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Amts- und Anzeigeblatt für den Erscheint , >4^*1 I Abonnement WLA- Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock ZLZL sertionSpreiS: die kleinsp. „ ten, sowie bei allen Reichs- s X. >°« und dessen Umgebung. d-n Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. »». Aayrg«»«. - — «». Dienstag, den 1«. Februar 18SS. Die Verwaltungen der Gemeindekrankenversicherungen, sowie die Vorstände der OrtS- unv Betriebskrankenkassen in hiesigem Verwaltungsbezirke erhalten Veranlassung, die nach §8 9 und 4t des Reichsgesetzes vom 15. Juni 1883 vorgeschriebenen Uebersichten und Rechnungsabschlüsse auf das Kalenderjahr 1891 nach Maßgabe der vorgeschrievenen. Leite 189 flg. deS Controlblattcs für daS deutsche Reich vom Jahre 1887 abgedruckten Formulare nebst Erläuterungen aufzustellen und längstens bis zum 31. Wärz 1892 in doppelten Exemplaren anher einzureichen. Schwarzenberg, am 13. Februar 1892. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. v. Wirsing. St. Auf Folium 209 res Handelsregisters für den Landbezirk sind heute die Firma Ottomai» ir»uu>«nii in Schönheide und als deren Inhaber Herr ttaufmaiin friellricli Ottomsr Laumann daselbst eingetragen worden. Eibenstock, am 10. Februar 1892. Königliches Amtsgericht. Kautzsch. Ttzr. Bekanntmachung, die Untersuchung amerikanische» Schweinefleisches auf Trichinen betreffend. Nach einer anher gelangten Verordnung des Königlichen Ministerium des Innern vom 22. vorigen Monats ist die Vorschrift in 8 2 der Verordnung, Maßregeln zum Schutze gegen die Trichinenkrankheit bei den Menschen delr., vom 21. Juli 1888 auch jetzt noch in Geltung. Danach ist Jeder, der amerikanisches Schweinefleisch nach Sachsen einführk, verpflichtet, solches nach Maßgabe dieser Vorschrift in Sachsen durch einen verpflichteten Trichinen schauer auf das Vorhandensein von Trichinen untersuchen zu lassen. Vorher darf dasselbe, selbst wenn eS mit amtlicher Bescheinigung über die im Ausland erfolgte Untersuchung versehen ist, weder feilgeboten noch zur menschlichen Nahrung verabreicht oder überlassen werden. Zuwiderhandlungen werden nach 8 II der angezogenc» Verordnung, soweit nicht, namentlich bei Gefährdung der Gesundheit, härtere Strafbestimm ungen Anwendung zu leiden haben, mit Geldstrafe bis zu 158 Mark oder entsprechender Haft bestraft. Eibenstock, den 11. Februar 1892. Der Stadtrath. Vr. Körner. Hans. Bekanntmachung. Nachdem sich hier ein Verein gegen Armennoth und Hausbettelei gebildet hat, der den Zweck verfolgt, die Bettelei durch geregelte Verabreichung von Unterstützungen an Einheimische, sowie von Geschenken an Durchreisende, mit Reisepapier versehene Fremde zu beseitigen, bringen wir hiermit ernent in Erinnerung, daß mit Haft bis zu sechs Wochen bestraft wird, wer bettelt oder Kinder zum Betteln anleitet oder ausschickt re. Unsere Polizeiorganc sind angewiesen, der Bettelei strenger als seither ent gegenzutreten und Zuwiderhandelnde, auch Einheimische, unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen. Die Einwohnerschaft aber ersuchen wir, uns bei diesem Bestreben auch ihrerseits zu unterstützen und Bettlern an den Thüren nichts zu verabreichen, vielmehr fremde Handwerksgesellen auf da« Rathhans, bedürftige Einheimische aber an die Armenpfleger des Vereins zu verweisen. Ver zeichnisse der Pfleger mit Angabe der ihnen zugewiesenen Straßen und Häuser werden gegen Erlegung von 15 Pf. für das Stück in unserer Raths- registratur käuflich abgegeben. Eibenstock, den 15. Februar 1892. Der Stadtrath. »»> Körner. Bekanntmachung, die Reinhaltung der Bürgersteige während des Winters betr. Im Interesse des ösfentlichen Verkehrs wird unter Erneuerung unserer Be kanntmachung vom 27. Dezember 1881 hiermit Folgendes angeorenet: 1) Die Bürgersteige oder, wo dergleichen nicht besonders angelegt sind, die Straße bis zum Schnittgcrinnc sind im Winter jederzeit von hohem Schnee rein zu halten, insbesondere sind sie jeden Tag früh vor 9 Uhr zu kehren bez. vom Schnee zu säubern, bei eintretender Glätte mit Sand oder Asche zu bestreuen und bei einlretendcm Thauwetter von Eis zu befreien. 2) Die Schnittgerinne längs der Bürgersteige sind jederzeit dergestalt rein zu halten, daß das Wasser ungehindert abfließen kann, daher bei Schneefall auszuschaufeln und bei Thauwetter von Eis zu befreien. 3) Für Befolgung dieser Vorschriften sind die Besitzer oder deren Stellvertreter längs ihrer Grundstücke, einschließlich der Gärten und Höfe, verantwortlich. 4) Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder Hast bis zu 14 Tagen geahndet. Eibenstock, den 1.5. Februar 1892. Dcr Stadtrath. »i-. Körner. Hans Kol'z-Aersteigerung auf Johanngeorgen stadter Staatsforstrevier. Im Hütet äs 8^x6 zu Johanngeorgenstadt kommen Dienstag, den 23. Februar 1882, von Vormittags ' rlv Uhr an folgende ausbereitete Schlag- (Abtheilung 8, 22 und 52) unv Durchforstunge- hölzer (Abtheilung 62) und zwar: 5870 weiche Klötzer, 16- 38 Ctm. Oberstärke, 3,z, 4,o und 4,s Mir. lang, 7068 „ Schleifklötzer 7—15 „ „ 4,o „ 5,r Rm. weiche Nutzrollen (geschnitzt) 1 „ „ 61 „ „ Brennscheite, 95 „ Brennknüppel, 8 „ Aeste und 200 „ weiche- Brenn- und Schneivelreisig unter den vor Beginn dcr Auktion bekannt zu machenden Bedingungen znr Versteigerung. Die Hölzer sind auch für die Werke des Bockauthales günstig gelegen. Die Brennhölzer kommen vor '^12 Uhr nicht zur Versteigerung. K. Korstrevierverwaktung Johanngeorgenstadt n. K. Korkrentamt Eibenstock. Schuhe. am 9. Februar 1892. " Woifframm. Am 15. Februar 1882 ist der erste Termin der diesjährigen hiesigen Eommunanlagen fällig. Es wird dies mit dem Bemerken in Erinnernng gebracht, daß nach Ablauf der achttägigen Zahlungsfrist gegen etwaige Restanten das Zwangsvollstreckungs verfahren einzuleiten ist. Dcr Gemcindcrath zn Schönheide. Hagesgeschichle. — Deutschland. Die letzte ReichStagsverhand- lung svitzte sich zu einem Rededuell zwischen einem der größten Arbeitgeber Deutschlands und den Social demokraten zu, die nicht nur durch zahlreiche, störende Zwischenrufe ihrer Entrüstung über die Aus führungen deS Abg. Stumm Ausdruck gaben, sondern auch ihre hervorragendsten Redner in's Feld schickten, um die zwingenden Beweise de« .Kohlenbaron«" zu entkräften. Wie weit Herr v. Stumm in die intimsten Gedanken der Berliner Regierung eingewciht ist, kann man natürlich nicht wissen ; seine Ausführungen, die in einer Berurtheilung der Aushebung de» So- cialistengesetze« gipfelten, scheinen jedoch ein Nieder schlag der Stimmung zu sein, die in den Hofkreisen all mählich au« dcr Erkennlniß entsteht, daß „gemein gefährliche Bestrebungen" nicht ausschließlich durch erziehliche und religiöse Einflüsse niedergeschlagen werden können. Ein starker Staat im Besitze durch greifender Machtmittel, war da« Ziel der Politik Bismarcks, die den EntscheidungSkampf für unaus bleiblich hielt; sein Vorgehen ging von der Auf fassung aus, daß die Socialdemokratie keine Reform partei, sondern eine Partei der Revolution sei. Die neuere Richtung der deutschen Reichspolitik sah cs al« zweckmäßig und staatSsördernd an, socialdemo kratische Agitationen in vollstem Maaße zu dulden. Man hat allerdings bisher noch nichts davon gehört, daß da« weitgehende Entgegenkommen deS Staates in Sachen de« Arbeiterschutzc» dcr Socialdemokraiie auch nur einen Anhänger entzogen hätte und man wird sogar da« Anwachsen der revolutionären Be wegung in den BergwerkSdistrikken chronologisch mit jenem Zeitpunkte in Verbindung bringen dürfen, wo das Trifolium Bunte, Schröder und Siegel auf dem Parquett de« Berliner Schlosse« einhcrwandelte und der Oberpräsident von Westfalen, Herr v. Hagemeister, in unmittelbarer Folge den Luftsprung in da« Be- amtenthum „a. D." ausführte. Demgegenüber scheint es, al« wenn gerade die letzte Zeit eine Umkehr der Anschauungen herbcigeführt und den Regierungs kreisen die Nothwcndigkeit eines energischen Vor gehens nahe gelegt hätte. Wenigstens deuten hier aus die in Berlin stattfindenden Haussuchungen bei sogenannten Anarchisten, sowie die Mittheilung, daß an maßgebender Stelle ein „Anarchistengesctz" ge plant werde. Dcr Abg. Stumm hatte also nicht ganz Unrecht, wenn er meinte: „Hätten wir heute das Socialistengesctz, so glaube ich nicht allzu kühn zu sein, wenn ich behaupte, die Regierung würde nicht wieder den Antrag stellen, eS aufzuheben," und andererseits spricht cs für das richtige Versländniß de« Abg. Bebel, wenn er den Beginn einer neuen socialistengcsetzlichcn Aera voraussieht. — Berlin. Am Donnerstag fand unter dem Vorsitz de« ReichStagS-Präsidcnten von Levetzow eine Sitzung de« geschäft-führenden Ausschusses de» „Central-Komitees" zur Errichtung eine« National- Denkmal« für denFürsten v. Bismarckstalt. Es wurde zunächst der Kassenbericht vorgelegt, uacb welchem sich der Gcsammtbetrag der Sammlungen zu züglich der Zinsen auf 1,014,438,-8 Mk. beläuft.