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Z n Z s- Z zlokal. er beim chußmit- 90b ab.) Mts- VS Mzchckatt für deu Abonnement vierlelj. 1 M 20 Ps. einschließl. ter .Jllustr. Unterhallungsbl." u. der Humor. Beilage .Seifen blasen-' in der Expedition, bei unsern Bolen sowie bei allen Reichspostanstalten. Dchrk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Verantwortlicher Redakteur, Trucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. — — bl. Jahrgang. - Erschein« wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspaltige Zeile 12 Ps. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pf. Sonnabend, den 21. Mai LS LSS4 id. I. Vors. dem am r un. >. I. Bors. Ml lung '»«K te 9 Mhk mben. Hs) ne »NN. Mllte m mit i event. Gefl. tl. unter r /»«/es» chhaus- 7,32 7,42 7,50 7,58 8,06 8,36 8,53 8^7 Ubd. 7,23 8,05 8,11 8,18 8,24 8,31 8,50 6,58 S,I8 9,26 9,3» 9,46 8,00 8,05 8,20 8,35 8,45 8,55 9,04 9,15 eld. t« 18 »3 10 17 t4 14 12 12 10 iS 10 w 11 .7 10 10 10 -8 10 ru. chm. Abd. ,15 """ .25 .38 .41 .49 .08 24 28 30 8« 46 54 07 14 27 34 40 47 .59 ,28 Pfingsten. Tautropfen blinken am Ackerrain, Hell flammt überm Walde der Sonnenschein, Vogelgezwitscher weit und breit. Die ganze Welt wie im Sonntagskleid I Horch! Da hallt es von Tälern und Höh'n. Horch! Der Glocken Pfingstjubelgetön! Und ringsum raunt es in Wald und Feld; Ein Lied vom Herrgott klingt durch die Welt. Zu Pfingsten, da ja hat der Geist der Kraft Die menschliche Seele dem Zagen cntrafft. Da strebte sie kühn, wie aus sperrendem Tor, Aus der Enge des Lebens zu Taten empor. Der Wind geht weich und trägt es umher. Und dic Bäume, von Blüten und Glück so schwer. Und die Blumen im grünen Wiesengrund, Sie atmen den Hauch der seligen Stund'. Da ivird auch die Seele des Menschen befreit Von sorgender Not und lastendem Leid, Und die sonne, sie scheinet so warm in die Brust Und weckt sützgläubigc Himmelslust. Empor denn, empor zu den Sonnenhöh'n I Hell klinget der Glocken Pfingstjubelgetön: „O stimmet mit frommen Gebeten ein. So wird es ein rechtes Pfingsten sein!" Das diesjährige Oberersatzgeschäft in den Aushebungs bezirken Schneeberg und Schwarzenberg betreffend. Nach dem von der Königlichen Oberersatzkommission II im Bezirke der 7. Infanterie- Brigade Nr. 88 aufgestellten Geschäfts- und Reiseplan findet die diesjährige Aushebung der Militärpflichtigen 1. im Aushevungsöezirke Schwarzenberg am Ist., 11., 13. und 14. Juni dieses Jahres, von vormittags 8 Uhr an im Bad« Ottenstein in Schwarzenberg, 2. im Ausyevungsöezirke Schneeberg am 16., 17., 18., 26., 21., 22. «. 23. Juni ds. Js., von vormittags 8 Uhr an im Gasthofe zum vlane« Engel in Aue statt. Diejenigen Militärpflichtigen, welche sich zur Aushebung zu gestellen haben, werden durch ihre Ortsbehörden noch besondere Ordres erhalten und haben sich zur Vermeidung »er in tz 33 des Reichsmtlitärgesetzes vom 2. Mai 1874 angedrohten Strafen und Verluste an de« anf diesen OrdreS angegebenen Tagen und Stunden vor der Königlichen Oberersatzkommission in reinlichem und nüchternem Zustand« cinzufinden. Das Erscheinen der Militärpflichtigen zur Aushebung in unreinlichem Zustande, Trunkenheit, Ungebührlichkeit jeder Art, wie Ungehorsam der Mili tärpflichtigen gegen Anordnungen der Aufstchtsorgane bei dem Aushebungsgeschäfte u. s. w., wird, sofern nicht gerichtliche Bestrafung einzutreten hat, mit Geld bis zu 150 Ml. oder Saft bis zu 14 Tage« bestraft. Die beorderten Mannschaften haben zur Vermeidung einer Geldstrafe von 3 Mk. ihre Ordres und Losungsschein« mitznbringen und