Volltext Seite (XML)
Amts- Md Anzeigevlatt für den Erscheint Abonnrrnenl -ZL-S seM des Amtsgerichts LidenM Z-Z«Z sertionSprei«: die klcinsp. ten, sowie bei allen Reich»- Z-u. -«« und dessen Umgebung. Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. — ss. SV. Dsmerstag, den 28. April 1882. Mittwoch, den 4. Mai 1892, von Worin. /-II Mr an im Rathhause zu Schönheide. Schwarzenberg, am 23. April 1892. Königliche Amtshliuptmllnnschast. Frhr. v. Wirsing. Leschr. Bekanntmachllng. Die Austragung der diesjährigen Einkommensteuerzettel wird am heutigen Tage beendet. Es werden daher diejenigen Beitragspflichtigen, welche einen solchen nicht erhalten haben, in Gemäßheit von 8 46 Abs. 3 des Einkom mensteuergesetzes vom 2. Juli 1878 hiermit aufgeforderk, sich wegen Mittheilung des EinschätzungSergebnisses in hiesiger Stadtsteuereinnahme zu melden. Die in 8 49 des angezogenen Gesetzes geordnete Reklamationsfrist ist in Fällen dieser Art vom Erlaß gegenwärtiger Bekanntmachung ab zu rechnen. Gleichzeitig wird darauf aufmerksam gemacht, daß der 1. Einkommensteuer termin am 30. April fällig ist und nach Ablauf einer 3wöchigen Zahlungs frist gegen säumige Zahler da« Zwangsvollslreckungsverfahren eingeleitet werden wird. Eibenstock, am 28. April 1892. Der Stadtrath. »r. Körner. Bg. 7. össciitliche Sitzung der Stadtvcrordnctcn Donnerstag, den 28. April 1892, Aöends 8 Mr im Rathhaussaale. Eibenstock, den 26. April 1892. Der Stadtverordneten - Vorsteher. Richard Hertel. 1) Berathung und Mitvollziehung der neuen Armenordnung. 2) Nachverwilligung zu dem Gehalt für die anzustcllende Nadelarbeitslehrerin. 3) Rathsvorlage, die Erweiterung der Rathsexpeditionsräume betreffend. 4) Ersatzwahl zum Bau-, Sparkassen- und Rechnungsprllfungsausschuß. 5) Vorlesung eines Dankschreibens. 6) Eventuell weitere Eingänge. Hagesgeschichte. — Deutschland. Da in den Blättern augenblicklich wieder viel von der angeblich geplanten Einführung einer Wehrsteuer die Rede ist, so sei daran erinnert, daß eine dahin zielende Vorlage den Reichstag bereit« im Jahre 1881 beschäftigt hat. Man wollte damals alle männlichen Personen, die nicht zur Erfüllung der Dienstpflicht herangezogen werden, bis zu ihrem 32. Lebensjahre erstlich einer Kopfsteuer von vier Mark und sodann einer Ein kommensteuer unterwerfen, die mit zehn Mark bei einem Einkommen von 1000 Mark beginnen und allmälig bis zu 3 Prozent des Einkommens steigen sollte. Freibleiben sollten nur Personen, die in Folge geistiger oder körperlicher Gebrechen erwerbsunfähig sind. Die Eltern sollten für die Steuer so lange haften, als sie die Söhne zu unterhalten verpflichtet sind. Diese Vorlage wurde, trotzdem Fürst Bismarck persönlich für dieselbe eintrat, nahezu einstimmig ab gelehnt. Auch heute dürfte eine übnliche Vorlage das gleiche Schicksal haben, zumal man in militärischen Kreisen die Dienstpflicht als eine Ehrenpflicht be trachtet, welche durch eine Geldleistung nicht ausge wogen werden kann. — Zur Frage der Entschädigung unschul dig Verurtheilter schreibt der .Volkswille" im Wesentlichen zutreffend: „Wann endlich? Die Fälle von Verurtheilung Unschuldiger haben sich in letzter Zeit wieder stark vermehrt, oder korrekter ausgedrückt: Die Zahl der Fälle hat sich vermehrt, in denen die Unschuld von Verurtheilten gerichts- und offenkundig geworden ist (sehr richtig!). Neuerdings macht fol gender Fall Aufsehen: Der Bahnwärter Brauer war im Jahre 1881 