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Amts- und Anzeigeblatt für den xHMD» AM des Amtsgerichts Eibenstock sertionSpreiS: die kleinsp. . . » >»« und dessen Umgebung. Abonnement viertelt, l M. 20 Pf. (incl. Jllustr. Unterhaltbl.) in der Expedition, bei unfern Bo ten, sowie bei allen ReichS- Postanstalten. 18SS Verantwortlicher Redaktenr: E. Hannebohn in Eibenstock. 3V. Jayman«. Sonnabend, den 6. Februar Der Ikeischermeister Kerr »Lrtvl in Schönheide beabsichtigt, in dem unter Nr. 1101t des Brand-Versicherung«-Catasters Nr. 180 u des Flurbuchs für Schönheide gelegenen Grundstück eine ZchlWmmlW für 8rch mit Minnich zu errichten. Es wird dies mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, etwaige Ein wendungen hiergegen, so weit sie nicht aus besonderen Privatrechts-Titeln beruhen, bei deren Verlust binnen 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, allhier anzubringen. Schwarzenberg, am 2. Februar 1892. Die Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. v. Wirsing. Kr. Auf Fvlium 202 des Handelsregisters für die Stadt sind heute die Firma I.. Iluzvi in Eibenstock, errichtet an, I. Februar 1892, und al« deren Inhaber die Herren Kaufleute Oscsr William und Iksollor Lmil Unger, Leide in Eibenstock, eingetragen worden. Eibenstock, am 5. Februar 1892. Königliches Amtsgericht. , Kautzsch. Ttzr. Bekanntmachung. Vom Rcichsgcsctzblatt auf das Jahr 1892 ist Nr. I erschienen und enthält unter Nr. 1982: Gesetz, betreffend die Kontrole des ReicbshaushaltS und des Lanbeshaushalts von Elsaß-Lothringen für das Etaksjabr 1891/92. Weiter ist vom Gesetz- und Verordnungsblatt für das König reich Sachsen auf das Jahr 1892 das I. Stück erschienen und enthalt unter Nr. 1: Verordnung, die Gebühren für Zeugen und Sachverständige in Ver waltungsangelegenheiten betr.; Nr. 2: Bekanntmachung, die Betriebseröffnung der Oschatz-Strehlaer Eisenbahn betr.; Nr. 3: Ausführungsverordnung zur Be kanntmachung vom >6. Dezember 1891, betreffend die Erstreckung der Versicher- ungspflicht nach dem Jnvaliditäts- und Altersversicherungsgesetze auf die Haus gewerbetreibenden der Tabakssabrikation; Nr. 4: Bekanntmachung, Ausführungs vorschriften iür die auf Grund des Reichsgesetzes vom N. Juli 1887 erfolgende Unfallversicherung der von der Stadtgcmeinde Leipzig bei Bauten beschäftigten Personen betr.; Nr.5: Bekanntmachung, die Vergütung für die Naturalverpflegung der Truppen im Jahre 1892 betr. Diese Gesetzblätter liegen zu Jedermanns Einsicht an Rathsstclle aus. Eibenstock, den 4. Februar 1892. Der Stadtrath. Körner. Hans. B k k a n n t in i ch >i n z. Nachdem das AuStragen der Anlagenzettel auf das Jahr 1892 beendet ist, wird hiermit in Gemäßheit des Z 22 des Regulativs über die Erhebung der Gemcindeabgaben bekannt gegeben, daß etwaige Reklamationen gegen die Höhe der Einschätzung innerhalb einer vom Tage des Erscheinens dieser Bekanntmachung ab zu rechnenden 14tägigen und bis spätestens zum 19. Februar dieses Jahres laufenden Frist unter gehöriger Beobachtung der auf den Anlagenzetleln vorgedrucktcn diesbezüglichen Bestimmungen bei dem unterzeichneten Skadtrakhe schriftlich einzureichen sind. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Reklamationen haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Ferner wird hierbei daraus aufmerksam gemacht, daß nach 8 21 obigen Regulativs eine jede abgabenpflichtige Person, welche bei der Einschätzung bez. bei der Austragung der Anlagenzettel übergangen worden sein sollte, verpflichtet ist dies sofort anzuzeigen und sich Bescheidung wegen seiner Einschätzung be ziehendlich der zu zahlenden Anlagen zu holen hat, sowie daß nach § 28 des Abgabenregulativs eine Reklamation den Anlagenpflichtigen nicht von der Ver pflichtung, an den festgesetzten Terminen den vollen Anlagenbetrag zu entrichten, befreit, sondern daß die Ausgleichung betreffs des etwa Zuvielgezahlten nach Beendigung des ReklamationsvcrsahrenS erfolgt. Betreffs der Geistlichen und Lehrer, welche bisher zufolge gesetzlicher Be stimmung von der Bezahlung der Kirchenanlagen befreit waren, ist zu bemerken, daß für 1892 vorläufig von dem Abzüge ter in Frage kommenden Beträge ab gesehen worden ist, da zu erwarten ist, daß durch ein neues Gesetz mit rück wirkender Kraft diese Befreiung aufgehoben werden wird. Sollte dies nicht der Fall sein, so wird die Abrechnung der Kirchenanlagen später erfolgen. Schließlich wird noch darauf hingewiesen, daß am 15. dieses MonalS der 1. Termin der diesjährigen städtischen Anlagen, zu dessen Bezahlung eine drei wöchige Frist zugelassen ist, fällig ist und daß nach Ablaus dieser Frist ohne vorherige persönliche Erinnerung gegen etwaige Restanten das Zwangs verfahren eingeleitet werden wird. Eibenstock, am 6. Februar 1892. Der Stadtrath. I»!