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Dresdner Nachrichten : 14.07.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913-07-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-191307142
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-19130714
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-19130714
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1913
-
Monat
1913-07
- Tag 1913-07-14
-
Monat
1913-07
-
Jahr
1913
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 14.07.1913
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»rieskakea. *** Marie B. tn L. »Die Erörterungen über die Aufbringung der Ausgaben für die HeereSverstärkung und die künstigrn neuen Steuern haben auch mich schon öfter mit Lvrge erfüllt, weil ich mir Gedanken daritber mache, wie eS einmal werden fvll. wenn meinem lieben Manne, der immer mit dem Magen recht sehr zu tun hat, etwas passieren sollte und ich dann als alleinstehende Frau diesen verwickelten Verhältnissen gegeuüberstünde. Mein Man» und ich. wir sind seit 35 Fahren verheiratet und befinden uns in recht gute» Lcbensverhältnissen. Mein Mann hat es in seinem Geschäft als Fabrikbesitzer durch groben Fleis, und Intelligenz vorwärts gebracht, so dab er wohl zu de» recht wohlhabenden Leuten gerechnet werden kann. Er sieht heute dem Unternehmen noch tatkräftig vor. und so wird es wohl auch mit Gottes Hilfe noch lange weitergehen. Aber immerhin m»st man auch an die Zukunft denken. Wir haben im ganzen vier erwachsene Kinder, zwei Söhne und zwei Töchter. Der älteste Sohn ist mit seinem Vater in der Fabrik tätig: er ist verheiratet. Der zweite Sohn ist Be amter und unverheiratet. Unsere älteste Tochter ist gleich falls verheiratet und hat schon zwei Kinder, während unsere jüngste Tochter mit einem Vcamten verlobt ist. Für den Fa», dab nun meinem Manne einmal etwas passieren sollte, mllsiten meiner Ansicht nach doch sehr verwickelte Verhältnisse eintrele», unter denen die Erbschafts- rcgnlierung stattzusinden hätte. Mein Mann und ich sowohl erfreuen uns mit unseren Kindern der besten Harmonie, aber man hat es doch schon erlebt, dab bei einem Auseinanderstoßen gewichtiger Interessen der schönste Fami- liensrieden gestört worden ist. Ich habe hierüber mit meinem Manne oft gesprochen, und er hat mich immer damit zu be ruhigen gesucht, das; er mich ans sein mir bekanntes Testa ment verwies, welches kurz dahin lautet, dab ich zur Uni- versalerbjn ctngeseht bin und unsere Kinder erst nach meinem Tode die übrigen Anteile an unserem gemeinsamen Nachlaß erhalten, die über den Pflichtteil hinausgehen. Ich ertenne die gute Absicht und treue Fürsorge meines Mannes für mich gewiß an, aber von Bekannten, mit denen ich über ähnliche Sachen gesprochen habe, habe ich gehört, da» auch unter derartigen Verhältnissen eine Erbausein- audersctzung nicht leicht sei. Was halten Sie davon? Vor allen Dingen möchte ich gern wissen, wie es mit einer Ent schädigung derjenigen meiner Kinder zu halten wäre, die nicht, wie mein ältester Sohn, das Geschäft erhalten. Auf der anderen Seite ist cs ja der Wunsch meines Mannes, das, mein ältester Sohn das Geschäft, auf dessen Gründung und glückliche Wetterführung er selbst stolz ist, so über geben erhält, das, er nicht durch finanzielle Sorgen neben seinen vielen Bernfspflichten bedrängt wird." — Ihre Be sorgnisse sind nicht unbegründet. Der Himmel erhalte Ihnen sür alle Zeiten den Frieden in Ihrer Familie: aber es ist auch ganz richtig, das, man