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Amts- und Anzeigeblatt für den Erscheint . Abonnement syirk -es Amtsgerichts Eibenstock ZLZZ sertionSpret«: die Neinsp. ten, sowie bei allen Reichs- Z 1°,, und dessen Umgebung. Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. »9. Iaßr««««. SV. Somatcod, dm 14. Mai 18SS. Grlatz, die Bormusterung des Pferdebestandes im Aushebungsbezirke Schwarzenberg betreffend. Aus Anordnung des Königlichen Kriegs-Ministeriums hat im laufenden Frühjahre eine Vormusterung des Pferdebestandes stattzufinden. Diese Musterung wird im AuShebungsbezirke der Königlichen AmtShaupt- mannschaft Schwarzenberg Freitag, 27. Mai c. für den Musterungsbezirk Schneeberg in Schneeberg und Sonnabend, 28. Mai o. für d. Musterungsbezirk Schwarzenberg in Schwarzenberg abgehalten werden. Der Vormusterungs-Commission sind dabei die Pserde ohne Geschirr und an der Trense zu den in der angefügten Uebersicht O angegebenen Zeilen an den bestimmten Sammelplätzen ortsschafisweise vorzusühren. Die Pferdebesitzer sind verpflichtet, zu den Terminen ihre sämmtlichen Pferde mit Ausnahme a. der Fohlen unter 4 Jahren, d. der Hengste, e. der Stuten, die entweder hochtragend sind oder noch nicht länger als 14 Tage abgefohlt haben, (I. der Pserde, welche auf beiden Augen blind sind und e. der Pferde, welche in Bergwerken dauernd unter Tage arbeiten, vorzuführen. In den unter e bis 6 aufgeführten Fällen ist eine vom Ortsvorstande aus gefertigte Bescheinigung vorzulegen. Von der Verpflichtung zur Vorführung ihrer Pferde sind ausgenommen: 1) Beamte im Reichs- oder Staatsdienste hinsichtlich der zum Dienstgebrauch, sowie Aerzte und Thierärzte hinsichtlich der zur Ausübung ihres Berufes nothwendigen Pferde und 2) die Posthalter hinsichtlich derjenigen Pferdezabl, welche zur Beförderung der Posten kontractmäßig gehalten werden muß. Außerdem kann durch daS Königliche Kriegs-Ministerium unter beson deren Umständen Befreiung von der Vorführung erfolgen. Die Skadträthe, sowie die Herren Bürgermeister, Gemeinde- und Gutsvor steher, im Behinderungsfalle deren Stellvertreter, haben sich zu den Vormuster ungsterminen einzufinden und in denselben dem unterzeichneten Civil-Commissar ein mit fortlaufenden Nummern versehenes Verzeichniß der in ihrem Orte vor handenen Pferde vorzulege», welches deren Alter, Geschlecht, Farben und Ab zeichen, sowie den Namen des Besitzers zu enthalten hat. Dieselben sind zur Gestellung der zum Rangiren und Borsühren der Pferde erforderlichen Mannschaften verpflichtet und haben dafür zu sorgen, daß das Vor führen der Pferde nach der Reihenfolge des Verzeichnisses stattfindet. Pferdebesttzer, welche es unterlasse», ihre Pferde der Orts- behörde anzumelden oder dem Civilkommissar vorzusühren, haben Geldstrafe bis zu 150 M. — oder Haftstrafe zu gewärtige». Auch ist den für die Vormusterung getroffenen speciellen Anordnungen, sowie den Weisungen der zu den Terminen kommandirten Gendarmerie re. bei gleicher Strafe unweigerlich Folge zu leisten. Die Stadträthe zu Schneeberg, Aue, Neustädte!, Eibenstock, Lößnitz und Schwarzenberg, die Herren Bürgermeister zu Johanngeorgenstadt und Grünhain, sowie die Herren Gemeindevorstände und Guisvorsteher des amtShauptmannschaft- lichen Verwaltungsbezirk«, welchen noch besonders Verfügung nebst den erforder lichen Druckformuloren von hier aus zugchen wird, erhalten Veranlassung, gegen wärtigen Erlaß noch besonders den betreffenden Pserdebesitzern bekannt zu machen. Schwarzenberg, am 26. April 1892. Der Civil-Commissar sür den Pscrde-AushelmlWbczirk Schwarzenberg. Frhr. v. Wirsing. St. O Uebersicht brr für die Normufterung des Userdebessandes im Bezirke der Amtshaupt- «aanschast Schwarzenberg bestimmte« Zeile« u«d Sammelplätze. 1. Wusterungsbezirk Schneeberg, auf der sogenannten Lchrnnenhöhe in der Nähe Les Königlichen Seminars in Schneeberg. ES sind vorzusühren: Vormittags '/,9 Uhr die Pferde aus Alberoda, Dittersdorf, Grüna, Lößnitz, Niedcraffalter, Niederlößnitz, Niederpfannenstiel, Oberaffal ter, Oberpfannenstiel, Streitwald, . 