Volltext Seite (XML)
I«I. riiulvr: lbendkasse: atz 30 Pf. lchen. atz 10 Pf. ion. in einem -Amt ge- iwar zur V,«. n Markte, »rg HA. lobsrl tr. :r Bibel Engels heute an 3 Uhr nmt und umsonst. chsrten tkorb- tkrnut, are. »er. «>I, ».Hü. ter feinste icker tter. «ii» »reine Butter- lei» il, von hl«»« i» und der in Albert- unnert, zukom- i»«I punkt lung, ßen. 'N»r: ung Nstl. l. 4 Uhr IGI». nner, >04: ien, Amts- miS Aizeikkblktt für deu GeM des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung ISO4 »2 Abonnement oiertelj. 1 M. 20 Pf. einschliehl. de« »Jllustr. Unterhaltungsbl." u. der Humor. Beilage »Seifen blasen-' in der Expedition, bei unsern Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. <S r s ck> e i n t wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspaltige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pf. Verantwortlicher Redaktmr, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. — ' 51. Jahrgang. — n > u Dienstag, den 12. April Revision der Feuerstätten. In Erinnerung wird gebracht, daß alljährlich die ArnerftLtten zweimal (im Früh jahr und Herbst) und das AenerlöschgerLtr vierntal unter Zuziehung des Bezirksschorn- steinseaers einer Revision zu unterziehen sind. Schwarzenberg, am 6. April 1904. Königliche Amtshauptmlinnschast. 482 8. Demmering. Lr. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche für Oberstütz en grün Blatt 12 aus den Namen der offenen Handelsgesellschaft in Firma sV«I«k»u«r in Hberftükengrün eingetragene Grundstück soll am Donnerstag, den 2. Juni 1904, vormittags 9 Ayr im Schür er'scheu Gasthof in Oberstützengrün im Wege der Zwangsvollstreckung ver steigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche — Hektar 1,i Ar groß, besteht aus dem Flur stück Nr. 54 (Gebäude und Hosraum, Nr. 12 des Brandkatasters mit 830 Mark Versicherungs summe), ist mit 9,-i Steuereinheiten belegt und auf 1130 Mark geschätzt. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 8. März 1904 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigen falls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehendcs Recht haben, werden auf gefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizusühren, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes treten würde. Eibenstock, den 8. April 1904. Königliches Amtsgericht. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche für Ober stützengrün Blatt 319 auf den Namen »«In- 1>»r«I Fabrikbesitzer in Gberstützengrü» eingetragene Grundstück soll am Donnerstag, den 2. Juni 1904, nachmittags 3 Mr im Schürer'scheu Gasthose in Oberstützengrün im Wege der Zwangsvollstreckung ver steigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche — Hektar 23,-, Ar groh, besteht aus dem Flurstück Nr. 10 (Haus und Wiese Nr. 198 des Brandkatasters mit 15 250 Mark Ver sicherungssumme), ist mit 83,?> Steuereinheiten belegt und auf 11500 Mark geschätzt. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 18. Februar 1904 verlautbarten Vcrsteigerungsvermerkes aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigen falls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlag» die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Ver fahrens herbeizusühren, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes treten würde. Eibenstock, den 8. April 1904. Königliches Amtsgericht. Zwangsversteigerung einer Biirstensabrik. Das im Grundbuche für Ober stützengrün Blatt 18 aus den Namen A«1n- Iirrröt Bürstenfabrikant in Hberftühengrün eingetragene Grundstück soll am Donnerstag, den 2. Juni 1904, vormittags 11 Mr im Schürer'schen Gasthofe in Oberstützengrün im Wege der Zwangsvollstreckung ver steigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 4 Hektar 3,, Ar groß, besteht aus den Flur stücken Nr. 55,i, 55t>, 147, 149, 150, 152, 154, 306, 308, 310, 313, 313, 315, 318 (Wohn gebäude und Bürstenfabrik mit Fabrikinventar, Maschinengebäude, Dampfschornstein mit Blitzableitung, Felder, Wiesen und Torsgrube, Nr. 18 des Brandkatasters mit einer Ge ¬ samtoersicherungssumme von 36460 Mark) insgesamt mit 202,«- Steuereinheiteu belegt, geschätzt aus 33 667 M , wovon 7267 M. aus Kessel und Maschinen entfallen. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte aus Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintrag ung des am 18. Februar 1904 verlautbarten Versteigerungsoermerkes aus dem Grund buche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berück sichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden aufgc- sordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aushebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizusühren, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle bes versteigerten Gegenstandes treten würde. Eibenstock, den 9. April 1904. Königliches Amtsgericht. Die Expedition des städtischen Schallamtes (Bergstr. 