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Amts- und Anzeigeblatt Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Jn- sertionSpreiS: die kleinsp. Zeile 10 Pf. für den Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Abonnement vicrtelj. 1 M. 20 Pf. (incl. Jllustr. Unterhaltbl.) in der Expedition, bei unfern Bo ten, sowie bei allen ReichS- Postanstalten. S«. Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. z». Ia-r««»«- Dienstag, den 1. März L8SS. Herr Gemeindevorstand Kermann Greifenhagen von Neidhardtsthal ist als Gemeindevorstand sür Muldenhammer in Pflicht genommen worden. Schwarzenberg, am 25. Februar 1892. Königliche Mtslmuptmannschast. Frtzr. v. Wirsing. VN Konkursverfahren. Im Konkursverfahren über da« Vermögen des Schankwirths und Fleischers W'rnn» z. Zt. unbekannten Aufenthalts, vormals in Ober- stützeugrün, ist zur Prüfung einer nachträglich angemeldeten Forderung Termin auf den 11. Würz 1892, Vormittags 11 Ahr vor dem Königlichen Amtsgericht Hierselbst anberaumt. Eibenstock, den 27. Februar 1892. Dcr Gcrichtsschreiber dcs König!. Amtsgerichts daselbst. Gruhle. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Bermögen des SattlermeistcrS I.auis L»nil in Eibenstock ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Berwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß ter bei der Vertheilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschluß fassung der Gläubiger über die nicht verwerlhbaren Vermögensstücke der Schluß termin auf den 29. Würz 1892, Vormittags 11 Hlhr vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst bestimmt. Eibenstock, den 29. Februar 1892. Der Gerichtsschrcilicr dcs Königlichen Amtsgerichts. Gruhle. Bcka»utinach n u g. Für den freiwillig aus seinem Amte ausgeschiedenen Klempnermeister Her mann Theodor Baumann ist am 22. dieses Monats Herr Schlosser kklr»x liiiucll«» als Spritzenmeister der Spritze I der städtischen Pflichtfeuer wehr und als dessen Stellvertreter Herr Klempner H »»HL IIri»i»«l hier verpflichtet und eingewiefen worden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Eibenstock, den 27. Februar 1898. Der Stadtrath. I»r Körner. Hans. « Bekanntmachung. Nach den am 1. April dss. Jahres in Kraft tretenden Vorschriften in 88 134 u fl. der Gewerbeordnung neuer Fassung ist für jede Fabrik, in Wel cher in der Regel mindestens zwanzig Arbeiter beschäftigt werden, 4««-»Nolb vier Wochen nach dem Inkrafttreten dieser Vorschriften, somit bis rum 28 Äpril -ss. 3s., in neuen Fabriken nach Eröffnung des Betriebe«, eine Arbeitsordnung von dem Fabrikbesitzer zu erlassen, auch sind di- bereits bestehenden Ar beitsordnungen nach den neuen Bestimmungen abzuändern. Sowohl die neuen, als die abgeänderten alten Arbeitsordnungen sind inner halb der oben festgesetzten Fristen in zwei Ausfertigungen an den unterzeichneten Stadtrath einzureichen. . , , Indem man die Herren Fabrikbesitzer aus den weiteren Inhalt der ange- roaenen gesetzlichen Bestimmungen hinweist, werden dieselben ersucht, die vorge schriebene Eiureichung rechtzeitig und baldigst zu bewirken. Die Nichtbcfolgung st mit Geld- bcz. Haftstrafe, insbesondere der Betrieb einer Fabrik ohne die er forderliche Arbeitsordnung nach 8 147 Abs. I. Sir. 5 gerichtlich mit Geldstrase bis zu 300 Lik. und im Unvermögensfalle mit Haft zu bestrafen. Eibenstock, den 19. Februar 1892. Der Stadtrath. I»,-. Körner. Hans. Bekanntmachung. Durch die veränderte Fassung der Gewerbeordnung baden auch die Be stimmungen über die Arbeitsbücher und Arbeitskarten eine Neue- runa erfahren. Am 1. April dss. Js. treten folgende Vorichristen in Kraft: 1) Die Arbeitskarten kommen in Wegfall. Rur für solche Kinder bleiben sie sorlbeslehen und zwar auch nur bis nach Be endigung der Schulpflicht, welche ausweislich der für sie ausgestellten Arbeitskarte bereits vor dem I. Juni vorigen Js. in Fabriken und diesen gleichstehenren Anlagen beschäftigt waren. 2) Jeder minderjährige Arbeiter bat von seiner Confirmation ab ein Arbeitsbuch zu führen. Die Verpflichtung zur Führung eines Arbeitsbuches erstreckt sich auch auf Betriebsbcamte, Werkmeister und Techniker, soweit diese noch minderjährig sind. 3) Für diejenigen Persouen, welche sich bereits im Besitze eiues Arbeitsbuches befinden, empfiehlt cs sich, sofort nach In krafttreten des Gesetzes sich gegen Rückgabe des alten Arbeitsbuches ein neues auestellen zu lassen. Die Auswechselung mutz erfolgen beim Uebertrilt in ein neues ArbeitSverhäliniß, sowie bei solchen minderjährigen Personen, welche in Fabriken und diesen gleichstehen den Anlagen beschäftigt sind. 4) Die Arbeitsbücher sind beim Aufhören dcs Arbeitsverhältnisses bei Personen unter 16 Jahren unbedingt, später auf Antrag vom Arbeit geber dem Vater oder Vormund dcs Arbeiters bez. der Mutter auS- zufolgcn. 