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Jahrgang. — - - LS.Dienstag, den 31. Januar LAOS Nach einer Mitteilung der Königlichen Generaldirektion der Sächs. Staatseisenbahnen werden auf der Neubaustrecke Eibenstock unterer Bahnhof und Eibenstock oberer Bahnhof von Anfang Februar dieses Jahres ab zeitweilig Bauzüge zum Transport von Oberbau materialien und Ausrüstungsgegenständen verkehren. Auf diesen Bauzugsverkehr haben die Bestimmungen der Bahnordnung für Neben bahnen Deutschlands vom S. Juli 1892 nebst Abänderungen vom 24. März 1897 und 23. Mai 1898 analoge Anwendung zu finden. Indem dies hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht wird, wird dem Publikum die Befolgung der unter O abgedruckten Vorschriften in den §8 43, 44 und 45 der gedachten Bahnordnung noch besonders zur Pflicht gemacht. Das Publikum wird ferner unter Hinweis auf die Verordnung, die Handhabung des Schutzes der im Bau befindlichen Eisenbahnen gegenüber dem Publikum betr., vom 1b. Mai 1882 (Ges. und Verordgsbl. S. 148) zur Vorsicht aufgefordert, insbesondere wird den Geschirrführern, die unruhige Zugtiere haben, anempsohlen, während des Vorüberfahrens der Bauzüge das Gespann zu führen. Die Königliche Amtshau-tmannschast Schwarzenberg und der Stadtrat zu Eibenstock, 671',. Demmering. am 24. Januar 1905. Hesse. R. O Bestimmungen für das Publikum. 8 43. Allgemeine Bestimmungen. Die Eisenbahnreisenden und das sonstige Publikum müssen den allgemeinen Anord nungen nachkommen, welche von der Bahnverwaltung behufs Aufrechthallung der Ordnung innerhalb des Bahngebietes und bei der Beförderung von Personen und Sachen getroffen werden, und haben den dienstlichen Anordnungen der in Uniform befindlichen oder mit einem Dienstabzeichen oder einem sonstigen Ausweis über ihre amtliche Eigenschaft ver sehenen Bahnpolizeibeamten (8 47) Folge zu leisten. 8 44. Betreten der Bahnanlagen und der Stationen, Bahnbeschädignngen und Betriebsstörung«« sowie Verhalten der Reisende» beim Ein- «nd Ansfteigen «nd während der Fahrt. 1) Das Betreten der Bahn, soweit sie nicht zugleich als Weg dient, sowie das Be treten der zur Bahn gehörigen Böschungen, Dämme, Gräben, Brücken und sonstigen Anlagen ist ohne Erlaubniskarte nur den Aufsichtsbehörden und deren Vertretern, den in der Aus übung ihres Dienstes befindlichen Beamten der Staatsanwaltschaft, des Forstschutzes und der Polizei, den in Wahrnehmung des Zoll-, Steuer- oder Tclegraphendienstes innerhalb des Bahngebiets berufenen Beamten, sowie den zu Besichtigungen dienstlich entsendeten deutschen Offizieren gestattet; dabei ist jedoch die Bewegung wie der Aufenthalt zwischen den Schienen eines jeden Gleises zu vermeiden. Die bezeichneten Personen, sowie die nach 8 bb zum Betreten der dem übrigen Publikum nicht geöffneten Stations- und Diensträume berechtigten Beamten haben, sofern sie nicht durch ihre Uniform kenntlich sind, sich durch eine Bescheinigung ihrer vorgesetzten Dienstbehörde auf Erfordern anszuweisen. 2) Das Publikum darf die Bahn, soweit sie nicht zugleich als Weg dient, nur an den zu Uebergängen bestimmten Stellen betreten, und zwar nur solange, als dieselben nicht abgesperrt sind oder sich kein Zug nähert, 31 In allen Fällen ist jeder unnötige Verzug zu vermeiden. 4) Für das Betreten der Bahn und der dazu gehörigen Anlagen, soweit dieselben nicht zugleich als Weg dienen, durch Vieh, bleibt derjenige verantwortlich, welchem die Aussicht über dasselbe obliegt. 5) Sobald sich ein Zug nähert, müssen Fuhrwerke, Reiter, Fußgänger, Treiber von Vieh und Lasttieren in angemessener Entfernung von der Bahn und zwar, sofern Warnungs tafeln vorhanden sind, an diesen halten, beziehungsweise die Bahn schnell räumen. 