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Amts- und Anzeigeblatt für den Erscheint Abonnement «chrk des Amtsgerichts Eidenstsck WM- sertionSpreis: die kleinst». ten, sowie bei allen Reichs« Zeile 10 Pf und dessen Umgebung. Pchanstalte^ Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. — »». z«»r,„ — — .U SL Sonnabend, den 30. April R8SS. Erlaß. die Vormusterung des Pferdebestandes im Aushebungsbezirke Schwarzenberg betreffend. Auf Anordnung des Königlichen Kriegs-Ministeriums hat im lausenden Frühjahre eine Vormusterung des PferdebestanreS stattzufinden. Diese Musterung wirv im AuShebungSbezirke der Königlichen Amtshaupt mannschaft Schwarzenberg Freitag, 27. Mai o. für den Musterungsbezirk Schneeberg in Schneeberg und Sonnabend, 28. Mai e. für d. Musterungsbezirk Schwarzenberg in Schwarzenberg abgehalten werden. Der VormusterungS-Commission sind dabei die Pferde ohne Geschirr und an der Trense zu den in der angefügten Uebersicht O angegebenen Zeiten an den bestimmten Sammelplätzen ortsschaftsweise vorzuführen. Die Pferdebesitzer sind verpflichtet, zu den Terminen ihre sämmtlichen Pferde mit Ausnahme a. der Fohlen unter 4 Jahren, k. der Hengste, e. der Stuten, die entweder hochtragend sind oder noch nicht länger als 14 Tage abgefohlt haben, tl. der Pferde, welche auf beiden Augen blind sind und e. der Pferde, welche in Bergwerken dauernd unter Tage arbeiten, vorzuführen. In den unter e bis 8 aufgeführten Fällen ist eine vom Ortsvorstande aus- geferligie Bescheinigung vorzulegen. Bon der Verpflichtung zur Vorführung ihrer Pferde sind ausgenommen: 1) Beamte im Reichs- oder Staatsdienste hinsichtlich der zum Dienstgebrauch, sowie Aerzte und Thierärzte hinsichtlich der zur Ausübung ihres Berufes nothwenvigen Pferde und 2) die Posthaltcr hinsichtlich derjenigen Pferdezahl, welche zur Beförderung der Posten kontractmäßig gehalten werden muß. Außerdem kann durch das Königliche Kriegs-Ministerium unter beson deren Umständen Befreiung von der Vorführung erfolgen. Die Siadlräthe, sowie die Herren Bürgermeister, Gemeinde- und Gutsvor steher, im Behinderungssalle deren Stellvertreter, haben sich zu den Vormuster- ungSterminen einzufinden und in denselben dem unterzeichneten Civil-Commissar ein mit fortlaufenden Nummern versehenes Verzeichniß der in ihrem Orte vor handenen Pferde vorzulegen, welche« deren Alter, Geschlecht, Farben und Ab zeichen, sowie den Namen des Besitzers zu enthalten hat. Dieselben sind zur Gestellung der zum Rangiren und Vorführen der Pferde erforderlichen »Mannschaften verpflichtet und haben dafür zu sorgen, daß das Vor führen der Pferde nach der Reihenfolge des Verzeichnisses stattfindet. Pferdebefitzer, welche es unterlassen, ihre Pserde der Orts behörde anzumelden oder dem Civilkommiffar vorzuführen, haben Geldstrafe bis zu 150 M. — oder Haftstrafe zu gewärtigen. Auch ist den für die Vormusterung getroffenen speciellen Anordnungen, sowie den Weisungen der zu den Terminen kommandirten Gendarmerie rc. bei gleicher Strafe unweigerlich Folge zu leisten. Die Stadträthe zu Schneeberg, Aue, Neustädte!, Eibenstock, Lößnitz und Schwarzenberg, die Herren Bürgermeister zu Johanngeorgenstadt und Grünhain, sowie die Herren Gemeindevorstände und Gutsvorsteher des amtshauptmannschaft lichen Verwaltungsbezirks, welchen noch besonders Verfügung nebst den erforder lichen Druckformularen von hier au« zugehen wird, erhalten Veranlassung, gegen wärtigen Erlaß noch besonders den betreffenden Pferdebesitzern bekannt zu machen. Schwarzenberg, am 26. April 1892. Der Civil-Commissar sür den Pscrde-Aushelmngsbezirk Schwarzenberg. Frhr. v. Wirsiug. St. Uebersicht der für die Aormusternng des Merdekestandes im Bezirke der Amtshaupt mannschaft Schwarzenberg bestimmten Zeiten «nd Sammekpkätze. 