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Amts- und Anzeigeblatt für den Erscheint .ee « Sl Abonnement iSchrk -es Amtsgerichts Eibenstock ZDW sertionspreis: die kleinsp. ten, sowie bei allen Reichs- L.«,».« Ed dessen Umgebung. Berantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. —— «9. Aa-rgau«. 18. Donnerstlig, den 11. Februar L8SL. Es ist eine Reihe von Fällen zur Kennlniß des Königlichen Ministeriums des Innern gelangt, in denen in ans Amerika eingetroffenen Send ungen von Schweinefleisch (Speckseiten, Schinken) und zwar auch in solchen Seuvungen, welche mit der in Z I der Kaiserlichen Verordnung vom 3. September >891, betreffend die Einfuhr von Schweinen, Schweinefleisch und Würsten ame rikanischen Ursprungs, erforderten amtlichen Bescheinigung versehen waren, lebende Trichinen vorgefunden worden sind. Da in Amerika ein Zwang zur Trichinenschau nicht besteht und die in tz 2 der Verordnung vom 2l. Juli 1888 (Ges.- und Verordn.-Bl. S. >84) enthaltene Vorschrift der Untersuchung durch einen verpflichteten Trichinenschauer auch für das aus Amerika eingeführte Schweinefleisch unverändert in Geltung geblieben ist, so sind alle diejenigen Personen, welche amerikanisches Schweinefleisch nach Sachsen einführen, für unbedingt verpflichtet zu erachten, dasselbe nach Maßgabe dieser Vorschrift in Sachsen durch einen verpflichteten Trichinenschauer auf ras Vorhandensein von Trichinen untersuchen zu lassen, bevor sie als berechtigt an gesehen werden können, dasselbe feilzubieten oder zur menschlichen Nahrung zu verabreiche» beziehentlich zu überlassen. Personen, welche aus Amerika eingeführtes Schweinefleisch ohne vorherige Untersuchung durch einen verpflichteten Trichinenschauer in Sachsen feilhalten oder zur menschlichen Nahrung verabreichen beziehentlich überlassen, sind daher nach Z II der letztgenannten Verordnung zu bestrafen. Es wird dies hiermit anordnungsgemäß zur Kennlniß der Gemeindebehörden des hiesigen Verwaltungsbezirkes gebracht. Weiter will das Königliche Ministerium des Innern über das Ergebniß der ausgeführten Untersuchungen amerikanischen Schweinefleisches und insbesondere darüber unterrichtet sein: „ob und zu welchen Bruchtheilen die untersuchten Sendungen ame rikanischen Schweinefleisches aus Schinken, Speckseiten oder sonstigen Fleischwaaren bestanden und welche Bruchtheile der einzelnen Send ungen sich als trichinös erwiesen haben." Die Herren Bürgermeister von Grünhain und Johanngeorgenstadt, sowie die Herren Gemeindevorstände und Gutsvorsteher werden daher hiermit veranlaßt, über das Ergebniß der in ihren Bezirken vorgenommencn Untersuchungen ameri kanischen Schweinefleisches in jedem Falle nach der obenangegebenen Richtung hin bis auf weitere Anordnung allvierteljäßrkich und das erste Mal bis längstens den 10. März dieses Jahres Anzeige anher zu erstatten. Schwarzenberg, den 4. Februar 1892. Die Königliche Amtshauptmliilnschast. Frhr. v. Wirsing. Kr. Anmeldungen zum Anschluß an die Stadt Fcrnsprecheinrichtung. -Neue "Anschlüsse an die Stadt-Fernsprecheinrichtung für Eibenstock sind, wenn die Ausführung in dem im Monat April beginnenden ersten Bauabschnitte gewünscht wird, spätestens bis zum 1. März bei dem Postamt in Eibenstock schriftlich anzumelden. Später eingehende Anmeldungen können erst im zweiten, im Monat September beginnenden Bauabschnitte berücksichtigt