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Amts- und Anzeigeblatt für den «»scheint < ^.1 e Abonnement S-LS- syirk des Amtsgerichts «enttslk SKBS sertionSprei»: die klcinsp. ten, sowie bei allen ReichS- ZeilelOPf und dessen Umgebung. P°st°nstalten Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. — 4t. Zahrgang. 32. Donnerstag, den 15. März 18N4. Bckanlltmiichllng. Da» Kriegs-Ministerium ist im Interesse der Hebung der Landespferdezucht bereit, aus dem im Remontedepot zu Kalkreuth vorhandenen Bestände an Re- montepferden mehrere zu Zuckstztvecken geeignete Stuten an inländische Pferbe züchter unter den untenstehenden Bedingungen käuflich abzugeben. Interessenten haben sich mit der Administration des genannten Depots in Verbindung zu setzen. Dresden, den 12. März l894. Kriegs-Ministerium. von der Planitz. Bedingungen bei Uedernahmc von Zuchtflutcn aus drin Königlichen Nrmontcdepot zu Kalkrruth ;nr Verwendung für -en Zuchhweck. 1) Für die aus dem Remontedepot zu Zuchtzwecken zu entnehmende» Re- monten sind außer dem Kausgelde, die Ankaufsunkosten, sowie die Trans port- und Futterkasten zu vergüten. 2) Die übernommenen Stuten sind sechs Jahre hindurch alljädrlich der Remonte-AnkausS-Kemmission bei Gelegenheit ihrer Anwesenheit auf dem nächstgelegcnen Remontcmarkte oder dem Remontedepot Kalkreuth und zwar mit den von diesen Stuten im letzten Jahre geborenen Füllen vorzustellen. Ist die Stute güst oder das Füllen verendet, so ist der Deckschein vom Jahre vorher mitzubringen. Auch ist seitens der Käufer zu gestatten, daß der Landstallmeister gelegentlich der Revision der Deck stationen oder bei den Stuten-Consignationen die übernommenen Zucht stuten besichtigen darf. 3) Ein Wiederverkauf der Stute darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Militär-Oekonomie-Abihcilung im Kriegsministerium stattfinden. 4) Der Käufer der Stute verpflichtet sich, dieselbe alljährlich decken zu lassen und zwar mit edel» Halbbluthengsten aus dem Königlichen Land stallamt. Privathengste dürfen nur verwendet werden, wenn die Miiitär- Oekonomic-Abtheilung ober der Landstallmeister solche Beschäler für ge eignet befunden haben. 5) Der Käufer verpflichtet sich ferner, die übernommene Stute so zu halten und zu ernähren, daß dieselbe eine Reihe von Jahren als Mutterstule geeignet bleibt, und wird hierzu die besondere Bedingung gestellt, daß die Stuten mit ihren Nachkommen rationell ernährt und behandelt, den Sommer über möglichst in Roßgärten und auf Weiden gehalten werden. 6) Die von diesen Stuten geborenen Füllen sind, sofern sie nicht vom Be sitzer zur Zucht weiter verwendet werden, im Alter von 3 Jahren der Remonte-AnkaufS-Kommission zum Kauf anzubieten. 7) Beim Eintritt des Todes oder der Unbrauchbarkeit einer Stute, sowie von den Ergebnissen der Füllenzucht ist der Remonte-AnkaufS-Kommission bei der unter 2) gedachten Vorstellung Anzeige zu machen. Wiederholt ist die Wahrnehmung zu machen gewesen, daß Seiten der Con firmanden an den Nachmittagen des Palmsonntags und des Gründonnerstags in größeren oder kleineren Gruppen ohne Aussicht Spaziergänge unternommen und Schankwirthschaften besucht werden, waS nicht selten die erste Veranlassung zu einem dem Ernste der genannten Tage wenig entsprechenden, oft anstößigen Ver hallen giebt. Zu Verhütung dessen wollen die OrtSpolizeibchörden den Inhabern von Schankwirthschaften die Verabfolgung von Spirituosen an Confirmanden, welche an den gedachten Tagen anders als in Begleitung erwachsener Personen, denen sie angehören, ihre Lokalitäten besuchen, zur Vermeidung der in 8 135 der all gemeinen Armenorvnung vom 22. Oktbr. 