aus Erfordern abzugeben. Bei der Aushebung sind nur solche Anträge auf Zurückstellung zulässig, deren Veranlassung erst nach Beendigung des diesjährigen Mnsterungsgeschäfts entstanden ist und welche spätestens im AnshebungStermine angebracht und beschei nigt werden. Wenn Zurückstellungsanträge auf Grund von 8 32 a und b der Wehrordnung ange bracht werden, haben sich diejenige« Personen, deren Erwerbs- bez. Arbeitsun fähigkeit behauptet wird, gcmäh § 63 Ziffer 7 Absatz 4 und § 33 Ziffer 5 der Wehr ordnung im AnshebungStermine persönlich mit einzufinden, während etwa vorgc- legte ärztliche Zeugnisse (Bezirks-, Gerichts-, Polizeiarzt) obrigkeitlich beglaubigt sein müssen. (8 65,-. Wehrordnung.) Nach 8 72,- der Wehrordnung ist jeder in den Grundlisten des Aushcbungsbezirks geführte Militärpflichtige berechtigt, nn Aushebungslermine zu erscheinen und der Königlichen Overersatzkommission etwaige Anliegen vorzubringen. Bis zum Aushebungslermine haben die der Königlichen Oberersatzkommission vorzu stellenden Mannschaften ihren gegenwärtigen Aufenthaltsort, wen« irgend tunlich nilpl zu tveihsrln. Die Herren Stammrolleuführer haben am letzten Aushebungslag« sämtlich anwesend zu sein und die Stammrollen mitzubringen. An- und Abmeldungen von Militärpflichtigen sind mittels Stammrollen auszugs und bez unter Beifügung des Losungsscheines jederzeit sofort anher einzureichen. Schwarzenberg, den 13. Mai 1904. Der Cimlvorsitzende der Elsatzkommissioil der AushcbllliMczirkc Schneeberg und Schwarzenberg. 427./II I. V.: Nr. Jani, Regierungsassessor. B. Regulierung der Wasserläufe betreffend. Vom Königlichen Ministerium des Innern ist behufs Aufstellung eines Kostenplanes über die systematische Regulierung der Wasserläufe im Bezirk der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschast und über die zur Abminderung der Hochwassergefahren erforderlichen Maßnahmen der Baurat Lindig bei der staatlichen Wasserbauverwaltung mit Anstellung der nötigen örtlichen Erhebungen und Vorarbeiten beauftragt worden. Die beteiligten Grundstücksbesitzer werden aufgefordert, dem genannten Wasserbau beamten nebst seinen Begleitern und Arbeitern, die mit entsprechender Legitimation durch die Wasserbaudirektion versehen sein werden, den jederzeitigen Zutritt zu den von den Er örterungen berührten Grundstücken zu gestatten, ihnen auch die gewünschten Auskünfte und Ausschlüsse über die in Betracht kommenden Verhältnisse zu erteilen. Letzteres gilt wegen der gleichzeitig aufzustellenden Wasserstatistik insbesondere auch für die Triebwerksbesitzer und sonstigen Benutzungsberechtigten an fließenden GewÄsern. Der mit Ausführung der Arbeiten beauftragte Beamte und seine Gehülfen sind angewiesen, ihre Tätigkeit auf Privatgrundstücken mit möglichster Schonung des Zustandes der zu betretenden Prwatgrundstücke und aller berechtigten Interessen der Besitzer auszuüben. Soweit wider Erwarten dabei in einzelnen Fällen unvermeidliche Schäden entstehen sollten, sind solche bei der Gemeindebehörde anzumclden, und wird alsdann nach Prüfung des Sachverhaltes für alsbaldige Gewährung entsprechender Vergütung Sorge getragen werden. Schwarzenberg, am 17. Mai 1904. Königliche Amtshauptmannschast. 