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Dezember 1804, ist der Geschäftsbetrieb in allen Berkaufsftelle« und die Be schäftigung von Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern in allen Handelsgewerben in der Zeit von 1> Uhr vormittags bis 8 Uhr nachmittags, für den Verkauf von Brot und Weitzer VLckerware, von sonstigen Etz- und Materialwaren, von Milch, für den Kleinhandel mit Heizungs- und Beleuchtungsmaterial, für den Verkauf von Fleisch- und Wurftwaren und Fett durch die Fleischer, sowie für solche Geschäfte, welche lediglich Handel mit Konditorei- und Deltkatetzwaren, mit Gemüse und Obst betreiben, überdies von 7—8 Uhr früh, jedoch allenhalben mit Ausschluß der Zeiten des Gottesdienstes, gestattet Die Königliche Amtshauptmannschaft Schwarzenberg, sowie die Stadträte zu Aue, Eibenstock, Lößnitz, Rcustädtel, Schneeberg und Schwarzenberg, > am 19. November 1904. I. A.: »r. Jani, Regierungsassessor. Vr. Kretzschmar, Bürgermeister. Hesse, Bürgermeister. Zieger, Bürgermeister, vr. Richter, Bürgermeister, vr. vom Woydt, Bürgermeister. Gareis, Bürgermeister. Im Konkursverfahren über das Vermögen des Materialwarenhändlers «u«tav in Schönheide hat der Gemeinschuldner einen Zwangsvergleichs vorschlag gemacht, der auf der Gerichtsschreiberei des Konkursgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt ist. Es wird deshalb Vergleichstermin vor dem unterzeichneten Konkursgericht auf den 15. Dezember 1904, 11 Mr vormittag in Verbindung mit dem allgemeinen Prüfungstermin anberaumt. Da eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Masse nicht vorhanden ist, wird wegen der beanzeigten Einstellung des Verfahrens eine Gläubigerversammlung in Ver bindung mit beiden vorgenannten Terminen ebenfalls auf den 15. Dezember 1904, 11 Mr vormittag einberufen. Eibenstock, am 24. November 1904. Königliches Amtsgericht. Im Musterregister ist eingetragen worden: Nr. 382 Firma t <4 tu Schönheide. a. Ein versiegeltes Paket, enthaltend SO Proben von gestickten Besätzen. Serie XXI, Fabriknummern: 1748 bis 1777, 1777 l!, 1778 bis 1796. b. Ein versiegeltes Paket, enthaltend 30 Proben und Entwürfe von gestickten Be sätzen. Serie XXII, Fabriknummern: 1797 bis 1826. Flächenerzeugnisse. Schutzfrist 3 Jahr. Angemeldct am 22. November 1904, vorm. 10 Uhr. Eibenstock, am 25. November 1904. Königliches Amtsgericht. Konkursverfahren. Ueber das Vermögen der „Union-- Glashüttenwerke in Weitersglashütt« bet Earlsfeld i. S., eingetragener Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht wird heute am 26. November 1904, vormittags V.9 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Hatzfurther in Eibenstock wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkurssorderungen sind bis zum 9. Januar 1905 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters und Gläubigerausschusses und eintretenden Falles über die in 8 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände aus den 15. Dezember 1904, vormittags '/-10 Mr und zur Prüfung der angemeldcten Forderungen auf den 19. Januar 1905, vormittags 10 Mr vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemcinschuldner zu ver abfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für die sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 12. Januar l905 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Eibenstock. Dem Handarbeiter Max Eurt Unger, der Stickerin Johanne Elise Fuchs und der Aufpasserin Martha Marie Scholz, sämtlich von hier, sind neuerdings an Stelle ihrer angeblich verloren gegangenen Arbeitsbücher neue Arbeitsbücher ausgestellt worden. Zur Verhütung von Mißbrauch wird dies hiermit bekannt gemacht. Stadtrat Eibenstock, am 26. November 1904. Hesse. L. Die Haus- und Grundstücksbesitzer bez. deren Stellvertreter werden an die Rein haltung der Bürgersteige und Schnittgerinne von Schnee und Sis und an Be