Volltext Seite (XML)
Amts- und Anzeigeblatt für den Erscheint 1 . e e e «bonnement -SLZ-- Lyirll des Lmtsgerchts Tlbensloil: s-Z«- sertionSpreiS: die kleinsp. ten, sowie bei allen ReichS- Zeile 10 Pf und dessen Umgebung. P°'-'""'^e"- Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. »s. A«yr„««g. — M 14. Dienstag, den 1. Februar 18SL. Arbcitsordnuilgcil betrcsseiid. Nach den am l. April d. IS. in Kraft tretenden Borschriften in 8 134 a ff der Gewerbeordnung neuer Fassung ist für jede Fabrik, in Welcher in der Regel mindestens zwanzig Arbeiter beschäftigt werden, inner halb vier Wochen nach dem Inkrafttreten dieser Vorschriften, somit bis zum 28. April d. I., in neuen Fabriken nach Eröffnung des Betriebes eine Arbeitsordnung von dem Fabrikbesitzer zu erlassen, auch sind die bereits bestehenden Arbeits ordnungen nach den neuen Bestimmungen abzuändern. Sowohl die neuen, als die abgeändertcn alten Arbeitsordnungen sind inner halb der obigen festgesetzten Fristen in zwei Ausfertigungen an die Königliche Amtshauptmannschaft einzureichen. Indem man die Herren Fabrikbesitzer auf den weiteren Inhalt der ange- zogenen gesetzlichen Bestimmungen hinweist, werden dieselben ersucht, die vorgc- schriebene Einreichung rechtzeitig und baldigst zu bewirken. Die Nichkbesolgung ist mit Geld- bez. Haftstrafe, ins Besondere der Betrieb einer Fabrik ohne die erforderliche Arbeitsordnung nach 8 147 Abs. I Nr. 5 gerichtlich mit Geldstrafe bis zu 300 Mark und im Unvermögensfalle mit Hast zu bestrafen. Schwarzenberg, am 29. Januar 1892. Königliche Amtshauptmalmschast. Frhr. v. Wirstng. Kor»k«rsverfahre«. In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Handelsfrau ^lin» HVlIl»vI»»Ii>« verw. geb. Mahnung in Schönheide ist in Folge eines von dem Gemeinschuldner gemachten Borschlags zu einem ZwangS- vergleiche BergleichStermin auf den 19. Jebruar 1892, Wormittags 19 Mr vor dem Königlichen Amtsgerichte hicrselbst aubcranmt. Eibenstock, den 30. Januar 1892. Der Gcrichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Grnhle. Bckaniitmachllng. die Anmeldung der Ostern 1892 schulpflichtig werdenden Kinder betreffend. Ostern 1892 werden alle diejenigen Kinder schulpflichtig, welche bis dahin das sechste Lebensjahr erfüllt haben. Außer diesen können auch solche Kinder der Schule zugeführt werden, welche bis zum 30. Juni 1892 das sechste Lebensjahr vollenden. Die Anmeldungen haben zu geschehen: 1) für Kinder, welche der 1. Bürgerschule zugeführt werden sollen Mittwoch, den 3. Ieöruar 1892, von 10 12 und 2-4 Uhr, 2) für Kinder, welche der 2. Bürgerschule zugeführt werden sollen Donnerstag, den 4. Ieöruar 1892, von 10—12 und 2 4 Uhr in dem im l. Stock der Schule gelegenen Direktorialzimmer des hiesigen Schulgebäudes. Bei dieser Anmeldung ist für alle Kinder der Impfschein und für Kinder die aus Gesundheitsrücksichten vom Schulbesuch noch zurückbehalten werden sollen, ein ärztliches Jeugnik über die Nothwendigkeit dessen, für die nicht in hiesiger Stadt geborenen Kinder aber außerdem eine standesamtliche Geburts urkunde und ein Kanfzeugnik beizubringen. Anmeldungen durch Schulkinder müssen znrückgewiesen werden. Eibenstock, den 20. Januar 1892. Dcr St adtrath. idi». Körner. Submission. Der Um- bez. An- und Reparaturbau am Schulgebäude in Unter- stützengrün soll auf dem Wege der Submissio» im Lchmidt'schen Gasthof daselbst Donnerstag, den 11. Ievrnar, Worin. 10 Uhr vergeben werden. Hierauf Reflektirenee könne» bis dahin Riß und Baubeding ungen bei dem Hr. Oemeindevorstand Böttcher einsehen. Unter stütz en grün, den 29. Januar 1892. Der Schulvorstand. Pastor Bretschueider, Borst. Die Friedensübungen. Während unter Kaiser Wilhelm I. die Mann schaften der Reserve und der Landwehr nur zu einem gewissen Theile und auch dann bei Weitem nicht zu allen gesetzlich zulässigen Hebungen eingezogen wurden, hat sich diese« Verhältniß in neuerer Zeit völlig um gestaltet. Man wird dabei allerdings nicht übersehen dürfen, daß die gewaltigen Fortschritte, welche die moderne Waffentechnik in kurzen Zeiträumen erfährt, eine solche Aenderung nöthig machen. Im Etat für 1892/93 ist bei der Forderung für die Hebungen der Mannschaften de« Beurlaubtenstandes der Grundsatz aufgestellt, daß künftig außer den besonderen Uebungs- klassen (Offizier-Aspiranten, ehemaligen Einjährig- Freiwilligen, welche nicht Offizier-Aspiranten sind, Volksschullehrern u. s. w.) durchschnittlich jeder Mann im Reserve- und im LandwehrverhäUniß zu je einer Uebung von 14tägiger Dauer herangezogen werden soll. ES ist klar, daß eine solche Steigerung der Ansprüche an die UebungSpflicht der Mannschaften des Beurlaubtenstandes von diesen größere Opfer an Zeit und