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Abonnement vicrtelj. 1 Ai. 20 Pf. (incl. Jllustr. Unterhalt!,!.) in der Expedition, bei unfern Bo ten, sowie bei allen ReichS- Postanstalten. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Jn- sertionSprei«: die kleinsp. Zeile 10 Pf. Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. »s. A»ör,«»g. Sonnabend, den 20. Februar Amts- und Anzeigeblatt für den Lejirk -es Amtsgerichts Cibenstork und dessen Umgebung. Bekanntmachung, die Aufnahme von Kindern in das obcrerzgebirtsische Waisenhaus zu Pöhla betr. Zu Ostern dieses Jahres kommen im obererzgebirgischen Waisenhause zu Pöhla durch den Abgang der zu confirmircnrcn Zöglinge mehrere Stellen zur Erledigung. Die Amtshauptmannschaften und Stadträthe beziehentlich die Ortsarmen verbände des hiesigen Regierungsbezirks werden hierauf unter Hinweis auf die Bekanntmachung der Königlichen Kreishauptmannschaft vom 28. Januar 1882 — Verordnungsblatt derselben vom Jahre 1882, Seite 8 fg. — mit dem Be merken aufmerksam gemacht, daß etwaige Anmeldungen von zur Aufnahme ge eigneten Kindern unter Beifügung der erforderlichen Zeugnisse spätestens am 31. Wär; dieses Jahres zu bewerkstelligen sind. Zwickau, am 1. Februar 1892. Königliche Krcishanptmannschast. Schmiedel. Sändler. Bekanntmachung, die An- und Abmeldung zur Kranken, sowie zur Jnvaliditäts- und Altersversicherung betreffend. Sämmtliche Meldungen sind bei der für die hiesigen Ortskrankenkassen errichteten gemeinsamen Meldestelle auf dem Rathhause zu bewirken Hierbei ist Folgendes zu beachten: 1) Die Arbeitgeber haben zur Krankeuversichernng jede von ihnen be schäftigte versicherungSpfllchtige Person, welche einer Ortskrankenkasse angehört, spätestens am 3. Tage nach Beginn ter Beschäftigung anzumelden und spä testens am 3. Tage nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wieder abzu melden. 2) Die Bctriebskrankenkassen und die eingeschriebenen Hilfskassen, deren Mitgliedschaft von der Verpflichtung, einer Ortskrankenkasse anzugebören befreit, haben von jetzt ab, wie hiermit auf tÄrund von 8 7<i des Krankenversicherungsgesetzcs ««geordnet wird, jeden Aue tritt eines Mitgliedes binnen einer Woche zur Anzeige zu bringen. Zur Er stattung dieser Anzeige ist für jede Kasse, sofern deren Vorstand nicht eine andere Person benennt, ter Kassen- und Rechnungsführer derselben verpflichtet. 3) Die Arbeitgeber haben Weiler zur Juvaliditäts- und Altersversicher ung jede von ihnen beschäftigte versicherungspflichtige Person, welche einer Orts- oder Betriebskrankenkasse nicht «»gehört, spätestens am 3. Tage nach Beginn der Beschäftigung anzumelden und spätestens am 3. Tage nach Be endigung teS Arbeitsverhältnisses wieder abzumelken, desgleichen jede während der Dauer des Arbeiisverhällnisses eintrelende Veränderung, welche auf das Versicherungsverhältniß von Einfluß ist, binnen 3 Tagen nach deren Eintritt zu melden. 