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Amts- und Anzeigevlatt «rsch<i»1 wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Jn- sertionspreiS: die kleinsp. Zeile 10 Pf. für den Bezirk -es Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Abonnement vicrtelj. 1 M. 20 Pf. (incl. Jllustr. Unterhaltbl.) in der Expedition, bei unfern Bo ten, sowie bei allen ReichS- Postanstaltcn. Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. »8. Jasrg-««. " 14S. Dienstag, den 8. Dezember 1881 Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche auf den Namen ILni-I »LIni«I ein ¬ getragene Grundstück, Wohn- und Stickmaschinengebäude Nr. 248 des Brandca- lastcr», Nr. 2I l des Flurbuchs Abtheilung Folium 238 des Grundbuchs für Eibenstock, geschätzt auf 23,87.-» M., soll an hiesiger Gerichtsstclle zwangsweise versteigert werden und ist der 7. Januar 1892, Wormittags 9 Mr als Anmeldetermin, ferner der 21. Januar 1892, Wormittags 19 Mr als Versteigcrnngstermin, sowie der 30. Januar 1892, Wormittags 11 Mr als Termin zu Verkündung des Vertheilnngsplans anberaumt worden. Die Realberechtigten werden aufgefordert, die auf dem Grundstücke lastenden Rückstände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kostenforderungen, spätestens im Aumeldetermine anzumelden. Eine Uebersicht der aus dem Grundstücke lastenten Ansprüche und ihres Rangverhültnisscs kann nach dem Aumeldetermine in der Gcrichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Eibenstock, am 5. Dezember l89l. Königliches Amtsgericht. Kautzsch. Gruhle, G.-S. In das Muslerregister ist eingetragen: Nr. 243, Firma: i«i<> ir>un» in Schönheide, ein versiegeltes Packet, Serie II, angeblich enthaltend: 3b Skizzen zu Roben und Kleiderbesätzen, Fabriknummern 9562, 9840, 9850, 9870, 9880, 9890, 9900, 9910, 9920, 9930, 9940, 9950, 9960, 9970, 9980, 9990, 10000, lOOIO, 10020, 10030, 10040, 10050, 100601-III, 100701-III8/9860, 1603, 1608, 1612, 1615, 180, 190II, 1617, 1620, 1622; Flächenerzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, angemelvet am 2. Dezember 1891, Nachmittag 2-/, Uhr. Eibenstock, am 5. Dezember 1891. Königliches Amtsgericht. Kautzsch. Ttzr. Im Jahre 1892 sollen die Gerichtstage in Oberstützengrün Montags, den 18. Januar, 7. März, 2. Mai, 4. Juli, 19. September und 28. November im Böttcher'schen Gasthofe, wie seither, abgehalten und an denselben ledig lich Geschäfte der freiwilligen Gerichtsbarkeit erledigt werden. Eibenstock, am 4. Dezember 1891. Königliches Amtsgericht. Kautzsch. Ttzr. Im Jahre 1892 sollen die Gerichtstage in Schönheide Montags, den 11. »uv 25. Januar, 15. und 29. Februar, 14. und 28. März, 11. und 25. April, 16. und 3V. Mai, 13. und 27. Juni, 11. unv 25. Juli, 15. und 29. August, 12. und 26. September, 16. und 24. Oktober, 7. unv 21. November, 5. unv 19. Dezember im Rathhausc, wie seither, abgehalteu und dabei lediglich Geschäfte der frei willigen Gerichtsbarkeit erledigt werden Eibe 11 st 0 ck, am 4. Dezember 1891. Königliches Amtsgericht. Kautzsch. Ttzr. Bekanntmachung. Bom Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen auf ras Jahr 1891 ist das II. Stück erschienen und enthält unter Nr. 41: Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadtgemeinde Oschatz betr; Nr. 42: Bekanntmachung, den zwischen Sachsen und Preußen wegen