wegen eines angeblich von ihm er folgten Diebstahls zu einer Woche Gefängniß ver- urtheilt worden. Diese Verurtheilung war in zwei Instanzen erfolgt. Brauer wurde infolge des UrtheilS von der Bahnverwaltung entlassen und war damit wirthschastlich ruinirt. Zehn Jahre lang trieb sich Brauer ruhelo« im Lande umher. Jetzt endlich war es ihm möglich, das Wiederaufnahme-Verfahren durch zusetzen und seine Freisprechung zu erwirken. Die Kosten wurden der Staatskasse zur Last gelegt. Wir greifen gerade diesen Fall heraus, weil er wohl deutlich zeigt, daß ein Gerichtsurtheil gleichbedeutend ist mit dem wirthschaftlichen Ruin des Verurtheilten. Der selbe ist und bleibt ein „bestrafter Mensch", vor welchem sich die übrigen Menschen in Acht nehmen müssen. Der Staat hat also dem Manne nicht nur ein Unrecht in moralischer Beziehung zugefügt, er hat auch die Existenz desselben in Frage gestellt. Wenn man die schließlich erfolgte Freisprechung al» Sühne de« Unrecht» Nummer ein» betrachten will, so ver bleibt noch immer die Pflicht, da» Unrecht Nummer zwei wieder gut zu machen. Eine solche Pflicht erkennt aber der heutige Staat nicht an! Ein» Entschädigung unschuldig Verurtheilter giebt e» bei un» nicht. Im Reichstage ist schon wiederholt ein dahinzielender Antrag gestellt und auch angenommen worden. Aber dabei ist's auch geblieben, weil eben die Regierung einer solchen Forderung der Gerechtigkeit nicht Folge giebt. Die Gegner einer Entschädigung haben sich eine Anzahl Gründe für ihre Ansicht konstruirt, deren wunderlichster wohl der ist, daß sich die Leute zu einer Verurtheilung geradezu drängen würden, wenn sie wüßten, daß sie entschädigt werden, wenn sie später ihre Unschuld beweisen könrzen. Ganz abgesehen davon, daß einem solchen Unfug auf gesetzgeberischem Wege entgegengetreten werden könnte, ist auch diese Annahme eine so willkürliche, daß sie eine ernsthafte Diskussion nicht verdient. Die Entschädigung unschuldig Vcr- urtheiltcr bleibt nach wie vor für das deutsche Reich eine Forderung, die immer und immer wieder erhoben werden muß! — In Oesterreich ist in diesem Jahre diese Forderung der Volksvertreter Gesetz geworden! Wann endlich wird in dem durch so „großartige" (?) Sozialreformen beglückten deutschen Reich diese ein fachste Forderung der Gerechtigkeit von den Regier ungen zugestanden werden?!" Wir schließen uns dieser Frage aus vollem Herzen an. — Die einem Berliner Blatt entnommene Mel dung, daß die neueste Ahlwardt'sche Broschüre „Ju denflinten" in Berlin mit Beschlag belegt worden sei, bestätigt sich den „Drsd. Nachr." zufolge nicht. Ein früherer Graveur der Löwe'schen Gewehrfabrik, der die Wahrheit des in der Broschüre Gesagten be zeugen will, soll sich an Se. kgl. Hoheit den Prinzen Georg gewandt haben. — In Baden wird in diesen Tagen die vierzig jährige Dauer der Regierung des Großherzogs Friedrich festlich begangen werken. Die Hauptfeier findet am 29. April statt; der historische Tag ist aber der 24. April, da an diesem Tage des Jahres 1852 Großherzog Leopold gestorben ist und sein zweiter Sohn Friedrich an Stelle seine« unheilbar erkrankten älteren Bruders Ludwig al« Prinz-Regent die Re gierung Badens angetreken hat. — Das nächste deutsche Turnfest wird nicht vor 1894 stattfinden. Die Wahl schwebt zwischen BreSlau, Hamburg und Wiesbaden. — Metz. Ueber einen Grenzvorsall bei Saales wird berichtet, daß zwei 16jährige Jünglinge (Ernst Collin und Carl