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48 18SS «»scheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Jn- sertionSpreiS: die kleinsp. Zeile 10 Pf. Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. »s. Sonnabend, den 23. April Abonnement viertelt. 1M. 20 Pf. (incl. Jllustr. Unterhaltbl.) in der Expedition, bei unfern Bo ten, sowie bei allen ReichS- Postanstalten. Amts- und Anzeigevlatt für den Bezirk -es Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Zum OebmtMze Ir. -Maj. Ls Köniz« Albert ron Mcksr» HW Lin Inbelrus schallt durch die Zachsenlande Und froh empor znm hehren Himmelszelt, Ls rollt die Woge ihn von Strand zn Strande Leschwiiißtlii Laufes durch die weite Welt, „Heil Löniq Dir!" wir wünschen hent' ans» Urne, „Möq' immer Dich des Glückes Glan) umsprüh'n Und Dir, dem Vorbild deutscher Manncstrcue, Die deutschen Herzen treu und liebend glüh'n." am 23. April 1892. Längst ruhst Du aus von lorbeerreichen Siegen, Die Friedenspalme weht in Deiner Hand, Aus Deines Herzens edlem Grunde liegen Die sicher n Pfänder für das Vaterland'. Und unsrer Herzen liebgrbornc Flammen, Die rechte Treue, Sachsenvolkes Zier, Sie lohen heute voller Lust zusammen Und alle Zubelchörc gelten Dir. Mag auch die Zukunft schwere Tage bringen, Wir schau'n vertrauen- aus zu unserm Herrn, Und aus dem Herzen wir- es srendig klingen: „Für solche» Honig kämpft und stirbt sich's gern. Was Dn erstrebt, was wirkend Du erhalten, Li» glücklich Volk in süßer Friedensruh; Wir wissen s wohl, Dn wirst cs fort erhalten, D'rnm fliegen Dir des Volkes Herzen zu. Mög' unser Jubel Deinem Ghrc klingen Wie jauchzend er von unser» Lippe» bucht, Möef er zu Deinem edlen Herzen dringen, Verkündend, was Dein Volk hent' zu Dir spricht. Wir weiche» nicht in Freude» oder Schmerzen, Li» großer Gott hat weise uns vereint; Heil Albert Dir! ruft heut aus treuem Herzen Dein Sachsenvolk, das mit Dir lacht und weint. Um weiierem Umsichgreifen der im laufenden Jahre besonders stark auf- Irctenden Manl- und Klauenseuche möglichst Einhalt zu thun, sieht sich ergangener Anordnung des Königlichen Ministeriums des Innern zu Folge die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschast veranlaßt, die nachstehend abgedruckte Verordnung vom 22. Dezember l888, Beschränkung des Verkehres mit Treiberschweinen be treffend, erneut in Erinnerung zu bringen. Schwarzenberg, den l9. April 1892. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. v. Wirsing. Verordnung, Beschränkung des Verkehres mit Treiberschweinen betreffend, vom 22. Dezember 1888. Nachdem die Maul- und Klauenseuche wiederum eine größere Verbreitung erlangt hat, erscheint es geboten, die in Bezug auf den Verkehr mit Treiber schweinen durch Verordnung vom 28. April d. Js. angeordneten, unter dem 13. Juli d. Js. wieder aufgehobenen Beschränkungen von neuem bis auf Weiteres in Kraft treien zu lassen. Es wird daher anderweit angeordnet: Die Führer von Treiberschweinen haben ihre Thiere von einem hierländischen BezirkSthierarzte auf ihren Gesundheitszustand, besonders in Bezug auf Freiheit von Maul- und Klauenseuche untersuchen und sich ein Gesundheitszeugniß aus stellen zu lassen. Dieses Zeugniß haben sie stets bei sich zu führen. Dasselbe hat Gültigkeit auf fünf Tage; nach dieser Zeit ist eS zu erneuern. Zuwiderhandlungen sind auf Grund 8 66 Ziffer 4 des Reichsgesetzes, be treffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen vom 23. Juni 1880, mit Geldstrafe bis zu lbO Mk. oder mit Haft zu bestrafen. Die Polizeibehörden und die Gendarmerie haben die Befolgung vorstehender Anordnungen zu überwachen. Dresden, am 22. Dezember 1888. Ministerium des Innern. (gez.) v. VoKilz-WaUwitz. Die Schulvorstände des Bezirkes werden darauf aufmerksam gemacht, daß Gesuche um Gewährung von Beihilfen aus Staatsmitteln zur Bestreitung des Aufwandes für die Fortbildungsschulen auf das Jahr 1892 längstens bis zum 15. Mai 1892 anher einzureichcn, den diesfallsigen Gesuchen aber außer den in 8 16 Abs. b der Ausführungsverordnung zum Volksschulgesetze vom 2b. August 1874 vorge schriebenen