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Amts- Md Anzeigeblatt für den Erscheint « Abonnement ^2LL""T t8eMb des Amtsgenchts Eidenstslb sertionsprei«: die kleinsp. ten, sowie bei allen Reichs- Z-u-w« und dessen Amaeöuna. »»-».«-n Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. »8. LV. Sonnabend, den 7. Februar L8SL Bei Bekanntgabe nachstehender Verordnung sud (D werden die Herren Bürgermeister und Gemeindevorstande des amtshauptmannschaftlichen Verwaltungs bezirkes noch besonders angewiesen, die von den bctheiligten Rindvieh- und Pferde besitzern zu leistenden Jahresbeiträge unverzüglich einzuheben und spätestens bis zum 31. Wär; 1891 anher einzusenden. Schwarzenberg, am 4. Februar 1891. Königliche Amtshauptmannschast. Arhr. v. Wirsing. W. O Verordnung, Beiträge der Besitzer von Kinder« und Bferden z« Deckung der im Jahre 189V ans der Staatskasse Sekrittenm Berlage an Seuchen -c. -Entschädig ungen betreffend. Nach der im Monat Dezember vorigen Jahres vorgenommenen Aufzeichnung der im Lande vorhandenen Rinder und Pferde ist zu Erstattung derjenigen auf das Jahr 1890 verlagsweise aus der Staatskasse bestrittenen Beträge, die an Entschädigungen nach dem Reichsgesetze vom 23. Juni 1880 für die wegen Seuchen auf polizeiliche Anordnung getödtcten und für die nach solcher Anordnung an der Seuche gefallenen Thicre, beziehentlich nach den Gesetzen vom 22. Februar 1884 und vom 17. März 1886 für die an den Folgen der Impfung der Lungen seuche umgestandenen oder wegen dieser Folgen zu schlachten gewesenen Rinder oder für in Folge von Milzbrand gefallene oder getödtete Rinder, zu gewähren gewesen, beziehentlich an Vcrwaltungskosten erwachsen sind, auf jedes ver aus gezeichneten s. Rinder ein Jahresbeitrag von fechsundzwanzig Pfennigen, d. Pferde ein Jahresbeitrag von drei Pfennigen zu erheben. Indem Solches nach Maßgabe der Bestimmungen in 8 4 der Verordnung vom 4. März 1881 — Gesetz- und Verordnungsblatt von 1881 Seite 13 — unv der Verordnungen vom 22. Februar 1884 und vom 17. März 1886 — Gesetz- und Verordnungsblatt von 1884 Seite 62 und von 1886 Seite 64 — andurch bekannt gemacht wird, werden die zur Einhebung der beregten Jahres beiträge berufenen Polizeibehörden (Stadträthe, Bürgermeister, Gemeindevorstände) andurch angewiesen, auf Grund der, aus den Kreishauptmannschaften beziehent lich Amtshauptmannschaften abgestempelt an sie zurückgclangteu Verzeichnisse die oben ausgeschriebenen Jahresbeiträge von den betreffenden Rindvieh- und Pferde besitzern unverzüglich einzuhebcn und bis längstens den l. April dieses Jahres unter Beischluß der Verzeichnisse an die Kreishauptmannschaften beziehentlich Amtshauptmannschaften einzuzahlen. Dresden, am 27. Januar 1891. Ministerium des Innern. Für den Minister: (gez.) von Lharprnticr. Sorge. Das Waisenhaus zu Pöhla betreffend. Die unterzeichnete Königliche Amtehauptmannschaft unterläßt nicht, die Ge meinden bez. OrtSarmenverbände des Bezirks darauf aufmerksam zu machen, daß zu Ostern dieses Jahres im obererzgebirgischcn Waisenhause zu Pöhla durch den Abgang der zu confirmirenden Zöglinge mehrere Stellen zur Erledigung kommen und daß Anmeldungen von zur Aufnahme geeigneten Kindern unter Beifügung der erforderlichen Zeugnisse spätestens bis zum 20. Wär; dieses Jahres bei der unterzeichneten Behörde zu bewirken sind. Aufnahmefähig sind u. arme Waisen, und zwar nicht nur elternlose, sondern auch vater- oder mutterlose, d. Kinder, welche aus polizeilichen Gründen ihren Eltern entnommen worden sind, e. Kinder, für welche deren Eltern auS Armuth, Krankheit oder sonstigen Gründen zu sorgen außer Stande sind. Für jedes Kind, welches auf Kosten eines OrtSarmenverbandes in die An stalt ausgenommen wird, ist ein jährlicher Verpflegbeitrag von 80 Mark, welcher auf Ansuchen bis auf 60 Mark jährlich ermäßigt werten kann, zu entrichten, wogegen für diejenigen Kinder, welche von Privatpersonen daselbst untergebracht werden, ein jährlicher Verpflegbeitrag von 150 Mark zu bezahlen ist. Mit dem Aufnahmegesuch ist einzureichen: u. eine Bescheinigung über die Geburt und Taufe des betr. Kindes, b. ein Impfschein desselben, c. ein ärztliches Zeugniß darüber, daß das Kind gesund und insbesondere nicht mit einer ansteckenden oder ekelerregenden Krankheit oder einem sonstigen Gebrechen behaftet ist, wegen dessen e« einer außergewöhn lichen Pflege oder Beaufsichtigung bedürfte, sowie bei Kindern, welche bereits die Schule besucht haben, ci. ein Schulzeugniß. Schwarzenberg, am 4. Februar 1891. Königliche Amtshauptmannschaft. Frhr. v. Wirsing. W. Bekanntmachung. Die Rathsexpeditions-, Stadt- und Sparkassen-Lokalnätcn bleiben wegen vorzunehmender Reinigung derselben nächsten Sonnaöend, den 7. Aeöruar 1891 geschlossen und es können au diesem Tage