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e etc. »«del. » e.: Mahn. Lpxlsr. M M ch den ge- ommenden Leder. dacherstr. Amts- M A«zeizedlktt für den Wrk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. Abonnement virrtelj. i M. 20 Pf. einfchlietzl. deS .Jllustr. Unterhaltungsbl." u. der Humor. Beilage .Seifen blasen' in der Expedition, bei unfern Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. ktlegr-L-resse: Amtsblatt. «»scheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: di« kleinspaltige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pf. Fernsprecher llr. LIV. ^7 SS 52. Jahrgang. —- Dienstag, den 4. Juli LVOL Meißen er. ger. er. rechung Ivu». enstock. mabend hrr r- >s 9 Uhr m. m. 4 Uhr tstk, oll«r. lS. m. 4 Uhr mer. m. 4 Uhr estk, üner. cheiie. m. 4 Uhr 'fik, innner, »i. INN». Im Güterrechtsregister des Königlichen Amtsgerichts Eibenstock ist heute auf Blatt 8 eingetragen worden: Bezeichnung der Ehegatten: L,«on1>»i>ck», Qtertattnn Hammergutsverwalrer, Heere»« AnttellSe, geb Audeutsch in Wildenthal. Rechtsverhältnis: Die Verwaltung und Nutznießung des Mannes ist infolge rechtskräftiger Eröffnung des Konkursverfahrens über dessen Vermögen aufgehoben. Eibenstock, den 30. Juni 1905. ) Königliches Amtsgericht. Impfungen betreffend. Die diesjährigen öffentliche« unentgeltliche« Impfungen und Rachschauter- mine finden in der Turnhalle Hierselbst statt und zwar in nachstehender Reihenfolge: I. Zur Erstimpfung kommen Dienstag, dm 11. Juli 1905, nachmittags 5 Mr die impfpflichtigen Kinder, deren Namen mit A bis L, Mittwoch, den 12. Juli 1905, nachmittags 5 Mr die Kinder, deren Namen mit M bis 3 anfangen. Jmpfpflichtig in diesem Jahre find all« bis »um Jahre 1805 etwa von den Impfungen auf Grnnd ärztlicher Zeuguiffe befreiten, sowie alle im Jahre 1804 geborene« Kinder. Bemerkt wird hierbei, daß nicht nur die vorstehend benannten hier geborenen, sondern auch die hierher verzogenen 1804 und früher geborenen und «och nicht ge impfte« Kinder in diesem Jahre impfpflichtig find. Sämtliche zur Erstimpfung gelangten Kinder sind Mittwoch, den 19. Juli 1905, nachmittags 5 Mr zur Nachschau vorzustellen. II. Die Wiederimpfung erfolgt Donnerstag, den 13. Juli 1905, nachmittags 5 Mr für diejenigen Knabe« und Ireitag, den 14. Juli 1905, nachmittags 5 Uhr für diejenigen Mädchen, s. für welche der Nachweis der Impfung nicht erbracht worden ist, d. welche im Laufe dieses Jahres ihr 12. Lebensjahr zurücklegen. Zur Nachschau sind diese Kinder Ireitag, den 21. Juli 1905, nachmittags und zwar die Knabe« «m 5 Uhr und die Mädchen um '/-6 Uhr vorzustellen Die Impfungen werden vom Jmpfarzt, Herrn vr. weck. Schlamm hier vorgenommen. Aus einem Hause, in welchem ansteckende Krankheiten, wie Scharlach, Masern, Diphtherie, Croup, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Entzündungen oder die natürlichen Pocken herrschen, dürfen Kinder zum öffentlichen Termine nicht gebracht werden. Di« Elter« de» Impflings oder deren Vertreter habe« dem Jmpsarzte vor der Ausführung der Impfung über frühere oder noch bestehende Krank heit«« de» Kinde» Mitteilung zu mache«. Die Kinder müssen zum Impftermine mit reingewaschenem Körper, mit reinen Kleidern und reiner Wäsch« gebracht werden. Die