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Amts- und Anzeigeblatt für den MMx ibesirk -es Amtsgerichts Eibenstock tag und Sonnabend. In- 5 Expedition, bei unfern Bo- sertionSpreiS: die kleinsp. ten, sowie bei allen ReichS- Z-l- o Pf und dessen Umgebung. Postanstalten ss. 18S4 Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. 1l. Ia-rgang. Dienstag, den 27. Februar Erlast, das diesjährige Wusterungsgeschäst in den Ausheöungs- bezirken Schwarzenberg und Schneeberg betr. Unter Hinweis aus den nachstehenden, für die diesjährige Musterung im Bezirke der König!. AmiShauptmannschafl Schwarzenberg ausgestellten GeschäftS- plan werden a. die Militärpflichtigen des Jahrganges 1874 und i>. diejenigen Militärpflichtigen früherer Altersklassen, welche noch keine endgiltige Entscheidung über ihr Militärverhäliniß erhalten haben, oder von der Gestellung zur Musterung nicht ausdrücklich entbunden sind, veranlaßt, zu den nachstehend festgesetzten Musterungsterminen vor der Ersatz- Commission pünktlich zur Vermeidung der Zwangsvorführung und der in Z 26 der Wehrordnung angedrohten Strafen und Nachtheile zu erscheinen, während das persönliche Erscheinen in den LoosungSterminen den Militärpflichtigen frei gestellt bleibt. Dabei wird auf nachstehende Bestimmungen besonders aufmerksam gemacht: 1) Die von der Ersatz-Commission ausgesprochene, im LoosungSscheine vermerkte Entscheidung ist nicht envgiltig, erst von der König!. Ober-Ersatz-Commission wird im Aushebungstermine entscheidende Bestimmung getroffen. 2) Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine verhindert sind, haben ein ärztliche« Zeugniß einzureichen, welches, sofern der auHstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, durch die Orlsbehörve zu be glaubigen ist (Z 62,» der Wehrordnung). 8) Militärpflichtige, welche sich im MusterungSIermine freiwillig zur Aushebung melden und dadurch auf ihre LooSnummer verzichten, können zwar nicht mit Bestimmtheit darauf rechnen, beim Aushebungsgeschäft demjenigen Truppen- theil überwiesen zu werden, zu welchem sie vorgemustert sind, sie können da gegen bestimmt darauf rechnen, am allgemeinen EinstellungSlerinine eingestellt, also nicht dem Nachersatz zugetheilt zu werden oder überzählig zu bleiben. ES haben daher Militärpflichtige, welche gern eingestellt sein wollen, den Verzicht auf ihre LooSnummer bereits im Musterungstermine zu erklären. 4) Militärpflichtige, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit bei der Cavallerie verpflichten, dienen, sofern sie dieser Verpflichtung nach gekommen sind, in der Landwehr ersten Aufgebots nur 3 Jahre (8 12,- der Wehrorvnung). Reflectirende haben, dafern sie das 2 l. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die Bescheinigung über die Einwilligung des Vaters oder deS Vormunde«, sowie eine obrigkeitliche Bescheinigung darüber, daß der sich Meldende durch Civilverhältnisse nicht gebunden ist und sich untadelhaft ge führt hat, bei dem unterzeichneten Civilvorsitzenden längstens bis zur Be endigung des MusterungSgeschästS einzureichen. 6) Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen und abhören zu lassen, oder ein Zeugniß eine« beamteten Arzte« beizubringen (8 6b,v der Wehr- Ordnung). Die bezüglichen Protokolle sind spätestens im Mttsternngstermine vorzulegen. 6) Jeder Militärpflichtige, sowie seine Angehörigen sind berechtigt, spätestens im MusterungSIermine Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aus hebung zu stellen. Die Beiheiligten sind berechtigt, ihre Anträge durch Vor legung von obrigkeitlich beglaubigten Urkunden und Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen (88 32 und 63,7 der Wehrordnung). Kommen gleichzeitig zwei Söhne hilfsbedürftiger Familien zur Gestellung, welche nicht gleichzeitig als Ernährer entbehrt werden können, oder dient einer bereits in der Armee, so kann auf Grund des eingereichten ZurückstellungS- anirageS der eine zurückgestellt und spätestens nach Ablauf des zweiten Militär- pflichtjahre«, bei gleichzeitiger Entlassung de» zuerst eingestellten Sohne» ein gestellt werden (8 32,- der Wehrordnung). Stützt sich ein Zurückstellungs antrag auf die ArbeitS- bezw. Aufsichtsunfähigkeit der Eltern rc. des Militär pflichtigen, so muß solche« durch ärztliche Untersuchung im Musterungstermine bestätigt werden und haben sich die Betheiligten persönlich mit einzufinden (88 33,- und 63,7 der