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Amts- Md Anzeigevlatt Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Jn- sertionSpreiS: die kleinsp. Zeile 10 Pf. für den Gchrk -es Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Abonnement viertelj. l M. 20 Pf. (incl. Jllustr. Unterhaltbl.) in der Expedition, bei unfern Bo- ten, sowie bei allen ReichS- Postanstaltcn. v° 141 Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. S8. Aasr««««. Sonnabend, den 28. November Bekanntmachung. Bezüglich des Verkaufs von Schwarzbrod wird unter Aufhebung der bisherigen Bestimmungen vom 26. September 1884 hiermit Folgendes vor geschrieben: 1) Wer sicb hierorts mit dem Verkaufe von Schwarzbrod (Roggenbrod) befaßt, hat an seiner Verkaufsstelle einen Anschlag anzubringen, auf welchem in deutlich sicht- und lesbarer Weise der nach ganzen oder halben Kilogrammen berechnete Preis des zum Verkauf gelangeudcn Schwarzbrotes angegeben ist. 2) Dieser Anschlag ist so oft als nöthig zu erneuern und muß vor seiner AuShängung dem Sladtrath zur Abstempelung vorgelegt werden; die Letztere erfolgt kostenfrei. 3) Jeder derartige Anschlag ist dergestalt anzubringen, daß von der Stelle aus, an welcher der Verkauf des Brodes stattfindet, der Inhalt des Anschlags ohne Schwierigkeit lesbar ist. 4) Der Verkauf des BrodeS hat, soweit nicht von dem Käufer ausdrücklich etwas Anderes verlangt wird, nur «ach ganzen und halben Kilo gramme« zu erfolgen. Auf jedem zum Verkauf bestimmten Brode ist dessen Sollgewicht nach halben Kilogrammen durch Eindrücken entsprechender Ziffern anzugeben, also: durch oder 0,5 das Sollgewicht von Kilogr. -- „ 2,5 „ „ „ 2^ „ rc. rc. Das wirkliche Gewicht der der ersten vierundzwanzig Stunden zum Verkauf gestellten Brode hat innerhalb nach der Entnahme aus dem Backofen dem auf den Broden angegebenen Gewichte Mindesten« gleichzukommen; für jeden der daraus folgenden drei Tage dagegen darf das wirkliche Gewicht um je 10 Gramm für je 1 Kilogramm deS SollgewichteS niedriger fallen. 5) Neubackenes Brod darf nur dann zum Verkauf ausgelegt werden wenn noch Brod vorräthig ist, welches mindestens 24 Stunden alt ist. 6) Alle« in der Brodverkaussstelle und in den damit zusammenhängenden Arbeit«- und Wohnräumen deS BrodverkäuferS niedergelegte Brod Hal bis zum Beweis deS Gegentheils als zum Verkauf bestimmt zu gelten. 7) In jeder Verkaufsstelle für Schwarzbrod muß eine den Vorschriften der Gewichtsordnung entsprechende Waage mit den nöthigcn Gewichten vorhanden sein. Die Brodverkäufer haben die Benutzung dieser Waagen und Gewichte zum Nachwiegen des verkauften Brodes jedem Käufer unweigerlich zu gestatten. 8) Die Vorschrift unter 4 erstreckt sich ausnahmslos auch auf solches Brod, welches den Käufern ins Hau« geliefert wird. 9) Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften unter 1 bis 8, sowie der Ver kauf von Brod zu einem Höheren, als auf dem Anschlag angegebenen Preise werden, soweit nicht reichs- ober landesgesetzliche Strafbestimmungen Anwendung zu leiden haben, mit Geldstrafe bis zu Einhundert Mk. oder mit Haft bi« zu 14 Tagen bestraft. Außerdem werden Brode, welche den Bestimmungen in Punkt 4 nicht entsprechen, zerschnitten werden. Um die Befolgung vorstehender Vorschriften zu überwachen, werden wir von Zeit zu Zeit die BrovverkaufssteUen durch Aufsichsbeamte besuchen lassen, wobei das Augenmerk auch auf die Beschaffenheit des Brodes in gesundheitspolizeilicher Hinsicht gerichtet werden wird. Eibenstock, den 23. November 1891. Der Stadtrath. »i-. Körner. Hagesgeschichte. — Deutschland. Die Münchener „Allg. Ztg." kommt heute wieder auf die Erörterung deS Themas zurück, den Gedanken einer Versöhnung des Trä gers der deutschen Kaiserkrone mit dem Staatsmann, der sie hat schmieden helfen. Das bayrische Blatt schreibt: „Wer mit erlebt hat, daß Hr. Windthorst, der bis an sein Ende der über zeugte Gegner der durch die Ereignisse von 1866 und 1870 geschaffenen Ordnung in Deutschland geblieben ist, bei seinem Tode fast mit den Ehren eines National helden umgeben worden, der wird sich schwer mit dem Gedanken aussöhnen, daß unser Kaiser die Hand, welche das Reich aufgerichtet und in zwanzig Jahren so wetterfest ausgebaut hat, nicht wieder ergreifen sollte. Jedenfalls würde Derjenige, welcher dem Kaiser einen Rath im Sinne der Aussöhnung ertheilte und die geeignete Form für die Ausführung fände, sich ein großes und dankenSwertbcS Verdienst um Deutschland erwerben. Für den Feldmarschall Moltke wurde bei seinem Abschiede au« dem aktiven Dienste die Form gefunden, ihn dennoch dem letzteren zu er halten, sowie sein Verbleiben in Berlin und in Fühlung mit den wichtigsten Angelegenheiten seines RessortS und deS Landes zu ermöglichen. Bei dem Fürsten Bismarck ist dieser Versuch nicht gemacht worden. Der erste Beamte des Reiche« mußte binnen zwölf Tagen seine Wohnung aufgeben, und damit war für ihn die Möglichkeit des Verbleibens in Berlin ausgeschlossen. Man sagt uns nun: eine Aussöhnung widerstreite der Würde der Krone. Wir — und wohl die Mehrzahl der Deutschen — sind der gegentheiligen Ansicht. Ein Zug zur Größe kann nie der Würde einer Krone zuwiderlaufen, am allerwenigsten der Krone der Hohenzollern, die ohne den Fürsten Bismarck doch schwerlich auf der Höhe stehen würde, auf welcher sie heute noch steht. Was Kaiser Wilhelm I. so oft in rührender Weise aus gesprochen : seinen und seine« Hauses unauslöschlichen Dank, wird der Enkel um. politischer Meinungsver schiedenheiten willen nicht verleugnen. Man hat un glaubhaft versichert, der Kaiser habe dem Fürsten Bismarck zu seinem letzten Geburtstage einen Glück wunsch senden wollen, dieser Art, der von der ganzen Nation hoch ausgenommen worden wäre, sei jedoch auf einen Rath unterblieben, welchem Se. Majestät folgen zu müssen geglaubt habe. — Sin solcher Rathschlag wäre auf da- tiefste zu bedauern, weil er sich im Widerspruch zu dem Denken und Empfinden der Nation und somit zu dem Interesse der Krone be fände. Wir glauben im Gegentheil, daß es die Auf gabe der höwsten verantwortlichen Rathgeber der Krone sein sollte, dem Kaiser einen solchen Schritt auf jede Weise zu erleichtern und dem Enkel Kaiser Wilhelms 1. damit den Glan; einer wahrhaften Po pularität zu verleihen." — Der Mahnruf der „Kreuz-Ztg.", das Programm der Deutsch-Konservativen durch eine schärfere Betonung der Juden frage zu resormire», hat im Kreise der schlesischen Parteigenossen ein schnelles Echo gefunden. Auf dem am 24. er. zu Breslau abgehal tenen Parteitage der schlesischen Konservativen wurde ein Antrag des Herrn Lothar v. Richthofen einge bracht, dahinlautend, „daß die Konservativen Schlesiens mit allen gesetzlichen Mitteln den Kampf gegen daS übermächtige Judenthum aufnehmen sollten." — Oldenburg, 25. Novbr. Heute Nacht gegen 12 Uhr, zwei Stunden nach Schuß der Vorstellung, brach im großberzoglichen Theater Feuer aus. DaS Gebäude ist bis auf die Umfassungsmauern niegerge- brannt. Ein Verlust an Menschenleben ist nicht zu beklagen. — Rußland. Wie man aus Petersburg meldet, hat der Zar angeorvnet, daß dem in Bildung be griffenen Zentralkomitee für die Unterstützung der vom Nothstande heimgesuchten