nur die dringlichsten Sachen Erledigung finden. Das Standesamt ist an diesem Tage nur von Vormittags 1l bis 12 Uhr geöffnet. Eibenstock, den 3. Februar 1891. Der Stadtrath. Löscher, Bürgermeister. Wsch. Hagesgeschichle. — Deutschland. Wie von unterrichteter Seite verlautet, sind die Verträge, auf denen der Dreibund beruht, vor Kurzem bis zum Jahre 1895 verlängert worden. In dieser Beziehung ist also eine Sicherheit gegeben, die der Sturz CriSpiS in keiner Weise er schüttern kann. Insofern sind die maßgebenden Blät ter in Wien u. Berlin durchaus im Recht, wenn sie behaupten, daß der italienische Ministerwechscl an der auswärtigen Lage nicht« ändern werde. So gewiß der Dreibund seinen eigentlichen Schöpfer, den Für sten Bismarck, überdauert hat, so gewiß wird er auch über CriSpiS Ministerpräsidentschast hinaus fortbe- stchen. Aber der rege Verkehr, der seit Sonntag zwischen dem Berliner Auswärtigen Amte und dem Wiener slattgefunden hat, beweist doch, daß die röm ischen Ereignisse dort eine ungewöhnliche Bewegung hervorgerufen haben. In Oesterreich-Ungarn vielleicht mehr, al« im Deutschen Reich hat man in der That alle Ursache, CriSpi mit dem höchsten Bedauern au« seinem Amte scheiden zu sehen. Er hatte während seiner letzten Ministerthätigkeit, die 3'/, Jahre dauerte, den gar nicht kleinen Muth, die unabweisbaren Fol gerungen au« dem BundeSverhältnisse auch Oester reich-Ungarn gegenüber zu ziehen. E» gehörte keine geringe Selbstverleugnung für ihn dazu, den irredcn- tistischen Bestrebungen, die ihm im Innern seine« Herzen« gar nicht unsympathisch sein konnten, nach drücklich entgegenzutreten. E« ist noch in frischer Er innerung, wie er vor Kurzem angesehene und einfluß reiche Vereine auflöste u. so den Bundesgenossen eine gebührende Gcnugthunng u. einen greifbaren Freund schaftsbeweis gab. Er war eben ein überzeugter und treuer Anhänger des Dreibundes geworden, wie eS deren in Italien nur wenige giebt. Er hatte, je länger er sich mit der auswärtigen Politik beschäftigte, desto mehr die Ueberzeugung gewonnen, daß Italien zur Behauptung seiner vollständigen Selbstständigkeit den Dreibund gar nicht mehr entbehren könne. Dem gemäß handelte er. In jeder Beziehung erfüllte er freudig und gewissenhaft die Verpflichtungen, die diese Dreibundpolitik Italien auferlegte. Aus diesem Grunde widersetzte er sich auch der neuerdings in der italienischen Deputirtenkammer erhobenen Forder ung, beim Heeres- und Flotten-Voranschlag eine weitere Ersparniß von 15 Millionen Lire eintreten zu lassen. Er wußte, daß Italien aldann im Kriegs fall nicht mehr in der Lage sein würde, seinen Bünd- nißpflichten vollkommen zu genügen. Es fragt sich nun, ob der Nachfolger CriSpiS in eben demselben Maße bemüht sein wird, nicht nur den Buchstaben, sondern auch dem Geiste der Verträge zu entsprechen. — Durch kaiserliche Verordnung vom 1. Februar wird das gewerbsmäßige Herstellen, Verkaufen und Feilhalten von Maschinen, welche zur Herstellung künstlicher Kaffeebohnen bestimmt sind, verboten. — AuS »zuverlässiger Quelle" erfährt die »Köln. Zig.", der preußische Eisenbahn-Minister v. Maybach habe vor vier Wochen dem Kaiser sein Abschiedsgesuch überreicht, dieses sei aber abgclchnt und cS sei ihm anheimgestellt worden, behufs Wiederherstellung seiner Gesundheit einen mehrmonatigen Urlaub zu nehmen. In Eisenbahnkreisen nimmt man an, daß der Minister nach Erledigung des Etats im Abgeordnetenhause Urlaub nehmen und nicht mehr auf seinen Posten znrückkchren werde. Jedenfalls seien die Tage des Ministeriums Maybach gezählt. — Wie gemeldet wird, sind die deutschen Behörden einer neuen Art von brasilianischen AuS- wanderungSagenten auf die Spur gekommen. E« handelt sich dabei um die Gewinnung europäischer Arbeiter für den unter dem Aequator liegenden bra silianischen Staat Parü. Da aber kein europäischer Staat dulden würde, Auswanderer für dieses heiße und ungesunde Land zu werben, so haben sich die Agenten für Parü nach den Hafenplätzen Nordame rikas begeben, um dort alle diejenigen Einwanderer zu werben, denen wegen mangelnder Subsistenzmittel der Zutritt nach den Vereinigten Staaten untersagt wird. Auf diese Weise wurden während der letzten vier Monate etwa 2000 Deutsche und Deutschrusscn nach Parü befördert, wo man sie zwang, als Arbeiter auf die Plantagen zu gehen. Neuerdings sind der artige Agenten auch in Deutschlanv und Holland aufgetaucht, wo sie Leute zur Auswanderung nach Nordamerika auffordcrn, um sie dann aber von New- Dork aus nach Parü zu bringen. — ES ist eine eigenthümliche Erscheinung, daß in den letzten Tagen auS zwei Ländern, die nicht etwa zu den Bestandtheilen des brodelnden Hexenkessels am Balkan gehören, die vielmehr ihre vollgiltige Stellung unter den europäischen Kulturnationen ein-