Wiger) am Ostermontag einen Ausflug nach Saales gemacht hätten. Al« sie Nachmittags aus dem Rückwege nach St. Die an den Grenzpfahl ankamen, zog der eine sein Taschen messer, um in den Pfahl „Vive la ?ranee" einzu kratzen, während sein Gefährte mit dem Spazierstock da« kaiserlich deutsche Wappen bearbeitete. Noch hatte der patriotische Jüngling da« Wort „Kranes" nicht vollendet, als sich die einem deutschen Zoll wächter zugehörige Hand de« Gesetze« aus ihre Schul tern legte und sie nach Schirmeck abführte. — Oesterreich-Ungarn. In militärischen Kreisen Wien« läuft nach der „Post" ein unkontrollir- bare«, aber mit Bestimmtheit auftretendes Gerücht um, nach dem der österreichische Kaiser im Laufe des nächsten Monats Berlin besuchen werde. Das Gerücht wirb auf die Andeutungen eines höheren preuß. Offiziers zurückgesührt. ES ist die Annahme verbreitet, Kaiser Fran; Joseph beabsichtige, mit König Humbert von Italien in Berlin zusammenzutreffen. — Luxemburg. Das kleine Großherzogthum Luxemburg ist jüngst der Schauplatz einer repu blikanischen Demonstration gewesen. Der „N. Zür. Ztg." wird darüber berichtet: „Man muß, wenn man die Stimmung des Luxemburgischen Volkes unparteiisch deurtheilt, zugestehen, daß sich der neue Großherzog Adolf I während seiner bis herigen fünfzehumonatlichen Regierung nicht sonder lich beliebt zu macken verstand. Man nimmt ihin seine fortwährende Abwesenheit vom Lande sehr übel, und Thatsache ist, daß der Großherzog und die Großherzogin den größten Theil des Jahres «Heils in Königstein, theils in Hohenburg, theils in Wien zubringen, während der Erbgroßherzog Wilhelm Nizza und Monte Carlo dem monotonen Leben in dem stillen Luxemburg vorzieht. Die Luxemburger haben sich nack dem Tode des Königs Wilhelm III. ge freut, nach langen Jahren wieder eine Hofhaltung bei sich zu sehen, und statt der Freude ist ihnen eine Enttäuschung bereitet worden. Die französische Partei in Luxemburg benutzt die Mißstimmung der Bevölkerung zu Agitationen gegen die nassauische Dynastie, und eine derselben hat zu einer republika nischen Straßenkundgebung auf dem Waffenplatz ge führt. Mebrere hundert Personen rotteten sich zu sammen und riefen: „Nieder mit dem Nassauer! Es lebe die Republik!" Die Polizei schritt ein. Es kam zu einem Handgemenge, wobei etliche Personen verwundet wurden. Den Anlaß zu dieser Kundgeb ung gab die Thatsache, daß der Großherzog, welcher erst Ende März nack dreimonatlicher Abwesenheit nach Luxemburg gekommen mar, schon Anfangs April wieder nach Wien abgereist ist. — Frankreich. Die anar chistische „Pro paganda der That" hat in Pari« abermals ein furchtbares Zeichen ihrer Wirksamkeit gegeben. Der offizielle Telegraph berichtet über die jüngste SchreckenS- that. Paris, 2ö. April. Abends. Das Restaurant Vöry, in welchem Ravackol seiner Zeit verhaftet wurde, ist um 9 Uhr 40 Min. in die Luft gesprengt worden. Man nimmt an, daß eine Bombe von Passanten in den Keller geworfen worden sei. Meh rere Personen sind verletzt worden, darunter Vsry, dem die Beine zerschmettert wurden ; ebenso ist eine Enkelin Vüry's verletzt worden. Zwei Damen, die in dem über dem Restaurant gelegenen Hotel wohnen, sind leicht verwundet; die Frau Bvry'S ist unverletzt, jedoch durch den Unfall vollständig geistesgestört wor den. Feuerwehrleute au« der Kaserne Chateau d'eau gehen an die Aufräumungsarbeiten im Restaurant, welches allein demolirt ist; im Uebrigen scheint da«