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wenig Vertrauen erweckender Mensch einen Knaben, der zum Unterricht ging, wie seine Eltern hießen und wo sie wohnten. Als ihm die entsprechende Antwort zu Thcil geworden, eilte der Mensch in die betreffe,« Wohnung und meldete der Mutter de» Knaben-, sie solle sofort nach der Schule kommen, ihr Kind sei gestürzt und schwer verwundet. Man kann sich den Schreck der Mutter, die natürlich mit ihrer Gesell schafterin sofort zur Schule eilte, denken. Als sie dort den Kleinen gesund fand, verfiel die Mutter aus freudiger Erregung in tiefe Ohnmacht. Dem Individuum, welches der Urheber des Streiches war und das außerdem »och ein Trinkgeld für seine Be mühungen erhielt, scheint eS darum zu thun gewesen zu sein, bei der vorauszusehenden Verwirrung im Trüben zu fische» und zu stehlen, was ihm im ge gebenen Falle aber nicht gelungen ist. — Den Hausfrauen will cs absolut nicht in den Sinn, daß auch unsere Dienstmädchen nach den Bestimmungen des JnvaliditätS-GesctzcS dem Versiehe rungSz wange unterliegen. Es ist daher mit Sicherheit vorauszusehen, daß sich in dieser Richtung zahlreiche Verstöße ereignen werden, die mit erheblichen Strafen bedroht sind. Die meisten Frauen haben eine unüberwindliche Abneigung gegen Alles, waS mit der „Politik" im Zusammenhänge sieht, und die Alters- und Invaliditäts-Versicherung wurde von ihnen stets als eine Angelegenheit be handelt, die von rcchtswegcn nur das Interesse des Mannes in Anspruch nehmen könne. Der Mann hinwieder kümmert sich nicht um die inneren Ver- waltungsaugelegenheiken des Haushaltes, trotzdem ihm erst in diesen Tagen die Eigenschaft atS „Haushalt ungsvorstand" durch die Zählkarten nachdrücklich zu Gcmüth geführt worden ist. Das Dienstmädchen unterliegt somit der großen Gefahr, in Vergessenheit zu gcrarhcn. Wir wünschen derselben durch diese Zeilen vorzubeugen. Aus vergangener Zeit — für unsere Zeit. General Faidherbe, der Führer der französischen Nord armee, war zwar bereits mehrfach besiegt, allein noch keines wegs entmuthigt. General von Manteuffel hatte seine Truppen in der Nähe von Amiens concentrirt, um die Positionen längs der Somme zu decken und einem weiteren Vorrücken des Feindes in der Richtung aus Paris Halt z > gebieten. Bereits am 23. Dezember trafen die beiderseitigen Nordarmeen auseinander; ungeachtet der festen Stellung Faidherbe's u. trotz der großen Uebermacht desselben griff General v. Manteuffel dennoch den Feind etwa zwei Meilen nordöstlich Annens in dessen Positionen an beiden Usern der zur Somme gießenden Hallue an, nahm in sieben stündigem Kampfe eine Reihe von Ortschaften von Be^nenurt über Querrieuse bis Pont-Noyelles und warf die etwa 60,000 Mann starke feindliche Nordarmce bis über de» Abschnitt der Hallue zurück. Die Erbeutung mehrerer Geschütze und eine große Anzahl von Gefangenen war der nächste, das Zurückgchen des Feindes bis an das der belgischen Grenze vorliegende Festungsviereck der weitere Erfolg dieses Sieges. 24. Dezember. Am 24. Dezember 1867 wurde in Oesterreich in beiden Häusern des Reichsrathes der sogenannte Oestreich-Ungarische Ausgleich angenommen. Es war dies eine sehr wichtige innere Frag« des Reiche», von deren Lösung die Verbindung mit Ungarn und damit die Stärke und Sicherheit der Monarchie abhing. Es handelte sich um die Vertheilung der gemein schaftlichen Ausgaben der Landesvertheidigung, der auswärtigen Angelegenheiten und der Tilgung und Verzinsung der Staats schuld. Rach langen Verhandlungen der sogenannten Aus- gleichs-Deputation einigte man sich dahin, das Cisleithanien 70 Prozent, Transleithanien 30 Prozent der Schulden über nahmen. Ungarn ist bei diesem Ausgleich gut weggekommen. Dreizehn Rathschläge zur Atters- «ud Iuvattditäts-Aerftcherung. Nur