zur Ausgabe kommenden Berhaltungsvorschristen für die Angehörigen der Erst- und Wiederimpflinge sind genau zu beachten. Eltern, Pflegecltern und Vormünder impfpflichtiger Kinder werden unter Hinweis daraus, daß für Unterlassung der Impfung Geldstrafe« bi» z« 50 Mark oder Haft strafe« bis z« drei Tagen angedroht sind, zur pünktlichen Beachtung dieser Vorschriften ermahnt. Stadtrat Eibenstock, den 3. Juli 1905. I. V.: Justizrat Landrock. M. Stzornsteinsegemesen in Schönheide, Schönheiderhammer und Nenheide bett. Als Schornsteinfeger für die überschriebenen Orte ist an Stelle des abgegangenen Schornsteinsegermeister Schneider der Schornsteinfegermeister «««»t k!«iii seither in Plauen, gewählt worden. Unter Bekanntgabe dieser Wahl wird Anlaß genommen, die in den drei genannten Orten bezüglich des Schornstcinfegerwesens gültigen Bestimmungen nachstehends erneut in Erinnerung zu bringen: 1) Die Reinigung der Schornsteine hat in der Regel alljährlich 5mal und zwar 2mal in der Zeit vom 1. April bis 30. September und 3mal in der Zeit vom 1. Oktober des einen bis zum 31. März des anderen Jahres zu erfolgen. Nicht im Gebrauch befind liche Schornsteine sind von der Reinigung auszuschließen. 2) Die Gebühren für Reinigung eines Schornsteins betragen ohne Unterschied der Bauart und der Zahl der in den Schornstein mündenden Rauchleitungen 15 Pfennige in einem einstöckigen, 25 Pfennige in einem zweistöckigen und 35 Pfennige in einem dreistöckigen Hause. Für die Bezahlung der Gebühren haftet der Hausbesitzer resp. dessen Stell vertreter. 3) Die Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter sind zwar verpflichtet, dafür zu sorgen, daß der durch das Reinigen der Schornsteine am Fuße der letzteren sich ansammelnde Ruß mindestens einmal im Jahre entfernt und an einen feuersichern Ort gebracht wird, der Schornsteinfeger hat sich jedoch dieser Rußbeseitigung gegen einen Aufschlag der Ge bühren um 10 Pfennige für jedes Haus dann zu unterziehen, sobald dies von dem Hausbesitzer bez. dessen Stellvertreter gewünscht wird. Bei der Reinigung der Schorn steine und der Beseitigung des Rußes hat sich der Schornsteinfeger vor der Verun reinigung der Räumlichkeiten möglichst zu hüten. Der Schornsteinfeger ist auch gehalten, von Zeit zu Zeit von der Beseitigung des Rußes und der Ungefährlichkeit der Plätze, wohin der Ruß und die Asche gebracht werden, sich zu überzeugen. Dabei etwa sich ergebende Ordnungswidrigkeiten hat er ungesäumt dem Gemeindevorstande anzuzeigen. 4) Der Schornsteinfeger ist verpflichtet, jede Schornsteinreinigung einen Tag vorher dem Hausbesitzer resp. dessen Stellvertreter zu melden. 5) Rücksichtlich der Schornsteine der Bäckereien und Fabriken bewendet cs bis aus Weiteres bei der bisher bestehenden Bestimmung, nach welcher sich der Schornsteinfeger sowohl über die Zeitpunkte der Reinigung, als auch über die Höhe der Gebühren mit den be treffenden Eigentümern selbst zu einigen hat. Schönheide, Schönheiderhammer und Neuheide, am 28. Juni 1905. Die Gemcinderiite daselbst. Unsere Kolonien. In seinen vor einiger Zeit veröffentlichten .kolonialpolitischen Rück- und Ausblicken" macht der frühere Gouverneur von Deutsch- Ostasrika Generalleutnant a. D. v. Liebert bemerkenswerte