rechtzeitig an die menschlichen Schwächen und Wandlungen denken soll. Ganz unmöglich ist cs natürlich, Ihnen einen Rat zu geben, ohne das? man die gegebenen Verhältnisse genau kennt. Der genaueste Kenner hiervon ist aber nun doch jedenfalls Ihr Mann selbst, und so gut es von ihm gemeint sein mag. Sie als llnivcrialerbin einzusetzen, so bedeutete es doch eine noch gröbere Fürsorge für Sie. wenn er in seinem Testament Bestimmungen träfe, in welcher Weise Ihre Kinder, die das väterliche Geschäft nicht erhalten sollen, entschädigt wer den. Stellen Sie das Ihrem Manne einmal vor. und bei dem glücklichen Verhältnis, das zwischen Ihnen herrscht, und der Intelligenz, die Ihrem Gatten zweifellos eigen ist. wird er sofort einsehcn, das, er Ihnen unmöglich eine Aufgabe znschicbcn kann, der Sie viel weniger gewachsen sind, als er selbst. *** H. R. <39 Pfq.i „Meine Frau hat sich vor etwa zwei Jahren über eine mit Ausschlag behaftete Person ge äußert und leidet seitdem an einer Handflechte. Nachdem wir schon alles mögliche angewandt, ohne Besserung zu er zielen, bitte ich Dich böslichst um Rat. was Dir nicht schwer fallen dürste." — Das, man durch „sich äußern", wie es im VvlkSmnnde heißt, ö. h. durch Erschrecken und Ekel, eine Krankheit dieser Art von einem andern auflcsen könnte, ist ebenso unmöglich, wie wenn ein Kahlkopf vom Bewundern eines vollen LvckcnkvvfcS hoffen dürfte, seine Glatze ver schwinden z» sehen. Hautkrankheiten kann eben jeder ein mal ans irgendeine Weise erwischen, nur sind dafür andere als solche mnstische Ursachen anzufchuldigen. Wendet Euch nur schleunigst an einen Arzt sür Hautkrankheiten, der wohl imstande fein wird, das Nebel zu beseitigen. „Moreau's B c c n e". Wo sic liegen, die dem französischen General Moreau am 20. August 1813 während der Schlacht bei Dresden durch eine Kanonenkugel zer schmetterten und dann amputierten Beine, das weiß nicht nur jeder Einwohner oder Besucher Dresdens, sondern auch Millionen Menschen, die das auf der Höhe von Räcknitz von dem russischen Fürsten Ncpnin 1814 errichtete ..Moreau-Denkmal" nicht gesehen haben, denn cs steht ja in jedem Geschichtswerk Eber die Freiheitskriege und in jedem Konversationslexikon. Aber wo sie nicht liegen,' d. h. wo ein Stein mit der ulkigen Inschrist „Hier liegen Moreaus Beene — »ich" sich befindet, das wissen wohl viele nicht, und auch Schnörkc hat es bis Montag den 7. Juli onun ckomini 1918 vormittags 9 Uhr 29 Minuten nicht ge wußt. Aber da erfuhr er's telephonisch durch einen freund lichen Leser, der die Frage nach dem betr. Stein in dem kaum erst erschienenen Briefkasten gelesen hatte. Und nun nahm das Schicksal seinen Lauf. Jede Post brachte mir tagelang eine Unmenge von Briefen und Karten von „Wissenden", welche sich alle redlich bemühten, die ihnen unerklärlich erscheinende Lücke in Schnörkc's Wissen aus- zusüllen. Herzlichen Dank all den Guten! Jedenfalls bin ich jetzt in der Lage, allen, die cs interessiert, und in erster Linie dem Anfrager H. K. mitzuteilcn, das, sich der be wußte Slei» im Garten dcS Restaurants zur „Elb- tcrrai c" in Wachwih befindet und daselbst von dem >994 verstorbenen Gastwirt August Reissig gesetzt wor den ist. *** Dankbare M utte r. „Ich habe eine 25 Jahre alte Tockter, bei der seit etlichen Jahren die Halsdrüsen allmonatlich anschwcllcn und dann zwar wieder zurück- gchcn, aber doch nicht ganz. Wir habe» cs mit Jod nach ärztlicher Verordnung versucht, das auch anschlug, aber meine Tochter magerte