Geld fordert. Namentlich den Mann schaften im Landwehrverhältniß, welche doch zum größten Theil bereits verhcirathet sind, legt die Aen- dcrung Lasten auf. Es ist demgegenüber nicht mehr wie recht, daß man nunmehr seitens der gesetzgeben den Faktoren des Reichs der Frage näher tritt, ob und wie Unterstützungen den Familien der zu de» Friedensübungen eingezogenen Mannschaften zu ge währen sind. Die verbündeten Regierungen hallen einen darauf bezüglichen Gesetzentwurf bereits im Anfänge des vergangenen Jahres beim Reichstage eingebracht. Derselbe gelangte jedoch damals nur zur ersten Lesung im Plenum. Er wurde, weil man von den verschiedensten Seilen an ihm mannigfache Aussetzungen zu machen hatte, der Budgetkommission zur Vorberathung überwiesen. Diese hat die Vor- derathung nunmehr begonnen und bereits grundsätz liche Aenderungen an dem Entwurf vorgenommen. Der Entwurf der verbündeten Regierungen ging davon aus, daß die Unterstützungen nur an bedürftige Familien gezahlt werden sollten. Das war insofern nicht zu billigen, als der Begriff der Bedürftigkeit nicht ein feststehender, überall gleicher ist. Die Bud getkommission hat bestimmt, daß jeder dieser Familien auf Verlangen die Unterstützung gewährt werden muß. Sodann hat sie nicht blos den Untcrstützungsbetrag erhöht, sie hat ihn auch in geeigneterer Weise normirt. Nach der Vorlage sollte sich die Unterstützung auf täglich 20 bis 30 Pfennige für die Ehefrau und auf 10 Pfennige für jede der sonst unterstützungSberech- tigten Personen belaufen. Nach der Kommissions fassung soll die Unterstützung 30 Prozent bezw. 10 Prozent des ortsüblichen Tagelohncs betragen. DaS wird nicht blos in einer sehr großen Zahl von Orten mehr ausmachen, als nach der Regierungs vorlage zu zahlen gewesen wäre, es wird auch den so außerordentlich verschiedenen LebensmittelpreiS- verhältnissen Rechnung tragen. Im Interesse der Gerechtigkeit ist diese Art der Normirung nur mit Freude zu begrüßen. ES ist aber jetzt umsomehr zu wünschen, daß die bei der Krankenversicherungsnovelle in Vorschlag gebrachte Resolution, wonach der orts übliche Tagelohn in allen Bundesstaaten nach ein heitlichen Grundsätzen festgesteUt werden soll, end- giltig angenommen und auch vom BundcSrath zum Ausgangspunkte einer darauf zielenden Verordnung gemacht werde. DeS Weiteren bat die Kommission die Aenderung getroffen, daß die Unterstützungen aus Reichsmitteln und nicht aus denen der Kreise u. s. w., wie die Vorlage es wollte, gezahlt werden. Und schließlich hat sie bestimmt, daß nicht blos die Mann schaften der Reserve und Landwehr, sondern auch die Ersatzreservisten für die zweite und dritte Uebung in das Gesetz einbezogen werden sollen. Man kann allen diesen Aenderungen rückhaltlos zustimmen und muß nur wünschen, daß das Gesetz baldigst zur Geltung kommt, damit schon möglichst die Familien der nach dem 1. April d. IS. eingezogenen Mann schaften in den Genuß dcr Unterstützungen gelangen. Mit Rücksicht auf die Wehrfähigkeit Deutschlands werte» in »euerer Zeit größere Anforderungen an die Mannschaften des Beurlaubtenstandes gestellt, - wie je. Es wird deshalb aber auch Pflicht, wenigstens die Familien der zu Friedensübungen eingezogenen Reservisten, Landwehrlcute u. s. w. dann zu unter stützen, wenn sic selbst auf diese Unterstützung An spruch erheben. Der Reichstag wird sich durch die Annahme der zu der Vorlage der verbündeten Re gierungen von seiner Budgetkommission gefaßten Beschlüsse den Dank der weitesten Kreise des Volkes verdienen. Tagesgeschichte. — Deutschland. In Angelegenheit des Ber liner Dombaues hört die „N. A. Ztg.", daß der Kaiser schon vor Monaten den Wunsch ausgesprochen hat, am Beginn de« neuen Jahrhunderts möge dcr neue Dom soweit vollendet sein, daß er am 27. Jan. 1900 mit einem feierlichen Gottesdienst eingeweiht und eröffnet werden könne. L>oll dieser Zeitpunkt der Fertigstellung des Dome« eingehalten werden, dann muß naturgemäß mit der Bauausführung so bald als möglich begonnen werden. Erfolgt die im preußischen Etat angesctzte Bewilligung der ersten Rate — 300,000 Mark — in dieser Session, so kann, da alle erforderlichen Baupläne rc. vorliege», mit dem Bau der JnterimSkirche sofort begonnen und dieselbe schon im Herbst 1892 für die Gottes dienste benutzt werden. Die Bausumme des Domes ist auf 10 Millionen Mark veranschlagt. — Daß die Verhandlungen des preußischen Ab geordnetenhauses über das Schulgesetz mindestens die gute Folge haben, die inneren Verhältnisse nicht nur Preußens, sondern ganz Deutschlands zu klären, steht jetzt schon fest. Minister Miquel soll bereits sein Abschiedsgesuch wiederholt, Obcrpräsident von Bennigsen seine Entlassung nachgesucht haben.