Mit teilungen über unsere deutschen Kolonien, die auch da» Interesse weiterer Kreise beanspruchen dürften. Er kommt dabei auch aus den Hottentottenaufstand in Deutsch- Südweftasrika zu sprechen und ist der Ansicht, daß, wenn es auch gelingt, die Hottentotten zu überwältigen oder sie auf britische» Gebiet zu drängen, noch nicht auf einen endgültigen Abschluß de» Kriege« zu rechnen sei. Noch lange werden Ucderfall, Raub und Plünderung, der »Viehkrieg", an der Tagesordnung bleiben, denn wir haben c» mit Wilden zu tun, die vom Kriege leben, denen dieser Zustand normal erscheint, und die sich durchau» nicht nach der Herstellung sriedlichcr Verhältnisse sehnen. Auf deutscher Seite dagegen sei c» dringend geboten, daß ein Zustand der Ruhe herbeigesührt wird, und daß die geordnete wirtschaftliche Arbeit wieder einsetzen kann. Die Ansiedler wollen ihre Farmen wieder beziehen, sie neu aufbauen, einrichten und mit neuem Viehbestand besetzen. Da werde c» für die Schutztruppe noch schwere Arbeit geben, um überall den nötigen .Schutz" zu ge währen und dem Lande den Segen de« Frieden» zu verschaffen. Al» Schlußergebni» seiner aus eigener Anschauung gegründeten Au»sührungen stellt Herr v. Liebert fest, daß alle deutschen Tropen kolonien in normaler aussteigender Entwickelung sich befinden, und daß die afrikanischen nach Ueberwindung der Kinderkrankheiten einer guten wirtschaftlichen Zukunft entgegengchen. Nach mühsamen Versuchen sind jetzt überall diejenigen Produkte sestgeftellt, die in den einzelnen Gebieten nicht nur besonder» gut gedeihen, sondern deren Anbau auch wirtschaftlich lohnend ist. Der Gesamthandel aller deutschen Kolonien ist im Steigen, wenn auch die Einfuhr die Ausfuhr noch erheblich, fast um die Hälfte, überragt. Im ganzen wird da« Privatkapital, da« in den deutschen Kolonien arbeitet, aus 240 Millionen Mark veranschlagt. Daß der wirt schaftliche Fortschritt in unfern Kolonien sich nur langsam voll ziehen konnte, führt der Verfasser auf den Umstand zurück, daß sich im Anfang die Hansestädte sehr spröde und zurückhaltend den deutschen Seegebieten gegenüber verhielten, mit Ausnahme von Togo und Kamerun, wo sie bereit« vertreten waren, und daß die Hamburger Firmen Sansibar gegenüber dem deutschen Festlande al» Haupthandelsplatz festgehalten haben. Daneben sei die Un kenntnis de» deutschen Volke», der deutschen Beamten, der Kaufleute und Pflanzer in den Verhältnissen der Tropen und der Behandlung der Eingeborenen geltend zu machen, nicht zum mindesten aber da» Unverständni» und da» Uebelwollen der Mehrheit de» Reichs tage», die in ausgesprochenem Gegensätze zur Politik de» Fürsten Bismarck den Kolonien die nötigen Geldmittel, besonder» die Herstellung von Verkehrsmitteln vorenthält. Nachdem Herr v. Liebert noch die wiederholt von kolonial feindlicher Seite aufgestellte Behauptung einer deutschen .Kolonial- Blamage" gebührend zurückgewiesen, kommt er zu dem Schluffe, daß un» der Eingeborenen-Aufstand in Südwest nicht irre machen darf an der in den übrigen Kolonien al» richtig anerkannten und mit bestem Erfolge betriebenen Vcrwallung«praxi». Verfallen wir nicht, so mahnt er, in den bösen deutschen Fehler hämischer Kritik, sondern überwinden wir mutig die schwere Schickung, freuen