dabei ab. das, wir cS wieder ein- stcllen mußten. Die Schwellung geht nicht nach innen, son der» nach außen, was der Arzt sür nicht gefährlich hielt. Von einer Operation hat uns der Arzt abgeratcn." — Die monatlich cintretende „Drüsenschwcllung am Halse" ist an scheinend weiter nichts, als die bei vielen, namentlich jün geren weiblichen Personen zu gewissen Zeiten auftretcndc Anschwellung der Schilddrüse, welche unterhalb und seitlich vom Kehlkopf liegt. Es ist das eine harmlose, keiner Be handlung bedürfende und nicht krankhafte, sondern physio logische Erscheinung, die meist nach einiger Zeit von selbst aushört. *** H E. (59 Pfg.s „Ein kinderloses Ehepaar be absichtigt ein Testament zu errichte», sich gegenseitig als Erben einzusetzcn und deshalb ohne Zuziehung von Zeugen im Hause niedcrzulcgcn. Der Ehemann ist außerehelicher Geburt, dessen Vater »nd Mutter sind tot und es sind aus den von letzteren cingcgangene» Ehen Halbgeschwistcr vor handen. Stehen letzteren am Erbe Ansprüche zu, oder lünnc» dieselben in, Testament einfach ignoriert werden? Hat ein Testament, welches nicht auf Stempclbogcn ge schrieben ist, Gültigkeit? Eventuell in welcher Höhe sind Stempelmarkcn zu verwenden?" — Sie können die Ge schwister im Testament übergehen, da diese nicht pslichttcils- bercchtigt sind. Ein Testament kan» auf jedem beliebigen Papier errichtet werden. ES muß nur eigenhändig ge schrieben sein und Ort, Datum und Unterschrift trage». Stempelpflichtigkeit tritt mit der Eröffnung des Testa ments ein. *** C. N. F. N. (K0 Psg.) »Ich bin im Besitze deS Etnjährig.Freiwtlltgen.ZeugntsseS und gedenk« Michaelis 191» bet den Schützen tn Dresden zu bienen. 1. Wohin habe ich mich zu wenden? 2. Welche Papiere sind erforderlich?" — i. Immer noch, statt an den Briefkastcnontcl, an das Kommando des »öntgl. Sächs. Schützen-lFüstlter-jRegimcntö „Prinz Georg" Nr. 19«. 2. Hat schon so oft — und erst vor kurzem wieder — im Briefkasten gestanden, daß ich es im Interesse anderer Anfrager bis auf weiteres ablehnen muß, immer wieder dasselbe Stroh zu dreschen. *** G. B. „Mitten durch ein Grundstück führt ein Fußweg, der seit langer Zeit allgemein benutzt wird. Nun ist ein Streit darüber entstanden, wer den Weg z» unter halten und ihn mit Schutzstangen zu versehen hat. Muß Ser Weg. wenn er als össentlicher zu gelten hat, von der Gemeinde unterhalten werde», oder liegt die Unter haltung stets dem Eigentümer des Grundstücks, durch das der Weg führt, ob? Kann man sich der Unterhaltung und etwaiger Ersatzansprüche dadurch entziehen, daß man den Weg als nichtöffentlich bezeichnet?" — Oesfentliche Wege sind von der Gemeinde zu unterhalten. Sie können einen öffentliche» Weg nicht ohne weiteres zu einem Privativen, zu dessen Schließung Sie an sich berechtigt wäre», machen. Neber die Oeffentltchkeit eines Weges entscheidet vielmehr die Amtshauptmannschaft unter Mitwirkung des Bezirks ausschusses. *** Genosse. „Welcher Unterschied ist zwischen einer „G. m. b. H." und einer „c. G. m. b. H"? Wie ist die Haftung der Gesellschaft bei erstcrer und wie bei letzterer Gesellschaft?" — Die „Gesellschaften mit beschränkter Haf tung" gleichen in Ihren Grundprinzipien den Aktiengesell schaften: bei beiden hastet sür die Verbindlichkeiten der Ge sellschaft nur das Gcscllschastsvcrmögcn, dagegen nicht der einzelne Gesellschafter persönlich. Anders bei den Genossen schaften, von denen das Gesetz je nach dem Umfang der Haf tung der Genossen drei Arten unterscheidet, und zwar Ge nossenschaften mit unbeschränkter Haftpflicht, Genossen schaften mit unbeschränkter Nachschußpslicht und Genossen schaften mit beschränkter Haftpflicht. 