-. Körner. Bg. Kotz-Hersteigerung aus Kivenstocker Staalssorkrevier. Im Hcndel'schcil Gasthofe zu Schönheiderhammer kommen Sonnabend, den 13. Februar 1892, von Vorm. 9 Nhr an aus den Abheilungen 5, 6, 7, 8, 9, 10, I I, j4—16, 20, 27, 31, 32, 35, 36, 45, 54—56, 58-61, 69, 71 und 73 13 h. und 3491 w. Stämme von 10—22 cm Mittenstärke, 129 „ von 1,s-6,» m Länge, u. 11288 w. Klötzer von 7—80 em Oberstärke, 3,5 und 4,« m Länge, 14l3 w. Derbstangen von 8 — 15 ein linterstärke, 23325 „ Reisstangen 3—7 „ „ 30 Rm. w. Nutzknüppel, sowie ebendaselbst Montag, den 15. Februar 1892, von Vorm. 9 Uhr an 149 Rm. w. Brennscheite, 2 » h. und 124 Rm. w. Brennknüppel, 23 » „ „ 239 „ „ Neste, 233 , w. Slrcureisig und 61 „ „ Stöcke unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen zur Versteigerung. Kgl. Forstrevierverwaltung und Kgl. Forstrentamt Eibenstock, Lrktschiicider. am 2. Februar 1892. Wolfframm. Eine Warnung. Bekannt ist, wie im Jahre 1885 die jüdischen Hausbesitzer in Berlin den Maurerstreik hegten und pflegten, um dadurch eine Erhöhung der Miethen herbeizuführen. Das ist durchaus nicht eine ver einzelte Erscheinung. Meisterhaft verstehen es die Juden, die Augen der Arbeiter von den ihnen dro- ycnden Gefahren abzulenken und dieselben für ihre Zwecke auszubeuten. Das geht u. A. hervor aus einer zeitgemäßen und interessanten Schrift von von Ernst Schneider, welche in Wien erschienen ist. Der Verfasser will die Arbeiter vor der Verführung durch die Juden warnen. Er wirft einen Blick auf die Geschichte der Pariser Kommune und zeigt, welchen Antheil die Juden daran hatten. »Al« zu Pari« in den siebziger Jahren die Kom mune ausstand, waren die Juden die Führer der selben und die Pariser Juden sammelten unter sich 3 Mill. Frank«, die sie Leo Frank, Felix Pyat, beide Juden, und anderen gaben, damit sie die Aufmerksamkeit der aufständigen Massen von den 140 Palästen und Häusern Rothschild« und der anderen Juden ab lenkten auf — die „Denkmäler der Tyrannen!" — Und in der That, während sie, die Petroleur«, die Tuilericen, das Hotel de Ville, die Vendomesäule rc. zerstörten und verbrannten, ist den Juden nicht eine Fensterscheibe zerschlagen worden! Ja, dieselben Kom munard«, welche das Staats, Kommunal- und Pri- vat-Eigenthum konsiSzirten und überhaupt den »Besitz" abschafsen wollten, begaben sich unterthänigst zum Herrn Baron Rothschild, um von diesem Juden 400 Millionen Franks zur „ Wetterführung der Staatsgeschäfte" im Namen des Staates anzuleihen. Und der Jude Rothschild geruhte gnädigst, den Herren Kommunarden gegen entsprechende Provision 400 Millionen Franks zn leihen!" Dieser Fall zeigt so recht deutlich den geheimen Zusammenhang zwischen den Kommunarden und den Juden; denn wäre dies nicht der Fall gewesen, so hätten ja die Kommunard« Rothschild um seine Millionen ebenso gut erleichtern können, wie sie e« eventuell bei einem Millionär königlichen Geblütes gethan hätten, den sie al« Nichtjuden noch obendrein zweifellos um einen Kopf kürzer gemacht hätten. Zum Danke für diese Meisterleistung wußten es die Pariser Juden zu veranlassen, daß Frank und andere jüdische Kommuneführer mit gutem Winde echappirten und Felix Pyat sich unbehelligt in Pari«, natürlich inkognito in unmittelbarer Nähe de« Boulevard de Straßbourg und der Rue Lafitte aufzuhalten ver mochte, wo er auch von den meisten Socialrevo- lutionären besucht werden konnte. DaS Interessante bei dem Pariser Aufstande ist der Umstand, baß während die Juden einerseits 3 Millionen Franks für die Kommune sammelten und Rothschild den Kommunard« 400 Millionen Frank« zur »Führung der StaatSgeschäste" lieh, die selben Juden mit dem Juden Gambetta in Verbindung standen, um sich dieselbe republikanische Regierung in die Hände zu spielen, welche den Kampf gegen die von den Jude» selber unterstützte Kommune mit allen Mitteln der Grausamkeit führte. Nachdem Schneider noch gezeigt hat, daß daS Kapital zumeist in jüdischen Händen sich befinde, wendet er sich zur Frage dcS Grundbesitzes und fährt dann fort: Bekanntlich war eS den Juden bi« vor dein Jahre 1848 in Oesterreich nicht gestattet, Grund besitz zu erwerben. In Ungarn durften die Juden noch bi« zum Jahre 1862 keinen Grund und Boten kaufen. Jetzt aber sind die Juden die größten Grund besitzer. Früher galt Fürst Schwarzenberg al« der größte