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Amts- md Anzeigevlatt für den Evfchstnt Abonnement -S-Z-;- «M des Amtsgerichts Lideichmk L-ZZZ sertionSpreiS: die kleinsp. ten, sowie bei allen Reichs- Z.«° >» N und dessen Umgebung. Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. »8. K«ßr««»«. LSS Sonnabend, den 7. November 18SL Die Königliche Amtshauptmannschaft nimmt Veranlassung, die unter dem 11. Oktober 1883 erlassene, nachslehends abgedruckte Bekanntmachung, das Auf bewahren von Zündhölzern betreffend, zur genauen Innehaltung einzuschärfen. Schwarzenberg, am 4. November 1891. Die Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. v. Wirsing. Leschr. Bekanntmachung. Nachdem mehrere in letzter Zeit im hiesigen Bezirke stattgehabte Brände durch kleine Kinder, denen Zündhölzchen zugängig gewesen, angesteckt worden sind, sieht sich die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschast veranlaßt, die Auf bewahrung von Zündhölzern nur an solchen Orten anzurathen, welche für Kinder unzugänglich sind. Zugleich werden die Ortspolizeibehörden angewiesen, die von ihnen nach Cap. l, § 14 der Dorffeuerordnung vom 18. Februar 1775 jährlich zweimal vorzunehmenden Revisionen der Feuerstätten auch auf die Aufbewahrungsorte der Zündhölzchen in jeder Haushaltung mit zu erstrecken und gegen dabei vorgefun dene Unzuträglichkeitcn, da nöthig, unter Strafandrohung einzuschreiten. Schwarzenberg, am 11. Oktober 1883. Königliche Amtshauptmannschast. (yez.): Frhr. v. Wirsing. Bekanntmachung, die diesjährige Stadtverordneten Ergänzungswahl betreffend. Mit Ende dieses Jahres scheiden aus dem Stadtverordneten-Collegium die Herren Kaufmann Alfred Meichßner, Photograph Gustav Bartholi, Ur. ui6(1. Hugo Zschau, Kaufmann Bernhard Meischner, Hutmachermeister Hermann Rau, Kaufmann Friedrich Brand jun. Lehrer Emil Her klotz, sowie der zum unbesoldeten Stadtrath gewählte Kaufmann Herr Eugen Dörffel aus und es sind an deren Stelle 8 Stadtverordnete zu wählen. Da von den im Amte verbleibende» 13 Stadtverordneten I I ansässig und 2 unansässig sind, nach dem OrtSsiatut dem Stadtverordneten-Collegium aber mindestens 11 ansässige und 6 nnansässige Bürger anzugehören haben, so müssen von den zu wählenden 8 Startveroivneten mindestens 4 nnan- sässtg sein. Als Wahltag ist Donnerstag, der 26. November 1891 anberaumt worden. Die stimmberechtigten Bürger hiesiger Stadt, welchen Stimmzettel einige Tage vor der Wahl zugehen werden, werden daher hiermit aufgefordert, an diesem Tage von Bormittags 9 Uhr ab bis Nachmittags 1 Uhr ihre Stimm zettel, auf welchen nach Vorstehendem die Namen von acht wählbaren Bürgern, von denen mindestens 4 nnansässtg sein müssen, zu verzeichnen sind, im Rath- hauSsaale vor versammeltem Wahlausschuß persönlich abzugeben. Die ausgestellte Liste der Stimmberechtigten und der Wählbaren liegt vom 7. November, diesen Tag eingerechnet, bis mit 2V. November 1891 zur Einsicht an RathSstelle aus, und es steht jedem Betheiligten frei, bis zum Ende des siebenten Tages nach Bekanntmachung nnd Be ginn der Auslegung gegen die Wahlliste bet dem unterzeichneten Stadt- rathe schriftlich oder mündlich Einspruch zu erheben. Eibenstock, am 5. November 1891. Der Stadtrath. i»r Körner. Wsch. Bckainttmachuli,q. Jeder Grundstücksbesitzer in hiesiger Stadt oder dessen Stellvertreter ist ver pflichtet: 1) den Fußweg entlang seines Grundstückes bei Schnecwetter vom Schnee, bei Thauwettcr von dem darauf gefrorenen Schnee und Eis zu rei nigen und stet« in wegsamem Zustande zu erhalten; 2) bei eintretendem Frost zur Sicherung der Passage den Fußweg mit Sand, Asche oder einem anderen, die Glätte abstumpfenden Material so oft and so dicht zu bestreuen, als die Witterung dies als nöthig erscheinen läßt, endlich 3) des Auswerfen- von Schnee und Eis aus den Gehöften der Grund stücke auf die Fahrstraße und öffentlichen Plätze sich zu enthalten und