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unzulässig. In jedem Stockwerke und im Dache dürfen nur je zwei Wohnungen ein gebaut werden. 10) Die Dachwohnungen müssen den Borschristen des 8 30 der Ausführungsverordnung zum Bangesetzc entsprechen. 8 w. Insoweit die Straßen mit Hauptschleusen versehen werden, hat jeder Besitzer eines bebauten Grundstücks, dessen Gebäude an einem der beschleusten Straßenteile liegt und ivcr in Zukunft an diesem Strnßenteilc Gebäude errichtet, sein Grundstück zur Ableitung der sämtlichen Tage- und Wirtschaftswässer an die Hanptschleuse anzuschließen. 8 ", Die in 8 I" erwähnten Heimschlensen sind den im Anhänge dieser Bauvorschriften unter O angefüatcn Vorschriften für die Ausführung von Haus- und Grundstücksentwässerungeu entsprechend auszuführen. 8 It!- Die Kosten der von der Stadt ausgeführten Hauskanäle sind 4 Wochen nach Zustell ung der Rechnung an die Stadtkasse zu bezahlen. Dieselben werden nach Befinden im Wege des ZwangSverwaltnngSverfahrens wie rückständige Abgaben beigctrieben. 8 13. Unter keinen Umständen ist gestattet, m die Schleuse Jauche oder Abtrittsabgänge zu leiten oder zu gießen oder die Abortanlagen überhaupt mit der Schleuse in Verbindung zu seqcn. 8 14. Für die Deckung der durch die Beschaffung und Herstellung der Straßen entstehenden Kosten gelten die Vorlchriften in 88 46 und 77 des allgemeinen Baugesegcs von, t. Inli 1900. Die Kosten der Beschaffung und Herstellung der unbebaubaren Straße I) werden von den an der Straße -4 von Planprofil VIII ab in nordwestlicher Richtung Anbauenden in voller Höhe nach Verhältnis der Frontlänge der bebauten Grundstücke an der Straße .4 eingehoben. 8 15. Die Unterhaltung der Straßen regelt sich nach den Bestimmungen der §8 50 und 51 deS Allgemeinen Baugesegcs. Für die den Bauherrn treffenden Kosten der Straßenunterhaltung von 5 Jahren ist Sicherheit zu verlangen. Die Bestimmung der Höhe derselben erfolgt durch Beschluß des StadtrateS nach einer auf Gründ der gesammelten Erfahrungen im StraßenunterhaltungSwesen auszuführenden Wahrscheinlichkeitsberechnung. In besonders hierzu geeigneten Einzelsällen kann eine Ermäßigung der Kaution vom Rate beschlossen beziehentlich von SicherheitSforderung gänzlich abgesehen werden. 8 16- Auf die Ucbcrnahme der Straßen durch die Stadigemcinde leiden die Vorschriften in 88 48 und 49 des Allgemeinen Baugesegcs Anwendung. Eibenstock, den 8. Januar 1904. Der Stadtrat. Die Stadtverordneten. I.. 8. lgez.j Ädokl Hesse, Bürgermeister. lgez.) G. viersttj. z. Zt. Vorsteher. Müller. Vorstehende Bauvorschriften zu dem Teilbebauungsplane für das südwestliche Gelände der Unterstadt in Eibenstock werden genehmigt und hierüber diese Urkunde ausgefcrtigt. Dresden, am 18. Mai 1904. Ministerium des Innern. ' v. Medlch. lgez.) Miesel. Nr. 46 e IIX. chenehmigungsm Kunde. ' ' O Vorschriften für die Ausführung von Kaus- und Hruudstückseutwälferuugen 1. Die Tage» und Abfallwässer der bebauten Grundstücke sind den öffentlichen Straßenkanälen (Straßenschleusen) durch Hauskanäle (Heimschleusen, Beischleusen, Nebenschleusen) aus 15 em weiten glasierten und mir Asphalt oder Zement gedichteten Tonrohren zuzuführen, deren Gefälle tunlichst zwischen 1:15 und l: 50 liegen soll. Muß das selbe unter 1:50 bleiben, so ist besondere Spülung vorznsehen. Für Grundstücke mit mehr als 1200 wasser- liefernder Abflußfläche oder für beträchtliche Zuflußmengen aus gewerblichen Anlagen kann ein größerer Durchmesser des Hauskanals genehmigt werden. Der Anschluß der Hauskanäle an die Straßenkanäle und ihre Verlegung bis zur Grundstücksqrenze erfolgt durch die Stadt-Gemeinde auf Kosten des Anlieger-, die Weiterführung auf dem Grundstücke und die Herstellung der eigentlichen Hausentwässerung durch den Anlieger selbst auf Grund der vom Stadial genehmigte,» Zeichnungen. Auch für noch nicht bebaute, jedoch an bi bauten Straßen liegende Grundstücke kann die Ableitung des Tage wassers durch Zweigkanäle gefordert werden, wenn sie zur Sicherung des StraßenkörperS gegen Wasserschäden oder zur geordneten Ableitung des TagewasserS innerhalb der Flur oder sonst im öffentlichen Jnteyesse erforder lich sein sollte. 