Wehrordnung). Zeugnisse, welche zum Behufe der Befreiung vom Militärdienste oder wegen erbetener Zurückstellung gebraucht und von Behörden — Stadträthen, Bürgermeistern oder Gemeindevorständen — ausgestellt werden, müssen ent weder auf eigene genaue Kenntniß der Verhältnisse der darin Nachsuchenden, oder auf eingezogene sorgfältige Erkundigung sich gründen. Zurückstellungsanträge, welche die Ersatz-Commission für unbegründet be findet, werden der König! Ober-Ersatz Commission zur Entscheidung vorgelegt. Einsprüche gegen die Entscheidung der Ersatz-Commission müssen binnen 10 Tagen, von dem Tage gerechnet, an welchem die Entscheidung der Ersatz- Commission für publicirt anzusehen war, bei der Sönigl. Amishauptmann- schaft Schwarzenberg unter Beibringung der nöthigen Nachweise und Be scheinigungen erhoben werden. Die OrtSbehörden haben für pünktliche Gestellung der Mannschaften Sorge i zu tragen; da« zur Musterung deputirte Mitglied de« Skadtrathe«, Stadtgc- s meinderathe« oder Gemeinderathe« hat die Rekruten zu begleiten und die Re- krutirungSstammrollen nebst Geburtslisten und den sonstigen Belegstücken mit;»- bringen (88 61,- und 106 der Wehrordnung). Schwarzenberg, am 12. Februar 1894. Der Civilvorsitzende der Ersatz-Commission in den Aus- hebungsbczirken Schwarzenberg und Schneeberg. Frhr. v. Wirstng. St. Geschäftsplan. I. Musternngstermine. 1) im Aushebungsb'ezirke Schneeberg: ». im Musterungsorte Lik»i»8l«»vlr, in der Lberweinschen Nestanration in Eibenstock, von Vormittags 9 Uhr an: den 8. März 1894 für die Militärpflichtigen au« den Orten: CarlSfelb mit WeiterSglaShütte, Oberstützengrün, Schönheide, Schönheiderhammer und Unterstützengrün, den 9. März 1894 für die Militärpflichtigen aus den Orten: Blauenthal, HundS- hübel, Muldenhammer, Neidhardtsthal, Neuheide, Sofa, Wildenthal, WolfSgrün und Eibenstock; d. im Musterungsorte im Kathhaufe in Lößnitz, von Vormittag« 9 Uhr an: den 10. März 1894 für die Militärpflichtigen aus den Orten: Alberoda, Ditters dorf, Grüna, Niederaffaltcr, Niederlößnitz, Niederpfannenstiel, Ober affalter, Oberpfannenstiel, Streitwald, Zelle und Lößnitz; v. im Musterungsorte im Gasthofe jur Sonne in Schneeberg, von Vormittags 9 Uhr an: den 12. März 1894 für die Militärpflichtigen aus den Orten: Aue, Auer- Hammer, Neudörfel und Schindlers Werk, den 13. März 1894 für die Militärpflichtigen aus den Orten: Albernau, Burk- hardtsgrün, Neustädte!, Niederschlema, Oberschlema und Zschorlau. den 14. März 1894 für die Militärpflichtigen aus den Orten: Griesbach, Lin- denau und Schneeberg; 2) im Aushebungsbezirke Schwarzenberg: n. im Musterungsorte im Kathhause zu Johanngeorgenstadt, von Vormittags '/2IO Uhr an: den 16. März 1894 für die Militärpflichtigen aus den Orten: Breitenbrunn, Breitenhof, Jugel, Steinbach, Skeinheidel, WittigSthal und Johann georgenstadt ; d. im Musterungsorte im Lade Ottenstein in Lchwarzenbrry, von Vormittags 8 Uhr an: den 17. März 1894 für die Militärpflichtigen aus den Orten: BermSgrün, Beierfeld, Bernsbach, Bockau, Crandorf, Erla und Grünhain, den 19. März 1894 für die Militärpflichtigen au« den Orten: Grünstädtel, Langenberg mit Förstel, Lauter, Markersbach mit Unterscheide, Mitt weida mit Obermittweida, Neuwelt mit Untersachsenfeld, Obersachsen feld und Pöhla, den 20. März 1894 für die Militärpflichtigen aus den Orten: Raschau, RitterS- grüu, Tellerhäuser, Wildenau, Waschleithc mit Haide und Schwarzen berg. II. Loosungstermine. 1. den 15. März 1894, von Vormittag« 9 Uhr an für die Militärpflichtigen de« Jahrganges 1874/1894 au« dem Aushebuugsbezirk« Schnee berg im Gasthofe zur Sonne in Schneeberg; 2. den 21. März 1894, von Vormittags 8 Uhr an für die Militärpflichtigen de« Jahrganges 1874/1894 au« dem Aushebungsbezirk« Schwar zenberg im Lade Ottenstein in Schwakenberg. Erlast, das ZurüMessungsverfatiren der Weservisten, Landwehr teule, Krsatzreferviken und Landsturmpflichligen öetr. Nach den Bestimmungen in 8 64 de« Reichsmilitärgesetze« vom 2. Mai 1874 in Verbindung mit 88 118,-, 120,» und 122 der Wehrorvnung vom 22. No vember 1888 können au« Anlaß ihrer häuslichen und gewerblichen Verhältnisse für den Fall einer Mobilmachung oder nothwcndigen Verstärkung de« Heere« a. Reservisten hinter die letzte JahreSklaffe der Reserve, t>. Mannschaften der Landwehr ersten Aufgebot«, sowie in besonder dringenden Fällen auch Reservisten hinter die letzte JahreSklaffe der Landwehr zweiten Aufgebot«,