Unterlagen eine tabellarische Anzeige über das StiftungSjahr, die Zahl der Schüler, Mehrer und Klassen, die Lehrerhonorare und die sonstigen Aus gaben, sowie die Einnahmen, ferner ein Schulplan und Angaben über etwaige Verbindung mit einer gewerblichen Fortbildungsschule beizufügen sind. An Gemeinden, welche über das Minimum von wöchentlich zwei Unterrichts stunden nicht hinausgehen, werden Staatsbeihilfen nicht gewährt. Schwarzenberg, am 19. April 1892. Königliche Bczirksschulinspcktion. Frhr. v. Wirst«. Müller. Lr. Wegen Reinigung der Dienstlokalitäten kann bei der unterzeichneten König lichen Amtshauptmannschast Krettag u. Sonnavend, den 29. u. 3V. dieses Monats nur in dringlichen Sachen expedirt werden. Schwarzenberg, am 21. April 1892. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. v. Wirst««. Konkursverfahren. DaS Konkursverfahren über das Vermögen der Handelsfrau Ala»» verw. LI»«»ia»aa in Schönheide wird, nachdem der in dem Vergleichstermine vom 19. Februar 1892 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Be schluß von demselben Tage bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. Eibenstock, den 20. April 1892. Königliches Amtsgericht. Kautzsch. Bekannt in schling, die Zählung der Fabrikarbeiter betr. Zufolge Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern ist alljähr lich eine Zähl««« der Fabrikarbeiter nach einem hierfür.vorgeschriebenen Formulare vorzunehmen. Es werden daher sämmtlichc Gewerbetreibende hiesiger Stadt, welche Fabrik arbeiter im Sinne der Gewerbeordnung beschäftigen, aufgefordert, die ihnen in den nächsten Tagen zugehenden Formulare am 2. Mai auszufüllen und dieselben bis spätestens den 4. Mai in der Rathsregistratur wieder ab zugeben. Sollten einzelne Gewerbetreibende der gedachten Art bei Austragung der Formulare übergangen werden, so können sie solche an Rathsstelle unentgeltlich entnehmen. Gleichzeitig erledigt sich durch diese Zählung die in der Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 26. vorigen Monats angeordnete und von uns unten» 9. April veröffentlichte Ermittelung der Zahl der am 1. April 1892 i» Kabrikcn und diesen gleichgestellten Anlagen beschäftigt gewesenen Ar beiterinnen über 16 Jahre. Eibenstock, den 21. April 1892. Der Stadtrath. »>-. Körner. Han«. B c k a»n t in a ch «n g, den Fortbildungsschulunterricht betr. Der Unterricht in der Fortbildungsschule beginnt Montag, den 25. April 1892. Es werden daher hiermit alle zum Besuche der Fortbildungsschule verpflich teten Knaben, sowohl die bereits in hiesiger Stadt wohnhaften, als auch die erst jetzt oder später von auswärts hierher ziehenden, sowie deren Eltern und Lehr herren auf nachstehende gesetzliche Bestimmungen aufmerksam gemacht und zu deren Rachachtung aufgefordert. Zum Besuche der Fortbildungsschule sind versuchtet: 1) alle diejenigen Knaben, welche am Schlüsse des abgelaufenen Schul jahres aus der Volksschule entlassen worden sind, ausgenommen die jenigen, welche eine mittlere oder höhere Volksschule bis zum vollen deten Ib. Lebensjahre besucht und die ihrem Alter entsprechende Klasse erreicht haben; 2) alle diejenigen Knaben, welche zwar bereits eine höhere Lehranstalt (Gymnasium, Realschule, Seminar) besucht, dieselbe aber vor vollen detem lb. Lebensjahre verlassen haben, sowie diejenigen, welche eine solche höhere Lehranstalt zwar bi« zum l5. Lebensjahre besucht, je doch die ihrem Alter entsprechende Klasse nicht erreicht haben. Der Unterricht findet wie im vergangenen Jahre, Montag AbtN-s Von 6 bis 8 Uhr und zwar im hiesigen Schulgebäude statt. Diejenigen, welche widerrechtlich den Eintritt in die Fortbildungsschule ver weigern bez. deren Besuch vernachlässigen, nach Befinden auch deren Eltern, Er- zieher beziehentlich Lehrherren, Dienstherrschaften und Arbeitgeber, sofern ihnen bei Versäumnissen eine Verschuldung zur Last fällt, werden nach 8 b de« Volks schulgesetze« mit einer Geldstrafe bi« zu 30 Mark, an deren Stelle im Nicht- zahlungSsalle Haft zu treten hat, bestraft. Eibenstock, den 22. April 1892. Der Stadtrath. vr Körner. Han«.