2. Die in zweifacher Ausfertigung auf Pausleinwand einzureichenden Zeichnungen müssen von dem Grundstücks besitzer und dem für die Ausführung verantwortlichen Unternehmer unterschrieben sein. Sie müssen enthalten: a. einen Lageplan des zu entwässernden Grundstücks im Maßstabe nicht unter 1:500. aus welchem Lage, Lichtweite, Tiefe und Gefälle der außerhalb der Gebäude geplanten Leitungen einschließlich des An schlusses an den Straßenkanal ersichtlich sind; i). eine Grundrißzeichnung de- untersten bezw. Kellergeschosses im Maßstabe nicht unter 1:100 mit den im Innern liegenden Leitungen, ihren Lichtweiten und Gefällen. In derselben ist auch die Zahl der Einlaßstellen für Abwässer aus Küchen, Waschküchen, Badewannen, Spülabtritten u. s. w. anzugeben, sowie die Lage des Zuleitungsrohrs der Wasserleitung kenntlich zu machen. Für ganz einfache Anlagen, welche sich auf 1—2 Ausgußstellen und Regenrohranschluß be schränken, kann die Zeichnung unter I> nachgelassen werden. Für größere Anlagen ist hinzuzufügen: c. ein Durchschnitt vom unteren Teile deS Gebäudes in der Richtung veS Hauptstranges, gleichfalls im Maßstabe 1: 100, in welchen namentlich etwaige EntwässerungSonlagen deS Kellergeschosses ein zutragen sind. Die Eisenleitungen sind blau, die Tonrohrleitungen braun darzustellen. Die erforderliche Auskunft über die OrtS- und Höhenlage der Anschlußstelle deS Straßenkanals erteilt der Stadtrat. Von den beiden eingereichten Zeichnungen bleibt die eine bei den RatSakten, die zweite wird nach erfolgter Prüfung mit Genehmigungsvermerk zurückgegeben. 3. Der HauSkanal ist möglichst geradlinig und auf kürzestem Wege, jedoch in schräger Richtung in den Straßen- kanal zu führen. Etwaige Knickpunkte sind zugänglich herzustellen, entweder durch Reinigungsdeckel, welche leicht geöffnet werden können oder durch Schächte (Schrote), welche die Einführuntz von Schlammruten gestatten. Die Sohle dieser Schächte ist aber nicht vertieft anzulegen, sondern mit Abflußrinnen von halbkreisförmigem Quer schnitt zu versehen, damit der glatte Abfluß keine Unterbrechung erleidet. Mit Rücksicht auf die erforderliche Halt- barkeit empfiehlt eS sich, die Leitungen im Innern der Grundstücke nur au- gußeisernen, mit Blei gedichteten Rohren oder auS guten Schmiedeeisenrohren herzustellen, die Verwendung von Tonrohren dagegen möglichst einzuschränken und Bleirohre nur als Geruchverschlüsse (Wasserverschlüsse) und für kurze Anschlußstrecken zu benutzen. Der innere Durchmesser der Abfallrohre hat für Küchen, und Badewäffer je nach der Geschoßzahl 5—7 ein, für Spülabtritte 10—13 cm zu betragen. Alle Adsallrohre im Innern der Gebäude find in voller Weite offen über Dach zu führen. Alle Einlaßstellen für Brauchwässer find mit Geruchverschlüssen zu versehen Die Tiefe derselben ist für Küchen- und Badewasserabflüsse zu 8—10, für Spülabtritte zu k cm anzunehmen. DaS Dachwasser ist gleichfalls unter irdisch abzuführen; doch dürfen die Regenabfallrohre nur für Regenwaffer benutzt werden. Münden sie oben, vor oder neben den Fenstern von Dachwohnungen, so erhalten sie am unteren Ende einen frostfrei belegenen Geruch- Verschluß von 8-10 cm Tiefe. An der Mündungsstelle