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Amts- und Anzeigeblatt für den Erscheint e Abonnement syirk -es Amtsgerichts Eibenstock UWW sertionSpreiS: die kleinsp. ten, sowie bei allen Reichs- Z.-.W P! und dessen Wmgeöung. Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. 32. S«sr««>«. M 38. Dienstag, den 29. März 18SL. Erfahrungsgemäß werden nicht selten Waldbrände in Folge des Tabak- rauchens oder durch Auzünden von Feuer in Waldungen verur sacht. Die Königliche Amtshauptmannschaft nimmt daher Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß nach tz 368,» de« ReichSstrafgcsetzbuches das Anzünden Von Feuern in Wäldern oder Haiden oder in gefährlicher Nähe von Gebäuden oder feuerfangenden Sachen mit Geldstrafe bis zu 6V Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen, nach 8 309 desselben Ge setzbuches aber Derjenige, welcher durch Fahrlässigkeit Waldungen oder Torfmoore in Brand setzt, mit Gefängnitz bis zu Einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu Svtt Mark bestraft wir?. Schwarzenberg, am 24. März 1892. Königliche Amtshauptmannschaft. Frhr. v. Wirsing. Leschr. Bekanntmachung. ES wird wiederholt daran erinnert, daß am l. April dss. Js. folgende Be stimmungen über die Arbeitsbücher und Arbeitskarten in Kraft treten: 1) Die Arbeitskarten kommen in Wegfall. Nur für solche Kinder bleiben sie fortbestehen und zwar auch nur bis nach Be endigung der Schulpflicht, welche ausweislich der für sie ausgestellten - Arbeitskarte bereits vor dem 1. Juni vorigen Js. in Fabriken und diesen gleichstehenden Anlagen beschäftigt waren. 2) Jeder minderjährige Arbeiter hat von seiner Confirmalion ab ein Arbeitsbuch zu führen. Die Verpflichtung zur Führung eines Arbeitsbuches erstreckt sich auch auf Betriebsbeamte, Werkmeister und Techniker, soweit diese noch minderjährig sind. 3) Für diejenigen Personen, welche sich bereits im Besitze eines Arbeitsbuches befinde», empfiehlt es sich, sofort nach In krafttreten des Gesetzes sich gegen Rückgabe des alten Arbeitsbuches ein neues ausstellen zu lassen. Die Auswechselung mutz erfolgen beim Uebertritt in ein neues ArbeitSverhältniß, sowie bei solchen minderjährigen Personen, welche in Fabriken und diesen gleichstehen den Anlagen beschäftigt sind. 4) Die Arbeitsbücher sind beim Anfhören des ArbeitSverhältnisseS bei Personen unter 16 Jahren unbedingt, später auf Antrag vom Arbeit geber dem Vater oder Vormund des Arbeiters bez. der Mutter auS- zufolgen. 5) Die näheren Bestimmungen liegen zu Jedermanns Einsicht in unserer Rathsregistratur aus. 6) Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Arbeitsbücher sind nach 8 150 der Gewerbeordnung mit Geld- oder Haslstrafe zu ahnden. Eibenstock, den 26. März 1892. Der Stadtrath. »>-. Körner. Hans. Bekanntmachung. Die Bekanntmachung vom 19. Febr. d. I«. über den Erlaß von Arbeits ordnungen wird hierdurch mit dem Bemerken in Erinnerung gebracht, daß Normalarbeitsordnungen zum Preise von 25 Pf. in unserer Rathsregistratur abgegeben werden. Eibenstock, den 28. Mär; 1892. Der S t a d t r a t h. i»i-, Körner. Bckaii iitmii ch ii ii g. Der am 15. Februar dieses Jahres fällig gewesene 1. Anlagen termin ist unerwartet der Entscheidung der eingewendeteu Reklamationen bei Vermeidung der Zwangsvollstreckung nunmehr unverzüglich anher zu entrichten. Eibenstock, am 28. März 1892. Der Stadtrath. Körner. Bg Als ein Uebergang wird so ziemlich allgemein die gegenwärtige Lage ausgefaßt, die durch Trennung der Aemtcr des Reichs kanzlers und deS preußischen Ministerpräsidenten ge schaffen worden ist. Man verhehlt sich nicht, daß über kurz oder lang entweder Graf v. Caprivi wieder die preußische Ministerpräsidentschaft oder Graf Botho zu Eulenburg auch das Reichskanzleramt über nehmen wird. Um diese Entwickelung der Dinge noch lange hinauszuschieben, ist die gegenwärtige Zeit ganz ge eignet. Der Reichstag, der nun schon die 200. Sitzung hinter sich hat, ist sessionsmüde und wird in der allernächsten Zeit geschlossen werden. Der preußische Landtag hätte zwar noch längere Zeit zu tagen, nachdem aber der Schulgesetzentwurf als vor läufig beseitigt betrachtet werden darf, so sind auch die Landtagsaufgaben bald erschöpft. Jedenfalls stehen keine Vorlagen mehr zur Verhandlung, bei denen neue Krisenkeime aufsprießen werden. Alsdann aber folgt die parlamentslose Sommerzeit und während dieser werden sich die beiden neuen College», Graf Caprivi und Graf Eulenburg, miteinander ziemlich leicht verständigen. Der preußische Ministerpräsident ist nicht und sollte nie sein der Vorgesetzte seiner Ministercollegen, sondern nur der erste unter Gleichen. Während de« Bismarck'schen Regime« hat sich da« allerdings anders gestaltet und wenn der Fürst von seinen Botschaftern verlangte, daß sie „einschwenkcn müßten, wie die Unteroffiziere", so war eS mit den preußischen Ministern kaum anders; wer