streuung der Bürgersteige bei Glätte erinnert mit dem Bemerken, daß Zuwiderhandlungen bestraft werden. Stadtrat Eibenstock, am 28. November 1904. Heffe. L. Berichtigung. In der Bekanntmachung des hiesigen Kirchenoorstandes in Nr. 139 d. Bl. ist insofern ein Satzfehler enthalten, als es nicht Schneidermeister Hermann Hergert, sondern Schmiede meister Hermann Hergert in Wolfsgrün heißen muß, was hiermit berichtigt wird. Eibenstock, 28. November 1904. Redaktion des Amtsblattes. Das deutsche Krankenverstcherungs - Heseh. Am 1. Dezember 1904 sind 20 Jahre seit der Einführung de» deutschen Krankenversicherungs-Gesetze« vergangen. Dasselbe bildete das erste Glied in der Kette der durch die Kaiserliche Botschaft vom 17. November 1881 zum Wohle der arbeitenden Bevölkerung verheißenen Versicherungs-Gesetze. Der Versicherungs- Zwang und die Organisation de« VersicherungS-Wcsen« durch das Reich war noch ohne Vorbild und daher ein kühner Schritt aus unbekanntem Gebiet. Durch den Versicherungs-Zwang wurden mit einem Schlage Millionen von gewerblichen Arbeitern der Krankenversicherung unterworfen und genötigt, für sic Beiträge zu zahlen. Aber auch die Arbeitgeber wurden zur Deckung der Lasten durch Auferlegung eine« Drittel» der Beiträge heran gezogen. Wenn auch die neue Einrichtung anfangs vielfach noch al« drückende Last empfunden wurde, so hat doch die Zeit gelehrt, daß sich die Beteiligten in sie hineingelebt haben, und baß da« deutsche Volk der Krankenversicherung heute die größten Sympa thien entgegenbringt. Es konnte indes nicht auSbleiben, daß bei dem vollständig Neuen, da» geschaffen wurde, sich in der Praxi« manche Mängel, die Verbesserung erforderten, herauSftellten. Solche Aenderungrn und Verbesserungen sind denn auch durch die Reich«gesetze vom 28. Mai 1885, vom 5. Mai 1886, vom 10. April 1892, vom 30. Juni 1900 und vom 25. Mai 1903 bewirkt worden. Besonder- da« letzte Gesetz brachte einen wesentlichen Fortschritt. Die wesentlichste und wichtigste der Acnderungen, welche durch da« Gesetz vom 25. Mai 1903 herbeigesührt wurden, be stand darin, daß die gesetzliche Mindestunterstützung in Krank- heitrfällen fortan nicht mit Ablauf der 13. Woche, sondern erst mit Ablauf der 26. Woche nach Beginn der Krankheit endet. E« wurde hierdurch für Fälle einer längeren Krankheitsdauer eine lückenlose Unterstützung herbeigeführt, während bl«her zwischen dem Ablaufe der 13. und 26. Woche oder zwischen dem Erlöschen der Krankenrente und dem Eintreten der Jnvalldenrente eine unterstützungslose Zeit lag. Ferner wurde die Wöchnerlnncn- Unterstützung allgemein von 4 aus 6 Wochen au«gedehnt und dadurch sowohl vielfach geäußerten Wünschen al» auch einem hygienischen Bedürfnisse entsprochen. Endlich wurde eine Gleich stellung der Geschlecht-kranken mit den übrigen Kranken bezüglich der ihnen zu gewährenden Leistung bewirkt, wodurch eine wirk same Bekämpfung der Verbreitung der Geschlechtskrankheiten er zielt wurde. Die hohen Vorteile, die sich aus diesen erheblichen Abänderungen des Gesetze« für die Arbeiterschaft ergeben haben, liegen klar aus der Hand. Wie verlautet, will man jetzt auch der Einbeziehung der Dienstboten und ländlichen Arbeiter in den Kreis der VersichcrungSpflichtigen nahe treten. Welchen großen Segen da« KronkcnversicherungSgcsetz ge bracht hat, beweisen am besten einige Zahlen. Im Jahre 1900 bestanden im ganzen Reiche 23021 Krankenkassen mit 9116332 Mitgliedern. Diese Kassen vereinnahmten im Jahre 1900 ins gesamt rund 209,° Millionen Mark, gewährten an Unterstützungen 157,» Millionen Mark und sammelten einen Reservefonds von 156,. Millionen Mark. Bei der Ausdehnung der Kassen in den letzten Jahren haben sich diese Zahlen noch erheblich gesteigert. Wie manche Familie ist durch diese segensvolle Einrichtung vor dem wirtschaftlichen Zusammenbruche bewahr! und wie manche Not gelindert worden. Leider