9 Uhr die Pferde au« Aue, Auerhammer, Zelle, Neustädtel, Neu ¬ dörfel, SchindlerS-Werk, Albernau, Zschorlau, , '/zlO Uhr die Pferde au« Schönheide, Schönheiderhammer, Neuheide, LarlSseld mit WeiterSglaShütte, Wildenthal, Vormittags '/«N Uhr die Pferde au« Eibenstock, Blauenthal, HundShübel, Mul denhammer, Neidbarvtsthal, Wolfsgrün, „ -/jll Uhr die Pferde aus Oberstützengrün, Unterstützengrün, Sosa, Burkhardtsgrlln, Griesbach, Lindenau, Niederschlema, Oberschlema, Schneeberg. 2. Musterungsbezirk Schwarzenberg, vor dem Hotel zum Sächsischen Hose in Schwarzenberg. Es sind vorzuführen: Vormittags Uhr die Pferde aus Grünhain, Beierfeld, BernSbalb, Neuwelt mit Üntersachseufeld, Obersachsenfeld, „ 9 Uhr die Pferde aus Waschleithe mit Haide, Markersbach mit Unterscheide, Mittweida mit Obermittweida, Langenberg mit Förslel, Raschau, Grünstädtel, Wildenau, „ '/zlO Uhr die Pferde aus Pöhla, Rittersgrün mit Arnoldshammer, Tellerhäuser, „ 10 Uhr die Pferde aus Breitenbrunn, Breitenhof, Johanngeorgen ¬ stadt, Jugel, Steinheikel, Steinbach, WittigSthal, „ */r11 Uhr die Pferde aus Bcrmsgrün, Crandorf, Erla, Bockau, Lauter, Schwarzenberg. B c k a n n t m a ch n n g. Auf Grund des Jmpfgesetzes vom 8. April 1874 und der dazu ergangenen Ausführungsverordnung vom 20. März 1875, sowie der weiteren Vorschriften hierzu vom lO. Mai 1886 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die diesjährigen ««mtgeltlichen öffentlichen Impfungen gleich wie im Vorjahre im Saale des „Aeldschlöstcheus" Hierselbst stattfinden und zwar in nachstehender Reihenfolge: I- Zur Erst-Impfung kommen Wontag, den 16. Wai, Machm. 3-5 Mstr diejenigen impfpflichligen Kinder, deren Namen mit bis X, Dienstag, den 17. Wai, Machm. 3—5 Zlstr diejenigen dergleichen, deren Namen mit O bis 2 anfangen. Jmpfpflichtig sind alle diejenigen Kinder, welche u. im Jahre 1891 geboren sind und nicht bereits nach ärztlichem Zeugniß die natürlichen Blattern überstanden haben, l>. in früheren Jahren geboren sind und der Jmpfpflicht noch nicht genügt haben, oder wegen Krankheit ärztlicherseits von der Impfung vorläufig befreit, oder in den beiden letzten Jahren ohne Erfolg geimpft worden sind. Sämmtkiche zur Erst-Impfung gekommenen Kinder find acht Fage später, also Wontag, den 23. Wai u. Dienstag, den 24. Wai d. Is., Nachmittags 3 4 Uhr zur Nachschau vorzustellen. II. Die Meder-Impfung (nach zurückgelegtem 12. Lebensjahre) erfolgt Sonnabend, den 21. Wai, Machm. 3 Uhr für diejenigen Kinder, welche a. im Jahre 1880 geboren sind und nicht bereits nach ärztlichem Zeug niß in den letzten 5 Jabren die natürlichen Blattern überstanden haben, oder mit Erfolg geimpft worden sind, d. i« früheren Jahren geboren sind und der Jmpfpflicht noch nicht genügt haben, oder wegen Krankheit ärztlicherseits von der Wieder- Impfung vorläufig befreit oder in den letzten Jahren erfolglos wiedergeimpft worden sind. Zur Nachschau find diese Kinder Sonnabend, den 28. Wai, Machm. 3 Mhr vorzustellen. Die Impfungen werden vom Jmpfarzt Herrn vr. inest. Schlamm hier vorgenommen. Besondere Bestellzettel werden nicht ausgegeben. Die Kinder müssen zum Impftermine mit reingewaschenem Körper und mit reinen Kleidern gebracht werden. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder werden hierdurch unter Hinweis auf die in 8 14 Abs. 2 de« ReichSimpfgesetzeS angedrohten Strafen aufgefordert, mit ihren unter I» und b bezeichneten impfpflichtigen Kindern oder Pflegebefohlenen in den anberaumten Impfterminen zu erscheinen und die geimpften Kinder zur festgesetzten Zeit zur Nachschau zu bringen. ES ist Jedermann sreigestellt, die Erst- oder Wieder-Impfung der Kinder durch Privatärzte bewirken zu lassen. In diesem Falle sind jedoch die Eltern, Pflegeelkern und Vormünder verpflichtet, bis Hude September laufende« Jahres mittelst der vorgeschriebenen Bescheinigungen oen Nachweis zu führen, daß die Impfung ihrer Kinder erfolgt ist, oder aus welchem gesetzlichen Grunde sie zu unterbleiben hatte. Diejenigen, welche die Führung diese« Nachweise- unterlassen, werden mit Geldstrafe bis z« 20 Mark und Diejenigen, deren Kinder oder Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund der Impfung oder der ihr folgenden