eine kurze Spanne Zeit noch, und eins der bedeutungsvollsten Gesetze aus dem secialpolitischen Vermächtniß unseres dahingcgangenen unvergeßlichen Kaiser» Wilhelm I. tritt in Kraft. Genau wie das Krankenversicherungsgesctz, welches sich in seinem nun mehr 6jährigen Bestehen als eine der größten Wohl- thatcn für die arbeitende Bevölkerung gezeigt hat und welches wohl kein Arbeiter nun wird misten mögen. Trotz der Anfeindungen, welche das Kranken versicherungs-Gesetz hat Anfangs erleiden müssen, wird sich auch da« Alters- und Invaliditäts-Gesetz als ein segensreiches bewähren. Tausend und aber Tausende, welchen die Wohlthaten dieses Gesetzes zu Gute kommen, werden dereinst der weisen Vorsorge unseres dahingegangenen großen Kaisers mit dankerfüllten Herzen gedenken. Leider ist das Interesse für dieses Gesetz in den besonders davon berührten Kreisen noch ein sehr schwaches. Es sollte sich kein Arbeiter die Mühe verdrießen lassen, den Anforderungen, welche das Gesetz stellt, seine besondere Aufmerksamkeit zu widmen und sich Kcnntniß von den ihn berührenocn Bestimmungen zu verschaffen. Nachstehende dreizehn Rathschläge geben ein um fassendes Bild von dem, was zunächst zu thun ist. Möge ein jeder von dem Gesetz Berührter sich die selben dienen lassen und danach handeln, ehe cs zu spät ist, damit er nicht bcnachtheiligt wird. 1. Der Arbeiter sorge, daß er bis zum Inkrafttreten des Ge setzes ununterbrochen Beschäftigung gegen Lohn oder Ge halt habe! Wenn dieselbe ihrer Natur nach von Zeit zu Zeit Unterbrechungen erfährt, so sorge er, daß er zu einem bestimmten Arbeitgeber in einem dauernden Arbeits- oder Dienstverhältnisse stehe! 2. Der Arbeiter sorge, daß er über seine Beschäftigung und zutreffendenfalls sein dauerndes Arbeits- oder Dienstver- hältniß in der Zeit vor dem Inkrafttreten des Gesetzes ausreichende Nachweise besitze! Dieselben sind entweder durch Bescheinigung der unteren Verwaltungsbehörden, welche für die in Betracht kommenden Beschästigungsorte zuständig sind, oder durch eine von einer öffentlichen Be hörde beglaubigte Bescheinigung der Arbeitgeber zu sichren. Sie müssen gegebenensalls erbracht werden für die Zeit von etwa 4"/, Jahren vor dem Inkrafttreten des Ge setzes ! 3. Der Arbeiter sorge, daß er gleicke Bescheinigungen über die Höhe des von ihm in den letzten drei Jahreti vor dem Inkrafttreten des Gesetzes bezogenen Lohnes oder Gehaltes besitze! 4. Der Arbeiter sorge für die Bescheinigungen über Arbeits zeit und Lohnhöhe, soweit sie sich aus die schon vergangene Zeit beziehen, jetzt sofort und, soweit sie die noch bevor stehende Zeit bis zum Inkrafttreten de» Gesetze« betreffen, stets unmutelbar bei jedem Wechsel in der Arbeit»- oder Dienststelle! 5. Der Arbeiter sorge für die Beglaubigung der von Arbeit gebern ausgestellten Bescheinigungen durch eine öffentliche Behörde stet» sofort nach ihrer Ausstellung! 6. Der Arbeiter sorge stets (insbesondere auch in der Zeit vor dem Inkrafttreten de» Gesetzes) für die Bescheinigung der Dauer etwaiger Krankheiten. Die Bescheinigung ist zu besorgen durch die Krankenkasse, der er angehört, und wenn die Krankheit über die Dauer der von der betreffen den Kasse zu gewährenden Krankenunterstützung hinaus- - reicht, sowie sllr diejenigen Personen, welche einer Kranken kasse nicht angehören, durch die Gemeindebehörde! 7. Der Arbeiter sorge, soweit cs von ihm abhäugt, für den Eintritt in die Versicherung in thunlichst frühem Lebens alter ! 8. Der Arbeiter sorge für Regelmäßigkeit in der Beitrags entrichtung ! 9. Der Arbeiter sorge, sobald er aus der versicherungspflich tigen Beschäftigung ausscheidet, für die Fortsetzung, er forderlichenfalls für die Erneuerung des Versicherungs verhältnisses! Daffelbe gilt von dem, der vom Rechte der Selbstversichcrung Gebrauch gemacht hat, sobald er aus der ihn hierzu berechtigenden Stellung ausscheidet! 