5) Die näheren Bestimmungen liegen zu Jedermanns Einsicht in unserer Rathsregistratur aus. 6) Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Arbeitsbücher sind nach 8 IttO der Gewerbeordnung mit Geld- oder Haftstrafe zu ahnden. Eibenstock, den 27. Februar 1892. Der Stadtrath. Di-. Körner. Hans. Die Krawalle in Berlin. Während der jüngsten Tage haben in der Reichs hauptstadt Straßenszencn größeren Stils stattgefundcn, wie sie in London, Paris, Brüssel, Wien, ja wohl in den meisten Großstädten der Welt während dcr letzten Jahre nicht allzuselten waren. Schaaren von Beschäftigungslosen, denen sich der Abschaum der Weltstadt, dcr Janhagel anschloß, durchzogen die Straßen, um zu demonstrircn. Am Donnerstag Mittag nahm dcr Rummel seinen Anfang und er schien die Polizei völlig überrascht zu haben. Die Schaar zog vom Friedrichshain her nach dem Rath hause, dann an dem königl. Schloß vorbei nach den „Linden" und hier erst traten ihr Polizeimannschaften in genügender Zahl energisch entgegen. Der Nach mittag und Abend brachte Straßentumulte im Norden, Osten und Südosten der Stadt und cs kamen aller hand schwere Ausschreitungen vor; besonders wurden mehrere Schaufenster zertrümmert und Läden ge plündert. Am nächsten Tage haben sich diese Szenen leider wiederholt, erreichten aber keineswegs den Umfang wie am Donnerstage. Die Polizei war vor bereitet und griff überall kräftig ein. Diesen Vorkommnissen gegenüber sich ein richtiges Urtheil zu bilden, ist nicht leicht. Sic dürfen nicht unterschätzt und müssen auf ihre Ursachen gründlich untersucht werden. Aber wenn man die Sache auch nicht auf die leichte Achsel nehmen soll, so wäre es doch durchaus falsch, sie in ihrer Bedeutung zu über schätzen. Es ist gar kein Zweifel, daß in der Ver urteilung der Ausschreitungen alle anständigen Men schen ohne jeglichen Unterschied einig sind; auch das sozialdemokratische Centralorgan „Vorwärts" unter nimmt es nicht etwa, für mildernde Umstände zu plaidiren, sondern schüttelt die Skandalmachcr und L-traßendicbe einfach von seinen Rockschößen, indem er sie für „Lumpenproletarier" erklärt. Die Geschäftslage im Allgemeinen ist gegenwärtig keine günstige; daraus würde sich die Zahl der Er werbslosen überhaupt erklären; daß sie in Berlin besonders stark ist, beruht noch in dem Umstande, daß die Reichshauptstadt stets einen Zudrang der Massen erlebt, wenn die Arbeitsgelegenheit „draußen" eine geringere wird. Freizügigkeit ist eine der wesent lichsten Freiheiten des Volkes, aber sie hat wie jedes Ding auf Erden auch ihre Schattenseiten und diese treten jetzt eben stärker in die Erscheinung. Eine Deputation dcr Arbeitslosen, die von dem neuen Bürgermeister Zelle und dem Stadtbaurath Blanken stein empfangen wurde, hat diesen Herren Wünsche unterbreitet, deren Erfüllungen die Wirkung dcr Frei zügigkeit stark beeinträchtigen würden und die sich in die Worte kleiden lassen: Berlin den Berlinern. Die Dclegirten baten nämlich, bei den städtischen Arbeiten in erster Linie die Berliner und besonders die Ver heirateten zu berücksichtigen. Es ist in den trüben Erscheinungen der jüngsten Tage ein beruhigendes Moment, daß die Regierung den klaren Blick bewahrt hat. Wenigstens schreiben die häufig offiziös inspirirten „Bert. Polit. Nachr.": jeder nüchtern urthcilendc Kenner Berlins werde sich von der Versuchung, Momente politischer "Natur in die Vorgänge hincinzuzichcn, oder politische Folgerungen daraus abzuleiten, völlig frei fühlen. Auch glaubt die Korrespondenz ganz bestimmt zu wissen, daß an maßgebendster Stelle die gleiche Anschaunngsweisc die allein herrschende ist. Hagesgeschichle. — Deutschland. Nachdem der letzte deutsche Handwerkertag sich fast einmüthig für die Ausdeh nung der Unfallversicherung auf das Hand werk ausgesprochen hat, wird diese Frage, welche sich nun schon längere Zeit hindurch in der Schwebe be funden hat, der Lösung entgegen geführt werden. Ueber die Ausführung de« Plane« hat das Reichs- VersicherungSamt schon vor einigen Jahren eine längere Denkschrift ausgearbeitet. Darin sind die Schwierig keiten, welche sich bei der Unterstellung dcs Hand-