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Amts- und Anzeigeblatt für den Erscheint >. «bonnement -2NS- «kM des Amtsgerichts Clbk«ilock L-ZZZ- sertion-prei-: die kleinsp. ten, sowie bei allen Reich«- M-w Pf und dessen Amgeöung. P°sanstalten BeraMwortltcher Redacteur: E. Hannebohn in Eibenstock. ———> — — »7. Aatzr»,««. — > - 124. Dienstag, den 21. Oktober 18»». Die BkninrciliiWg der fließenden Wasser bett. Nachdem die diesjährige Besichtigung der Wasserläufe dargethan hat, daß in einem großen Theile der Papierfabriken und Holzschleifereien des Bezirke« nicht- beziehentlich nicht genügend geklärte Betriebswässer mit festen Abfällen den fließenden Wässern zugeführt werden, daß ferner zweckentsprechende Klärvor richtungen noch nicht allenthalben angelegt worden sind und daß weder allent halben für gehörige Reinigung der vorhandenen Klärvorrichtungen gesorgt wird, noch von den Besitzern Tagebücher über die geschehenen Reinigungen rc. geführt werden und jeder Zeit zur Einsicht der Behörde ausliegen, so sieht sich die Königliche Amtshauptmannschaft zur Einschärfung der bisherigen, zuletzt unterm 19. Mat 1888 veröffentlichten, gegen die Verunreinigung der fließenden Wässer gerichteten Vorschriften genöthigt und verordnet Folgendes: 1) Das Eintverfen von Asche, Kohlenresten und Schlacken aus den Feuerungen der Dampfkessel, Eisenwerken und Hausöfen, von zer brochenem Thongeschirr, abgenutzte» Metallgegenständen, Schutt und Steinen aus Steinbrüchen, Ziegeleien und Gebäuden, Eisenabfällen, Straßenkehricht, Thiercadavern, Sägespähnen, erschöpfter Lohe und ausgebrachten Farbhölzern, sowie ähnlicher Stoffe; 2) das Zuführen nicht geklärter Betriebswässer mit den festen Abfällen aus Bergwerken und Aufbereitungsanstalten, Hütten- und Blaufarbenwerken, chemischen nnd Papierfabriken, Holzschleifer eien, Gerbereien, Färbereien und Wollwäschereien, den Schlachthaus abgängen u. s. w. in die fließenden Wässer ist verboten. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu ISO M. eventuell auch mit Hast bis zu 14 Tagen bestraft. Bei gleicher Strafe ist 3) in jedem Etablissement, dessen Abfallwässcr mit festen Stoffen, ins besondere Holzstoff vermischt sind und den fließenden Wässern zuge führt werden — soweit noch nicht geschehen — bis spätestens zum 1. März 1891 eine zweckentsprechende Klärvorrtchtuug anzu- legen, auch ist 4) für gehörige Reinigung der vorhandenen Klärvorrichtungen zu sorgen. Die Besitzer sind gehalten, Tagebücher zu führen, in welche die Tage der bewirkten Reinigungen, die Menge des anSgehobenen Schlamms und der Ort der Ablagerung des letzteren cinzutragen und welche den revidirenden Beamten auf Verlangen jederzeit zur Einsicht vorzulegen sind. Sämmtliche Pozizeibehörden deS Bezirkes werden wiederholt angewiesen, die Befolgung dieser Vorschriften streng zu überwachen und etwaige Contraventionen anher anzuzeigen. Besondere Revisionen werden angeordnet werden. Schwarzenberg, am 17. Oktober 1890. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. v. Wirsing. 12. iisfcntlichc Sitzung der Stadtverordneten Menstag, den 21. HKIoöer dieses Jahres, Aöends 8 Mr im Rathhausfaale. Der Stadtverordneten - Vorsteher. Richard Hertel. 1) Kenntnißnahme von der Bewilligung einer Schulbeihilfe, 2) Vorlegung bez. Richtigsprechung der Stadtkassenrechnung für 1889, 31 desgleichen der Sparkassenrechnung für 1889, 4) desgleichen der Schulgeldcrrechnung für 1889, 51 Kassenrevisioncn betr., 6) Wahl von Mitgliedern zur EinkommensteuereinschtitzungScomnnssion, 71 Wahl von Wahlgehtlfen zur Stadtverordneten-ErgänzungSwahl, 81 Beschlußfassung über den Ankauf von GaSanstaltSaktien, 9) Weiterführung der Wasserleitung in der Schönhciderstraße, betr., 10) Abänderungen im Vergnügungssteuer- Regulativ betr. Hierauf geheime Sitzung. Die Königliche Kreishauptmannschaft zu Zwickau hat für den Verwaltungs bezirk der unterzeichneten Amtshauptmannschast den durchschnittlichen JahreSar- beitSverdienst der land- und forstwirthschaftlichen Arbeiter für den in § 22 Absatz 2 Ziffer 1 deS JnvaliditätS- und Altersversicherungsgesetzes vom 22. Juni 1889 bestimmten Zweck auf 500 M. für erwachsene männliche Arbeiter, 300 „ „ „ weibliche Arbeiter, 300 ,, „ jugendliche männliche Arbeiter und 220 ,, ,, ,, weibliche Arbeiter festgesetzt. Schwarzenberg, am 17. Oktober 1890. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. v. Wirsing. St. Holz-Versteigerung ans Bockauer Staatsforstrevier. Sonnabend, den 25. Oktober 189V, . von Vormittags 9 Uhr an kommen im Kötel zum Mlhskeller in Aue folgende 1V«tL-IIül-«i-, nnd zwar: von 3,s M. lang, Montag, den 27. Oktober 189V, von Vormittags 9 Uhr an . buchene . »weiche Stangenklötzer, » Weiche Derbstangen , Raummeter weiche Nutzknüppcl, 2,» M. lang, 3, s bis 5,o M. lang,/ K 4, » M. lang, l ' Untcrstärke, I 20—26 , „ l Abtheilung 26, 13—15 Ctni. Oberstärke, 3,r u. 4,«M. l., > KL < 16-22 23-29 30-36 37-55 16-54 8-12 10-15 157 Stück weiche Stämme von I I—15 Ctm. Mittenstärke,! auf dem Schlage u. von 72 „ . „ . 16—19 „ „ sder Durchforstung der 19 . . . " " 4609 Stück weiche Klötzer 5882 1685 351 91 113 8660 377 44 sowie im chasthofe zur Sonne in Wockau nachverzeichnete Arvim-HOk-vr, als: 31 Raummeter harte Brennscheite, z 252 „ weiche dergleichen, t 532 . , Brennknüppel,tin den obengenannten 4 „ „ Brennrinde, / Abteilungen, 841 . , Neste, i 73 „ „ Stöcke und / 16,io Wellenhundert kiefernes Reisig, auf dem Ankauf an Abtheilung 16 in großen und kleinen AuSgcbotcn gegen sosortige Bezahlung in kastenmäßigen Münzsorten und unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu gebenden Bedingungen meistbietend zur Versteigerung. Kreditüberschreitungon sind unzulässig. Holzkaufgelder können an beiden Tagen von Vormittags Uhr an be richtigt werden. Auskunft ertheilt der unterzeichnete Oberförster. Königliche Forstrevierverwaltuna Bockau und Königliches Forstrentamt Eibenstock, Richter. am 15. Oktober 1890. Wolssramm. Hagesgeschichte. — Deutschland. Ueber die letzte Reise deS deutschen Kaisers nach Rußland bringt die .Jenaische Ztg." ganz seltsame Enthüllungen, welche die wirklichen Gesinnungen der Russen gegen ihren westlichen Nachbar trefflich zu illustriren geeignet sind. Da« Blatt, welche- Professoren der Jenaischen Uni versität zu seinen Mitarbeitern zählt, schreibt: Vor kurzer Zeit wurde un« die seltsame Mittheilung ge macht, daß die Personen, welche in Reval um Sitze zu den Tribünen nachgesucht hatten, um den deut schen Kaiser bei seiner Landung in Rußland zu be grüßen, einen Revers unterschreiben mußten, durch den sie sich verpflichteten, den Kaiser nicht mit Hurrah- rufen zu begrüßen. Obwohl die Mittheilung von einem in Rußland ansässigen Herrn gemacht wurde, welcher laut seiner Angabe selbst einen derartigen Schein hatte unterschreiben müssen, nahmen wir doch von der Veröffentlichung der Mittheilung Abstand. Nunmehr wird un» die Angabe unsere- Gewährs mannes von anderer Seite durch folgende Mittheil ung bestätigt: .Bei dem Empfang unseres Kaisers in Reval sind, wie ich von Augenzeugen erfahren, unglaubliche Dinge vorgefallen. Die Inhaber von Tribünenbillet« haben sich verpflichten müssen, nicht Hurrah zu rufen, und ist daher der Empfang sehr still gewesen. Da- Gepäck der Kaisers ist viermal ans- und eingeladen worden, und haben e» die Zollbeamten partout revidiren wollen. Erst in Folge Einschreitens deS Großfürsten Wladimir wurde c» freigelassen." — Vor Kurzem ging die Meldung durch mehrere Zeitungen, der Kaiser habe dem Kriegsministerium sein lebhafte« Bedauern über den Vorfall in KottbuS, wo ein Wachtposten eine Person niedergeschossen hatte, ausgesprochen und dem dringenden Wunsche Ausdruck gegeben, daß derlei peinliche Zwischenfälle in Zukunft vermieden werden. — Der .Reichs-An zeiger" ist ermächtigt worden, die Nachricht von einer derartigen Aeußerung deS Kaiser« als völlig grundlos zu erklären. — Hamburg, 18. Oktober. Die vor längerer Zeit hier angeregte Einführung der Leichenver-