werden. Einer Erneuerung der hier bereits vorgemcrkten Anmeldungen bedarf es nicht. Leipzig, 6. Februar 1892. Der Kaiserliche Oöcr-Postdirektor. Walter. Der Erlaß <Sr. kql. Hoheit des Prinzen Georg, Herzogs zu Sachsen, welchen derselbe in seiner Eigenschaft als lomman- dirender General des königl. sächsischen Armeekorps anläßlich mehrerer zu seiner Keuntniß gekommener unmenschlichen Soldaten Mißhandlungen im Sommer vorigen Jahres an die ihm unterstellten Regimentskommandeure erließ und welcher vor Kurzem zweifellos infolge eines VertrauensbrucheS in die Oeffentlichkeit gekommen und natürlich von den sozialdemokratischen Blättern zu ihren Hetzzwecken ganz gehörig auSgebeutet worden ist, stand in der am vergangenen Freitag stattgefundenen Sitzung der Budgetkommission zur Diskussion. Der sächsische Militärbevollmächtigte. Oberst v. Schlieben erklärte, daß dieser Erlaß in Wirklichkeit existire, und beklagte die demselben zu Grunde liegenden Thalsachen. In der letzten Nummer d. Bl. wurde bereit« mitgetheilt, wie sich der sächsische Kriegsminister v. d. Planitz zu einem Vertreter der Presse diesem Erlasse gegenüber ausgesprochen Hal und welcher Art sich der Reichstag in seiner letzten Freitagssitzung mit der Angelegenheit beschäftigt hat. Wir hallen bisher von der Veröffentlichung der Einzelheiten des Erlasses abgesehen, da wir in Be rücksichtigung der Quelle, aus welcher die Nachrichten flössen, erst abwarlen wollten, ob sich auch alles be stätige. Dies letztere ist nunmehr eingetreten, und wir halten eS nun für unsere Pflicht, unser» Lesern die Thatsachen zu berichten. Höchst bedauerlich ist nur die Art und Weise, in welcher die Umsturzapostel daraus Kapital zu schlagen suchen, anstatt das ener gische Vorgehen Sr. kgl. Hoheit gegen solche Miß stände anznerkenncn. — Die der Verfügung zu Grunde liegenden Thatsachen sind nach dem Wort laut derselben folgende: Mehrfach ergeben die Akte», daß die Rekruten, sowie auch ältere Leute Wochen, ja Monate lang mit einer gewissen Regelmäßigkeit in jeder Woche mehrmals, ost auch täglich, und zwar meist bis zu btt Hieben „geschäftet" und zu den bis zur Ermattung fortgesetzten Uebungcn des Kniebeugens, des Gewehr- und Schemelstreckens gezwungen worden sind. Dabei haben sich die betreffenden Unteroffiziere und Gefreiten dermaßen vergessen, daß sie die fraglichen Mißhandlungen in Gemeinschaft mit Untergebenen ausgesührt oder auch in eigen mächtiger Anmaßung einer Strasgewalt ihren Untergebenen befohlen haben, gewisse körperliche Züchtigungen vorzunehmen. Derartige Zustände sind namentlich beim Fußartillerieregiment Nr. 12 und beim S. Jnsanterieregiment Rr. 105 hervorge treten. Auf einen hohen Grad der eingerissenen rohen Ge sinnung und Gefühllosigkeit lassen unter, vielen anderen be sonders nachstehende Fälle schließen. — Unteroffizier Zwahr (3. Kompagnie Fußartillerieregiment Nr. 12) schon dadurch strafbar, daß er Gewehrstrecken in der Frühstückspause und des Abends, als er bereits zu Bette lag, sich von Ersatz reservisten und zwar bis zu 500 mal vormacheu ließ, stellte eines Tages einen Napf voll heißen Kaffees ans einen Stuhl, welchen der Reservist Hunger auf- und abwärts zu strecken hatte, und ließ das Strecken so lange sorlsetzen, bis der Napf herunterfiel und der heiße Kaffee dem Hunger über Gesicht und Körper lief. — Der Obergesreite Hoffmann > I. Kompagnie Fußarlillerieregiments