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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Handelszeitung : 12.03.1918
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1918-03-12
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id84535308X-19180312018
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id84535308X-1918031201
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-84535308X-1918031201
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Handelszeitung
-
Jahr
1918
-
Monat
1918-03
- Tag 1918-03-12
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Monat
1918-03
-
Jahr
1918
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Bekanntmachung Mr nlWe StmtMeW u. staatlich garantierte WerWiere. Der am 3. März d. 3. unterzeichnete deutsch-russische Friedensvertrog enthält u. a. Agende Bestimmungen: Abs. 1. Jeder vertragschließende Teil mit Einschluß seiner Gliedstaaten wird sofort nach der Balifikation des FriedensocrtrageS die Bezahlung seiner Verbindlich keiten, insbesondere den öffentlichen Schuldendienst, gegenüber den Angehörigen des anderen Teiles wieder aufnehmen. Die vor der Ratifikation fällig gewordenen Verbindlichkeiten werden binnen sechs Monaten nach der Ratifikation bezahlt werden. Abs. 2. Die Bestimmung des Absatz 1 findet keine Anwendung auf solche gegenüber einem Teil bestehenden Forderungen, die erst nach der Unterzeichnung des Friedens- vertrageS auf Angehörige des anderen Teiles übergegangen sind. Mit Rücksicht auf diese Vereinbarungen ist cs erforderlich, alsbald festzustellen, welche Glücke von russischen Staatsanleihen, staatlich garantierten Eisenbahn-Obligationen und sonstigen Wertpapieren mit Garantie des Russischen Staates sowie welche bereits fällig gewordenen Zinsfcheine und Stücke von solchen Papieren sich in deutschem Eigentum befinden. Zu diesem Zweck ergehen folgende Aussorderungen: betreffend die Abstempelung der Stücke von russischen Staats anleihen und staatlich garantierten Wertpap eren. Die deutschen Eigentümer von russischen Staatsanleihen, staatlich garantierten Eisen bahn-Obligationen und sonstigen Wertpapieren mit Garantie deS Russischen Staates werden hierdurch aufgefordert, ihre Stücke bis zum 18. März d. 3. zur Abslem elung bei einer Reichs bankanstalt, und zwar tunlichst bei derjenigen, bei der sie aus Grund der Bekanntmachung über die Anmeldung von Wertpapieren vom 23. August 1916 (R.-D.-Bl. S. 952) angcmeldet porden sind (in Berlin bei der Reichshauplbank, Lombardkonlor), cinzureichcn. Zugelassen werden solche Stücke, 1. deren Anmeldung bei der Reichsbank auf Grund der Bekanntmachung vom 23. August 1916 e? folgt ist; R. die auf Grund dieser Bekanntmachung anzumelden gewesen wären, deren Anmel dung aber aus nachweislich entschuldbaren Gründen unterlassen worden ist: 3. die nachweislich nach dem 30. September 1916, aber vor dem 3. März 1918 in das Eigentum von deutschen Erwerbern übergegangen sind. Die Wertpapiere sind mit sämtlichen nach dem 3. Mürz 1918 (neuen SkilS) fälligen Zinsscheinen und mit den Talons unter Beifügung genauer, für jede Werkpapiergallung be sonders aufzustellendcr und in der Nummernsolge geordneter Nummernverzeichnisse einzureichen. Soweit die Stücke nicht sofort bei der Einreichung abgestempclt werden können, ver bleiben sie biS zur Abstempelung bei der Rcichsbankanskalt. An diesem Falle werden die ab