1840 angedrohten Strafe noch besonders untersagen, die Befolgung diese« Verbote« auch überwachen und Zuwiderhand lungen bestrafen. An die Schulvorstände wie die Eltern uud Lehrer der Confirmanven aber richtet die Königl. AmtShauptmannschafl die Bitte, auch ihrerseits auf Beseitigung der gedachten Unsitte und Ueberwachung in geeigneter Weise binzuwirken. Schwarzenberg, am 12 März 1894. Königliche Amtshauptmamlschast. Frhr. v. Wirstng. Wglr. Bekanntmachung, die Grundsteucrregulirung im Stadttheilc Crottenscc betreffend. Die tabellarische Anzeige über Steuereinheiten- und Parzellenveränderungen, in der die durch den Brand am 23. August 1892 und die damit verbundene Straßenregulirung cingetretenen Veränderungen im Flächeninhalte und in der Besteuerung der betroffenen Parzellen nachgewiesen werden, liegt V0M 15. ds. Mts. ab 14 Tage lang in unserer Stadtkafse zur Einsicht nahme sür die betheiligten Grundstücksbesitzer ans. ES wird dies hierdurch mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß es den Betheiligten freistcht, etwaige Einwendungen gegen den Inhalt dieser tabellarischen Anzeige binnen obiger Frist schriftlich bei dem Königlichen Herrn Vermessungs ingenieur Gäbler in Schwarzenberg anzubringen, daß aber, wenn bi« dahin mit Gründen unterstützte Reklamationen nicht angebracht worden sind, ihr Einverständ- niß mit den in der Anzeige enthaltenen Veränderungen angenommen werden wird. Eibenstock, den 14. März 1894. Der Rath der Stadt. Körner. Hans. Bekanntmachung. Dienstag, den 2ü. März 1894, Wormittags 9 Ahr sollen an hiesiger Hauptamtsstelle 4,70 It8 grobe Schnhmacherwaare — 2 Paar lange Stiefeln und 1 Paar Stiefeletten —, 1,10 k8 Weihes Porzellan — 3 Teller —, 1,1» k8 geschnittener Rauchtabak, >,7S kg grobe Korbslechterwaare — l Kinderkorb — gegen sofortige Baarzahlung meistbietend versteigert werden. Eibenstock, am 12. März 1894. Königliches Haupt-Zoll-Amt. »i-. Richter. P. — Berlin, 12. März. Ihre Majestät die Kaiserin sind heute früh 8 Uhr 27 Min. mit sännnt- lichen Prinzen nach Abbazia abgereist; Se. Majestät geleiteten die Kaiserin bis zum Bahnhof. — Unterm 6. März wird den „M. N. N." aus dem jetzt viel genannten Kurort geschrieben: Trotz des herrlichen Sonnenscheins, dem wir während der letzten acht Tage eine Tageswärme von 12 Grad Reaumur im Schatten dankten, ist die Vegetation doch noch weit zurück. Durch die rothe Erde brechen mühsam Veil chen und Primeln durch und die „Blumenzucht" in den Gärten beschränkt sich aus immergrüne Pflanzen; keine farbige Blüthe weil und breit. Wer Abbazia in einem Athem mit der Riviera nenn», thut bitter Unrecht. Von dem herrlichen Blumenflor der letzteren ist hier keine Spur. Die Kunst des Gärtner« fehlt und die Bora weht zu unsanft. Was die Franzosen seit dreißig Jahren gearbeitet, um die Corniche zu einem der herrlichsten Punkte der Erde zu machen, wäre hier mannigfach zu beherzigen. Die Preise der Hotel» und Pensionen sind in nicht» geringer, über steigen eher