von diesen eben nicht .einschwenken" wollte, mußte gehen. Als Graf Caprivi seinen Doppel posten angetreten hatte, erklärte er im Landtage, daß das collegialische System im Ministerium wieder voll zur Geltung kommen und jedem einzelnen Minister ein größeres Maaß von Bewegungsfreiheit zu Theil werden würde. Da« war ja auch in Wirklichkeit der Fall und nun ist nicht recht begreiflich, warum Graf Caprivi sich so stark für das VolkSschulgesctz engagirt hat; eine Nothwendigkeit dazu lag für ihn nicht vor. Man muß sich erinnern, daß seiner Zeit Fürst Bis marck die Verantwortlichkeit für die sogenannte Mai gesetzgebung ablehnte und diese dem früheren Minister Falk, als dem Fachminister zufchob. Ganz ebenso könnte jetzt Graf Caprivi die Verantwortlichkeit für das VolkSschulgesctz dem Grafen Zedlitz überlassen, wenn er eben nicht selber dafür so warm eingetreten wäre. Gerade aber aus diesem Eintreten und dem sich daran anschließenden Scheitern der Vorlage ent sprang die nun vorläufig beendete Krisis. Der Reichskanzler ist noch Minister des Aus wärtigen in Preußen. Dieses „Auswärtige" hat aber mit dem „Reichsauswärtigen" nichts gemeinsam. Das Auswärtige Preußens betrifft fast nur die Beziehungen des Landes und des Hofes zu andern deutschen Bundesstaaten. Eine einzige sichtbare Ausnahme bildet die Vertretung Preußens beim päpstlichen Stuhle; das Reich selbst ist dort nicht vertreten und Herr v. Schlözer untersteht nicht dem Reichskanzler als solchem, sondern dem preußischen Minister des Auswärtigen, welche beiden Aemter allerdings auch in Zukunft Graf Caprivi innehaben wird. (Daß die auswärtigen Vertretungen deS Reiches vom Reichs kanzler abhängig sind, versteht sich von selbst.) Durch die Trennung des ReichSkanzlerpostens von dem deS preußischen Ministerpräsidenten entsteht aber eine Lage, vie nicht unbedingt zu Conflicten führen muß, aber leicht dazu führen kann. Der preußische Ministerpräsident nämlich instruirt die preußischen Vertreter zum BundeSrath (17 Stimmen und eine für Waldeck), die einheitlich abgegeben werden. Dadurch daß der Reichskanzler bisher, wenn man sich so ausdrücken darf, diese 18 Stimmen com- mandirte, hatte er im BundeSrath eine gewichtige Stellung. Preußen konnte zwar die übrigen Staaten nie majorisiren, denn der BundeSrath umfaßt 58 Stimmen. Aber um die preußischen Vertreter schaarte sich immer eine große Anzahl der Vertreter der Klein staaten und auch im Uebrigen kam eS durch Zuge ständnisse hüben und drüben bisher fast immer zu einstimmigen Beschlüssen. Jetzt hat der Reichskanzler aber im BundeSrath« nur eine Stimme (und zwar in seiner Eigenschaft als preußischer Minister) und diese muß er nach den Weisungen de« Minister präsidenten abgeben. So lange diese Weisungen mit den Ansichten des Reichskanzler« übereinstimmen, geht die Sache; wenn da» einmal nicht der Fall sein sollte — und dieser Fall ist sehr wohl denkbar — dann tritt die Krisis von Neuem ein. Hagesgefchichle. — Deutschland. Dem Reichstage soll vor seiner Vertagung ein Nachtragsekat betreffend den Ausbau von Eisenbahnen im Osten unv Westen zugehen und hierfür als erste Rate ein Betrag von etwa 9 Millionen Mark eingestellt sein. Wie in Reichstagskreisen verlautet, wird der ganze Betrag aus etwas über 30 Millionen, welcher sich auf mehrere Jahre vertheilen würde, angegeben. Ueber die Angelegenheit sollen Verhandlungen zwischen dem Reiche, der preußischen und badischen Regierung gepflogen werden, da die beiden letzteren sich an den Kosten zu betheiligen haben würden. Die Vorlage ist zunächst an die Ausschüsse des Bundesralhs ge gangen und soll eS in der Absicht liegen, dieselbe alsbald im Plenum zur Berathung zu stellen, um die Einbringung im Reichstag derart zu beschleunigen, baß eine Verlängerung der Session dadurch nicht herbeigesührt zu werden brauchte. — Der Senat von Bremen ließ der Bürgerschaft den Vertrag zwischen Bremen und Preußen wegen Erweiterung deS bremischen Staatsgebietes zum Zweck der Vergrößerung der Hafenanlagen von Bremerhaven zugehen. Der Hauptpunkt darin ist, daß Bremen sich verflichtst, dem Hafen solche Tiefe und Breite zu geben, daß die deutschen Kriegsschiffe darin einlaufen können. Ferner verlangt Bremen, gemäß den Anforderungen des Reichsmarineamtes, ein massives Dock, für Kriegsschiffe geeignet, dessen Kosten auf 3,474,000 M. veranschlagt sind. Die durch die Forderung des ReichmarineamtcS entstehenden Mehrkosten im Betrage von etwa zwei Millionen Mark soll da» Reich übernehmen. — Die seit Jahren im Reichstage regelmäßig laut gewordenen Wünsche nach einer umfassenden Sonntagsruhe auch im Eisenbahndienst sind zwar stelS vom BundeSrathStisch aus sehr entgegen kommend beantwortet worden, haben aber bisher nur eine lückenhafte Erfüllung gesunden. Er scheint, daß sie nunmehr in höchstem Maße berücksichtigt werden sollen. Wie nämlich verlautet, wird auf Anordnung