Volltext Seite (XML)
nat csden. > gründ- rc., vor- che und vächlicbe >n Laste > erzielt, me de» urch die beftc. it, iden, rc. iig') >n >onn; aum, ; l)r. hem- vr. > i« l bei listen tteln n. 1 stock 6N, oesgl. üreu, ck u. en mdcr ach. mir aut. kack' »NA iik- n» in. die ast- tast N. Amts- und Anzeigeblatt Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Jn- sertionSpreis: die kleinsp. Zeile 10 Pf. für den Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Abonnement vicrtclj. 1 M. 20 Pf. (incl. Jllustr. Unterhaltbl.) in der Expedition, bei unfern Bo ten, sowie bei allen ReichS- Postanstalten. M 138. 18SL Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. 38. Aa-rgaust. " Sonillibcad, den 21. November DllsVersahrcilinGclilerbcstrcitigkcitcnbctrcffciid. Durch die Verordnung der Königlichen Ministerien des Innern und der Justiz vom 7. Oktober 1891 (Gesetz- und Verordnungs-Blatt Seite 85) sind mit Wahrnehmung der in den 88 71 bis 73 des Reichsgesetzes vom 29. Juli 1890 aufgesührten, die Erledigung von Gewerbestreitigkeiten betreffenden seither den Vorstehern der einzelnen Gemeinden übertragen gewesenen Geschäfte für die Landgemeindcbczirke die Friedensrichter beauftragt worden. Hiernach hat die Bekanntmachung der unterzeichneten Königlichen Amtshaupt- maunschasl vom 13. April 189l, das Verfahren in Gewerbestreitigkeilen betreffend, insofern eine Aenderung zu erfahren, als nicht mehr die Gemeindevorstände und Gutsvorstcher des Bezirkes, sondern die von dem Königlichen Ministerium der Justiz ernannten Friedensrichter für die Erledigung der in Punkt 1 unter u und b obiger Bekanntmachung bezeichneten Gewerbestreitigkeiten zuständig sind. Hiernach haben die Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich in Gewerbestreitigkeiten r>. über den Antritt, die Fortsetzung und die Auflösung des Arbeiksver- hältnisses, sowie über die Aushändigung oder den Inhalt des Arbeits buches oder Zeugnisses, i>. über die Berechnung und Anrechnung der von Versicherten zu leisten den Krankenversicherungsbeiträge in den Städten Johanngeorgenstadt und Grünhain, wie bisher zunächst an die dortigen Herren Bürgermeister, dagegen in den Landgemeinden und Gutsbezirken nunmehr an die Herren Friedensrichter zu wenden. Für die gegenseitigen Leistungen aus dem Arbeitsverhältnissc und für Ent schädigungsansprüche bleiben nach wie vor lediglich die ordentlichen Gerichte bis zur etwaigen Einführung eines Gewerbegerichtes für den Bezirk zuständig. Auch die Zuständigkeit der Innungen und der Jnnungsschievsgerichte bleibt unverändert. Schwarzenberg, am 18. November 1891. Königliche Amtshauptmnnnschast. Frhr. v. Wirsing. v. S. Bekanntmachung. Bezüglich der Donnerstag, den 26. November stattfindenden Stadtverord- Neten-Ergänzungswahl macht der unterzeichnete Stadtrath nochmals da rauf aufmerksam, daß von den zu wählenden 8 Stadtverordneten mindestens -1 unansässig sein müssen, Vast die zu Wählenden auf den Stimmzetteln unter Angabe ihres vollständigen Namens, des Standes und der Wohnung so IN bezeichnen sind, daß über deren Person kein Zweifel übrig bleibt, und daß insbesondere bei Personen gleichen Namens jeder Zweifel durch Angabe der Wohnung auf dem «Dtimmzettel zu beseitigen ist. Eibenstock, den 19. November 1891. Der Stadtrath. »i-. Körner. Wsch. Erstatteter Anzeige zufolge sind die unter Conto Nr.r 9452 auf Otto Friedrich Reinhold Aeubkrt in Sofa, „ „ 9453 „ Friedrich Bernhard Nkllbrrt in Sosa, „ „ 9497 „ Theresic Mijhlmaim in Rothenkirchen, „ „ 9727 „ Philippine Tuchscheerer in Schönheide, ,, „ 10537 „ Martin örctschnribcr in Ober-Stützengrün von der hiesigen Sparkasse ausgestellten Sparkassenbücher