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Amts- Md Anzeigtblatt fiir den MM- Wik des Ämtsgerichts Eibenllock MW- sertionsprei«: die kleinsp. . . « ten, sowie bei allen Reichs- s« - >°« und dessen Amgeöung. Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. - »«. Sayr««««. > M 1S4 Donnerstag, den 31. Dezember L8SL. Nur wen'gc Stunden noch, dann steigt die letzte Vezcmbernacht im Dunkel auf, Das alte Jahr, das müd' ;u Tod gehetzte, Es endet feinen Lebenslauf, Und aus der Ewigkeiten dunklem Thore Liu Fremdling tritt, im Lockcnhaar Der Jugend Kran), da grüßt im lauten Chore Der Kuf ihn: Herl dir, neues Jahr! — Wir harrten drin. Die Welt, die ruhelose, Im alten Jahr ward oft enttäuscht, Drnm wehr' ihr nicht, wenn sic der Zukunft Lose Aus deinen Händen stürmisch heischt; Vielleicht, daß endlich diele Schicksalszeichrn Vie Wünsche von Millionen llill'n: Vie örudcrhändc sich die Völker reichen, Um ihre Sendung zu erfüll'»! ZUM neuen Jahr. Vielleicht! — -er Wunsch ist kühn und das Segchren, Indes Europas weite Flur Ledcckt von risenstarr'nden Sriegesheeren, Die auf -en Kampfruf warten nur, Indre der Hak mit leisem Heuchlerschritte Sich durch die Völkrrmassen schleicht, Den Friede», das Vertrau'n ans ihrer Mitte Mit schadenfroher Lust verscheucht. Ls späht der Nachbar auf des Andern Habe, Die Gier steht immer raubbcreit, Vak sic an jenes Andern Gut sich labe, Dünkt günsilg die Gelegenheit; Noch hält den Haß, dir Gier, mühsam i» Schranken Die blasse Furcht, die schlau erwägt, Das Glück der Schlachten könne schwanken — Sie Harr n, dis ihre Stunde schlägt. Du neues Jahr, sieh, Deutschlands weite Gauen, Sir tragen schwer am Lisrnjoch, Ls schlagt die Noth die scharfen würgrrklauen In tausend Herzen heute noch: Du neues Jahr, nimm du Len Schwrrbrdränqten Die Last, die sie,u Loden drückt, Und sic, die freudig dir Vertrauen schenkten, Sieb, daß Erfüllung sic beglückt. Zerbrich das gist'gr Schwert des Neid s, -er Nache, Lösch aus -cs Haders Feuerbrand, Zertritt die Frevler zürnend Lu nnd mache Den Frieden dann von Land zu Land! Gicb wieder neu de» Völkern das Vertrauen Auf Fleiß, ans ihrer Arbeit Nnhm, Nnd lehr' sie alle — alle mit -ran bauen Am ewig-wahre» Mcnschcnthnm. Du neues Jahr, so gicb auch allen denen, In deren Lrust von Zukunft träumt Lin still-gehcimnißvollrs Hcrzensschnen, Dir Hoffnung, daß es treibt und keimt, Führ' in die Hütte», die in Noth und Leide Des süßen Lcbrnsglückrs bar, Auch einen Strahl der langrntbchrtcn Freude Zu deinem Preis, Ln neues Jahr! B e k a n «t m a ch n«g. Nach der Bestimmung in ff 1 unter ll des Gesetzes vom 1b. Dezember 1891, die provisorische Forterhebung der Steuern und Abgaben im Jahre 1892 betreffend, hat vom 1. Januar 1892 av die Verbrauchsabgabe von vereinsausländischem Fleischwerke wieder zur Erhebung zu gelangen. Dieser Abgabe, welche für frisches Rindfleisch und Schweinefleisch 8 M. — Pf. für 100 kg und von geräuchertem, gepökeltem oder sonst zube reiterem Rind- und Schweinefleische, Speck, Würsten aller Art, Fett und Jnselt von Rindern und Schweinen 10 M. — Pf. für 100 kp; beträgt, unterliegen auch diejenigen Fleischmengcn von nicht mehr als 2 Kilogramm, welche von Be- wobnern des GrenzbezirkS aus Grund der Anmerkung zu Nr. 2b g 1 des Zoll tarifs zollfrei eingeführt werden. Dresden, am 24. Dezember 1891. Königliche Zoll- und Steucr-Direction. Schultz. Kranz. 1. öffentliche Sitzung der Stadtverordneten Sonnabend, den 2. Januar 1892, Mrm. 11 Mr im Rathhaussaale. 1) Einweisung der wieder- bez. neugewählten Stadtverordneten. 2) Wahl des Stadtverordneten-Vorstehers und dessen Stellvertreters. 