5, 1 Treppe) ist an allen Wochentagen von 8 bis 12 Uhr vormittags und 2 „ '/,6 „ nachmittags für den Verkehr geöffnet. Der städtische Tierarzt ist Montag bis Freitag 10—12 Uhr vormittags und 5—6 Uhr nachmittags im Schauamle zu treffen. Stadtrat Eibenstock, den 9. April 1904. —Heffe.M^ Das Favrikgätzchen (sogen. Pawlowskugäßchen) ist vom Pawlowsky'schen Haus grundstücke Nr. 169 des Flurbuchs bis an die Karlsbaderstraße nicht zu befahren. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder entsprechender Hast geahndet. Eibenstock, den 24. März 1904. Der Stadt rat. Rr«. 14 und 218 der Lchanlstättenverbotslist« sind zu streichen. Stadtrat Eibenstock, den 8. April 1904. Hesse. Die Expeditionen des Gemeindeamtes, der Sparkasse und des Standes amtes sind Mittwoch u. Donnerstag, den 13. u. 14. April 1904. wegen vorzunehmender Reinigung geschlossen. Unaufschiebbare Angelegenheiten werden an diesen Tagen vormittags 11—12 Uhr erledigt. Der Gcmcindevorstand zu Schönheide. Allgemeine Fortbildungsschule. Der Unterricht beginnt Dienstag, den 11. April, abends '/,7 Uhr. Die An meldung der neu eintrclenden Fortbildungsschüler hat zu dieser Zeit im Bibliothekszimmer des neuen Schulhauses zu erfolgen. Vorzulegen sind Entlassungszeugnisse und Zensurbücher. Schönheide, den 5. April 1904. Die Schuldireltion. Grohmann. Gewerbliche Fortbildungsschule. Der Unterricht beginnt Donnerstag, den 14. April, abends 7 Uhr. Dir Anmeldung ne« «tntretender AortbildnngSschstler hat zu dieser Zeit im Bibltothekszimmer des Hauptschntgebandes unter Vorlegung des Volksschulentlassungszeugnisses und des Zensurbuchs zu erfolgen. Jeder Schüler hat sich mit einer Feder zu versehen. Zum Besuche dieser Schule sind alle Lehrlinge von Jnnungsmeistern verpflichtet. Schönheide, am 5. April 1904. Die Schuldireltion. Grohmann. Mittwoch, den 13. April 1SV4, nachmittags '/,4 Uhr sollen in der Restauration ,.z«r tzentrakhalke" hier folgende Pfänder, nämlich: ein« An zahl neu« Unterkleider, als: Herrennnterhosen, Herrenhemde«, Arauenhrmde«, Herrensocken u. s. w. an den Meistbietenden gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. Eibenstock, am 11. April 1904. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts. Girondisten und JakoViner. Die Niederlage in Zschopau-Marienberg liegt den Sozial demokraten immer noch schwer in den Gliedern. Den Verlust eine« Rcichstagsmandale» an sich würden sie wohl leicht ver schmerzt haben, wenn auch für eine Agitationspartei schon ein kleiner Rückschritt stets einen empfindlichen Schlag bedeutet. Aber bei dieser Wahl sind Stimmungen zu Tage getreten, an denen die sozialdemokratischen Parteiherrscher erkennen mußten, daß ihre Wählerschaft nicht ein so willenlose« Instrument ist, um jeden Ton zu spielen, den ihr Finger greist. Der Kamps zwischen den Revisionisten und den strengen Marxisten ist in Dresden nicht endgültig entschieden, sondern nur oberflächlich beigelegt worden, und bei der ersten Gelegenheit tritt der klaffende Gegensatz der Anschauungen wieder ans Tageslicht. Die Geschichte der Niederlage in Zschopau ist in kurzen Worten diese: der Wahlkreis hat einen Revisionisten, den vielge nannten frühern Pastor Göhre, haben wollen; die Parteileitung hat den Revisionisten abgelehnt und dem Kreise einen andern Kandidaten oktroyiert; die Wähler haben dann aus ihren Göhre verzichtet und den ausgedrungenen Kandidaten durchfallen lassen. Am Dienstage vergangener Woche sind nun aus der sogenannten Landeskonferenz der sächsischen Sozialdemokratie in Chemnitz-Kappcl die zur Sache gehörigen Leichenreden gehalten worden. Es war fast so wie in Dresden, man hat zwar die gröbsten Schimpf wörter vermieden, dafür aber sich gegenseitig Wahrheiten gesagt, die sachlich umso deutlicher waren. »Wir lassen nicht Schind luder mit uns spielen und wollen die Disziplinlosigkeit nicht noch prämiieren", klingt es von der sozialdemokratischen Rcgicr- ungsfeite. »Ihr spielt euch aus al« Behörde, Kreishauptmann- schaft, Ministerium," erwidert die Opposition. »Wenn ihr Göhre aufstellt, bekommt ihr von uns keinen Mann und keinen Groschen," erklärt da» Berliner Agitationskomikec den Vertrauensmännern de« Wahlkreise«. »Ihr idealen Revolutionäre seid ja absolutistischer al» der Zar," meint dagegen der Reichstagsabgeordnete Fischer- Zwickau. Und ein Vertrauensmann de« Wahlkreises spricht, wie wie der stürmische Beifall erkennen läßt, den Aerger der großen Menge aus, indem er klagt: »Wir müssen gehorchen, wir müssen uns ducken." Ihre Herzensmeinung ist es, die er einem Gegner