrauchssteuern, Stempeln rc.) nicht aufbringen kann, das wälzt es einfach in Form der Matrikularbeiträge auf die Einzel staaten ab. Aber die Leistungsfähigkeit dieser ist auch beschränkt und Preußen beispielsweise hat sowieso schon mit einem Fehlbetrag zu rechnen; eS müßte seine direkten Steuern erhöhen, wenn c« erhöhte Matrikularbeiträge zu leisten hätte. Da die Reichs tagsmehrheit ebensowenig Neigung zeigt, diese Er höhung der Matrikularbeiträge herbeizuführen wie neue Steuern zu bewilligen, so hat sie im Rcichs- hauShaltS-Etat etwa 11 Millionen Mark an Aus gaben gestrichen, die nothwendig sind, und wenn nicht in diesem Jahre, so doch sicher im nächsten gemacht werden müssen; ferner aber hat sie die Einnahmen des Reiches in drei Positionen um zusammen 11 Millionen höher veranschlagt, ohne die Gewißheit zu haben, ob diese Mehreinnahmen auch wirklich eingehen. In dieser Art und Weise ist der ReichShauShaltsetat um 22 Mill, niedriger geworden und man könnte damit zur Noth ohne neue Steuern und ohne Er höhung der Matrikularbeiträge auskommen; aber man hat den Finanzstand des Reiches nicht gebessert, sondern nur rechnerische Aufstellung gemacht und dabei würde da- Reich gezwungen sein, günstigsten falls von der Hand in den Mund zu leben. Die Thatsache bleibt bestehen, daß das Reich durch die Handelsvertragspolitik, namentlich durch die Herabsetzung einer Anzahl Zölle, auf Zolleinnahmen in nicht unwesentlichem Betrage verzichtet hat, und daß e- durch die im vorigen Jahre eingeführte HeereS- verstärkung seine Ausgaben um ungefähr 60 Mill. Mk. jährlich erhöht hat. Damit der Status derselbe werde, wie er im vorigen Jahre gewesen, muß da 4. WMe ZitzW des AMmMtien-WMM Donnerstag, den 12. April d. Is., Aöends 8 Mr im Rathhausfaale. Eibenstock, den 9. April 1894. Der Stadtverordneten-Vorsteher. Wilhelm Dörffel. 1) Verkauf von städtischem Areal an Herrn Richard Möckel. 2) Arealerwerb im Schulgäßchen. 3) Abkommen, die Arealenlschäoigungen in der Berg-, Wiesen- u. Siidstraße bctr. 4) Begutachtung dcS Regulativs über den Milchverkauf. st) Kirchenheizung. 6) Errichtung einer Progymnasialklasse an hiesiger Schule. 7) Wiederaufbau deS FeuerwehrgcräthehauseS und Verwilliguug der hierzu erforder lichen Mittel. Anher erstatteter Anzeige nach ist das Einlagebuch N». 2771 hiesiger Sparkasse, auf in Slhönheiderhamme» lautend, bei einem am 27. vorigen Monats in Neuheide stattgefundenen Schaden feuer verbrannt beziehentlich abhanden gekommen. Ansprüche an gedachtes Buch sind bei deren Verlust von dem etwaigen In haber innerhalb drei Monaten hier geltend zu machen, andernfalls das erwähnte Buch für ungiltig erklärt und au dessen Stelle ein neues Buch ausgestellt wird. Schönheide, am 6. April 1894. Die Sparkassen-Deputation. Gem.-Vorst. Haupt, Vors. Reich seine Einnahmen um etwa 100 Mill. Mk. ver mehren. Wenn der wirthschaftliche Aufschwung, was wir noch weit mehr wünschen als hoffen, dem Reiche größere Einnahmen zuführt, so kann doch nicht wohl daran gedacht werden, daß diese größeren Einnahmen einer Summe von 100 Millionen Mark auch nur nahe kommen. Es bleibt also dabei, daß vsr Reichs tag, der die HeereSverstärkung und die Handelsver träge angenommen hat, auch die Verpflichtung hat, für die Deckung der damit verbundenen Ausgaben bezw. Einnahmeausfälle zu sorgen und Steuern im entsprechenden Umfange zu bewilligen, wofern er nicht dauernde Ersparnisse zu machen vermag, die nicht bloß auf dem Papier stehen, nicht bloß AuSgabc- Verschiebungen sind. Bei der Finanzreform handelt eS sich darum, nicht bloß den Bedarf des Augenblicks zu decken, die Matri- kularumlagen von der seitherigen Höhe herunterzu bringen, — damit nicht die Steuerreform, die man in den Einzelstaaten, insonderheit in Preußen durch geführt hat, aufs neue gefährdet uud erschüttert werde, — sondern auch für eine Schuldentilgung zu sorgen. Wer A sagt, der muß auch B sagen, so lautet ein altes Sprichwort. Wenn der