Nr. 12) ließ dem Kanonier Dobert fast täglich mit dem Stiefelschaft oder mit dem Säbelkoppel, uns zwar stets in Gemeinschaft mit einem anderen Gefreiten, Hiebe, öfters bis zu IOO und 150 verabfolgen und wiederholt langdauernde Gewehrübungen machen. Als er einmal eine solche Uedung uuter lautem Zählen 1889 mal hatte wieder holen lassen, fiel Dobert in Ohnmacht und mußte von, Lazareth- gehilfeu in Behandlung genommen werden. — Unteroffizier Weise < 1. Kompagnie Fußartillerieregiments Nr. 12) befahl eines Tages de», Kanonier Lorenz, sich wegen Unachtsamkeit beim Exerziere» über den Schemel zu legen. Aus dessen Bitte, erst einmal austreten zu dürfen, versetzte er ihm mit der Aeußerung: „erst müsse er seine Schläge haben", vermittelst des Leibriemens 30 Schläge auf das Gesäß, ließ ihn. als er nicht länger liegen blieb, durch andere Leute wieder aus den Schemel legen und den Mund zuhalten, gab ihm, da er nicht ordentlich lag, einen Fußtritt und setzte dann das Schlagen fort. Infolge dieser Behandlung erkrankte Lorenz an einem Blasenleiden, welches seine Ausnahme in das Lazareth nothwendig machte. — Unteroffizier Zehme (I. Kompagnie Fuß- artillerieregiments Nr. 12) ließ im Januar 1890 fämmtliche Mannschaften seiner Korporalschaft in der Nacht ausstehcn und mit Helm und Seitengewehr, sonst nur mit dem Hemd be kleidet, eine halbe Stunde lang Laufschritt üben. Derselbe Unteroffizier ließ die ihm untergebenen Rekruten sich Cigarren anzündcn und mit den brennenden Cigarren im Munde so lange Laufschritt ausführen, bis er langsam bis 5,0 gezählt Halle, verlangend, daß dann die Cigarren aufgeraucht scin müßten. An einen, Abend mußten, als Zehme bei seinem Abendbrot saß, seine sämmtlichen Mannschaften 1800 mal Kniebeuge mit gleichzeitigem Schemelstrecken machen. - Der Gefreite Liebing, ebenfalls der I. Kompagnie Fußartillerie regiments Nr. 12, befahl eines Morgens, selbst noch im Bette liegend, dem Rekrut Bischof, vor ihm Schemel zu strecken, gab ihm, als es zu langsam ging, mehrere stark- Oh>- seigeu und setzte, nachdem die Uebung etwa eine Stunde gedauert hatte und Bischof bereits im höchsten Grad ermattet war, einen zweiten Schemel auf den ersten mit dem Ver langen, daß Bischof beide Schemel weiter strecken solle. Da dieser aber insolge der großen Anstrengung hierzu körperlich nicht mehr in, Stande und in starken Schweiß gerathen war, übergoß Liebing den Bischof mit einem Krug kalten Wassers, schlug ihm mit den, Leibriemen über den Kops, daß blutige Verletzungen entstanden, und bearbeitete ihn schließlich so lange mit der Klopfpeitsche, dis dieselbe zerbrochen, Bischoffs Beine angeschwollen und mit Schwielen bedeckt waren. Insolge die,ec Behandlung war Bischof am Nachmittag noch so schwach, daß er umfiel und fiebernd in das Lazareth gebracht werden mußte. — Unlerosfizier Lohel (4. Kompagnie 105. Regiment) schlug dem Soldaten Neudert insolge eines Fehlers beim Griffen,achen des Gewehrs so stark auf die linke Schulter, daß da« linke Schlüsselbein eine Fraktur, verbunden mit einer sehr schmerzhaften, den Gebrauch des linken Armes aus lange Zeit hindernden Knochenai,schwell»,>g erlitt. Lohel verhinderte dann mehrere Tage hindurch die Krankmeldung Neudert s, machte, um sich der voraus»,sehenden Strafe zu entziehen, einen Selbstmord versuch und gab schließlich, obwohl selbst schwer verwundet, dem Lazarethgehilfen