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Amts- und Anzeigevlatt für den «rschetut » . - » < Abo«neme«t S-L- öeM des Ämlsgmchts Libenstock U-Z- sertionSprei«: die kleinsp. . - _ ten, sowie bei allen Reichs- z-i,io« und dessen Umgebung. P-ft-M»- SS. Berantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. »s. A«ßr««„. Dienstag, den 10. Mai L8SS. Bckaniitmachiing. Da» Königliche Ministerium des Innern hat durch Verordnung vom 21. Mörz 1892 die Betäubung der Schlachtthiere vor dem Abstechen ange ordnet und in dieser Hinsicht folgende Vorschriften erlassen: 1) Beim Schlachten aller Thiere, mit Ausnahme des Federviehes, muß der Blutentziehung die Betäubung vorauSgehen. Ausgenommen bleiben die wegen Unglücksfällen und plötzlicher Erkrankungen nothwendig werdenden Rothschlachtungen, sobald sich die Betäubung nach den thatsächlichen Verhältnissen nicht ausführen läßt. 2) Beim Rinde soll die Betäubung unter Benutzung der Schlachtmaske auSgeführt werden, soweit nicht beim Jungvieh die ungenügende Entwickelung deS Schädels eine Ausnahme erfordert. 3) Bezüglich der Betäubung der Schweine, Kälber und Schafe durch Stirn oder Genickschlag wird den Schlächtern die Auswahl der Betäubungsapparate überlassen, doch werden als solche die Holzkeule für Kälber, der Bolzenapparat für Schweine und der Schlagbolzenhammer oder ein stumpfer Keilhammer für Schafe empfohlen. 4) Alle Schlachtungen, mit Ausnahme der nicht aufzuschiebenden Noth- schlachtungen, dürfen unter Verantwortlichkeit deS Schlächters nur von des Schlach tens durchaus kundigen Personen, oder doch nur unter deren Aufsicht und Mit hilfe, niemals aber allein von Lehrlingen auSgeführt werden. 5) Alles Schlachten hat in geschlossenen, dem Publikum nicht zugänglichen Räumen stattzufinden. Nur wo solche nicht in genügender Weise zur Verfügung "stehen, darf das nicht gewerbsmäßige Schlachten im Freien geschehen, ist aber auch dann derart vorzunehmen, daß eS nicht von öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen aus zu sehe» ist. Beim gewerbsmäßigen Schlachten ist die Anwesenheit von Personen unter 16 Jahren, mit Ausnahme der Fleischerlehrlinge und Gehilfen, verboten. Diese Bestimmungen treten mit dem 1. Oktober dss. Js. in Kraft. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zn 158 M. oder Haftstrafe geahndet. Gleichzeitig machen wir die hiesigen Schlächter darauf aufmerksam, daß sie auf den Schlachthöfen Gelegenheit haben, die verschiedenen Betäubungsarten und BetaubungSinstrumente kennen zu lernen. Eibenstock, den 9. Mai 1892. Der Stadtrath. »I-. Körner. Han«. Bekanntmachung. Nach Vornahme der durch das Ableben des Stadtraths Karl Gottfried Dörffel und des Stadtverordneten Commerzienrath Moritz Hirschberg, sowie durch die Wahl des Stadtverordneten Friedrich Brandt in den Stadtrath noth wendig gewordenen Ersatzwahlen setzen sich die nachgenannten gemischten stän digen Ausschüsse für den übrigen Theil deS laufenden Jahre« wie folgt zusammen: Armeu-Ausschutz: Bürgermeister Ur. Körner, Vorsitzender, Stadlrath Brandt, Stellvertreter, Kaufmann Bernhard Meischner, , G. E. Tittel, Fleischermeister Carl Müller, DiakonuS Fischer. Bau-Ausschutz. Stadtrath Eugen Dörffel, Vorsitzender, „ Alfred Meichßner, Stellvertreter, Brauereibesitzer Moritz Hel big, Fuhrwerksbesitzer Alban Mcich«ner, Kaufmann Friedrich, Maurermeister Oswald Kieß, Bretmühlenbesitzer Richard Möckel. Haushaltplan- und Rechnungs-Ausschutz. Bürgermeister Ur. Körner, Vorsitzender, Stadtrath Friedrich Brandt, Stellvertreter, Lehrer Emil Herklotz, Kaufmann G. E. Schlegel, » Eduard Friedrich. Sparkafsen-Ausfchutz. Bürgermeister Ur. Körner, Vorsitzender, Stadlrath Eugen Dörffel, Stellvertreter, Kaufmann Bernhard Meischner, „ Gustav Diersch, Buchdruckereibesitzer Emil Hannebohn, Kaufmann Emil Schubart, „ Wilhelm Dörffel, „ G. E. Tittel. Eibenstock, den 5. Mai 1892. Der Stadtrath. »i-. Körner. Han«. Bekanntmachung, die Einführung amerikanischen Schweinefleisches oder Specks durch Privatpersonen aus Böhmen betr. Mit Rücksicht darauf, daß, wie nach einer Verordnung der Kgl. KreiSH. Zwickau