Reichstag die neue Militärvorlage bewilligt, so ist e» nur folgerichtig, wenn die Regierung auch die Bewilligung der Mittel dazu verlangt. Da kann sich der Reichstag nicht Herumdrücken und wenn er eS dennoch thut, so fällt eben den Einzelstaaten die ganze Last zu — ob nun in dieser oder jener Form ist gleichgültig, denn die Gesammtheit muß eben bezahlen. Damit soll keineswegs gesagt sein, daß die Steuer vorlagen, die die Regierung dem Reichstage gemacht hat, fämmtlich unverändert anzunehmen wären. Die Prüfung dieser Vorlagen in allen Einzelheiten bleibt Vorbehalten, nur die Pflicht de» Reichstags muß betont werden, daß er nicht ausschließlich kritisch und ab lehnend sich verhält, sondern da, wo ihm die gemachten Vorschläge nicht zusagen, selbst Vorschläge macht und den verbündeten Regierungen zum mindesten eine An deutung gibt. Es ist allerdings zuzugestehen, daß e» im regelmäßigen Verlauf nicht Aufgabe eine» Par laments ist, Steuervorschläge zu machen und daß ein Parlament meist gar nicht einmal im Stande ist, Steuer gesetze au-zuarbeiten, schon weil ihm da» nöthige Material dazu fehlt. Aber e» entspricht auch nicht dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge, daß ein Par lament auf Einnahmen verzichtet und AuSgabevcr- mehrungen bewilligt, bevor eS auf Deckung bedacht gewesen ist. Der Reichstag ist einmal einverstanden gewesen, ein nicht normale- Verfahren zu beobachten, er muß auch die Folgen tragen. Jedenfalls ist e» das gute Recht der verbündeten Regierungen, in öffentlicher Verhandlung fest zustellen, auf welcher Seite die Verantwortlichkeit liegt, wenn die Finanzen des Reiches nicht bloß keine Besserung erfahren, sondern eine EtatSpolitik getrieben wird, die noth wendig zu einer weiteren Verschlechterung führt. Tagesgerichte. — Deutschland. Graf Kanitz hat im Reichs tage einen mit zahlreichen Unterschriften konservativer Abgeordneter versehenen Antrag auf Einführung eines ReichS-GetreidemonopolS eingebracht. Danach soll der Ein- und Verkauf des zum Verbrauch im deutschen Zollgebiete bestimmten Getreide» ein schließlich der Mühlenfabrikate, nur für Rechnung des Reiches erfolgen und die Verkaufspreise festgesetzt werden für Weizen auf 215, Roggen 16b, Gerste 155, Hafer 155, Hülsenfrüchte 185, Lupinen 80, Malz 175, Mais 155 Mk. pro Tonne; die Mühlensabrikate dementsprechend. — Weizen steht jetzt 143 und der Durchschnittspreis de» Jahrzehnts 1883 bis 1892 war 178; das Reich soll einen Preis von 215 ge währleisten! Für Roggen soll der Monopolpreis mindesten» 165 sein, während er jetzt 122 ist und im Durchschnitt deS bezeichneten Jahrzehnts 152 war; für Hafer soll der Monopolpreis 155 betragen gegen den jetzigen Preis von 132 und den Jahresdurch schnitt von 135 u. s. w. So sehr der Landwirth- schaft der erhöhte Verdienst zu gönnen ist, der mit einem Male alle Nachtheile der neuen Handels- und Zollpolitik für sie mehr al» ausgleichen würde, so ist es doch die Gesammtheit de» deutschen Volkes, welche diese wesentlich erhöhte Ausgabe für ihre Ernährung zu tragen hätte, und dagegen macht jetzt schon nicht nur die liberale, sondern auch die CentrumS-, ja auch ein Theil der konservativen Presse Front. — Die Monopole, die bisher bestanden oder noch bestehen, haben alle den Zweck, entweder große wirthschaftliche Funktionen einheitlich zu regeln — wie da» Postregal — oder aber au» entbehrlichen Genußmitteln hohe Uebcrschüsse für die Staat»- (bezw. Reichs-) Kasse zu erzielen; so da» Tabaksmonopol in Frankreich und Oesterreich, da» Branntweinmonopol in der Schweiz. Die Opfer, die der einzelne Staatsbürger durch er höhte Preise der Monopolartikel zu bringen hat, kom men in allen diesen Fällen der Allgemeinheit zu gute, die um so weniger Geld in Form von anderer Be steuerung aufzubringen hat. Bei einem Getreide monopol handelt e» sich aber um einen unentbehr lichen Bedürsntßgegenstand, Niemand kann sich hier, wie bei Tabak und Branntwein, der indirekten Be-