1. Bei den Genossen schaften mit unbeschränkter Haftpflicht hasten die Genossen den Gläubigern derselben als Gesamtschuldner und mit ihrem ganzen Vermögen. Die Gläubiger der Genossenschaft können sich aber nur in dem Falle des Konkurses an die Mitglieder unmittelbar halten. Wird der Konkurs eröffnet, so hat der Vermalter eine Berechnung aufznstcllen, wieviel jeder einzelne Genosse zur Deckung der GcnostcnschaftSschul- den beizulragen hat lVorschußbcrechnungj. Nachdem das Konkursgericht diese Berechnung genehmigt, über etwaige Widersprüche einzelner Genossen entschieden und die Be rechnung sür vollstreckbar erklärt hat, zieht der Konkurs verwalter von den einzelnen Genossen die nach der Vor- schußbercchnuivg auf sie entfallende» Beträge ein und ver teilt sie an die Gläubiger. Wenn die eingezogcncn Beträge zur Befriedigung der Gläubiger nicht ausreichen, weil bei der Einziehung wegen Unvermögens einzelner Genossen Ausfälle entstanden sind, stellt der Verwalter eine Zusatz- und schließlich eine Nachschubberechnung aus, welche eben falls vom Gericht geprüft und nach Richtigbejinden für voll streckbar erklärt werden. Sind drei Monate seit der Voll streckbarkeitserklärung der Nachschußrechnung verstrichen, so können die noch nicht befriedigten Gläubiger sich unmittel bar an einen oder mehrere beliebige Genossen halten. Tsie Klage gegen die einzelnen Genossen verjährt in zwei Jah ren nach dem Zeitpunkte, zu dem sie frühestens hätte er hoben werden können. Der in Anspruch genommene Ge nosse wirb, soweit er einen Gläubiger der Genossenschaft befriedigt hat, selbst Gläubiger der Genossenschaft. Sind nach Ablauf von sechs Monaten nach der Vollstreckbarkeits erklärung der Nachschußbcrcchnung noch nicht sämtliche Gläubiger befriedigt, so können sie sich auch an die in den letzten zivei Jahren vor der Konkurserössnung ausgcschie- denen Genossen halten, sofern ihre Forderungen aus einer Zeit stammen, zu welcher die ausgeschiedenen noch Mitglie der der Genossenschaft waren. 2. Bei de» Genossenschaften mit unbeschränkter Nachschußpslicht haften die Genossen den Gläubigern der Genosscnschast zwar auch mit ihrem ganzen Vermögen, aber nicht unmittelbar. Im Falle des Konkurses ist das Verfahren bis zur Aufstellung der Nachschußbercch- nung dasselbe, wie bei der eingetragenen Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht. Es wird hier aber das Konkurs verfahren derart weiter geführt, baß der Verwalter so lange neue Berechnungen anfstcllt und nach diesen die ans die Ge nossen entfallenden Beträge einzieht, bis die Konkursgläu- bigcr befriedigt sind. Bei jeder weiteren Berechnung sind die Genossen unberücksichtigt zu lassen, deren Unvermögen zur Leistung der Beträge sich hcrauSgcstcllt hat. Sind nach Ablauf von drei Monaten nach der Vollstreckbarkeitserklä rung der Nachschußbcrcchnung die Gläubiger noch nicht be friedigt, so sind die innerhalb der letzten achtzehn Monate vor der Konkurseröffnung ansgeschiedenen Mitglieder zur Zahlung des noch erforderlichen Betrages zur Konkursmasse verpflichtet. 