4) Die Meldungen haben ausschließlich unter Benutzung des vorgeschriebenen Formulars zu erfolgen, welche von der gemeinsamen Meldestelle käuflich zu beziehen sind. 5) Wer der ihm hiernach obliegenden Verpflichtung zur An- oder Abmeldung oder zur Erstattung der in Punkt 2 vorgeschriebenen Anzeige nicht nachkommt, wird mit Geldstrafe bis zu zwanzig Mark und, soviel die in Punkt 3 ausgesprochene Meldepflicht betrifft, bis zu hundert Mark bestraft. Im Uebrigcn werden in Zukunft zur Coutrolc über die genaue Erfüllung der Melde- und Anzeigepflicht wiederholt Revisionen in den Arbeitsstätten vor genommen werden. Eibenstock, den 16. Februar 1892. Der Stadtrath. Körner. Hans. B k k a n ii t m a ch li n g, die Lieferung von Straßcnbaumaterialcn betr. Die Lieferung und Anfuhr von 120 vl»>». Grünsteincn n. Sorte, 134 tSranitsteincn, litt «->»,». Sandsteinen und tt8 Sand soll an eine» oder mehrere Unternehmer in Accord vergeben werden. ES sind erforderlich s. für die untere Crollcnseestraße 40 ebm. Grünsteine II. Sorte, b. für die Reugasse 44 ein». Granilsteine als Packlager, sowie 36 ein». Grünsteine II. Sorte und 20 ebm. Sano, e. für das Fabrikgäßchen 30 ebm. Sandsteine und Ib ebm. Sand, 6. für die Kreuzlerstraße 80 ebm. Sandsteine und 20 ebm. Sand, e. für den RonnenhanSweg 44 ebm. Grünsteine II. Sorte und 18 ebm. Sand, k. für den Hüblerweg 90 ebn,. Giannsteine und 25 ebm. Sand. Die Anfuhr zu c, <1 und e hat sofort, im klebrigen Ende Mai bez. Anfang Jniii dieses Jahres zu erfolgen. Die näheren Bedingungen der Lieferung liegen in unserer RalhSrcgistratnr zur Einsichtnahme aus. Angebote sind versiegelt und mit entsprechender Aufschrift versehen bis zum 5. Mär; dss. Is. an den Stadtrath einzureichen. Eibenstock, den 17. Februar 1892. Dcr Stndtrath. I»> Körner. Hans. Dcr Marinc-Etat. ES bat eine Zeit gegeben, in der unsere Marine das Nesthäkchen der Volksvertretung war. Wenn dieselbe beim Militär-Etat stets und ständig auf Er sparungen drang und aus dem Voranschläge herauS- strich, was irgendwie noch hinauszuschieben war, so erfreute sich die Marine und was mit ihr zusammen hing stets einer freundlicheren Behandlung. Sie war das »jüngste Kind", daß man besonder« lieb hatte und auf das man auch stolz war, besonders da unsere Flotte auch in FriedcnSzeiten bestimmt ist, fremden Völkern die gewonnene Macht des Deutschen Reiches zu versinnbildlichen und die deutschen Farben in den fernsten Zonen zu entfalten. Jetzt geht man im RcichshauShalt« - Ausschüsse de« Reichstage« dem Marine-Etat schon etwas kri tischer zu Leibe; da werden ganze Schiffsnenbauten gestrichen und alle sonstigen Anforderungen unter die Lupe genommen. Am Mittwoch voriger Woche hat im Ausschüsse die Berathung des Marine-EtalS be gonnen, wobei gleich in der ersten Sitzung die neuen großen Mchrforderungen für Marinepersonal zur Sprache kamen. Um die verschiedenen dabei in Be tracht kommenden Fragen auseinander zu halten, be grenzte sich die Erörterung zunächst auf die Er örterung der Mehrforderungen für die sogenannte heimische Schlachtflotte, da« heißt für die Panzerschiffe, Panzerfahrzeuge, Kreuzerkorvctten und Aviso«, welche zur Vertheidigung in heimischen Ge wässern bestimmt sind. Aus diese »Schlachtflotte" entfällt der größere Theil de» Mehr« von 3000 Mannschaften, die in 4 Raten für die nächsten Jahre verlangt werden zur Verstärkung der Matrosendivisionen und Werft divisionen. Die angegebene Verstärkung bezieht sich nur auf die bereits vorhandenen oder schon im Bau befindlichen Schiffe. Die Ziffer erhöht sich noch in dem Maße, wie in Ausführung des