jene an der Riviera. Für Unterhaltung ist wenig gesorgt. Mit Ausnahme von guten Theater vorstellungen bietet Abbazia nicht» dem Zerstreuungs bedürftigen. Ein rauchige» Kaffeehaus ist der Sammel punkt der Zeitungsleser. Für die Damen ist gar nicht« gethan. Weder eine Konditorei noch Damen salon, geschweige denn ein Wintergarten rc. gestatten eine Annäherung der Badegesellschaft. Bei schlechtem Wetter mag jeder hübsch zu Hause bleiben. Die Tagesgeschichte. — Deutschland. Die Annahme de» deutsch russischen Handelsvertrages ist, nachdem der Reichstag den ersten und grundlegenden Artikel des selben mit absoluter Stimmenmehrheit gutgeheißen hat, als durchaus sicher zu betrachten und allgemein wird die Empfindung getheilt, e« sei gut, daß nun endlich Gewißheit herrsche. Der Meinungskampf, der seit Monaten mit Anspannung aller Kräfte von Freunden und Gegnern de« Vertrage» geführt worden ist, ist nun beendet und Alle athmen erleichtert aus. Der parlamentarische Erfolg der Reichsregierung bezw. de» Grafen Caprivi ist diesmal größer al» bei der Entscheidung über die jüngste Heere-ieform. Am 13. Juli 1893 wurde die Militärvorlage mit nur 198 gegen 187 Stimmen angenommen. So groß aller dings wie bei der Abstimmung über die Handcl»ver- träge mit Oesterreich-Ungarn und Italien ist die Mehrheit nicht ; denn am 18. Dezember 1891 hatten sich viele Abgeordnete der Abstimmung entzogen, während 243 sür und nur 48 gegen den Vertrag stimmten. Unter diesen 48 befanden sich 36 Konser vative, 2 Freikonservative, 5 Nationalliberale, 5 Anti semiten. Von den Konservativen stimmten damals 18 für die Verträge. Da der Vertrag in einigen Tagen perfekt werden und in Kraft treten wird, so ist zu hoffen, daß er der Industrie den gewünschten Vortheil, der Landwirthschaft aber nicht den befürch teten Nachtheil bringt. Gesellschaft besteht au» vielen Ungarn — welchen der Zonentarif billige Fahrt gewährt — aus aristokra tischen Familien, die in ihren Villen wohnen, fleißig die Tennisplätze besuchen und anläßlich de« Aufent halts des deutschen Kaiserpaares ein Liebhaberthcater und lebende Bilder veranstalten werden, zu welchen nur geladene Gäste gegen hohes Entree Zutritt er halten. Die deutsche Kaiserfamilie wird mit großer Rücksicht einlogirt werden; der Kaiser wird mit der Kaiserin (wie schon mitgetheilt) die hochgelegene Villa „Amalia" bewohnen, die vermöge ihre« terrassen förmigen AufbauS den Neugierigen nicht leicht nahen Zutritt gewährt. Die kaiserlichen Prinzen werden in der Villa „Angiolina" einquartiert, jene einstige Villa Scarpa, deren Park abgesperrt werden soll. Große Beschränkungen sollen dem Publikum in der Benützung der Promenaden auferlegt werden, um den kaiserlichen Gästen jene Freiheit und Ungenirtheil zu verschaffen, die ihnen erwünscht ist. Heute regnet e« und grau ist der Spiegel de« Meere». Ein er sehnter Regen — nachdem die Cisternen schon ver trocknet waren und da» Trinkwasser in Fässern her beigeholt wurde au» dem nahen Lovrana, der künftigen Rivalin Abbazia»! — Der Reichskanzler beantragt beim BundeSrath die Zustimmung zur Ausprägung von 11 Millionen Mark Fünsmarkstücke, 7 Millionen Mark Zweimarkstücke und 4 Millionen Markstücke, da sich in den rheinisch-westfälischen und sächsischen Industrie bezirken ein stärkerer Bedarf nach größerer Scheide-