Gottes hat die Sozialdemokratie das Recht der Selbstverwaltung dieser Kassen benutzt, um auch auf diesem Gebiete, da« lediglich dem Wohle unserer Arbeiter bevölkerung zu dienen berufen ist, ihren unheilvollen Einfluß geltend zu machen, indem sie einerseits die Aerztc und Beamten dieser Kassen terrorisiert, anderseits d>c Verwaltung der Kassen ganz in ihre Gewalt zu bringen sucht, um sie zur Schaffung von Versorgungsstellen für waschechte Genoffen zu benutzen. E« erscheint daher verständlich, wenn weite VolkSkreise den Wunsch hegen, daß bei einem weitern Ausbau der Krankenversicherung auch aus Abstellung dieser Mißstände Bedacht genommen werde. Tagesgefchichte. — Deutschland. Betreffs der deutsch-österreichischen Handelsvertrag-Verhandlungen werden täglich sich widersprechende Nachrichten verbreitet. E» ergeben sich wohl zeitweilig kaum überbrückbar scheinende Schwierigkeiten und Meinungsverschiedenheiten. Man braucht sich indes nur daran zu erinnern, daß vor kurzem die Verhandlungen mit der Schweiz direkt vor dem Abbruch standen. Im letzlen Moment wurde doch noch eine Verständigung über den strittigen Punkt erzielt und dann war schnell darauf der ganze Vertrag fertig abgeschlossen. Also darf man auch betreff» de« österreichisch-ungarischen Ber- trage« guter Zuversicht bleiben und sich durch pessimistische Augenblickskunden nicht irremachen lassen. — Der Etat für das sächsische Militärkontingent weist an Einnahmen im ordentlichen Etat 373695 M.(— 6520 M.) auf. Die fortdauernden Ausgaben betragen 43 811 787 M. (-s- 1 714548 M.). ES erscheinen die entsprechenden Forderungen an neuen laufenden Bedürfnissen au» Anlaß der Verstärkung de« Heere« und au« Anlaß der dauernden Festlegung der zweijährigen Dienstzeit. An Neuformationen erscheint zum 1. Oktober 1905 ein Kavallerieregiment mit niedrigem Etat unter Absetzung von zwei ESkadron» Jäger zu Pferde. Die einmaligen Ausgaben betragen 3430941 M. (4- 196972 M.). In Bautzen muß eine Kaserne für ein am I. Oktober 1906 hinzutretende« Kavallerieregiment zu drei Eskadron« gebaut werden, da« im Jahre 1907 auf fünf Eskadron« gebrach! wird; in Freiberg eine Kaserne für ein am I. Oktober 1908 hinzutretende» Jnfantericbataillon. Hierzu werden die ersten Raten gefordert, dergleichen für da« in Chem nitz am I. Oktober 1905 untcrzubringende Kavallerieregiment. Im außerordentlichen Etat werden 6649735 M. verlangt. — Ein strenges Kriegsgerichtsurteilmacht von sich reden. E« ist in Dessau gefällt morden, lautet auf ö Jahre Zucht haus, Ausstoßung au« dem Heere und Ehrverlust und betrifft zwei Soldaten des 93. Infanterie-Regiment«, die schuldig erkannt wurden, sich gemeinschaftlich an einem Vorgesetzten tätlich ver griffen, sich zusammengerottet und unter Anwendung von Ge walttätigkeiten vergangen zu haben (ZK 97, 106 uno 107 M.- St.-G). Ueber den Hergang berichten „Vorwärts- und „Berl. Tagebl.": „An einem Sonntag geriet der betrunkene Unter offizier Heine aus dem Tanzboden mit mehreren Soldaten in erregten Wortwechsel, der zu Tätlichkeiten auSzuarten drohte. Der Gefreite Günther und der Musketier Voigt hatten mit einigen Mädchen abseits am Tische gesessen. Beim Heimgange warteten die Mädchen an der HauStür und der Unteroffizier Heine rempelte sie an und schlug sic. Dem Günther wurde selten« der Mädchen von der Anrempelung Mitteilung gemacht und er stellte den Heine zur Rede. Der aber schlug mit seinem Seitengewehr blindlings um sich, bi« ihm der Musketier Voigt die Waffe entriß. Dabei hatte aber Heine da« Seitengewehr de« Voigt au« der Scheide gezogen und war weggelaufcn. Voigt und Günther setzten ihm nach, und Voigt entwand ihm den Säbel wieder. Die beiden gingen sodann in eine andere Gast wirtschaft, um sich zu reinigen. Hierher hat man ihnen auch da« Seitengewehr Heine«, der ohne Mütze und Säbel nach Hause gegangen war, gebracht und Voigt hat e« dann in der