3. Bei den Gcuvffcuschaften mit beschränkter Haftpflicht („e. G. m. b. H."j wird die Haftsumme der ein zelnen Genossen durch das Statut fest begrenzt. Sie darf nicht niedriger als der Geschäftsanteil sein. Ist also ein Genosse an mehr als einem Geschäftsanteil beteiligt, so erhöht sich dementsprechend auch seine Haftsumme. Bevor der erste Geschäftsanteil voll cingczahlt ist, darf die Be teiligung deS Genossen auf einen zweiten Geschäftsanteil nicht zngelassen werden. Im Konkurse kann der Genosse zu Nachschüssen nur bis zum Betrage der aus die in seinem Besitz befindlichen Geschäftsanteile entfallenden Haftsumme in Anspruch genommen werden. *** T r e u e M i t l e s e r i n, (1 Mk.s „Ich bin Witwe und habe eine elfjährige Tochter. Das Kind zeigte von scher große Lust zur Musik. Wer sic hört, erfreut sich an ihrer Stimme. Um ihren sehnsüchtigen Wunsch zu crsüllen, möchte ich ihr Klavierunterricht erteilen lassen. Wie kommt man mit wenig Mitteln zu einem solchen Instrument? Ist die Ausbildung zur Musiklelircrin kostspielig und ratsam? Oder soll ich mit Strenge diesem Drang zur Musik be gegnen?" — Frage einmal wegen eines Instruments beim König!. Konservatorium, Landhausstraße ll, 2.. nach: dort faunst Du wahrscheinlich ein gebrauchtes Klavier für wenig Geld erhalten. Wenn Deine Tochter den „Drang zur Musik" hat, sollte sie zunächst gründlichen Elementar unterricht in Klavier erhalten. In der Vorschule für das Konservatorium betrügt der MvuatspreiS 0,09 Mark. Es wird sich mit der Zeit Herausstellen, ob Deine Tochter be gabt ist und ausreichende Fortschritte macht, so daß ihr ein Wcitcrstudium ungeraten werden kann. Nachdem der grundlegende Unterricht beendigt ist — etwa nach Austritt ans der Volksschule —, würde das Hochschulstudium zu be ginnen haben, das ungefähr drei Jahre in Anspruch neh men dürste. Der Ialireskursns in der Hochschule kostet durchschnittlich 499 Mark. Als Endziel wäre die Ablegung der staatlichen Klavicrlchrcrprüsnng anzustreben. An Klavicrlehrerinnen ist zwar kein Mangel, aber tüchtige, pädagogisch und praktisch geschulte Kräfte finden immer ihr Auskommen. *** Neffe Karl. (39 Pfg.1 „Ich bitte um Auskunft, ob eine Sammlung von Fahrscheinen Ser Dresdner Straßenbahn irgendwelchen Zweck hat." — Jawohl, Karl, sie hat den Zweck, dem Bricftastcnonkel durch solche immer ivicderkehrcndc zwecklose Fragen die Zeit zu stehlen' und seine Galle reichlicher fließen zu machen, als es sür seine Verdauung notwendig ist. *»* Abonnentin N. tn W. (25 Psg.j Antwort: Es ist eine bekannte Tatsache, daß Bandivurmmitcl in ge wissen, hier nicht zu erörternden Fällen versagen, »nd eS ist Ihnen nur anzuraten, vor einer nochmaligen Kur Ihren Arzt zu fragen. Zu empfehlen wäre vielleicht, das Mittel in flüssiger Form z» nehmen und wenigstens 1/2 Liter laue Milch oder dünnen Kaffee schnell nachzutrinkcn. so daß der Wurm gewissermaßen überschüttet wird. Etwaigen Brech reiz verhindert Zttronensast. *** E. S.. Gottleuba. „Nach der Lektüre des famosen „Festspiels in deutschen Reimen" faßte mich der „kue»r teukonicus« „nd ich mußte mich in nachstehenden Verse» «»stoben. Sollten Ihnen dieselben zur Veröffentlichung geeignet erscheinen, jo bitte um deren Ausnahme." An Gerhärt Hauvtmann. AlS mir zuerst Dein Dichterwvrt erklang. Wie schlug Dir da mein ganzes Herz entgegen, — Wi,e trieb es mich mit ungestümem Drang. Zu folgen Dir «ns allen Deinen Wegen. — Fremd klang wohl manches, was dann Jahr „in Jahr, Uns Deiner Muse Flügclschlag bescherte, Noch immer hasste Deiner Treuen Schar. Daß dieser Most znm Feucrwein einst werde. — Man kürte Dich alö Barde — kühn und laut — Sollst Tu der Väter Ruhm und Taten singen. Von des Jahrhunderts Warte überschaut, Iung-Deiitschlands Werdegang in Verse bringen, — Kopfschüttelnd