AuSbezirkung der in Preußen gelegenen Gemeinde und des Rittergutes Döhlen aus dem sächsischen Schulvcrbande Quesitz abgeschlossenen Rezeß betr.; dir. 43: Bekannt machung, den zwischen Sachsen und Preußen abgeschlossenen Rezeß wegen Aus pfarrung der Ortschaft Kotzschka aus der sächsischen Parochie Frauenhain betr.; dir. 44: Verordnung, die Enteignung von Grundeigenkhum für Erweiterung der Eiscnbahnstrecke zwischen Großenhain und Frauenhain betr.; Nr. 45: Ver ordnung, die Abgabe ftarkwirkeuder Arzneimittel, sowie die Be schaffenheit und Bezeichnung der Arzneigläser und Standgesätze in den Apotheken betr.; dir. 46: Verordnung, die Beförderung und Prü fung der Expedienten und Bureauassistenien bei der Verwaltung der direkten Steuern betr.; Nr. 47: Verordnung, die Rangstellung einiger Kategorien des Offiziere-, Beamten- und Lehrerstandes in der Hofrangordnung betr. Dieses Gesetzblatt liegt zu Jedermanns Einsichtnahme an Rathsstelle auS. Eibenstock, den 4. Dezember 1891. Der Stadlrath. »i-. Körner. Wsch. Eine reichsgerichtliche Entscheidung hat die Gemüther in Leipzig aufs Tiefste erregt. Wir können, so schreibt daS in Leipzig erscheinende .Vater land", Organ der sächsischen Conservativen, an der Angelegenheit unmöglich schweigend vorübergehcn; sie verdient, daß sie erörtert und ihre Konsequenzen rück sichtslos gezogen werden. Al« wir vor einiger Zeit auf die Thatsache hinwiesen, daß unser Strafgesetz buch dringend der Revision bedürfe, und daß mit dieser Revision nicht gezögert werden dürfe, da sonst das Rechtsgesühl des Volke« schwankend und unsicher werde, da wurden wir von einer Seite recht heftig angegriffen und beschuldigt, daß wir .Fälle" konstruirt hätten, um unsere Behauptungen zu stützen. Nun, der .Fall Galtet" ist nicht konstruirt. Ein Leipziger Jude, der ein offenes Ladengeschäft betreibt, stellt an seine Verkäuferinnen Zumuthungen, die so schmutzig-gemein sind, daß wir uns scheuen, sie auch nur aiizudeuten. Ein junge« Märchen, da« sich um eine Stelle bei dem Juden bewirbt und die scham losen Zumutbungen hört, theilt die Sache, da eS noch unmündig ist, seinem Vormunde mit; und dieser stellt wegen Beleidigung Strafantrag. Vergeben« sucht der Jude, durch Geldanbietungen den Vormund zur Zurücknahme de« Strafantrages zu bewegen. Die landgerichtliche Verhandlung war für den 8. Juli an gesetzt. DaS Mädchen wurde am 5. Juli mündig, und c« gelingt dem Juden, es zur Zurücknahme des Strafantrages zu bewegen. DaS Landgericht gab diesem Anträge aber keine Folge, da der vom Vor- munde gestellte Strafantrag nur vom Vormunde zu rückgezogen werden könne, und verurtheilte den Juden zu 7 Monaten Gefängniß. Wir betonen ausdrücklich, daß wir und mit uns viele bedeutende Juristen der Meinung sind, daß die landgerichtliche Entscheidung nicht rechtswidrig sei. Die Sache kommt aber vor da« Reichsgericht. Und wie 'entscheidet dies? Da« Verfahren gegen den Angeklagten ist einzustellen, weil die Verletzte nach erlangter Volljährigkeit den Strafantrag zurückgezogen hat. Die Kosten der ersten Instanz hat das Mäd chen, die der Revisionsinstanz die sächsische Staats kasse zu tragen. Wir sagen nickt zu viel, wenn wir behaupten: Es ging ein Schrei der tiefsten Entrüstung durch ganz Leipzig, als die reicksgerichtliche Entscheidung bekannt wurde. Die Entrüstung wandte