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Amts- und Anzeigedlatt Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Jn- sertionSprei«: die kleinst». Zeile 10 Pf. für den Lcürk des Lmtsgmchts Lidengock MM - -- « ten, sowie bei allen Reichs- und dessen Umgebung. P stanstal en Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. »s. 4S. Donnerstag, den 14. April 18SS. Zwangsversteigerung. Die im Grundbuche auf den Namen geb. Anger eingetragenen Grundstücke, alS: a. Wohngebäude Nr. 389 des Brandcataster», Nr. 326 b de» Flur buchs und Nr. 381 6 des BrandcatasterS und Nr. 326 e des Flur buchs Abteilung nebst der Parzelle Nr. 1250 des Flurbuchs Abtheilung 8, eingetragen auf Folium 380 de« Grundbuchs für Eibenstock, b. Wiese Nr. 823 de« Flurbuch« Abtheilung 8, eingetragen auf Folium 749 des Grundbuchs für Eibenstock, geschätzt auf: zu a. Ilbll Mk. . . , b20 . sollen an hiesiger Amtsgerichtsstelle zwangsweise versteigert werden, und ist der 14. War 1892, Vormittags 1v Wyr al« Anmeldetermin, ferner der 3V. War 1892, Vormittags 1« Uhr al« Versteigerungstermin, sowie der 9. Juni 1892, Vormittags 10 Mhr als Termin zu Verkündung des Vertheilungsplans anberaumt worden. Die Realberechtigten werden ausgefordert, die auf den Grundstücken lasten den Rückstände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kostenforderungen, spätestens im Anmeldetermine anzumelden Eine Uebersicht der auf den Grundstücken lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgericht« eingesehen werden. Eibenstock, am 11. Aprck l892. Königliches Amtsgericht. Kautzsch. Gruhle, G.-S. Bekanntmachung. Die rückständigen Brandversicherungsbeiträge für den I. Termin 1892 sind bei Vermeidung der Zwangsvollstreckung bis spätestens zum 2V. dieses Monats an die hiesige Stadtsteuer-Einnahme zu entrichten. Eibenstock, am II. April 1892. Der Stadtrath. »i-. Körner. G. Bekanntmachung, Beschäftigung gewerblicher Arbeiterinnnen betr. Nachdem 8 138 der Gewerbeordnung dahin erweitert worden ist, daß die bisher nur für Beschäftigung jugendlicher Arbeiter bestandene Anzeigepflicht fernerhin auch bei Beschäftigung von Arbeiterinnen gilt, gleichviel ob sie minderjährig oder großjährig find, ist weiter durch Erlaß de« BundeSraihs die Ermittelung der Zahl der am 1. April 1892 in Fabriken und diesen gleichgestellten Anlagen beschäftigt ge wesenen Arbeiterinnen Uber 16 Jahre angeordnet und durch denselben Erlaß den Arbeitgebern auserlegt worden, bis zum L. Mai dieses Jahres diese für 1. April 1892 ermittelte Zahl der OrtSpolizeibehörde schriftlich anzu zeigen. Diese Anzeige kann mit der allgemeinen dergleichen über Beschäftigung von Arbeiterinnen, welche sowohl von den bestehenden als in Zukunft entstehen den Fabriken zu erstatten ist, verbunden werden. Zn der Anzeige sind die Fabrik, die Wochentage, an welchen die Beschäftigung stattfinden soll, Beginn und Ende der Arbeitszeit und der Pausen, sowie die Art der Beschäftigung, nicht aber die Namen der Arbeiter oder Arbeiterinnen, anzugeben. Eine Aenderung hierin darf nicht erfolgen, bevor eine entsprechende weitere Anzeige der Behörde ge macht ist. Die Arbeitgeber hiesigen Stadtbezirk« werden zu Vermeidung der in 8 149,? der Gewerbeordnung festgesetzten Strafen (Geldstrafe bi« zu 30 M., im Unver- mögenSsalle Haft bi« zu 8 Tagen) zur Einreichung sowohl der Anzeige nach 8 138 der Gewerbeordnung als auch der ermittelten Zahl der Arbeiterinnen hierdurch veranlaßt. Eibenstock, den 9. April 1892. Der Stadtrath. »r Körner. Hans. Die Annäherungsversuche Rußlands. In allen möglichen Formen treten die Gerüchte auf, die sich auf eine russischerseits versuchte An näherung an Deutschland beziehen. Auf jeden Fall müssen diese Gerüchte mit aller Vorsicht ausgenommen werden und ganz besonders dann, wenn sie sich auf Aeußerungen gewisser deutscher Börsenblätter oder aber auf Andeutungen in russischen Blättern stützen. Man weiß, daß die russische Presse nicht frei ist, daß sie nicht schreiben darf, wa« sie denkt und wünscht, daß sie vielmehr schreibt, was sie schreiben muß. Trotz aller Ausstreuungen steht e« mit den russischen StaaiSfinanzen mehr al« faul, wa« ja auch erklärlich ist, wenn man bedenkt, daß die Staatskasse au« sehr vielen europäischen Gouvernement« nur sehr wenig Steuern bezieht, daß sie dagegen an die nothleideneen Distrikte sehr erhebliche Unterstützungen abführen muß. Da man aber zugleich nicht bemerkt, daß die ganz überflüssigen und kostspieligen Kriegsrüstungen eingestellt werden, so muß in der russischen Staats kasse eine Ebbe herrschen, die ihr Gegenstück im Kleinen ebenfalls in der Schatulle de« würdigen russischen Schützlings, de« Exkönigs Milan, findet. Der russische Finanzminister Wischniegrazky hat einen schweren Stand. Sein Monarch