817. V. I. V.: Nr. Jani, Regierungsassessor. Z. Gast- und Schankwirten wird hiermit in Erinnerung gebracht, daß es untersagt ist, Fortbildungsschüler — auch Handelsschüler — in den Schankstätten zu dulden, sofern sich solche Personen nicht in Be gleitung ihrer Eltern, Vormünder, Erzieher oder Lehrer befinden, und,daß Zuwiderhandlungen mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. ev. 14 Tage Haft bestraft werden. Stadtrat Eibenstock, den I l. Mai 1904. Heffe. L. Impfungen betreffend. Die diesjährigen öffentlichen unentgeltlichen Impfungen und Nachschau termin« finden in der Turnhalle Hierselbst statt und zwar in nachstehender Reihenfolge: I. Zur Erstimpfung kommen: Mittwoch, den 1. Juni 1904, nachmittags 5 Ayr diejenigen impfpflichtigen Kinder, deren Namen mit A bis L, Donnerstag, den 2. Juni 1904, nachmittags 5 Mr diejenigen dergleichen, deren Namen mit M bis Z ansangen. Jmpfpflichtig in diesem Jahre find alle bis zum Jahre 1004 etwa van den Impfungen anf Grund ärztlicher Zengniffe befreiten, sowie alle im Jahre 1003 geborenen Kinder. Bemerkt wird hierbei, daß nicht nur die vorstehend benannten hier geborenen, sondern auch die hierher verzogenen 1803 und früher geborenen und noch nicht ge impften Kinder in diesem Jahre impspflichtig find. Sämtliche zur Erstimpfung gelangten Kinder sind Donnerstag, den 9. Juni 1904, nachmittags 5 Mr zur Nachschau vorzustellen. II. Die Wiederimpfung erfolgt Kreitag, den 3. Juni 1904, nachmittags 5 Ml- für diejenigen Knaben und Sonnabend, den 4. Inni 1904, nachmittags 5 Mr für diejenigen Mädchen, a. für welche der Nachweis der Impfung nicht erbracht worden ist, b. welche im Laufe dieses Jahres ihr zwölftes Lebensjahr zurücklegen. Zur Nachschau sind diese Kinder Sonnabend, den 11. Juni 1904, nachmittags und zivar di« Knaben um 5 Uhr und die Mädchen «m 6,6 Uhr vorzustellen Die Impfungen werden vom Jmpsarzt, Herrn oi. mcä. Schlamm hier vorgenommen. Aus einem Hause, in welchem ansteckende Krankheiten, wie Scharlach, Masern, Diph- terie, Croup, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Entzündungen oder die natürlichen Pocken herrschen, dürfen Kinder zum öffentlichen Termine nicht gebracht werden. Die Eltern des Impflings oder deren Vertreter haben dem Jmpfarzte vor der Ausführung der Impfung über frühere oder noch bestehende Krank heiten des «indes Mitteilung z« machen. Die Kinder müssen zum Impftermine mit reingewaschenem Körper, mit reinen Kleidern und reiner Wäsche gebracht werden. Die zur Ausgabe kommenden Verhaltungsvorschriften für die Angehörigen der Erst und Wiederimpflinge sind genau zu beachten. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder impfpslichtiger Kinder werden unter Hinweis darauf, daß für Unterlassung der Impfung Geldstrafe« bis zu 50 Mark oder Haft strafen bis zu 3 Tage« angedroht sind, zur pünktlichen Beachtung dieser Vorschriften anermahnt. Stadtrat Eibenstock, den 19. Mai 1904. Hesse. Müller. HolMsteigcrung aus Hundshübler Staatssorstrevier. Im „Ratskeller in Aue sollen Montag, den 30. Mai 1804, von vormittags '/,8 Uhr an 68 im weiche Lrennscheite, ! 249,» ini weiche Aelle, i in untenstehender 262 , „ Hirenukaüppek, 1 734 , Stöcke, i Abt., von vormittags '/,11 Uhr an weiche Stämme, Klötzer, 6103 165S 257 5871 386 213 705 23 i m „ „ , gegen sofortig« Bezahlung und unter den vorher bekannt zu machenden Bedingungen i auf den Kahlschlägen in I Abt. 12, 43, 44 und 57 und s einzeln in fast allen Abt. / des Reviers, (Durchforst- i ungen, Schneisenräumungen u. Brüche), t 10,-—28 m s lang, l 3,o—4,o w j lang, 10—15 cm Mittcnst., 16—22 , 23—36 , 8—15 , Oberst., 16-22 , 23—36 , Derlftauge«, 10—15 , Unterst., Autzkaüppek, artig« Bezas versteigert werden. Die unterzeichnete Revierverwaltung erteilt über obige Hölzer nähere Auskunft. Hundshübel und Eibenstock, den 18. Mai 1904. Kgl. Jorftrevierverwaltung. «gl. Jorstreutamt Lart er. Herlach.