der das Brauchwasser zuführenden Absallrohre in den HauSkanal ist ein leichtzuaänglicher Reinigungsstutzen einzufügen. Ist keine Druckwasserleitung vorhanden, so muß die Einmündung der Küchenabfallrohre durch einen Schacht von mindestens 0,z m Lichtweite mit dicht schließender Zement- oder Elsenabdeckung vermittelt werden, der einen Schlammfang von mindestens 0,z m Tiefe erhält. Der besseren Reinigung wegen empfiehlt e- sich, diesen Schlammfang mit einem Eimer auSzustatten. Abgesehen von diesem Falle und dem weiteren, daß auch die Kellersohle nach dem Straßenkanal entwässert werden muß, ist der HauSkanal im Innern deS GrundstückS über der Kellersohle zu verlegen. Die Verbindung zwischen Straßen- und .Hauskanal darf nicht durch einen Wasserverschluß unterbrochen werden, damit die Luftbewegung nicht gehemmt wird. Die Abführung deS HoswafferS erfolgt mittelst eine- ae- mauerten, auS gebranntem Ton, Eisen oder Zementbeton hergestellten Einlauf- (Sinkkasten-) mit Schlammtopf, für welchen das Einhängen eines Schlammeimers empfohlen wird. Die Au-führung der Arbeiten darf erst nach Genehmigung der Pläne, da- Verfüllen der außerhalb der Gebäude liegenden Leitungen erst nach erfolgter Besichtigung durch Beauftragte des StadtbauamteS und die Be- Nutzung der ganze»» Anlage erst nach ihrer Abnahme erfolgen, mit der eine Dichtigkeit-Probe verbunden werden kann. Um die Einlegung der Anschlußstücke in den Straßenkanal richtig bewirken zu können, ist der Stadlrat berechtigt, schon vor dem Bau des Straßenkanals die Einreichung der unter L. genannten Pläne binnen 3 Monaten nach Erlaß der betreffenden Bekanntmachung zu verlangen. Während der GaSrohrauSwechselung von der Gasanstalt bis zur Brücken- stratz« werden zeitweise Unterbrechungen in der Gasabgabe cintreten, wovon die Konsu menten Kenntnis nehmen wollen. Eibenstock, am 4. Juni 1904. Der Stadtrat. I. V.: Stadtrat Metchtzuer. Pflichtfeuerwehr betreffend. Im lausenden Feuerwehrdienstjahre (d. i. bis Ende März 1905) werden, außer den Chargierten, nur diejenigen nach den Bestimmungen der Feuerlöschordnung dienstpflichtigen Mannschaften zum Dienste herangezogen, welche in den Jahren 187k bis mit 1881 ge boren sind. Die älteren Mannschaften dagegen find im laufenden Dienstjahre vom Feuer wehrdienste sowohl bei Hebungen als auch bei Bränden befreit. Im nächsten Jahre werden wiederum einige Jahrgänge der älteren Mannschaften als Ablösung für die jetzt zum Dienste befohlenen Mannschaften in den aktiven Dienst eingestellt werden. Da durch das Aufgebot nur einiger Jahrgänge der Feuerwehr zum Feuerwehrdienste die Zahl der aktiven Mannschaften wesentlich verringert worden ist, so fällt di« bisherige Einteilung der Feuerwehr in zwei Abteilungen, und », weg. SS haben vielmehr alle Mannschaften der JahreSklafse« 1878 bis mit 1881 bei alle« Anläfsen zu feuerwehrdienstlicher Tätigkeit anzntrete». Die Stammrolle der dienstpflichtigen Mannschaften kann von den Beteiligten an Ratsstelle jederzeit eingesehen werden. Die erste . Uebung der Pflrchtfeuerwehr findet Sonntag, den 12. Juni 1984 statt und zwar früh 6 Uhr: Spritzenmaunschast im Magazingarteu, vorm. /,12 Uhr: Absperr- und Rettungsmannschaft im Schulgarten. Di« Feuerwehrabzeichen find zur Vermeidung von Bestrafung anzulegen. Den neueingctretenen Mannschaften werden die Feuerwehrabzeichen gelegent lich der Uebung anSgehändigt. Stadtrat Eibenstock, den 6. Juni 1904. I. V.: Justizrat Landrock. Müller. Nr. 285 der SchankstätteuverbotSliste ist zu streiche«. Stadtrat Eibenstock, den 6. Juni 1904. I. V.: Justizrat Landrock. M. Oeffentlichc Vorbildcrfammlung Eibenstock. Die Auswechslung der Sammlungsgegenstände zeigt hierdurch an Eibenstock, 6. Juni 1904. llasd 1 sr. Mittwoch, den 8. Juni 1904, nachmittags 4 Uhr sollen im Hotel ..zum Englische» Kos" hier folgende daselbst eingestellte Pfänder, nämlich: ein Schreibtisch und ein Wäscheschrank an den Meistbietenden gegen sofortige Bar zahlung versteigert werden. Eibenstock, am 6. Juni 1904. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts. Tagesgeschichte. — Deutschland. Der neue deutsch-belgische Handelsvertrag ist am Sonnabend in Brüssel durch die beiderseitigen Delegierten paraphiert worden. — Die für S ü d w e st a f r i ka bestimmte I. Reitende Feldartillerie-Batterie wurde am Sonnabend vom Kaiser bei Pots dam besichtigt. Die Batterie war unter dem Kommando des Hauptmann» Kirchner früh von Döberitz gekommen und hatte auf dem Bornstedter Felde Aufstellung genommen. Um 8 Uhr traf Se. Majestät mit der Kaiserin und der Prinzessin Viktoria Luise auf dem Felde ein. Nachdem die Majestäten die Front der Batterie abgeritten hatten, verabschiedete der Kaiser sich mit einer Ansprache von der Truppe, woraus ein Parademarsch statlsand. — Gouverneur Leutwein meldet: Bei Okowakuatjiwi sowie Outjo fanden in den letzten Tagen kleine Zusammenstöße mit einzelnen Hcrerobanden statt. Die Heliographenverbindung Omaruru—Outjo ist wiederhergestellt. — England. Wie wenig an die Einführung der all gemeinen Wehrpflicht in England tatsächlich zu denken ist, zeigt folgender Bericht über die Unterhaussitzung vom Donner», tag. Herber« Samuel sragtc an, ob die Regierung beabsichtige, dem Hause Vorschläge zu unterbreiten, die aus dem Majorität«, bericht der königlichen Kommission, in welchem sich diese die Aus hebung von Freiwilligen betreffend zugunsten der allgemeinen Wehrpflicht ausspricht, beruhen. Der Kriegsminister Arnold- Forster erwiderte, die Regierung beabsichtige nicht, Vorschläge zu gunsten der allgemeinen Wehrpflicht vorzulegen. — Vom russisch-japanischen Krieg. Aus die Eroberung von Port Arthur sind jetzt alle Kraftanstrengungen der Japaner gerichtet. Es muß ihnen naturgemäß daran liegen, in den Besitz diese» Platze» und damit auch in den Besitz der im Hafen von Port Arthur noch befindlichen russischen Kriegs schiffe zu gelangen, bevor das baltische Geschwader in den ost ¬ asiatischen Gewässern einlriffk, was freilich, wenn alle» gut geht, noch mindesten» drei Monate dauern dürfte. Auf da« Bestreben der Japaner, sich vor allem Port Arthur« zu bemächtigen, ist wohl auch die Untätigkeit der ersten japanischen Armee nördlich vom Jalufluß zurückzuführcn. General Kuroki hält seine Haupt macht in der befestigten Stellung bei Fönghwangtscheng fest und schickt nur ab und zu kleinere Slreisscharen vor zur Beunruhigung der Russen. Ein etwaiger Versuch Kuropatkin«, von Norden her zum Entsatz Port Arthur» hcranzuriickcn, erscheint ganz und gar ausgeschlossen. — Ueber den Kampf bei Kintschou liegt jetzt auch folgende russische Meldung vor: Petersburg, 3. Juni. Nach einem Telegramm de» General» Schiliurki an den Kriegsminister vom I. Juni berichtet General Stössel am 98. Mai, daß er am 96. Mai abend« nach zweitägigem erbitterten Kampfe befohlen habe, die Stellung bei Kintschou vor der großen Uebermacht der Japaner zu räumen. Die russischen Batterien wurden durch da» feindliche Feuer völlig vernichtet. Die Japaner hatten ungeheure Verluste. Die russischen Verluste belaufen sich auf 30 Offiziere und etwa 800 Mann. Die zurückgelassenen Geschütze wurden sämtlich unbrauchbar gemacht. Tokio, 3. Juni. Die Gesamtvcrluste der Japaner in den Kämpsen um Mansch an betragen 31 Offiziere und 713 Mann tot, 100 Offiziere und 3460 Mann verwundet. Tokio, 3. Juni. Der Feldmaischall Marqui« Iama - gaIa ist, wie verlautet, zum