vom 1. April t. IS. festgestellt ist, Fleisch oder Speck von Schweinen amerikanischen Ursprungs aus Böhmen in kleineren, daher steuerfreien und der Controle wegen vorgängiger Untersuchung auf Trichinen durch einen hierländischen verpflichteten Trichinenschauer entzogenen Posten von Privatpersonen zum Oefteren eingeführt zu werden pflegt, wird verordnungsgemäß auf die grotze» Gefahren aufmerksam gemacht, die durch den Genutz solchen Fleisches oder Specks für Gesundheit und Leben möglicher Weise entstehen können. Eibenstock, den 5. Mai 1892. Der Stadtrath. Körner. ' Hans. Kokz-Hersteigerung auf Johanngeorgen stadter Staatsforstrevier. Im Lotei äe 8axe zu Johanngeorgenstadt kommen Sonnabend, den 14. Mai 1882, von Vormittags '/-IO Uhr an folgende aufdereitete Schlag- (Abth. 29, 39, 40), DnrchforstungS- (Abth. 51 u. 52) und Einzelhölzer (Abth. 13 u. 14) und zwar: 5801 weiche Klötzer, 16—46 Ctm. Oberstärke, 3,.-, und 4,« Meter lang, 16l59 „ Schlcifklötzer, 7—15 , „ 4,» » „ 1520 » Derbstangen, 8—9 » Unterstärke, , 4821 „ Reisstangen, 3—7 „ „ 50 Rm. weiche Nutzrollen (geschnitzt) ! 95 Rm. weiche Brennrollen, 94 » , Brennscheite, 166 „ „ Neste unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen zur Versteigerung. Die Schlaghölzer der Abth. 39 u. 40 sind auch für die Werke de« Bockau- thalts günstig gelegen. Die Brennhölzer kommen vor 11 Uhr nicht zur Versteigerung. K. Aorftrevierverwaltuug Zohaungeorgenkadt «. A. Korftrentamt KiSeastsck, Schuhe. am 4. Mai 1892. Wolfframm. Hagesgeschichte. — Deutschland. Ueber neue ReichSsteueru, welche zur Deckung der Kosten der neuen Militär vorlagen dienen sollen, schweben, wie die .Magdeb. Ztg.' berichtet, bereit- Verhandlungen zwischen den einzelnen Bundesregierungen. Wenngleich über die verschiedenen Pläne selbstverständlich zur Zeit Genaue re« noch nicht bekannt ist, so wird doch angenommen werden können, meint da» Blatt, daß augenblicklich Pläne, die von einer süddeutschen Regiernng auSge- gangen sind und sich auf die Branntweinsteuer beziehen, den Gegenstand ernster Erwägung bilden. — Von der Maifeier. Ueber den wahren Grund der Maifeier sagt die »Sächs. Arbeiterzeitung': Wir feiern, »weil wir den Gegnern jederzeit auf« Neue zeigen wollen, wie die Schaaren unserer An- Hänger anschwellen.' Noch ehrlicher ist der »Sozia list', indem er schreibt: »Nicht in der Anstrebung de« gesetzlichen Achtstundentage« in allen Ländern erwies sich die revolutionäre Bedeutung der Maifeier. Sie liegt in jenem kecken Einbruch in die Alle« um fassende RcchtSsphäre der Bourgeosie, in dem energischen Willen der Arbeiterklasse, der bürgerlichen Gesellschaft die Zeiteintheilung in Feier- und Arbeitstage nicht mehr allein zu überlassen, sowie in der Demonstration der proletarischen internationalen Solidarität im Kampf für den SocialiSmu«! . . Die Maifeier darf nicht von der bürgerlichen Gesellschaft al« ein »lieb liche« Geläute' empfunden werden, sondern muß auf sie wirken, wie da« Geheul von Sturmglocken, an deren Strängen der Glöckner Proletariat reißt. Echte revolutionäre Leidenschaft muß au« ihr sprechen, keine ängstliche Halbgluth, kein verpuffende« Strohseuer. Alle Welt soll klar erkennen, daß die Sache kein Spaß, sondern ein politische« Erdbeben ist unter dem der Bau der Bürgerlichen Gesellschaft in allen Fugen kracht.' — Da« ist wenigsten« deutlich und braucht nicht, wie »Genosse' Sabor sagt, tief blicken zu lassen. Man weiß eben gleich, wa« unter Umständen zu er warten wäre und wer nicht an socialer und politischer Kurzsichtigkeit leidet, wird seine Meinung gewiß dar- nach zu bilden wissen. — Rußland. Die Aufhebung der Hasel und Mai«-Au-fuhr-Verbote dürfte al« Anzeichen für die allmähliche Aufhebung aller Ausfuhr-Verbote an zusehen sein. Die Freigabe der Weizen-Ausfuhr ist etwa zum 15. Mai alten Stil« (also gegen Ende diese« Monat«) zu erwarten, während die Roggen- Ausfuhr wahrscheinlich zum 1. Juli alten Stil» frei gegeben werden wird, wenn sich die Ernte-Au-sichten nicht verschlechtern. — Belgien. In Lüttich ruft die Verhaftung de» Fabrikbesitzer« Andrea« Mathysen in GemeppeS