steht Dein Voll, und zornig geht ES an Dem „Festspiel" kalt und still vorüber: — Ha, „deutsche Reime" nennst D» dies Pamphlet? So ungereimt, wie undentsch — Schwamm darüber! — Hier zeigst Du uns das Mephisto-Gesicht, Und watest keck in der Gemeinheit Psiitzc, Ein Zerrbild, wie Tein blödes Festgedicht, Der Hauptmann in der Jakobinermütze! — Schleich Dich hinweg aus deutscher Dichter Bund, Schweig fürderhin, denn glaub, es macht uns Grauen. Dich so entgleisen sehn, so sinken und Dein Harakiri noch mit anzuschanen. E. Schildbach - Gottleuba. *** A. V. 9 7. (29 Psg.j „Mein Sohn verläßt kom mende Ostern eine hiesige Realschule und hegt den Wunsch, sich der mittleren Posibcamtenlaiisbahn zu widmen. Wer den bei der Kaiserlichen Lberposidircklion zu Dresden derartige junge Leute als Beamtenanmärtcr angestelli? Wohin muß ein diesbezügliches Gesuch gerichtet werden, und was wird dazu verlangt? AlS was treten die jungen Leute ein und wie lange müssen sie ohne jeden Gehalt arbeiten. Wie sind zurzeit die Aussichten aus Annahme'? Ist die Möglichkeit vorhanden, daß er im Bereiche der Stadt Dresden bleiben könnte?" — Die Annahme von Zivilanwärtern für die mittlere Laufbahn im Post- und Telegraphendicnst erfolgt durch die Oberpostdireliion nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses entweder als Post gehilje oder als Telegraphengehilfc. Zurzeit ist der Be darf gedeckt. Ein Gesuch würde an die Oberpvstdirektion durch Vermittlung des Postamtes einziireichcn sein, in dessen Bezirk der Bewerber wohnt. Bei dem betreffenden Postamt ist auch näheres iiber die beizubringenden Zeug nisse zu erfahren. Der Vorbereitungsdienst dauert vier Jahre. Während dieser Zeit muß sich der Bewerber aus eigenen Mitteln oder durch Unterstützung seiner Angehörigen unterhalten können. Ein dauerndes Verbleiben an einem bestimmten Orte ist ausgeschlossen. Die Gehilfen werden, wenn sich Gelegenheit bietet und ihre Ausbildung genügend vorgeschritten ist, gegen Vergütung oder Tagegelder be schäftigt: ein Anspruch aus Beschäftigung gegen Entgelt steht ihnen jedoch nicht zu. *** N. W. (2 Mk.) „Ich soll mich während der großen Ferien erholen und kleineren, ruhigen, staubfreien und mög lichst waldreichen Ort, wo gute Verpflegung zu haben ist, ausjuchen, um dort den Angelsport zu betreiben. Könnte mir nun einer Deiner verehrlichcn Leser einen derartigen Ort nennen und angcben, an wen ich mich dort wegen Er langung der Angel-Erlaubnis wenden müßte. Das Wasser s V r« muß natürlich fischreich — nicht Forellcnsischerei — und von 22» Dresden aus in nicht zu langer Bahnfahrt zu erreichen sein. 8 >9 An der Elbe gelegene Orte kommen nicht in Betracht." — Z -» Die Sache ist nicht so einfach. Entweder ist der Erholungs- K ort eine Sommerfrische mit Wald nach Ihrem Wunsche und » s dann fehlt die Angelgelegenheit, oder letztere ist vorhanden ' 3 uitt> dann mangeln die elfteren Imponderabilien. Da diej^^ Elbe ausgeschlossen und es auch nicht auf Forcllcnfischrrei ' abgesehen ist, schwinden die Aussichten für das gewünschte Nervenberuhigungsmittel des Angelus bedeutend: denn von L. den größeren, vom Gebirge kommenden Nebenflüssen der Elbe führen Mischfischc, wie Aeschc, Weißfische, Döbel, ^ r»' Zährte, Nothaugcn, Hecht und Barsch nur noch sehr wenige, » und auch diese nur in gewissen, von der Industrie noch nicht ** verunreinigten Strecken ihres Stromlauseü: z. B. die Gott leuba, Freibergcr Mulde, die Zschopau, die weiße Elster, die Röder. Dazu kommt, daß