gestempelten Stücke nur gegen Rückgabe der bei der Einreichung ausgestellten Quittung wieder ausgehändigt. > Bei Einreichung der Papiere und der Nummernverzeichnisse haben die Einreicher schriftlich zu erklären, ob und wo die Papiere auf Grund der Bekanntmachung vom ^,23. August 1916 angcmeldet sind. Auch kann die Beibringung der schriftlichen eidesstattlichen Versicherung verlangt werden, daß inzwischen ein Eigenkumswechsel nicht stattgefunden hat. Die Eigentümer von Wertpapieren, die sich bei Banken und Bankiers im offenen Depot befinden, werden sich wegen der Abstempelung zweckmäßig mit ihrer Depotstelle in Ver bindung sehen. Die Reichsbankanskalten sind ermächtigt, Wertpapiere zur Abstempelung auch nach Ablauf der Einreichungsfrist entgegenzunehmen, wenn glaubhaft gemacht wird, daß die Ein, reichung aus triftigen Gründen nicht innerhalb der Frist erfolgen konnte. v b-,r-fi«nd die Niederlegung bereits fällig gewordener Zinsfcheine und Stucke der imler b-z-ichn«l«» Weitpo»!««. Die deutschen Eigentümer von ZinSscheincn und Stücken von russischen Staatsanleihen, staatlich garantierten Eisenbahn-Obligationen und sonstigen Wertpapieren mit Garantie des Russischen Staates, die vor dem 3. März d. 3. (neuen Stils) fällig geworden sind, werden aufgesordert, sic bis zum 15. März d. 3. bei einer der deutschen Zahlstellen für russische Zinsscheine einzureichen, und zwar, falls bestimmte deutsche Zahlstellen auf den Zinsscheinen oder Stücken angegeben sind, bei einer von diesen. Bei oder möglichst umgehend nach der Einreichung ist die schriftliche Erklärung beizu bringen, daß sich die Zinsfcheine oder Stücke schon vor dem 3. März d. 3. in deutschem Eigentum befunden haben. Die Glaubwürdigkeit dieser Erklärung ist von den Zahlstellen zu prüfen: auch kann die Beifügung einer schriftlichen eidesstattlichen Versicherung ver langt werden. Heber die eingereichken Zinsfcheine und Stücke sind der Zahlstelle nach Anleihe gattungen und Fälligkeiten geordnete Verzeichnisse einzureichen. Aus den Verzeichnissen muß die Anzahl und der Betrag der Abschnitte gleicher Höhe und Fälligkeit und die Gesamtanzahl und der Gesamtbetrag ersichtlich sein. Die Nummern der fällig gewordenen Stücke sind anzv- geben: die A lgabe der Nummern der Zinsfcheine ist nicht erforderlich. Die ZinSscheine und Stücke gelten im Sinne dieser Bekanntmachung als deutsches Eigentum, solange sie bei den Zahlstellen hinterlegt bleiben. Letztere sind nicht verpflichtet, die von den einzelnen Hinterlegern bei ihnen eingereichten Zinsscheine und Stücke getrennt zu verwahren: sie dürfen bei Rückgabe von ZinSscheincn und Stücken solche in beliebigen Nummern derselben Anleihegaktnng an die Einreicher zurücklicfcrn. Die Eigentümer solcher Zinsfcheine und Stücke, die sich bei Banken und Bankiers im offenen Depot befinden, werden sich wegen der Einreichung zweckmäßig mit ihrer Depotstelle in Verbindung sehen. Die Zahlstellen können Zinsscheine und Stücke auch nach Ablauf der Einreichungsfrist entgegennehmen, wenn glaubhaft gemacht wird, daß die Einreichung aus triftigen Gründen nicht innerhalb der Frist erfolgen konnte, doch haben sie sich dazu der Genehmigung der Reichsbank zu versichern. Die Einreichung von durch die Post an die Zahlstellen gesandten ZinSscheincn und Stücken wird als rechtzeitig bewirkt angesehen werden, wenn die Sendungen nachweislich innerhalb der