1. Musterungsbezirk Schneeberg, auf -er sogenannten Lcheunenhöhe in der Uähr -es Königlichen Seminars in Schneeberg. ES sind vorzuführen: Vormittags '/,9 Uhr die Pferde aus Alberoda, Dittersdorf, Grüna, Lößnitz, Niederaffalter, Niederlößnitz, Niederpfannenstiel, Oberaffal ter, Oberpfanncnstiel, Streitwald, , 9 Uhr die Pferde au« Aue, Auerhammer, Zelle, Neustädte!, Neu ¬ dörfel, SchinblerS-Werk, Albernau, Zschorlau, , '/.10 Uhr die Pferde au» Schönheide, Schönheiderhammer, Neuheide, EarlSfeld mit WeiterSglaShütte, Wildenthal, Vormittags '/.II Uhr die Pferde aus Eibenstock, Blauenthal, HundShübel, Mul denhammer, Neidbardtsthal, Wolfsgrün, „ '/.II Uhr die Pferde aus Oberstützengrün, Unterstützengrün, Sofa, Burkhardtsgrün, Griesbach, Lindenau, Niederschlema, Oberschlema, Schneeberg. 2. Musterungsbezirk Schwarzenberg, vor dem Hotel zum Sächsischen Hofe in Schwarzenberg. Es sind vorzuführen: Vormittags '/z9 Uhr die Pferde aus Grünhain, Beierfeld, Bernsbach, Neuwelt mit Üntersachsenfeld, Obersachsenseld, „ 9 Uhr die Pferde aus Waschleithe mit Haide, Markersbach mit Unterscheide, Mittweida mit Obermittweida, Langenberg mit Förstel, Raschau, Grünstädtel, Witdenau, „ '/,10 Uhr die Pferde aus Pöhla, Rittersgrün mit ArnoldShammer, Tellerhäuser, „ 10 Uhr die Pserde aus Breitenbrunn, Breitenhof, Johanngeorgen ¬ stadt, Jugel, Steinheidel, Steinbach, WittigSthal, „ '/2II Uhr die Pferde aus Bermsgrün, Crandorf, Erla, Bockau, Lauter, Schwarzenberg. Bekanntmachung, die Führung der Arbeitsbücher betr. Im Hinblick auf die Aenderungen, welche die 88 l07 und 114 der Gewerbe ordnung und die Einrichtung des Arbeitsbuches mit dem I. April dieses Jahres erfahren haben, ist vom Königlichen Ministerium des Innern durch Verordnung vom 30. Januar dss. Js. angeordnet, daß sich auch diejenigen minderjährigen Arbeiter mit einem den neuen Bestimmungen entsprechenden Arbeitsbuch versehen, welche bereits vor jenem Zeitpunkte in Beschäftigung getreten sind. Die Ver pflichtung zur Beschaffung eines neuen Arbeitsbuches besteht demnach sür sämmtliche minderjährige Arbeiter, gleichviel ob dieselben neu in die Beschäftigung treten oder schon in solcher gestanden haben. Es wird dies hierdurch in Abänderung unserer Bekanntmachung vom 27. Fe bruar 1892 mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß der Umtausch unverzüg lich in unserer Ralhsregistralur während der gewöhnlichen Expeditionsstunden zu bewirken ist. Im klebrigen wird wiederholt daran erinnert, daß verwandtschaftliche Beziehungen des Arbeiters zum Arbeitgeber den ersteren von der Führung eines Arbeitsbuches nicht befreien, daß also auch der Sohn ein Arbeitsbuch besitzen muß, bevor ihn der eigene Vater beschäftigen darf. Zuwiderhandlungen werden an den Arbeitgeber mit Geldstrafe bis zu 20 Mark und im Ünvermögensfalle mit Haft bis zu 3 Tagen für jeden Fall der Verletzung des Gesetzes bestraft. Eibenstock, den 27. April 1892. Der Stadtrath. »I-. Körner. Hans., Bekanntmachung. Es wird hiermit in Erinnerung gebracht, daß die Abgabe von Feuer- werkskörpern, wie überhaupt die Abgabe explosiver Stoffe, an Personen unter 16 Jahren verboten ist. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmung werden nach 8 367,s des Reichs-Stras-Gesetz-Buches mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Haft bestraft. Zugleich wird darauf hingewiesen, daß auf Grund von §8 367,» und 368,? des Reichs-Straf-Gesctz-Buches in Geld oder Haftstrafe verfällt, wer ohne polizeiliche Erlaubnitz an bewohnten oder von Menschen be suchten Orten, sowie wer in gefährlicher Nähe von Gebäuden oder feuerfangenden Sachen mit Feuergcwehr oder anderem Schießwerkzeuge schießt, oder Feuerwerks-Körper abbrennt. Eibenstock, den 29. April 1892. Der Stadtrath. »i». Körner. Hans. KorvHol; - Versteigerung auf Sosaer Staatsforstrevier. Donnerstag, den 5. Mai 1SSS, von Vorm. S Uhr an kommen im Gasthofe „zur Sonne" in Sofa von dem Kahlschlag in Abtheilung 14 (vorderer Märzenbcrg) 118 Stück fichtene, wandelb. KordholMtzer von 22 - 44 Elm. Oberst., 3^> M. L., 327 . , gute „ , 18-38 , . 4,° , . unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen zur Versteigerung. Königs. Aorstrevierverwaltnng Sofa und Königs. Aarstrentamt Kistenstock, Höpsner. am 28. April 1892. wolfframm.