Ritter, welcher die Mißhandlung Neuberts entdeckt und gemeldet hatte, noch Faustschläge ins Gefickt. — Sergeant Pflug (7. Kompagnie 104. Regiment) gehört zu den jenigen llnierosfiziercn, die in ganz besonders unwürdiger und strafbarer Weise ihre Untergebenen zu mißhandeln suchten. Die Rekruten nmrden während der ganze» Ausbildungsperiode beinahe täglich in und außer Dienst tyeils von ihm selbst, theils aus seinen, Befehl von andere» Untergebenen geohrfeigt, mit den, blanken Seitengewehr, mit Holzstücken, Stuhlbeinen, Säbelkoppeln, mit einer besonders dazu präparirten Klopf peitsche über all- Theile des Körpers, Kops, Rücken, Gesäß, Kniekehlen geschlagen und mißhandelt, bisweilen auch an der Brust gefaßt und mit de», Kopf gegen die Wand geworfen. Bisweilen mußte» die Rekruten auf die Schränke klettern, oben Kniebeugen machen und erhielte», wenn sie nicht schnell genug hinauskamen, Schläge. Bei einen, Appell wurden ihnen die zu fett geschmierten Stiefel im Gesicht herunigerieben; ein anderes mal mußten sie die vorgezeigten schmutzigen Socke-, an den Zehenenden 4-5 Minuten lang auskauen. Das Un menschlichste hat Pflug aber geleistet, als er die Rekruten, welche beim Exerzieren die Knie nicht ordentlich durchgebrückt halten, derart Uder je zwei Stühle sich legen ließ, daß die Kniee hohl lagen, und sich dann etwa 10 Minuten lang auf die Knie setzte und sic durchwuchtete. Als die Leute vor Schmerzlautaufschrieen, hielt er ihnen mit der eine» Hand de» Mund zu, während cr sie mit der anderen Wh-stig ins Gesicht schlug. — Unteroffizier Geilsdorf (5. Kompagnie 133. Regiment, Zwickaus hat ähnlich wie der vorgenannte Pflug seine Unter gebenen gewohnheitsmäßig gemißhandelt. Sein Verfahren war sogar derartig von ihm sestgeregelt, daß er vier Hiebe ein Pfund Wurst nannte und nun halbe, ganze, ja bis zu 5 Pfand Wurst ertheilte, deren Empfang die Rekruten IN einem Ouittungsbuche dankend bekennen mußten. Rekruten, die nicht sofort das von Geilsdorf gewünschte, wie Wasch wasser, Streichhölzer und dergleichen zur Stelle schassten, wurden befehligt, in der Stube oder auf den Schränken bis zur Erschöpfung Kniebeuge zu machen, einmal 900 mal, so daß der Fußboden von dem niedergeronnenen Schweiß naß wurde und die Rekruten nur noch hin und her zu taumeln vermochten. Sehr häufig erhielten sie, wenn sie während des Knicbeugens und Schemelstreckens ermüdeten, Schläge mit einem Rohrstock Uber Handgelenk und Rücken. Dabei schämte sich Geilsdorf nicht, sich Butterschnitten vom Brod der Re kruten, Weihnachtsstollen und eine Lampe von seiner Korporal schaft schenken zu lassen, Geld von Untergebenen zu borgen und die ihm seitens eines Rekruten zur Ablieferung a» di« Kompagnie anvertrauten 24 Mark nicht abzugeden, sondern 12 Mark davon im eigenen 'Nutzen zu verwenden. Unler osfizier Kujan (I. Kompagnie 105. Regiments) hatte unter seinen Rekruten einen äußerst beschränkten, körperlich unge wandten Mann Namens Schwabe. Kujan hieb nun diesen Schwabe nicht nur selber mit dem Sticselschaft, Halsbinde und anderen Gegenständen über den Kopf, sondern forderte auch seine Untergebenen fast täglich aus, den betreffenden Schwade wegen mangelhaften Ex-rzierens durch Schäften z» züchtigen. Als Schwabe, wahrscheinlich au« Angst, seine große Nothdurst einmal in die Hosen gelassen hatte, befahl Kujan dem Schwabe, feinen eigenen Unrath zu essen, und ließ den-