Oberbefehlshaber der japanischen Streitkräfte im Felde ernannt worden. Man nimmt an, daß er binnen kurzem nach der Liaotong-Halbinjel abgehen wird, um den letzten Sturmangriff aus Port Arthur zu leitcn. — Hama- gata wird al» ein Feldherr von größter Lebhaftigkeit, Schnellig- keil de» Entschlüsse», Verschlagenheit geschätzt. Er ist über 66 Jahre alt und gehörte in seiner Jugend zu den eifrigsten Vor- kämpfern der neuen Aera. Ende der sechziger Jahre machte er in Preußen und Frankreich politische Studien, deren Ergebnisse er bei der Neuordnung der japanischen Verwaltung verwertete. Ende der achtziger Jahre wurde er Premierminister und hatte nun schwere Kämpfe mit dem jungen Parlamentarismus zu bestehen. Im chinesischen Kriege führte er die erste Armee durch Korea in die Mandschurei, mußte aber wegen schwerer Krankheit mitten iui Siegeslauf einhalten und in die Heimat zurückkehren. Er ge hörte seit Jahren zur Kriegsparlei und war schon längere Zeit für den Posten de« Oberkommandierenden in Aussicht genommen. London, 4. Juni. Nach einer Depesche au« Tschifu sind zwei russische Divisionen unter General Stakelberg bei Kaipiug konzentriert, ferner eine Kavallerie-Brigade unter Oberst Geschenke. Sie haben den Befehl, die Bahn zu decken und durch Reitcr- ableilungen die Verbindungen und den Rücken der Armee de» Generals Oku anzugreisen. Hierdurch sollen die Japaner ge zwungen werden, einen Teil ter für die Belagerung von Port Arthur bestimmten Streitkräfte zu detachieren. Locale und sächsische Nachrichten. — Eibenstock, 4. Juni. Eine Brandstiftung, der da» der Firma E. W. Friedrich (früher Reinhold) hier gehörige Hau» Hintere Rehmerstraße 93 zum Opfer fallen sollte, wurde heute früh zwischen '/, und 1 Uhr von den Schutzleuten L. und M. hier im Keime erstickt. Die beiden Schutzleute hörten auf einem Revision«gange in der Hinteren Rehmerstraße in unmittelbarer Nähe einen dumpfen, wie von einer Explosion hcrrührenden Knall und bemerkten im Nu auch einen von der Rückseite de« vorerwähnten Hause- aufsteigenden Feuerschein. Da sie im Augenblick darauf mit dem Löschen de« Brande« beginnen konnten, so wurde ein wettere» Umsichgreifen der Flammen verhütet und nur eine geringe Beschädigung der Holzverschalung der Gebäudc- rückseite herbeigeführt. Hätte sich da« Feuer, wa« zweifellos durch zur Explosion gebrachte« Pulver angelegt worden war, nur einige Minuten ungestört entwickeln können, so wären Löschversuche ersolglo« gewesen, denn der oder die Brandstifter hatten da« Gebäude aus eine größere Fläche tüchtig mit Petroleum getränkt und durch zwei pelroleumgetränkte gefüllte Strohsäcke für weitere Nahrung de» Feuer» Sorge getragen. Zwei Sannen, die eine noch z. mittelb! der letz Werk g, gestrige: Baulou keine d haben s unserer und Te zug bei lebte S Untersu 39 Sch 45 Rin 1 Zicke: werte g Zustant pökelten sitzer zu find bei und be Rinderi seitigun und bei und ai Schwei: wurde t früh brc Karl H stückig : macher Bei dei gerettet bracht, bruch g von der schwer I unglü Bahnho zug in einer Lc Beine unglückt l)r. Zsä dem Kr durch d 5 noch stattgefu hörigen aus den wurde > hier zur Eibenstc Brands! Wiederu Sonntag au» 9 s nieder. Witwe. zu bekla Räumen Sicherh: der Sck Schaden schädigt hat sich Dieser : meister Aber de kannten schlachtet Familie« an. Wi billigen 10 Pfur Braten im Zimt werden 1 von ein: Kalbfleis: genießba: Fall erci wenigen festigen . gemeinsch de« Nie: der bekan geschriebe winkel fü Polizei ff die durch guten Fa: nicht vor liehe", di freuen fick Kriminall Schicksale namen» 4 Brieflasch vorteilen Nachweise, Paß woll bald al« und »ergo eine« Re geschicklichl lieferung. — s> glück«sal indem die stroh, wäl