leugnet da« Vorhandensein eine» Nothstande« und ... ein Monarch, der über ein Privatvermögen von 1000 Millionen Rubel verfügt (gezählt hat e« keiner!), der mag wohl nicht so unrecht haben, wenn er von einem Nothstande nicht sprechen hören will. Ob die Hunderttausende von Bauern, die ihr nackte« Leben von Baumwurzeln, Baumrinde und sonstigen nicht nahrhaften .Leben-mitteln" fristen, mit ihrem Zaren übereinstimmen, ist mindesten« zweifelhaft. Der Kinanzminister soll Alle» im Laufenden erhalten, während ihm da» Beste dazu, da» Geld, fehlt. Da« allereinfachste Mittel, sich Geld zu verschaffen, ist nun da» Leihen. Gesteht man aber zu, daß man vollständig auf dem Trockenen sitzt, so leiht Niemand leicht; wird aber die eigene Lage al« eine durchaus zufriedenstellende gezeichnet und gesagt, die Beträge der Anleihe sollen nur zu Meliorationen und Wege anlagen verwendet werden, s» geht die Sache schon besser. Mit dem Nachbar, mit dem man jahrelang ans gespanntem Fuße lebte, der aber jetzt den Beutel öffnen soll, wechselt man wieder freundliche Grüße, sucht wiederum Verkehr und hofft, ihn schließlich geneigt zu machen, den Strumpf hervorzuhvlen. Der deutsche Bankdiskont ist gegenwärtig so niedrig, wie seit Jahren nicht, Kapital in Menge ist flüssig und die Aussicht auf hohe Zinsen verlockend genug, um die Gimpel auf die Leimruthe zu locken. DaS Anleihebedürfniß Rußlands liegt klar auf der Hand und die» allein ist auch der Grund zu dem Umschwünge der Stimmung gegen Deutschland. Man hat in Petersburg eingesehen, daß sich Frankreich selbst durch seine offen zur Schau getragene Russen- freundschait nicht fernerhin bewegen läßt, den Geld bedürfnissen Rußlands auf alle Fälle Rechnung zu tragen. Die französischen Chauvinisten und die Pariser Börse sind eben zwei grundverschiedene Dinge. Nun will man eS in Petersburg anderswo versuchen und hat die gutmüthigen Deutschen in'« Auge gefaßt. Da heißt e« denn für un« .Augen auf und Taschen zu!" Will Rußland unsere Freundschaft — wir werden sie nicht verweigern, wenn sie ehrlich ge fordert wird; wir werden auch in Zollherabsetzungen gegen Rußland willigen, wenn Rußland da« Gleiche gegen un« thut. Will Rußland aber unser Geld Haden, so werden wir sagen: .Spare an deinem KriegSgerüst, benutze die Aufwendungen dazu für deine nothwendigen Ausgaben und ermögliche auch un« und unfern Verbündeten, den Eisenharnisch, der un« drückt, etwas zu lockern. Da« ist auch, wie bestimmt versichert werden kann, der Standpunkt der deutschen Regierung, und das sollte auch der Standpunkt eine« jeden Deutschen sein, an den über kurz oder lang die Versuchung herantritt, seine etwa gesparten paar Markstücke in neuen russischen Werthen anzulegen. Die Erfahr ungen, die wir mit Rumänien, Aegypten, Argentinien, Griechenland, Serbien, Portugal und mit wer weiß noch für andern Ländern und Ländchen gemacht haben. dürfen nicht verloren sein — am allerwenigsten aber Rußland gegenüber, da« un« lieber heute als morgen die Zinsen in Form von Kartätschen und Lanzen stichen zukommeu lassen möchte. Hagesgeschichle. — Deutschland. In unseren politischen Kreisen verfolgt man seit einiger Zeit das diplomatische Jn- triguenspiel am goldenen Horn mit gespann ter Aufmerksamkeit. Rußland und Frankreich arbeiten dort im Verein gegen den Dreibund und England mit wechselndem Erfolge. Sie erzielen mitunter Siege, die sich indessen bei näherer Prüfung bisher al« un wesentlich oder al« Scheinerfolge erwiesen haben. Der Sultan hält e« für angebracht, von Zeit zu Zeit den russisch-französischen Zettelungen nachzugeben. Im Grunde seine« Herzens ist er aber nach wie vor dem Dreibunde freundlich gesinnt und weiß genau, daß da« Heil seine» Reiche« dauernd nur durch ein Zusammengehen mit diesen Mächten gewahrt bleiben kann. Deshalb dürste da« russisch-französische LiebeS- werben schließlich eine deutliche Abweisung erfahren! — Stuttgart, 10. April. Das Ulmer Schwur gericht verhandelte in zweitägiger Sitzung über eine aus Befehl de« Rittmeister- Lauenstein verübte Rekruten - M i ßhan dlung. Angeklagt waren fünf frühere Dragoner. Lauenstein wurde al» Zeuge nicht beeidigt. Er suchte den Befehl zu leugnen, wurde aber völlig überführt. Dragoner Reusch, wegen Körperverletzung und Meineid« angeklagt, er brachte den Beweis, daß er aus Mitleid nicht mit schlug. Der Vertheidiger schloß seine Rede mit fol genden Worten: .Der wahre Schuldige saß nicht unter den Angeklagten, sondern auf der Zeugenbank!" Die Geschworenen sprachen sämmtliche Angeklagten frei. Der Präsident theilte mit, die militärische Untersuchung gegen Lauenstein werde sofort ausge nommen werden. — Mannheim, 10. April. Ein schwere« Eisen bahnunglück ereignete sich in Denzlingen, bezw. Emmendingen. Auf der Station Denzlingen rissen