Frist in Deutschland zur Post gegeben sind. Berlin, den 8. März 1918. Der Reichskanzler, An Vertretung Freiherr von Stein. Leipzig unv Umgebung Die neue W:rLsch<L in der Gemeinde An dem von uns schon erwähnten Buche ./Die neue Wirtschaft' will sein jetzt ost genannter Verfasser Walther Rath en au auch den Ge meinden neue Wirtschaskswegc wc sen. Er propagiert die Aufladung der bisherigen wirtschaftlichen Freiheit, aber in eigener Weise. „Die neue Wirtschaft", so sagt er, „wird keine Skaalswirtschaft, sondern eine der bürgerlichen Entschlußkraft anhe'mgcstellte Privatwirtschaft, die freilich zum organischen Zusammenschluß zur Ileberwindung ihrer Rei bungen und zur Vervielfältigung ihrer Leistungen und Tragkraft staat licher Mitwirkung bedarf." Rach Rathcnau wird sich die wirtsäiaft- ltche Neuorientierung an Haupt und Gliedern unserer Ration zu voll ziehen haben. Soweit es sich hierbei um die Interessensphären der Gemeinden handelt, lassen wir des Verfassers Zukunftsbild nach stehend wörtlich folgen: «So groß wie die Verschuldung und Briasiung unserer Kommunal verband« wird de Reform des örtlichen WirtschastS'cbrns sein. Die Zeit der R o t h a u s p a l ä st c, der Schlachthausburgen, der Abdeckerei-Idylle und der G a S a n st a l t s - Fe e n s ch 1 ö s s e r ist vorüber: vielleicht besinnt sich auch unsere Architektur, die an Zügel losigkeit und Wctkbcwerbophantasiik verenden wollte, indem sic we nigstens an ein Gesetz wieder gebunden wird, das Gesetz der Sparsam keit. Die Grundlage des neuen städtischen Wohlstandes muß der städtische Boden bilden, der weder für den M llionenbauer, noch für den Grundstückäschieber, Bauspekulanken und Mietslnronnen ge wachsen ist, nicht einmal für den so idcn Rentner, dem er am ehesten zu gönnen war, dem er aber bei verteuerten Hvpolheken und verminder.en Ladenmicten keinen Segen mehr bringen wird. Sein Schicksal muß er leichtert werden durch Hnvothckencrleichteruug, Tilgungszuschüsse, vor allem durch Aushebung erklügelter Baubcsckränkungen. Dagegen mutz der städtische Grund, neu bebaut — 'n den Geschästsbezirken bis zu be- liebiger Höhe —, in anständigen Verhältnissen und Bausormcn, nach einigen Menschenaltern freies Eigentum der Gemeinden geworden sein. Die architektonische Verwahrlosung unserer Straßen wird, solange sie besteht, ein sichtbar mahnendes Zeugnis geben von der Verwahrlosung unserer W rlschaftsbcgrisfe, die einem Stande unbewußter Monopolisten «ine beliebig gesteigerte Besteuerung der Gemeinwesen in ihren besten Jahrzehnten zugewendet und ungezählte Milliarden an bürgerliche Rentenempfänger verschenkt haben, die zum Dank durch ihren Bau goschmack unserer Epoche Schandmal über Schandmal aufdrückten.' Neben Grund und Boden will Rathcnau auch den städtischen Ver- kehr, die Verteilung und Versorgung mit Lickt, Kraft, Wasser, Kohlen und andern D'ngen mehr umgestaltet wissen. Ferner will er die Waren obgabe durch den Kleinhandel in die städtische Wirtschaft bzw. Ucber- wachung einbezogen wissen. An der neuen Wirtschaft sollen auch Warenhäuser und Konsumvereine in erster Linie Berücksichtigung finden: mit einem Worte: eine großzüg ae, alles beherrschende Organisa tion soll künftig den Groß- und Kleinhandel umfassen. Ob sich das alles so machen lassen wird und ob die Gemeinde im- fiande sein wird, diesen ungeheuren Krcis der ihr zufallenden Auf gaben zu bewältigen — das 'st freilich eine andere Frage. * Ordensverleihung. Dem Re'chsgenchtsrak Ditzen hierse'bst wurde der preußische Kroncnordcn 2. Klasse verliehen. * Bestandsaufnahme von Kaffee-Erfatzmittclvorräien. Ilm dem Handel Gelegenheit zu geben, bei Ankrasttreten der allgemeinen H ö ch st - preise für Kaffee-Ersatzmittel vorhandene Vorräte ad- zvstohen, die teurer sind als diese Höchstpreise, ist bekanntlich nachgelassen worden, solche Bestände nock bis 15. März 1P18 zu t Oberen als den allgemeinen Höchstpreisen abzugebcn. Von diesem 11 W an sind alle Kaffee-Ersatzmittel den allgemeinn Höchstpreisen un». Morsen. Zwecks Feststellung der im Stodibezkk Leipzig etwa am 11» März noch im Handel oder bei Kosfee Ersatzmiltelsadriken vorkondancn Kaffe-Ersatz- mtttel, deren Einstandspreis über dem Höchstpreis liegt, ist durch Bekanntmachung des Rates in vo^K.ender Ausgabe «lne Bestandsaufnahme angcordnet worden. Bl« vorgeschrie- b«en schriftlichen Anzeigen sind vlS spätestens Montag, den 18. März, an daS Statistische Amt, Stadthaus, Dachgeschoß, Zimmer 866, einzureichen. Eine Entscheidung darüber, ob und welche Maßnahmen bezüglich der sich bei der Bestandsaufnahme am 15.März noch ergebenden Vorräte ergriffen werden zum Zwecke der Abwendung empfindlicher Schädigungen von rcchlmäß'g erworbenen oder hcrgcskelltcn Kaffe-Ersahmilkeln, kann vom Krtegsausschusz für Kaffee, Tee und deren Elsatzm'ltel erst getroffen werden, wenn di« Bestandsaufnahme vor liegt. (Siehe amtlich Bekanntmachung^ * Wichtig für Gartenbesitzer und Tierhalter! Bei der herrschenden i Fuktermit'.elknappheit empfiehlt es sich, daß die Besitzer von Garten- und 'Parkanlagen das Ausputzen der Bäume und Sträuchers nicht schon jetzt vorne,men lassen, sondern bis M i t t c o d e r L n d e Mai verschieben. Die bcim Ausputzen abfallenden dünnen Zweige und Blätter bilden dann ein außerordentlich wertvolles Futter, das entweder in frr.chcm Zustande oder, zu Laubheu getrocknet, mit bestem Erfolg an all« Haustiere verjütlert werten kann, und zwar nicht nur an Pferde, Rinder, Ziegen, Schafe und Kaninchen, sondern auch an Schwcine, in letz ercm Falle allerdings am bcfken in vorgekochtcm Zustande. Den Tierha.trrn, die nicht s.'l'o-t Gartenanlagen besitzen, wird empfohlen, sich mit Gartenbesitzern wegen Abgabe des Laubheues in Verbindung zu schcn. Brn dcn Gartenbesitzern, die nicht scbst Tiere hallen, wird er- wartet, daß sie dem Ersuchen der Ticrhal er entsprechen. * Kon.nchenhaltcr werden auf die im amtlichen Teile der heutigen Ausgabe unseres Blattes enthaltene Bekanntmachung des Rates über die nachlcäg-Z-chc Anzeige der K a n i n ch e n b e st ü n d c besonders hingewiesen. * Ausweis« für Eisenbahnreisende. Wie schon wiederholt in den Tagesb ätkern bckannlgeacbcn worden ist, wird im ganzen Reichsgebiete der Reiseverkehr auf den Eisenbahnen mili'ärlsch überwacht. Die Ueberwachungsreisenden, die die Rechte von Polizei- beamtcn haben, tragen bürgerliche Kleidung und führen einen vom kommandierenden G.ncral ausgestellten und mit dem abgcstcmpelten Lichtbild des Anhabers versehenen Ausweis bei ff,. Sie sind gehalten, d.escn Ausweis auf Wunsch vcrzuzeigen. Nach 8 3 des Gesetzes über das Paßwescn vom 12. Oktober 1867 sind alle Reisenden, sowohl An- ländcr als auch Ausländer, verpf.ichtet, sich dem Eisenbahn- überwachungsreisenden gcoenüöcr über ihre Person genügend auS- zuweisn. Bei A » !