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Amts- und Anzeigeblatt für den «»scheint «b-nnement --WZ syie» des Lmtsgeiichts Mach» SSSL sertionSpreiS: die kleinsp. ten, sowie bei allen Reich«- Z., >°« und dessen Wmgeölmg. d°, Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. 08. A«ßr,««a : ' .4.° SV. Dik»st«g, dm 3. Mrz 1881. AnmclimiU der Fottbilbungsschiilcr bctr. Zum Zwecke besserer Controlirung de» Besuche« der Fortbildungsschulen werden die Herren Bürgermeister von Johanngeorgenstadt und Grünhain, sowie die Herren Gemeindevorstände und Gutsvorsteher de« Bezirke« veranlaßt, in Zukunft von jeder polizeilichen Anmeldung eine« von auswärts zuziehenden Fortbildungsschülers binnen 3 Tagen dem ersten Lehrer (Schuldirektor rc.) ihre» Orte« Nachricht zu geben. Schwarzenberg, am 28. Februar 1891. Königliche Amtshauptmannschaft. Frhr. v. Wirsing. Leschr. Grlatz, das diesjährige Wusterungsgeschäft in den Aushebungs bezirken Schwarzenberg und Schneeberg belr. Unter Hinweis auf den nachstehenden, für die diesjährige Musterung im Bezirke der Königlichen AmtShauptmannschaft Schwarzenberg aufgestellten Ge- schäftSplan werden a. die Militärpflichtigen des Jahrganges 187 l und d. diejenigen Militärpflichtigen früherer Altersklassen, welche noch keine endgiltige Entscheidung über ihr Militärverhältniß erhalten haben, oder von der Gestellung zur Musterung nicht ausdrücklich entbun den sind, veranlaßt, zu den nachstehend festgesetzten Musterungsterminen vor der Ersatz- Kommission pünktlich zu Vermeidung der ZwangSvorfllhrung und der in 8 26.? der Wehrordnung angcdrohten Strafen und Nachtheile zu erscheinen, wogegen das persönliche Erscheinen in den LoosnngSterminen den Militärpflichtigen über lassen bleibt. Dabei wird auf nachstehende Bestimmungen besonders aufmerksam gemacht: 1) Die von der Ersatz-Kommission ausgesprochene, im LoosungSschein vermerkte Entscheidung ist nicht endgültig; erst von der Kgl. Ober-Ersatz-Kommission wird im Aushebungstermine entscheidende Bestimmung getroffen. 2) Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen im Musterungster mine verhindert sind, haben ein ärztliches Zengniß einzureichen, welches, so fern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, durch die OrtSbehörde zu beglaubigen ist, (8 62,» der Wehr-Ordnung). 3) Militärpflichtige, welche sich im Musterungstermine freiwillig zur Aushebung melden und dadurch auf ihre LooSnummer verzichten, können zwar nicht mit Bestimmtheit darauf rechnen, beim AuShebnngSgeschäft demjenigen Truppen- theil überwiesen zu werden, zu welchem sie vorgemustert sind, sie können da gegen bestimmt darauf rechnen, am allgemeinen Einstellungstermine eingestellt, also nicht dem Nachersatz zugetheilt zu werden oder überzählig zu bleiben. 4) Militärpflichtige, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit bei der Kavallerie verpflichten, dienen, sofern sie dieser Verpflichtung nachge kommen sind, in der Landwehr ersten Aufgebot- nur 3 Jahre, (8 12,, der Wehr-Ordnung). Reflektirende haben, dafern sie da« 2l. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die Bescheinigung über die Einwilligung des Vaters oder des Vor munde-, sowie eine obrigkeitliche Bescheinigung darüber, daß der sich Mel dende durch Civilverhältnisse nicht gebunden ist und sich untadelhaft geführt hat, bei dem unterzeichneten Civilvorsitzenden längsten- bis zur Beendigung de- Musterungsgeschäft» einzureichen. 5) Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen und abhören zu lassen, oder ein Zeugniß eine- beamteter» Arzte» beizubringen, (8 65,« der Wehr- Ordnung). Die bezüglichen Protokolle sind spätestens im Musternngster- Mine vorzulegen. 