wir un» im übrigen de» Erreichten, und sehen wir getrost der Zukunft entgegen! Wir haben allen Grund zu der Hoffnung, in naher Frist die lange angebahnten Erfolge hervortreten zu sehen. Tagesgeschichte. — Deutschland. Durch die Beförderung de» Admiral« r. Köster zum Großadmiral besitzt die Flotte zum erstenmal einen Offizier diese« Dienstgrade«, der au« ihren Reihen hervorgegangen ist. Der Großadmiral steht im gleichen Range mit den Generalfeldmarschällen und Generalobersten der Armee. Bi»her trug die Dienstgradabzeichen de« Großadmiral» — die gekrönten Häupter fremder Staaten au»genommen — nur der Kaiser selbst, und zwar erst seit einigen Jahren und nachdem er zur Armeeunisorm die Dienstgradabzeichen eine» Generalfeld marschall« angelegt hatte. Die Verdienste de» Großadmiral» v. Köster um die Flotte sind dauernde; er ist der geborene Führer der aktiven Schlachtflotte. Sowohl auf taktischem wie strategischem Gebiete hat er bi«her Unerreichte« geleistet, daher ist sein Name auf alle Zeit mit dem Werdegang unserer Secstreitmacht un zertrennlich verknüpft. — Der Händler, der au» der Kalahari nach Windhuk Ende Mai gekommen ist, hat auch vielerlei Beobachtungen bei den Hottentotten gemacht, er erzählt folgende»: Die Hottentotten brachten gleich nach Au»bruch der Feindseligkeiten (Oktober 1904) ihre Weiber und großen Viehbestände an schwer zugängliche Stellen aus englische» Gebiet in Sicherheit. Dorthin begeben sich von Zeit zu Zeit die Männer, kehren in» Schutzgebiet zurück und tauchen an Orten auf, wo man sie am allerwenigsten ver mutet. Die Weiber unterhalten einen scharfen Spiondienst und wissen über die Bewegungen der Truppe stet» Bescheid zu geben. Daß Hendrik Witboi auf englischem Gebiet Munition einhandclt, wird von dem Händler bestätigt. Der in den amtlichen Mitteil ungen genannte Händler Laru (der Mann heißt Le Roux) ist jedoch der Lieferant nicht, weil er keine hat, wohl aber die Ein geborenen. Den englischen Behörden soll dieser Treiben bisher nicht bekannt gewesen sein. Die Engländer sollen sich überhaupt zu den Aufständischen ander» verhalten, al» man allgemein an nimmt; sie denken nicht im entferntesten daran, den über die Grenze Kommenden so ohne weitere» Schutz angedeihen zu lassen. In diese Angaben de» Händler» braucht man keine Zweifel zu setzen. Darau» geht mit Bestimmtheit hervor, daß die Bewachung der langgestreckten Grenzen im Süden und Osten Südwestasrika» eine durchau» ungenügende war. Trotz der langen Dauer der Kämpfe haben die britischen Behörden auch nicht» getan, um dem Mangel hinreichend abzuhelscn. Ferner war in den englischen 'Grenzbezirken, namentlich im Osten, eine wirkliche Verwaltung gar nicht vorhanden. Die ausschlaggebenden Behörden sind weit von der Grenze entfernt und die Eingeborenen auf beiden Seilen der Grenzen konnten sich ganz frei bewegen; wie auch dem Waffen schmuggel Tür und Tor geöffnet war. In jedem Falle hat die englische Verwaltung in Südafrika Unterlassungen sich zuschulden kommen lassen, die mit ihren internationalen Verpflichtungen in Widerspruch stehen. Die« Verfahren hat auch zur Verwilderung der Eingeborenen beigetragen. — Frankreich. Pari», I. Juli. Ministerpräsident Rouvier übermittelte dem deutschen Botschafter Fürsten