> l ä n d e r n kann der Ausweis nur durch Paß oder Pnßcrsatz (Personalausweis) erfolgen. Militärpflichtig e Inländer Koben ihre Mililärpapicre vorzuzcigen. Bei sonstigen An ländern kann ein bestimmtes Legitimalionspapier nickt verlangt werden. Trotzdem hat der Eisenbahnüberwackungsreisendc die Pflicht, sich darüber zu vergewissern, ob die Person die nämliche ist, für die sic fick ausgibt und ob sic unv.rdochtig isr. Wenn er auch versuchen wird, fick diese Gewißheit lediglich durch mündliche Auskunft zu verschaffen, so ist doch allen Inländern, um Unannehmlichkeiten (Festnahme, Reise- rcrzogerungcn) möglichst zu rrrmciden. zur Unterstützung ihrer mündlichen Angaben anzuraten, gültige L e g i t l m a t i o n s p ä p i c r e, die vor allem die Staatsangehörigkeit enthalten, auf die Reise mitzunehmen. Als praktisch hab n sich von den örtlichen Polizeibehörden auf die Dauer eines AahrcS ausgestellte, mit dem Lichtbild des Inhabers ver sehene Ausweise bewährt, die den Namen des Inhabers mit allen Vor namen, Siand, Wohnort, Staatsangehörigkeit. Geburtsort und Geburts tag. bei Ehefrauen Stand und Staatsangehörigkeit des Mannes, bei Witwen Stand und Staatsangehörigkeit des verstorbenen Mannes ent halten. Dringend abzuraten ist von der Benutzung abgelausencr und daher ungül.iger Pässe, Paßkarken und anderer Lcgitimationspapiere. Der Reisende kommt dadurch leicht in falschen Verdacht. Die un gültigen Lcgitlmationspopiere werden überdies eingezogen. (Wie nütz lich dieser Ueberwachungsdienst auch hinsichtlich der nichlmilikärischcn Zwecke fein kann, zeigte das Absassen des Glastener Mörders auf dem hiesigen Hauptbahnhofe.) * * Der Verein für soziale Aosbildnnaskurse, L. B., Leipzig, desjen 1. Vorsteher Geh. Austizrat Reichskagsabgcordneier Dr. Aunck und -essen Schatzmeister Direktor Otto Weber ist. blickt am heutigen Tage auf «in zehnjähriges Bestehen zurück. Der Verein verfügt über die stattliche Mitgliederzahl von rund 4000. Auch König Friedrich August ist ein Förderer des Vereins und hat wiederholt namhafte Be träge zur Verfügung gestellt. Zurzeit liegt die Eeschäftsleitung in den Händen des seit 0 Jahren für den Verein tätigen Sekretärs, Lokalrichter Franz Emil Schwabe, an Stelle des im Felde befindlichen Rechts anwalts Dc. Rachclt. Der Verein plant Kurse für Fortgeschrittene unter besonderer Berücksichtigung der Kriegs- und Uebergangswirtschaft. —e. VolksuntcrhaltungSadcnd. Der am Sonnabend im dichlgefüll- ten Saale des ..RKchsverweserS" in L.-Kleinzschocher veranstaltete Volksunterhaltungsabcnd erbrachte einen schönen Erfolg. Oberlehrer Schmidt hielt einen fesselnden, mit prächtigen Lichtbildern aus- gestatteten Vortrag über Winterzauber im Erzgebirge, dcr die Anwesen den in die von Winterprachk erfüllten Gefilde und Ortschaften unseres schönen Erzgebirges führte und allgemeinen Beifall und Freude weckte. Ein Bild aus dem Raglerschen Lutherscstspiele „Luther bei Frau Eotln wnlrtc außerordentlich durch den frischen Gesang der Knaben. Ein Kinderreigen, von Dr. Götz cingeübt, erfreute durch die zierlichen Be wegungen dcr buntgekleideien, singenden Mädchen. Linen vollen Genuß boten die Liederoorträgc von Fri. Hilde Vogel, ebenso auch andere Einzelvorkräge. Eine Ansprache des Pfarrers Lohse hakte den Abend cingeleiket, und Lehrer Renk er fand passende Wolle für seinen Abschluß. * * Dos bekannte Hotel „Reichskanzler" (früher Hotel de Russic). Petersslraßc 20, wird heute, wie aus einer Anzeige in dcr vorliegenden Ausgabe ersichtlich, seinen Betrieb für immer einstellen. Damit ver schwindet eine der bekanntesten und vornehmsten Gaststätten Unserer Stadt, linker dem Namen Hotel de Russie, den es bis zum Kriegs ausbruch führte, war es sowohl bei dem reisenden Publikum als auch bei der Leipziger Bürgerschaft allgemein beliebt und geschäht. Viele Festlichkeiten, Hochzeiten nsw. sind in den vornehm-behaglichen Räumen abgchalten worden. Bis vor einigen Jahren vereinigen sich dort zu Be ginn jeder Wahlperiode unsere städtischen Kollegien zu dcr traditionellen „gelben Suppe", und jahrzehntelang diente es auch als MchkaufhauS. Üebcr 18 Jahre war Herr G. Schunkc der rührige Wirk des viclbesuck- len Hrtcls. Die weitere Verwendung des Grundstücks ist noch un bestimmt. XV. p. Von -er Tätigkeit der Ratswache. Beim Abwiegen von Waren schädigte die Inhaberin einer im Ncrdvierkel gelegenen Bäckereifiliale ihre Kundschaft dadurch, daß sie unter der Wagschalc ihrer zum Abwiegen benutzten Wage 10- und 20-Gromm-Gcwichte in verborgener Weise angebracht hatte. Der Beamte der Ratüwach«, dcr diesen Betrug oufdecktc, stellte den Sachverhalt fest und beschlagnahmte die Gewichte. — An einer Gastwirtschaft war sestgcsteilt worden, daß an fleischlosen Tagen Fleischgerichte verabreicht wurden. Die Angabe des Gastwirtes, daß diese 2ldgabe von Fleischgerichten versehent lich erfolgt sei, sand vor Gericht kein« Anerkennung, cs wurde ihm viel mehr eine enrvfindliche Geldbuße auferlegk. * Ein städtisches Presseamt soll am 1. April in Magdeburg in Tätigkeit treten. Zu dessen Leiter ist der Lehrer Oskar Röber, der sich schon seit Jahren journalistisch betätigte, in Aussicht genommen. Heu!« abead 7 Udr findet Im Feurich-Saal «In Klavlevadend »en Emmi Knoche i!a!?. DI« »«nau« Bortraptfolge sowie Näheret über Kartenverkauf Ist aut heati-em Znsera! zu ersehen. Palmeagarte». 2m kevNaen ä-Uhr-Te« deS Künstieiqnlatet!« Alfred Weide wirk! Herr Siesan Kaposi, Mitglied de« Stadliheater«, mit. Der Künstler flnzt ti.r ersten Teil die berühmte Ballade Archibald Dou-lo« r»n Lo«we and im zweiten Teil drei Lieder van Brahmt: .Waldeinsamkeit', .Wie bist du, mein» Königin', und geldelnsam- krii'. Di« Beglei'ung am Blüthnerfliigel lieg! in den bewährten Händen u«n Fr!. Elisabeth Pkilipp. Die Dauerkarten seien besonders empfohlen. » Moika». 9. März. Ein zweiter Konzert- und Unlerhnlt'ingjabend der Äemeinden Nid"»au und Nw- naundort. d«"»n Ncii »riraq »er Sdirglinz^fiege qenennicr S:m:!vd«n zusioh, vereinte zahlreich« Besuch« r von Stadt und Land am 2. d- M. im hieiigeu Gasthof. 2m AtiN«IpunkI dr« Ad«ndt stand «In vortraz Sd<r .Frcuden and Leiden « ne: deutsrhrn Frau in veutsch-SLd««stasrika' von grau Amttgerich «rat Pavia Schmid«. E.n zweit«, Tell brachte Ed. Htohdeä Chorwerk .Schilddorn', dal der freiwillt^e Engrlddorfer Knchenchor anter der kewährtmr gäbrun- de« Klrchsschollehrrr« Matthä!. Snqelldars. kienqschda and !»nstch«r autsähr!«. (Sanz delondere« Loh gebühr! den Solisten Sas« Balkaoru« lSoprant. Ka!« PSstsch l?ll!>, Arn» B.yer tLenor) and 2»h«nne« Schmidt W«ii«r« sosistlscht Boriräa« von Ser!ra» Mank« L»r««e and Friedrich Kauf« (Leastschs wurde» gebolen. Lil« Mitwirken»«« «niketrn reichen B«IfaI.
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