Bevölkerung aus dem kaiserlichen Apanage-Vermögen ein Betrag von 50 Millionen Rubel zur Verfügung gestellt werde. Wieviel von dieser riesigen Summe mag wohl in die Hände der wirklich Nothleidenden gelangen?! — Der „Graudenzer Gesellige" berichtet, daß die russischen Grenz-Garnisonen bis zum 1. Jan. 1892 bedeutend verstärkt und bisher garnisonfreie Grenzorte, wie Wirballen, Wißthten, WladiSlawo, Garden und Tauroggen mit russischem Militär be legt werden sollen. Die an die Grenze gelegten Truppen sind hauptsächlich Kosaken und asiatische Völkerschaften. — Südamerika. Der neue provisorische Prä sident von Brasilien, General Peixoto, erließ ein Manifest, worin eS heißt, daß die Gesetzlichkeit wieder hergesteüt, die Auflösung deS früheren Kongresse« für nichtig erklärt und der Belagerungszustand aufgehoben worden sei. Der alte Kongreß ist auf den 18. De zember einberufen worden. (Ob man den abgetrete nen Diktator Fonseca unbehelligt lassen wird, ist noch nicht bestimmt.) L»eale ««d sächsische Nachrichten. — Eibenstock, 27. Novbr. Gestern Abend 7 Uhr veröffentlichten wir für die hiesigen Leser ein Extrablatt mit nachstehendem Inhalt: Bei der heut- igen Sladtverordneten-Ergänzungswahl haben von 478 wahlberechtigten Bürgern 283 von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht und vertheilten sich die dabei abgegebenen Stimmen auf nachfolgende Herren: Kaufmann Bernhard Meischner 207 „ Friedrich Brandt 199 Commerzienrath Hirschberg 154 Hutmacher Hermann Ran 150 Kaufmann Wilhelm Dörffcl 134 „ G. E. Schlegel 109 Fleischermeister C. Müller 93 Lehrer Herklotz 83 Die nächst meisten Stimmen erhielten die Herren: Or. meci. Zschau 75, Lehrer Lang 75, Uhrmacher C. W. Lorenz 74, Kaufm. C. I. Dörffel 66, Kauf mann Bernhard Löscher 66, Buchbindermstr. Emil Stölzel 63. Ungültig waren 114 Stimmen. — Eibenstock. Die Hochzeitsgabe,'welche 33 Städte rev. Städteordnung des westlichen Sachsens und zwar die Städte: Glauchau, Meerane, Crimmit schau, Werdau, Annaberg, Wurzen, Döbeln, Limbach, Mittweida, Waldheim, Schneeberg, LeiSnig, Buchholz, Kirchberg, Roßwein, Hohenstein, Borna, Zschopau, Eibenstock, Slollberg, Penig, Marienberg, Aue, Löß nitz, Lichtenstein, Oederan, Groitzsch, Geyer, Colbitz, Ehrenfriedersdorf, Neustädtel, Schwarzenberg und Waldenburg den Hohen Neuvermählten durch die be auftragten Bürgermeister Brink-Glauchau, I)r. Ebeling- Meerane, Or. Grundig-Crimmitschau, Thiele-Döbeln und Or. Körner-Eibenstock überreicht haben, besteht aus zwei herrlichen in der Königl. Porzellan-Manu- factur zu Meißen angefertigten Kamingarniturcn, so wie einer warm empfundenen Adresse in kunstvoller Mappe von wunderbarer Zartheit und vornehmer Gediegenheit. Die eine Kamin-Garnitur, für das Zimmer der Frau Prinzessin bestimmt, besteht aus > Uhr al« Mittelstück, sowie 2 großen und 2 kleineren Basen als Seitenstücke, in Königsblau ausgeführt mit reicher Golddecoration und Malerei in LimogeS- Manier und pütv sur päte; die andere, für den Gescllschaftssalon bestimmt, besteht aus 1 großen Uhr als Mittelstück mit sehr feinen, naturgetreuen Jagd attributen, ferner aus 2 sechsarmigen Kandelaber» mit reichem Blumenschmuck und reizenden Kinder figuren, sowie aus 2 vortrefflichen, altdeutschen Figuren (Armbrustschütze und Burgfrau). Auch Sr. Majestät dem König und Sr. Königl. Hoheit dem Prinzen Georg überreichte Herr Bürgermeister Brink als Führer der Abgeordneten kpstbare Adressen in künst lerischen Mappen mit Lederschnitt und silbernen Be schlägen. Die HochzeitSgabe und die Adressen fanden eine sehr gute Aufnahme und die allerhöchsten und