vielmehr alle au- den Gehöften zu beseitigenden Schnee- und EiS- massen in den Dorfbach zu werfen. Hagesgeschichle. — Deutschland. .Die Einberufung des Reichstag» ist nunmehr erfolgt. Der Präsident Zuwiderhandlungen werden nach 8 366 8ud 10 de» Reichsstrafgesetzbuches mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder Haftstrafe bis zu 14 Tagen geahndet werden. Bei gleicher Strafe und zugleich unter Androhung der Wegnahme der Schlitten und Schlittschuhe wird hiermit wiederholt das Nuscheln und Schlitt- schuhfahren innerhalb der Straßen und Wege hiesiger Stabt verboten. Eibenstock, am 6. November 189l. Der Stadtr.ath. l»r Körner. Bekanntmachung. Da« Königliche Bezirks-Kommando Schneeberg wird zukünftig davon ab sehen, durch besondere Plakat-Anschläge an den Straßenecken und in den Gast häusern auf die Controlversammlungen hinzuweisen. ES wird daher von jetzt ab die Aufforderung znm Erscheinen in der Controlversammlung nur noch im hiesigen Amtsblatte er folgen. Den hier aufhältlichen controlpflichtigen Mannschaften des Beurlaubten standes, einschließlich Ersatzreservisten, wird dies mit dem Bemerken bekannt gegeben, daß die diesjährige Herbst-Controlverfammlung am Dienstag, den lü. November 1891, Nachmittags 2 Mr auf hiesigem Postplatze stattfindet. Eibenstock, am 5. November 1891. Der Stadtrath. »i-. Körner. Wsch. Bekanntmachung. Die RathsexpeditionS-, Stadt- und Sparkasseulokalitäten bleiben wegen vor zunehmender Reinigung derselben nächsten Sonnabend, den 7. November 1891 geschlossen, nnd eS können an diesem Tage nur die dringlichsten Sachen Erledigung finden. Da« Standesamt ist an diesem Tage nur von Vormittags 9 bis 10 Uhr geöffnet. Eibenstock, am 3. November 1891. Der Stadtrath. »i-. Körner. Wsch. Anher erstatteter Anzeige nach sind die auf die Namen 8«-U«SII< k, ILönix, verw Itzossl»»«!», 8«I>i»<IIi«1> und I'nul 8«I>««IIIvI> ausgestellten Einlagebücher Nr. 1481, 1815, 2199, 2387 und 2388 der hiesigen Sparkasse verbrannt be ziehentlich abhanden gekommen. Ansprüche an diese Bücher sind bei deren Verlust von den etwaigen In habern innerhalb drei Monaten hier geltend zu machen, andernfalls die erwähnten Bücher für ungiltig erklärt nnd an deren Stelle neue dergleichen ausgestellt werden. Schönheide, am 2. November 1891. Die Sparkassen-Deputation. Gem.-Vorst. Haupt, Vors. Hcrbst-Kantrol-Versammlnngcn betreffend. Die diesjährigen Herbst-Kontrol-Versammlungen im Amtsgerichtsbezirke Eibenstock, zu welchen sämmtliche Mannschaften der Reserve, Dispositions-Urlauber und zur Disposition der Ersatz-Behörden Entlassene zu erscheinen haben, werden abgchalten: 1) in Schönheide vor dem NaMause, Dienstag, den 10. November 1891, Vormittags 10 Uhr, für die bezüglichen Beurlaubten aus Schönheiderhammer, Schönheide, Neuheide, Ober- und Unterstützengrün; 2) in Eibenstock auf dem Wostptahe, Dienstag, den 10. November 1891, Nachmittags 2 Uhr, für die bezüglichen Beurlaubten aus Eibenstock, Hundshübel, Muldcnhammer, Neidhardtsthal, WolfSgrün, Blauenthal, Sofa, Wildenthal und CarlSfeld. Besondere Gestellungsbefehle, sowie Anschläge werden nicht auSgegeben; un entschuldigtes Ausbleiben oder zu spätes Eintreffen auf dem Kontrolplatze werden diSciplinarisch bestraft. Gesuche um Befreiung von der Kontrol-Versammlung sind, gehörig begrün det, beziehentlich ortsbehördlich beglaubigt, rechtzeitig an den Bezirksfeldwebel ein zureichen. Königliches Bezirks-Kommando Schneeberg, am 28. October 1891. pi-sttsck, Nderstlieutnant V. u. Lezirks-Lommandtnr. die Mehrforderung im neuen Militäretat auf rund 110 Millionen Mark belaufen. ES bezieht sich diese Ziffer natürlich auf den Etat, der zunächst dem BundeSrath zugehen wird. Der Letztere hat vorerst Herr von Levetzow hat am 3. d. die Einladungen zum 17. d. M. an die Reich«tagsmitglieder abgcsandt. — Wie die ,B. N. N." entgegen anderslautenden Meldungen nunmehr zuverlässig erfahren, wird sich