6) Jeder Militärpflichtige, sowie seine Angehörigen sind berechtigt, spätesten» im Musterungstermine Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung zu stellen. Die Betheiligten sind berechtigt, ihre Anträge durch Vorlegung von obrigkeitlich beglaubigten Urkunden und Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen, (88 32 und 63,? der Wehr-Orvnung). Kommen gleichzeitig zwei Söhne hilfsbedürftiger Familien zur Gestellung, welche nicht gleichzeitig al« Ernährer entbehrt werden können, oder dient einer bereits in der Armee, so kann auf Grund de» eingereichten Zurückstellungs antrag« der eine zurückgestellt und spätesten« nach Ablauf de» zweiten Mili tärpflichtjahre«, bei gleichzeitiger Entlassung de« zuerst eingestellten Sohne«, eingestellt werden, (8 32^ der Wehr-Ordnung). Stützt sich ein Zurückstellungsantrag auf die Arbeit«- beziehungsweise Aufsicht«unfähigkeit der Eltern rc. de« Militärpflichtigen, so muß solche« durch ärztliche Untersuchung im Musterungstermine bestätigt werden und Haden sich die Betheiligten persönlich mit einzufinden, (88 33^ und 63,7 der Wehr-Ordnung). Zeugnisse, welche zum Behufe der Befreiung vom Militärdienste oder wegen erbetener Zurückstellung gebraucht und von Behörden — Stadträthen, Bürgermeistern oder Gemeindevorständcn — ausgestellt werden, müssen ent weder auf eigene genaue Kenntniß der Verhältnisse der darin Nachsuchenden oder auf eingezogene, sorgfältige Erkundigung sich gründen. ZurückstcllungSanträge, welche von der Ersatz-Kommission als unbe gründet befunden worden, werden der Königlichen Ober-Ersatz-Kommission zur Entscheidung vorgclegt. Einsprüche gegen die Entscheidung der Ersatz-Kommission müssen binnen 10 Tagen, von dem Tage gerechnet, an welchem die Entscheidung der Ersatz- Kommission für publicirt anzusehen war, bei der Königlichen Amtshaupt mannschaft Schwarzenberg unter Beibringung der nöthigen Nachweise und Bescheinigungen erhoben werden. Im Uebrigen haben die Ort-behörden für die pünktliche Gestellung der Mannschaften Sorge zu tragen, und hat das zur Musterung deputirte Mitglied des Stadtraths, Stadtgemeinderaths oder Gemeinderaths die Rekruten zu be gleiten und die Rekrutirungs-Stammrollen nebst Geburtslisten und den sonstigen Belegstücken mitzubringen, (88 61,» und 106 der Wehr-Ordnung). Schwarzenberg, am 9. Februar 1891. Der Civilvorsitzcnde der Ersatz-Kommission in den Aus- hebungsdezirken Schwarzenberg und Schneeberg. Frhr. v. Wirsing. St. Geschäftsplan. I. MusterunHstermine. 1) im Aushebungsöezlrke Schwarzenberg: ». in der Musterungsstation Johanngeorgenstadt im siathhaüse zu Iohanngeargenstadt: den 12. März 1891, von Vormittag« '/,10 Uhr an für die Militärpflichtigen aus den Orten: Breitenbrunn, Breitenhof, Jugel, Steinbach, Stein- Heidel, Wittigsthal und Johanngeorgenstadt. b. in der Musterunasstation Schwarzenberg im Lade Ottenstein in Schwarzenberg von Vormittags 8 Uhr an: den 13. März c. für die Militärpflichtigen ans den Orten: BermSgrün, Beier feld, Bernsbach, Bockau, Crandorf, Erla und Grünhain, den 14. März e. für die Militärpflichtigen aus den Orten: Grünstädtel, Langen berg mit Förstel, Lauter, Markersbach mit Unterscheide, Mittweida mit Obermittweida, Neuwelt mit Untersachsenfeld, Obersachsenfeld und Pöhla, den 16. März e. für die Militärpflichtigen aus den Orten: Raschau, RitterS- grlln, Tellerhäuser, Schwarzenberg, Waschleithe mit Haide und Wildenau, 2) im Aushebungsbezirke Schneeberg: ». in der Musterungsstation Lößnitz im Nachhause zu Lößnitz: den 18. Mär, von Vormittags 9 Uhr an für die Militärpflichtigen aus den Orten: Alberoda, Dittersdorf, Grüna, Riederaffalter, Niederlößnitz, Niederpfannenstiel, Oberaffaller, Oberpsannenstiel, Streitwald und Lößnitz. b. in der Musterunasstation Eibenstock in -er Lberwcin'scheii Nestauration zu Eibenstock von Vormittags 9 Uhr an: den 19. März c. für die Militärpflichtigen au» den Orten: CarlSfcld mit WeiterSglaShütte, Neuheide, Oberftützengrün, Schönheide, Schön- heiderhammer und Unterstützengrün, den 20. März c. für die Militärpflichtigen au» den Orten: Blauenthal, HundS- hübel, Muldenhammer, NeidhardtSthal, Sofa, Wildenthal, Wolfsgrün und Eibenstock. e. in der Musterunqsstation Schneeberg im Gasthofe zur Sonne in Schneebrrg von Vormittag» 9 Uhr an: den 21. März c. für die Militärpflichtigen aus den Orten: Albernau, Aue, Auerhammer, Neudörffel, Schindler» Werk und Zelle, den 23. März c. für die Militärpflichtigen aus den Orten: Burkhardt-grün, Griesbach, Lindenau, Neustädtel, Niederschlema, Oberschlema und Zschorlau, den 24. März c. für die Militärpflichtigen aus Schneeberg. II. Loosungstermine. 1. den 17. März c., von Vormittag« 8 Uhr an für die Militärpflichtigen des Jahrganges 1871/91 ans dem AuShebnngsbezirke Schwar zenberg im Lade Ottenstein in Schwarzenberg. 2. den 25. März c., von Vormittags 9 Uhr an für die Militärpflichtigen des Jahrganges 1871/91 ans dem Aushebungsbezirk« Schnee berg im Gasthofe zur Sonne in Schneeberg.