abhanden gekommen. Die etwaigen Inhaber dieser Bücher werden daher hiermit aufgefordert, die selben anher abzugeben oder, wenn sie gerechte Ansprüche auf dieselben zu haben vermeine», sich damit bei Vermeidung deren Verlustes innerhalb 3 Monaten bei der unterzeichneten Sparkassen-Vcrwaltung zu melden. Eibenstock, den 8. November 189l. Die SMkllssen-Vemaltung. »I-. Körner. Zur Vermählungsfeier in unserem Köniqshause. Am heutigen Sonnabend findet in der Kirche der Wiener Hofburg die feierliche Vermählung des künftigen Trägers der sächsischen Königskrone, des Prinzen Friedrich August, Herzogs zu Sachsen, mit Erzherzogin Louise, Tochter dcS Großhcrzogs Ferdinand von ToScana, statt, und an diesem Freudenfeste nimmt das ganze Sachsenvolk im Geiste den herzlichsten und innigsten Antheil. Sind wir Sachsen doch ge wohnt, allzeit in Freud und Leid treu zu unserem erhabenen Herrscherhause zu stehen und allen bedeut samen Ereignissen im Schooße desselben jene wahre Thcilnahme entgegenzutragen, welche nur ein be währtes Verhältniß zwischen Fürst und Volk zu zeitigen vermag, wie es in unserem engeren Vater lande seit alten Zeiten so herrlich besteht. Darum bringt das Sachscnlanv auch dem bevorstehenden Ehrentage seines dereinstigen Herrn und Königs die wärmsten Sympathien entgegen und sendet zugleich dem erlauchten Brautpaare die ehrfurchtsvollsten Grüße. Längst hat es Prinz Friedrich August ver standen, sich die Herzen seiner künftigen Unterthanen voll und ganz zu gewinnen, durch die Ritterlichkeit seiner Erscheinung und die wohlthuendc Leutseligkeit seines Auftretens, wie durch die mannigfachen ihn aus zeichnenden Gaben des Herzens und des Geistes. In ernsten akademischen Studien hat sich der Prinz ein gediegenes Wissen erworben und große Reisen haben ihm eine ungewöhnliche Welt- und Lebens- kenntniß verschafft, während er zugleich bestrebt ge wesen ist, auf militärischem Gebiete durch eifrige Studien und angestrengten praktischen Dienst dem leuchtenden Vorbilde seines Oheims, des Königs Albert, nachzueifern. Die österreichische Fürstentochter aber, welche jetzt dem ritterlichen Sprossen au« Wettin« Stamm die Hand zum ehelichen Bunde reicht, ist nicht minder wie ihr künftiger Gemahl mit hervorragenden Eigenschaften geziert, und sie darf darum gewiß sein, daß ihrer in der neuen sächsischen Heimath die freudigste und sympathischste Aufnahme seitens aller Bevölkerungskreise harrt. Wenn aber etwa« noch geeignet erscheint, die Freude und Theilnahme des Sachsenvolkes an der Vermählung de« präsumtiven Thronfolger« zu er höhen, so ist eS gewiß der Hinblick auf die mannig fachen Beziehungen, welche die Häuser Habsburg und Wettin und ihre Völker schon längst mit ein ander so innig verbinden und die nunmehr durch das freudige Ereigniß in der österreichischen Haupt stadt eine bedeutsame Verstärkung erfahren. Oester reich und Sachsen haben immer zusammengcstanden, die Freundschaft zwischen den beiderseitigen Herrscher häusern und Völkern hat sich immerdar bewährt, und sie findet nunmehr in der Verbindung des sächsischen Königssohnes mit der liebreizenden Tochter aus Habsburgs edlem Geschlechte eine neue kräftige Be stätigung. Auch Oesterreichs Völker blicken deshalb mit warmer Theilnahme auf diesen hochfürstlichen Bund, was durch zahlreiche Kundgebungen aus allen Gauen des Kaiserstaates bestätigt wird; und zumal die begeisterte Aufnahme, welche der sächsischen Königsfamilic bei ihrer Ankunft in Wien bereitet worden, zeugt für die Sympathien, die man auch in Oesterreich der hochfürstlichen Vermählungsfeier in der Wiener Hofburg entgegenträgt. Der bedeutsame Akt vollzieht sich