10. Weibliche Versicherte dürsen nicht ohne vorhergehende sorg fältigste Prüfung von dem Rechte auf Rückerstattung ein gezahlter Beiträge Gebrauch machen! kl. Der Arbeiter sorge nach Möglichkeit für freiwillige Höher versicherung ! 12. Der Arbeiter sorge für den rechtzeitigen Umtausch der Ouittungskarten und prüfe selbst stets deren genaue und richtige Bezeichnung bei Vornahme de» Unitausches! 13. Der Arbeiter sorge für die sichere Aufbewahrung der Ouittungskarte, der erlangten Bescheinigungen lzowohl der auf die Jahre vor dem Inkrafttreten des Gesetzes als der auf die spätere Zeit bezüglichen), des Bescheides über Zu erkennung der Rente und des Berechtigungsausweises! Atanörsamtliche Nachrichten von Schönheide vom 14. bis 20. Dezember I8S0. Geboren: 338) Dem Hilssweichenwärter Hermann Oskar Gütter in Schönheiderhammer Nr. 23 1 T. 339) Dem Schuh macher Friedrich August Unger hier Nr. 1401! 1 T. 340) Den, Wollwaaren-Drucker Carl August Gerischer hier Nr. 49 1 T. 341) Dem Eiscnhüttenarbeitcr Ernst Wilhelm Heinz in Schönheiderhammer Nr. 23 1 T. 342) Dem Papierfabrik arbeiter Franz Ludwig Hahn in Schönheiderhammer Nr. 6 1 S. 343) Dein Bürstenfalxikarbeiter Louis Emil Heinz hier Nr. 117 I S. 344) Der unverehel. Tambourirerin Anna Rosa Eger hier Nr. 3 1 S. 346) Der unverehel. Tambouri rerin Auguste Marie Thielemann hier Nr. 24411 1 T. 346) Dem Bürstenfabrikarbeiter Franz Louis Schädlich in Neuheide Nr. 7 1 T. 347) Dem Eisenhüttenarbciter Karl Anton Werner hier Nr. 48 1 S. 348) Dem Eisenhüttenarbeiter Friedrich Eduard Fickel hier Nr. 6 1 S. Gestorben: 243) Des Tischlers Carl Alwin Meyer hier Nr. 323 todtgeb. S. 244) Des Maurers Joseph Popp in Schönheiderhammer Nr. 21) T-, Anna, 10 I. 5 M. 243) Des Geschirrsührers Carl Lohwasser hier Nr. 286 todtgeb. T. 246) Des Bürstensabrik-Werkführrrs Friedrich Albert Baumann hier Nr. 218 S., 1 I. 10 M. 247) Des Eisen gießers Friedrich Albin Baumann in Schönheiderhammer Nr. 35 T., Emma Clara, 3 M. 16 T. 248) Des Bäckers und Müllers Gustav Adolf Möckel in Schönheiderhammer S., Curt Gustav, 9 M. 14 T. 249) Des Papierfabrikarbeiters Franz Eduard Baumann hier Nr. 22 T, Martha Elise, 1 I. 7 M. 250) Des Eisenhüttenarbeiters Ernst Wilhelm Heinz in Schön heiderhammer Nr. 23 T-, Johanne, 2 T. ?ri. großkörnigen Irchaml ßackr I'öinstö OölsLräinsu Neuen Xronen-Nununer Nsue HsrlnZe in "^sin§ölse UnunentkLlsr XüLö „ NsukekLtelsr XLse „ Lr2.de.nter LLräellen Nene Le-xern „ ?erl2niödö1n Heute Lair- nnä ?ks§sr- (rnrken H.KmicHittel am Postplatz. große gewählte Warbots beste Lornes äs Aouton lange neapoktt. Kasetmisse runde stcitian. do. empfiehlt . O. 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Verein der d. <k., nbgegeben wurde, und dnbin rusklmmonnufassen ist, dass die Weine der Veutseb-Italieniselien Wein-lmport-Oesellsckast in verng auf „Llssestmeck, Lskominsn und kreis ntostts 2N vünseiisn ülbrix lassennicbt in letrte l-inie ru stellen sein, war docb liier ein Liesttsroollexiuin der eonixstsntsstsn Ls- nrtksiivr aller Tiünäsr versammelt. Probe L plnnrbe 12 plndrben Ao. Iklarca Italia rotk, risoftweill Um-K 0.90 0.85 I Via» «l» bo. 1 „ „ „ 1.05 1.— 3 äo. „ 3 „ „ „ 1.30 1.25 4 I. 55 1.50 9 l»!,tkllt ir<>>>i»„i „ Pakolwein „ 1.90 1.80 13 I »<ri>>>» <ttri„ti ,, „ „ 2. 40 2.30 18 >V6I38, „ „ 1.90 I. 80 20 I svrlni» „ 2.60 2.50 1 bldnrbe ri. 35 Vlno ckolev „ Ds886l^V6in „ 1.90 I — 25 »I«r»ala „ ,, „ 1.90 I.— 30 1.90 I — 32 t»8«a« „ 4.40 2.25 2u boriobon in Lidsnstock bei « Limll KilMkN in 25, 50 und l 00 Kistchen elegant verpackt, paffend für den Weih nachtstisch, hält empfohlen L Lnül litte! nm Postplatz. 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