6) Es ist untersagt, die Schranken oder sonstigen Einfriedigungen eigenmächtig zu öffnen, zu überschreiten oder zu übersteigen, oder etwas daraus zu legen oder zu hängen. 7) Es ist verboten, die Bahnanlagen, die Telegraphen und die Betriebsmittel zu be schädigen, feste Gegenstände aus die Fahrbahn zu legen oder sonstige Fahrthindernisse an zubringen, Weichen umzustellen, falschen Alarm zu erregen, Signale nachzuahmen oder andere betriebsstörende Handlungen vorzunehmen. 8) Solange ein Zug sich in Bewegung befindet, ist das Ein- und Aussteigen und der Versuch dazu, sowie das eigenmächtige Oeffnen der an den Langseiten der Wagen befind lichen Türen verboten. 9) Es ist untersagt, Gegenstände, durch welche Personen oder Sachen beschädigt werden können, während der Fahrt aus dem Wagen zu werfen. 8 45. Bestrafung von Uebertretungen. Wer den Bestimmungen der 88 43 und 44 und den nachfolgenden Bestimmungen der Verkehrsordnung für die Eisenbahnen Deutschlands zuwiderhandelt, welche also lauten: »Feuergefährliche sowie andere Gegenstände, die auf irgend eine Weise Schaden verursachen können, insbesondere geladene Gewehre, Schießpulver, leicht entzündliche Stoffe und dergleichen, sind von der Mitnahme ausgeschlossen. Die Eisenbahnbediensteten sind berechtigt, sich von der Beschaffenheit der mitgenommenen Gegenstände zu überzeugen. Jägern und im öffentlichen Dienste stehenden Personen ist die Mitführung von Handmunition gestattet." wird mit Geldstrafe bis zu einhundert Mark bestraft, sofern nicht nach den allgemeinen Strafbestimmungen eine härtere Strafe verwirkt ist. Quittung und Dank. Infolge der erlassenen Aufrufe sind bei der unterzeichneten Königlichen Amtshaupt mannschaft an Liebesgaben für die freiwillige Krankenpflege der beim Herero-Aufstand in Südwestasrika beteiligten Deutschen Truppen eingegangen: 424 M. Sammlungsergebnis aus der Gemeinde Niederschlema, 300 M. von vr. Geitners Argentanfabrik F. A. Lange in Auerhammer, 30 M. 5 Pf. vom Gesangverein Liederkranz in Bernsbach, 20 M. 5 Pf. von Herrn Sanitätsrat l)r. Pilling in Aue, 20 M. von der Schützengesellschast in Raschau, 15 M. 5 Pf. vom Männergesangverein in Berns bach, 13 M. 60 Pf. Sammlungsergebnis von der Gemeinde Schönheiderhammer, 11 M. 16 Pf. von der freiwilligen Feuerwehr in Griesbach, 10 M. 75 Pf. Sammlungsergebnis von der Gemeinde Neuheide, 10 M. 5 Pf. von Herrn C. H. Espig in Oberpfannenstiel, 10 M. von Herrn Amtshauptmann Demmering in Schwarzenberg, 10 M. von Herrn Regierungsassessor Ur. Jani daselbst, 10 M. von Herrn Prediger von Minden das. wegen 2 Lichtbildervorträgen in Breitenbrunn und Rittersgrvn, 10 M. vom Turnverein Ober sachsenfeld, 10 M. vom Zitherklub Edelweis in Lößnitz, 5 M. von Herrn Gastwirt R. Georgi in Älberoda, 4 M. 50 Pf. Sammlungsergebnis von der Gemeinde Grüna, 3 M. von Herrn Gemeindevorstand Dittmar in Raschau, zus. 917 M. 21 Pf. Dieser Betrag ist ratenweise an den Landesausschuß für freiwillige Hilsstätigkeit in Dresden abgeliefert worden und wird den Gebern herzlich gedankt. Weitere Beiträge werden gern «ntgegengenommen. Schwarzenberg, den 25. Januar 1905. Königliche Amtshauptmannschast. Demmering. G. Mittwoch, den 1. Februar 1905, vormittags II Uhr soll im Hotel „Stadt -Leipzig" hier eine daselbst eingestellte Halbchaise an den Meist bietenden gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. Eibenstock, am 30. Januar 1905. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts. Mittwoch, den 1. Februar 1905, mittags 12 Uhr sollen in der Restauration „zur ßentrakhalle" hier >2 verschieden« gestickte Coupons, ea. 2V, Itg Stickgarn und ea. 350 «r Stickgold an den Meistbietenden gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. Eibenstock, am 30. Januar 1905. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts. w. em Kköher >,« U. 4 i 9—16 in den Abt. 34, 35, 45, 50, 60, 63, 89 (Kahlschläge), 8, 13, 17, 19—23, 31, 36—40, 47, 48, 52 und 80 (Durchforstungen und Räumungen), bis 40, 45, 47, 48, 50, 60, 63, 65, 68, 80 und 89, 2765 624 6730 1335 735 310 134 308 und 541 489 856 gegen sofortige vegahlnng und unter den vorher bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden. Die unterzeichnete Revierverwaltung erteilt über obige Hölzer nähere Auskunft. Schönheide und Eibenstock, am 28. Januar 1905. «gl. Aorftrevierverwaltnng. «gl. Forftrentamt. Hoffman«. Herkach. stark, ^ii—28 ^ng, I 4 . , Holz-Versicherung aus Schönheider Staatssorstrevier. m Hotel „zum Rathaus" in Schönheide sollen Dienstag, den 7. Februar 1805, von vorm. 3 Uhr an Stämme 10—19 20—34 7—15 16—22 23—29 30—53 . Derbstaugen 9—12 , . 13—15 Mittwoch, de« 8. Februar 1805, von vorm. 8 Uhr an rm w. Arenascheite, Arennknüppel und Aelle, I in den Abt. 8, 17, 19, 20—23, 36 StSL«, " " - " — . weiches Streureisig, Tagesgeschichte. — Deutschland. Von Wien au« find vor der amtlichen Veröffentlichung Mitteilungen über den österreichisch-deutschen Handelsvertrag verbreitet worden. In Berlin erblickt man darin, wie anscheinend offiziös in der .Köln. Zig." hervorgehoben wird, eine unentschuldbare Indiskretion, die um so weniger zu rechtfertigen sei, al« die vertragschließenden Staaten sich verpflichtet hatten, Mitteilungen über den Inhalt der Handelsverträge nicht vor einem genau verabredeten Termine »orzunehmen. Die öster reichischen Angaben seien überdies mit dem offenbaren Bestreben zusammengestellt, den Vertrag für Oesterreich-Ungarn in ein möglichst günstige« Sicht zu rücken. Einzelne Angaben seien auch so beschaffen, daß sie in bezug auf die praktische Wirkung der Verträge irreführend wirken. — Unter dem Datum de« 27. Januar hat der Kaiser eine KablnetS-Order erlassen, nach welcher die Vereinfachung de» Exerzier- und Schießdienste« der Infanterie besohlen wird, um mehr Zeit für die Förderung der gefechts mäßigen Ausbildung zu gewinnen. Der Kaiser spricht da» sefte Vertrauen au«, daß die althergebrachte Ordnung und Straffheit bei allen Uebungen und die Leistungen im Schulschießen hier durch keine Einbuße erleiden. — Oesterreich-Ungarn. In Ungarn haben di« Neuwahlen zum Reichstage begonnen. Soweit sich da» Ergebnis übersehen läßt, bedeutet e» eine Niederlage de» Grasen Stephan TiSza und seine» Kabinet« und damit auch eine Verurteilung seiner Politik. Gras TiSza dürste daher seine Demission elnreichen. — Rußland. Der Stand der Unruhen ist im wesent lichen unvrrändert, in Petersburg scheint er etwa» günstiger ,u sein. — Petersburg, 27. Januar. In bestimmter Form wird jetzt gemeldet, daß der Priester Gapon mit einer Kugel in der Brust al» Gefangener im Alaffsky Krankenhau« liegt, die er bei dem Versuch, am Narva - Tor am Ismailow - Regiment »orbeizukommen, erhielt. — Seit der Ernennung de» General» Trepow zum Diktator sind nahezu 100 Angehörige der gebildeten Klassen und über 300 Arbeiter verhaftet worden. Sie werden sämtlich gefangen gehalten und werden voraussichtlich verbannt werten, da die Regierung entschlossen ist, die revolutionäre Propa- ganda auSzurotten. — Ein hoher Beamter de» Ministerium« de» Innern er- klärte dem Petersburger .Daily Mail'-Korrespondenten, di« Verhaftungen hätten die Tatsache an» Licht gebracht, daß d«r Ausbruch der Unruhen sorgfältig, aber ungeschickt vom revolutionären Komitee organisiert war. Eine große Zahl bekannter Persönlichkeiten sei so ernst kompromittiert, daß ße lebenslänglich im Gefängnis behalten oder deportiert werde«