sich nicht gegen das Reichsgericht; denn eS ist außer Zweifel, daß es nach bestem Wissen und Gewissen geurtheilt hat; wohl aber war man erbittert darüber, daß die Bestimmungen unseres Strafgesetzbuches und unserer Slrafprozeßordnung eine solche Entscheidung begrün deten und ermöglichten. DaS Rechtsgefühl des Volkes ist schwer, ungeheuer schwer verletzt. Das Verbrechen de« Juden war nach allgemeiner und tiefbegründeter Anschauung nicht nur ein Verbrechen gegen das Mäd chen, sondern auch gegen die Gesammkheit, cs erheischte eine ernste Sühne, auch wenn die Verletzte — wer weiß, durch welche Maßnahmen — den Strafantrag zurückzog. Angesichts dieses .nicht konstruirten Falles" wieder holen wir unsere Forderung der schleunigen Revision des Strafgesetzbuches und der Strafprozeßordnung. Die Wiederholung eines solchen Falles muß unmög lich gemacht werden. Wir würden es für angezeigt erachten, wenn einer unserer Parteigenossen bei dem Etat ve« Reichsgerichte« diese Entscheidung zur Sprache brächte und daran die obige Forderung knüpfte. Nicht« ist gefährlicker, als wenn das Rechtsgefühl de« Volkes dadurch schwankend wird, daß Verbrechen, die al« solche empfunden werden, straflos bleiben. Hagesgeschichle. — Deutschland. Wie seiner Zeit gemeldet, wurde bei Gelegenheit de« Wiener Postkongresses auch ein Abkommen geschloffen, gemäß dessen die bisherige Verschiedenheit der Telegraphen-Tarife im Ver kehr Deutschlands mit Oesterreich-Ungarn beseitigt und der einheitliche Tarif von 5 Pf. für das Wort, mit einer Mindestgcbühr von 50 Pf. für das Tele gramm, vom 1. Januar 1892 ab eingeführt wird. Gleichwie bisher schon der interne deutsche Post-Tarif auf den Postverkchr zwischen Deutschland und Oester reich-Ungarn Anwendung fand, so wird dies vom 1. Januar 1892 ab also auch bezüglich des Tele graphen-Verkehr« der Fall sein. Dieser Fortschritt wird, wie der „Reichs-A." schreibt, gewiß in weiten Kreisen Befriedigung erregen unv ist als ein glück licher Vorläufer der durch die Handelsverträge angc- bahnten kommerziellen Annäherung zwischen Deutsch land u. Oesterreich-Ungarn mit Freuden zu begrüßen. — Die im Reichstag eingebrachte Gesetzesvorlage über Außerkurssetzung der österreichischen Thaler wird vor Neujahr nickt auf die Tagesord nung gelangen. Dem Vernehmen nach sind Ver handlungen zwischen Deutschland und Oesterreich- Ungarn eingeleitet, um ein Wettrennen zwischen den beiden Nachbarstaaten auf dem Gebiete der Außer kurssetzung zu verhindern und gemeinsame Maßnahme zur Abstoßung der alten Silberthaler, beziehungsweise über die Vertheilung der dabei entstehenden Verluste zu vereinbaren. — Der entthronte Kaiser von Brasilien, Dom Pedro, ist in der Nacht vom Freitag zum Sonn abend '/,1 Uhr in Paris an den Folgen der Influenza gestorben, von welcher er in der vergangenen Wolle befallen worden war. Seine Familie umstand das Sterbelager. Dom Pedro war dis kurz vor Eintritt des Toves bei vollem Bewußtsein geblieben und starb fast ohne Todeskampf. Wenige Minuten vor seinem Hinscheiden forderte er seine Tochter und seinen Schwiegersohn auf, mit ihm für die Wiederkehr der Ruhe, Größe und Wohlfahrt von Brasilien zu beten. Die Beisetzung erfolgt, dem Wunsche Dom Pedro« entsprechend, in Lissabon. Der Heimgegangene Fürst hat durch persönliche Eigenschaften sich Vieler Herzen