die meisten Gebirgsbäche bei ^ heißen Sommern gänzlich vertrocknen, mithin sür die Lebensbedingung des Fisches unwirtlich enden. Nichtödcsto- —^ weniger will ich versuchen, Ihnen einige Fingerzeige zu geben. Sommerfrischen in der Umgegend von Dresden: Klotzsche, Langcbrück, Ullersdorf (Pricßnitz, Forelleus, Bad d* Liegau, Hermsdorf (Röders, von der Spechtritzmühlc aus wärts bis zur Vuschmühle (sehr idyllisch) und KipSdors (die, rote Wcißeritzs, Tharandt, Edle Krone, Mühlen bis Klingen berg (die wilde Wcißeritzs, Eisenbcrg, Moritzburg (stehende Gewässers. Im Gebiete der Kirnitzsch, Lachsbach und Polenz wären Schandau, Wcndischfährc, Porschdorf, Kohlmühle, WalterSdorfcr Mühle und Hohustein Standorte für Fischerei, allerdings vorwiegend Forellen. Die Stationen an der Pirna-Vcrggicßhüblcr Bahn, Neundors, Zwiesel, Berg gießhübel. Giescnstein, Gottleuba kämen für die Gottleuba in Frage. Von ihrem Quelle bei Moldau bis herab nach Berthclsdors führt die Freibergcr Mulde Mischfischc: emp fehlenswerte Standorte sind hier Mulda, Ncchcnbcrg, Holz heu. Die Zschopau ist ebenfalls reich an Mischsiichen (Wolkenstcins, dagegen ist das Wasser der Zwickaucr Mulde sür den Aufenthalt von Fischen verdorben, so schön auch nach Höhenlage und Wald die Sommerfrischen Wildenthal, Blaucntkal und wie sie alle dem Schwarzwasscr auswärts bis Iohanngeorgenstadt heißen. Am jungfräulichsten scheint noch die weiße Elster von Bad Elster bis Elstcrbcrg zu sein. Idyllischer Standort Rcutzschmühlc im Steinigt bei Iocketa. Was die Angel-Erlaubnis aulangt, so werden die Fisch- kartcu von den Fischcreibcrcchtigtcn, Pachter oder Nutznießer ausgestellt und sind, wenn der Nutznießer nicht selbst eine Behörde (F-iskuS, Stadtrat, Gemciudevorstauds ist, in Städten von der Polizeibehörde, aus dem Laude von dem OrtSrichtcr des Ortes, in dessen Flurbezirk das Fischerci- ivasscr liegt, zu beglaubigen. Im übrigen sei auf die vom Erzgcbirgsvcrein und dem Gcbirgsvcrein für die Sächsische Schweiz hcrauSgcgebcnen Sommersrischcn-Nachweisc ver wiesen. (Käuflich zu beziehen durch A. Urbans Buchhand lung, Wilsdruffer Straße.) *2* Nichte Annelics. (59 PfgI ,^ch bin eine 39jährige Waise, stehe ganz allein da »nd habe etwa 29 990 Mark Vermögen. Da ich infolge eines körperlichen Fehlers nicht heiraten werde, so möchte ich eventuell die Hülste meines Vermögens in eine Stiftung zahlen, damit ich eine lebenslängliche Rente davon beziehe. Natürlich wäre mir das Kapital verloren, doch das schadete ja nichts. Wohin müßte ich mich wenden, und wieviel würde ich etwa bei 19 999 Mk. Einlage jährlich bekommen?" — Für den an gegebenen Zweck ist die Köuigl. Sächs. Altcrsreutenbauk, hier, Antonsplatz 1, zu empfehlen, für deren übernommene Verpflichtungen der Staat hastet. Wenn Du bei der Ein zahlung das 39. Lebensjahr ' vollendet hast, würdest Du für 19 999 Mark Vcrzichteinlagc sofort eine lebens längliche Rente von jährlich 489 Mark erhalten. "Willst Du mit den 19 999 Mark aber eine ausgeschobene Rente erwerben, so be>trägr sie. wenn sie beispielsweise vom vollendeten 49. Lebensjahre beginnen soll und das Kapital vor Vollendung Deines 39. Lebensjahres einge zahlt wird, alljährlich 795 Mark, gleichblcibcud vis aus Lebensende. R. B. 13. „Ich bin znm Herbst ein Jahr beim Militär (Jägers und beabsichtige, mich zur Schutztruppc zu melden, und möchte gern über verschiedene Sachen Auf klärung haben. 1. Wo habe ich mich zu melde»? 2, Ist
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