3) Wahlen der Stadtverordnetenmitglicder in die gemischten Deputationen. Eibenstock, den 30. Dezember 1891. Der Bürgermeister. »r Körner. Vom Bezirksausschüsse der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft sind als von den Ortsbehörden zuzuziehende Sachverständige zur Ermittelung der nach dem Reichsgesetze vom 23. Juni 1880 bei auftretenden Seuchen für getödtete Thiere zu gewährenden Entschädigungen für den amtShauptmannschaft- lichen Bezirk auf das Jahr 1892 die Herren: Hammergutsbesitzer Carl Wilhelm Breitfeld in Rittersgrün, Gutsbesitzer Julius Heyn in Pöhla, . Bernhard Friedrich in Beierfeld, „ August Friedrich Reuther in Bockau, , Traugott Blechschmidt in Bermsgrün, Braumeister Bernhard Beck in Lauter, Gutsbesitzer Johann Christian Günther in Zelle, Freigutsbesitzer Joh. Heinrich Eduard Leonhardt in Burkhardtsgrün, Gutsbesitzer Franz Mehlhorn I. in Oberschlema, Fleischer Johann Gottlieb Falkner in Zschorlau, Mühlenbesitzer Christian Friedrich Möckel in Schönheiderhammer, Ortsrichter Carl Friedrich Glöckner in CarlSfeld, Gasthofsbesitzer Carl Gottlob Geier in Oberwildenthal, Brauereibesitzer Christian Gottlieb Tippner in Oberstützengrün, Guts- und Schneidcmllhlenbesitzer Robert Friedrich Fröhlich in Sosa, Gutsbesitzer Traugott Friedrich Fanghänel in Dittersdorf, „ Gustav Troll in Alberoda, Gutsauszügler Christian Friedrich Mehlhorn in Niederaffalter, Chatoullenfabrikant Carl Gotthold Hein; in Johanngeorgenstadt, Gutsbesitzer Carl Albin März in Breitenbrunn, Mühlen- und Fabrikenbesitzer August Friedrich Beyreuther in Breitenhof, Gutsbesitzer und Schlachtstenereinnehmer Adolph Werner in Hundshübel, Mühlenbesitzer Carl Süß in Raschau, Ortsrichter Carl Ludwig Neubert in Rittersgrün, Gastwirth Heinrich Louis Schubert in Wittigsthal, Gutsbesitzer Ernst Roßner in Griesbacb, Wirthschaftsbesitzer Eduard Grund in Streitwald, Hausverwalter Michael in Grünhain, Gutsbesitzer Christian Gottlieb Baumgärtel in Schönheide, Kaufmann und Wirthschaftsbesitzer Hermann Friedrich in Schönheide, Gutsbesitzer Carl August Vogel in Niederlößnitz ernannt worden. Schwarzenberg, am 28. Dezember 1891. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. v. Wirstng. W Bekanntmachung. Diejenigen, welche an eine der städtischen Kassen für gefertigte Arbeiten oder Lieferungen noch Forderungen haben, werden hiermit ersucht, ihre Rechnungen bis spätestens zum 10. Januar 1892 anher einzureichen. Eibenstock, am 29. Dezember 1891. Der Stadtrath. »i-. Körner. Bg Bekanntmachung. Die Hundesteuer in Eibenstock beträgt im Jahre 1892 wie seither 10 Mark, wovon nur die Kettenhunde in den in 8 2, Abs. 3 des Hundesteuer-Regulativs vom 1b. Juni 188b besonders aufgesührten Gehöften u. s. w. ausgenommen sind, für die eine Steuer von 6 Mark zu entrichten ist. Die Hundesteuer ist bis zum 31. Januar 1892 gegen Entnahme der Hundesteuermarken von den Hunvebesitzern in der Stabtkasse im Voraus zu entrichten. Auch werden die Hundebcsitzer in Gemäßheit von ff 3 des Gesetzes vom 18. August 1868, die allgemeine Einführung einer Hundesteuer betreffend, hiermit aufgefordert, über die in ihrem Besitze befindlichen steuerpflichtigen Hunde bis zum 19. Januar 1892 schriftliche Anzeige anher zu erstatten. Die Hinterziehung der Steuer wird mit dem dreifachen Betrage der hinterzogenen Steuer bestraft. Hierbei ist noch auf folgende Bestimmungen aufmerksam zu machen: Junge Hunde, welche zur Zeil der im Monat Februar und Monat Juli jeden Jahres stattfindenden Revision noch gesäugt werden, bleiben für das laufende Halbjahr von der Steuer befreit; in Eibenstock nur vorübergehend, aber mindesten» einen Monat sich aufhaltende Hundebesitzer, deren Hunde nicht bereits an einem anderen Ort versteuert sind, haben für je einen Hund drei Mark Steuer zu entrichten; für im Laufe deS Jahres angcschaffte, noch nicht versteuerte Hunde ist binnen 14 Tagen, von erfolgter Anschaffung an gerechnet, die volle bez. sofern die An schaffung erst im 2. Halbjahre erfolgt, die halbe Jahressteuer zu entrichten; dasselbe gilt rücksichtlich solcher bereit« versteuerter Hunde, welche ohne Steuer marke in den Besitz eines anderen Herrn übergehen; für einen steuerpflichtigen und an einem anderen Orte mit niedrigerer Hundesteuer bereits versteuerten Hund ist der durch den höheren Steuersatz Hierselbst hervorgerufene Differenz betrag noch nachzuentrichten; im Falle des unverschuldeten Verlustes der Steuer-