FlotlengründungS- plancS neue Schiffe mit einem neuen Personaler forderniß hinzukommen. Als 1888 dem Reichstag der neue Flottenplan vorgelegt wurde, erging auf die bestimmte Anfrage, welche Verstärkung des Marine personals derselbe mit sich bringen werde, die Ant wort, daß der neue Flottenplan eine Vermehrung der Matrosendivisionen überhaupt nicht erforderlich mache. Mit einer Verstärkung dcr Werfidivisionen um 1017 Köpfe im Rahmen der bestehenden Organisation werde man vollständig auSreichen. Das größere Personal im Frieden wird jetzt hauptsächlich deshalb verlangt, um die Friedcns- kadre«, welche bisher noch nicht ein Drittel der Kriegsstärke betrugen, zu erhöhen bis auf die Hälfte der Kriegsstärke, bei dem Maschinistenpersonal auf zwei Drittel derselben. Der Staatssekretär de« Marincamts Hellmann suchte diese Forderung näher zu begründen durch den Hinweis auf die russische und die französische Flotte. ES ergab sich aus den Dar legungen, daß in Rußland zu allen Zeiten und auch schon im Jahre 1880 die Iststärke der Flotte im Frieden dcr Sollstärke für den Krieg bis ans wenige Prozent nahe gekommen ist. Die Iststärke bleibt dort gegenwärtig allerdings gegen die Sollstärke etwa» mehr zurück, al« früher. Wir würden aber trotzdem, auch wenn die Anträge der Regierung angenommen werden, mit unserer dauernden Schiffsbesatzung immer noch weit hinter Rußland zurückstehen, ganz abge sehen davon, daß die russische Flotte der unseren an Zahl der Schiffe erheblich überlegen ist. WaS Frankreich betrifft, so unterscheidet man dort zwischen einem Geschwader, welches die volleKriegSstärke besitzt, und einem Geschwader, welches im Frieden 60 Proz. der Kriegsstärke aufweist. Nähere Auskunft über die Stärke der Geschwader wurde nicht ertheilt. Die Debatte, die an die Ausführungen des Staats sekretärs Ho'.lmann anknüpfte, ergab, daß man auf Seiten der CentrumSpartei bereit ist, die verlangten Personalverstärkungen zu bewilligen. Seitens der frei sinnigen Partei wnrde ausgeführt, daß zur Auf füllung der FriedenSkadreS der Schlachtflotte bis zur Sollstärke im Kriegsfall schon jetzt auch das ge jammte Personal dcr im Kriege entbehrlich werdenden Schulschiffe vorhanden sei, und daß, wenn man über haupt nicht davon auSgehe, daß die deutsche Flotte in erster Linie AngriffSzwccke zu verfolgen habe, der noch fehlende MannschastSbedarf im Kriegsfall sich auch ohne eine solche umfassende Verstärkung dcr FriedenSkadreS alsbald werde bewerkstelligen lassen. Die in Frage stehende Vermehrung des ständigen Personals läßt sich vom Laienstandpunkte aus schwer übersehen. Den Versuch, cs den Franzosen bezüglich der Flotte gleichzuthun, wird Deutschland wohl nicht wagen wollen. Der oft gemachte Hinweis auf Italien trifft bei Deutschland nicht zu. Italien ist sozusagen fast nur Küstenland und seine Stellung im Mittelmeere zwingt e« zu ganz außergewöhnlichem Flottenaufwand; kein Land der Welt hat so große Schlachtschiffe wie Italien, keines so schwere Küstengeschütze aufzuweisen. Deutschland ist in dieser Beziehung günstiger gestellt. Seine Küste ist im Vergleich zur Größe des Reiche« nicht allzusehr ausgedehnt und fast durch gängig durch vorgelagerte Dünen gegen eine feind liche Landung geschützt. Nach Vollendung de« Nord-