innerhalb eine« ungemein glänzenden Rahmens und in Gegenwart des Kaisers Franz Joseph und sämmtlicher zur Zeit in Wien anwesen den Mitglieder des österreichischen Kaiserhauses, der sächsischen Königsfamilie, sowie vieler anderer Fürst lichkeiten i.nd sonstiger distinguirtcr Gäste. Am Montag erfolgt dann der feierliche Einzug des Prinzen Friedrich August und seiner jungen Ge mahlin in Dresden, woselbst die umfassendsten Vor bereitungen zu einem großartigen Empfang des hohen Neuvermählten Paares getroffen sind, der demselben zu einer Huldigung seitens der Lanvesresikenz werben soll, welche sicherlich überall im Sachsenlande ihr lebhaftes Echo finden wird. Hagesgeschichte. — Deutschland. Die neue Formation zur Erprobung der zweijährigen Dienstzeit ist jetzt, nach Einrangirung der Rekruten, beim 4. Garde- Regiment z. F. in Spandau sowie bei einigen Linien regimentern zur Durchführung gelangt. Es besteht danach das 1. Bataillon aus Mannschaften, die im zweiten Jahre dienen und Rekruten; das 2. Bataillon au« Mannschaften, die im dritten Jahre dienen und Rekruten, und das 3. Bataillon au« allen drei Kategorien. Man ist in militärischen Kreisen auf das Resultat des Versuches sehr gespannt. Berlin. Im Hinblick auf die polizeilichen Maßregeln, welche wahrend der Durchreise des Fürsten Bismarck auf den Berliner Bahnhöfen in Anwendung gebracht worden sind, erhält die „Rat. Ztg." folgende Zuschrift: „Gestatten Sie einem langjährigen Freunde und Abonnenten Ihrer Zeitung ein kurzes Wort: Ich habe Ihren Bericht über die Durchreise des Fürsten Bismarck am Sonnabend gelesen, aber vermißt habe ich — und mit mir sicherlich noch viele Andere, die sich am Sonnabend Abend auf rem Lehrter Bahnhofe eingefunden — eine gebührende Kritik der Art unv Weise, mit der das Publikum verhindert wurdex seinem größten Staatömanne seinen Willkommengruß zu bieten. In Ihrem Bericht ist zu lesen, daß die Polizei in den letzten Augenblicken die Sperrung nicht mehr habe aufrecht erhalten können. An dem Haupt-Durch gang, an welchem Schreiber dieses stand, gelang cS nur einer kleinen Anzahl zuvorderst Stehender, sich durchzudrängen, worauf von der Polizei sofort die vorher geöffnet gewesene Thür geschlossen und die Sperrung bis nach der Abfahrt des Zuges durchge führt wurde. — Es herrschte denn auch allgemeinste Empörung und Aufregung im Publikum, und die verschiedenen Auslegungen, die das Einschreiten der Polizei erfahren, waren für die Stelle, von der die Ordre ausgegangen, nichts weniger als schmeichelhaft. Kein Wunder, daß einige Stimmen sich zu unüberlegt heftiger und für die Betreffenden selbst verhänguiß- voller Kritik hinreißen ließen, die eben nur in der herrschenden Aufregung ihre Erklärung finket. Rück sicht auf den Fürsten Bismarck konnte doch wohl nicht der Grund der Maßregeln gewesen sein; es handelte sich doch nicht um einen Volksauflauf, sondern um gebildete Schichten des Volks, denen genügende Ur- theilsbefähigung zuzusprcchen ist, unl die Grenzen selbst zu finken, die derartigen Ovationen gesteckt sind, um nicht aufdringlich zu werden. Glaubt man denn auf diese Weise der Begeisterung für den Fürsten Einhalt zu gebieten? Das Volk hat doch wohl ein Recht dazu, dem Manne, dem eS so viel verdankt und der so viel schnöden Undank erfahren, seine An hänglichkeit zu beweisen! Dem Volke ein solches Recht nehmen, wäre eine Vergewaltigung, gegen oie sich alle Patrioten und die Presse voran wie ein Mann erheben müßten. Ein früher sehr regierungsfreundlicher Abonnent." — An belheiligtcn Stellen wird dem Vernehmen nach in Erwägung gezogen, für alle Feuerwehren des deutschen Reichs ein einheitliches Schlauch-