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Aber sie mußte sehen, ob Licht in Lottis Stube brannte — sie eilte hinab, ein Stück Weges dahin, der Thür zu. Ja — das Fenster strahlte ganz hell in die Nacht hinaus, das Licht mußte auf dem Tische brennen. Wer in das Zimmer sehen könnte, nur einen einzigen Blick hineinwerfcn! Stella blieb überlegend sichen. Längs der Mauer des Hauses hin, bis zum erste» Stockwerke zog sich ein hölzernes Spalier, das im Sommer von wildem Wein üppig umrankt war — vielleicht trugen sie diese Latten — von der rechts hinabführcndcn Treppe aus konnte sie leicht dahin gelangen, am Fenstersims sich anhaltend, mußte es ihr gelingen, das Fenster zn überblicken. Geschickt klammerte sich Stella an die hölzernen Latten, kletterte vorsichtig weiter daran hin und dann noch einige Fuß höher, bis zu deni Fenster — jetzt hatte sie es erreicht, jetzt bohrten sich die Blicke in de» Raum — da kein Borhang das Fenster verhüllte, der Laden nicht geschlossen war. Entsetzlicher Anblick! Auf dem Teppich, mitten im Gemache ausgestreckt lag Lotti, ihre Rechte hielt krampfhaft das entleerte Glas, die Züge des häßlichen Gesichts waren verzerrt, die Augen, weit geöffnet, starrten verglast vor sich hin, der Schein der hin- und herflackerndcn Kerze beleuchtete grell das grau sige Bild. Stella stieß keinen Schrei aus, verspürte keine Ohnmachtsanwandlung, nur fester klammerte sie sich im Instinkte der Selbsterhaltung an das Fensterbrett und ihre Blicke waren immer gleich gespannt ans die hingestreckte Feindin gerichtet. Zuweilen erschien es ihr, als bewege sich Lotti, als verzögen sich ihre Lippen zu jenem leisen, spöttischen Lachen, das sic so oft hatte hören lassen, dann aber war das Antlitz des schreck lichen Weibes wieder so fahl und unbeweglich, wie das einer Leiche und kein Hauch des Lebens hob die Brust hoch. Endlich erlahmte Stellas Kraft, ihr Körper war fast steif vor Kälte, nur der Kopf glühte, vor ihren Augen begannen zuckende Flammen hin und her zu tauzcn, sie umgaukelten die Leiche, hüpften au den Wänden empor — lustig, lustig! Wenn die Kerze jetzt umstürzte, wenn Feuer entstand, die Leiche ver brannte — dann konnte kein Verdacht Stella treffen. Sollte sie das Haus austecken — dann deckten Flammen und' Rauch ihre Schrcckensthat — alles zerfiel zu Asche — ja zu Asche! Noch einmal raffte Stella sich auf, die Lust zum Leben überwand selbst die drohenden Geister, die Verderben athmend sie umschwebten. „Bin ich denn wahnsinnig," murmelte sie dumpf vor sich hin — „fort — fort von hier, oder ich werde es noch — doch halt, cs gicbt auch ein Mittel, den Verdacht auf Andere zu lenken — ich werde die Scheibe des Fensters cindrücken, man wird dann glauben, daß ein Dieb eingestiegen ist und Lotti beraubt und ge- tödtet hat. Stella erhob die Hand, die Scheibe des Fensters fiel klirrend ins Gemach, ein Blumengcschirr, das auf dem Fensterbrett gestanden, stürzte mit dumpfem Krachen nach — würde sich Lotti jetzt nicht erheben, die Blicke der starren Augen sich nicht ihr zuwenden? Doch nein — sie blieb unbeweglich wie zuvor, die Flamme der Kerze erlosch, durch den Zugwind aus geblasen, der durch das zerbrochene Fenster drang. — Nacht deckte das grausige Bild des Todes. (Fortsetzung folgt.) Vorsicht mit Worten in Gegenwart der Kinder. Der russische General Suworow protegirte einst einen jungen Mann, der sich aber durch ein recht vorlautes Wesen hervorthat. Der originelle General versuchte ihn auf ganz eigenthllmliche Weise z» heilen. Er lud ihn zu sich mit dem Bemerken, daß er ihm seinen größten Feind zeigen wolle. Als der junge Mann erschien, führte ihn Suworow vor den Spiegel und befahl ihm, die Zunge herauSznstecken, wobei er ihm zuflüsterte: Das ist Dein schlimmster Feind. Ob die Lektion dem jungen Mann geholfen, mag dahin gestellt sein, so viel aber ist sicher, daß viele Leute gerade in ihrer Zunge ihren größten Feind zu suchen haben. Alle Sittenlehrer n. Religiensstiftcr warnen vor dem Mißbrauch der Zunge. Unser Sprichwör terschatz ist reich an Sätzen, die sich auf die Zunge beziehen, die alle darauf abziclen: Wahre Deine Zunge! Ein Wort, das Unheil anstiftet, ist sehr bald gesagt, aber häufig läßt eS sich nicht zurücknchmc». Freilig- rath sagt: Bald ist ein böseS Wort gesagt! O Gott, eS war nicht böS gemeint, der Andere aber geht und Nagt! Ja, manchmal klagt er nicht nur mit nassem Auge und mit Weh im Herzen, sondern er geht zum Friedensrichter, und die städtischen Armenkassen ver danken viele von ihren Beiträgen nicht sowohl dem regen WohlthätigkeitSsinn der Bürger, als vielmehr gerade der unstatthaften Zungenthätigkeit. Die Zahl derjenigen, die Unfug mit ihrer Zunge treiben, ist gar groß, und der Raum verbietet, sie alle zu klassifizi- ren. — ES giebt Leute, die haben, wie man z» sagen pflegt, eine spitze Zunge. Wenn sic auch nicht gewaltige Streiche auStheilen, so kämpfen sie doch mit 'Nadel stichen, und fortgesetzte, schmerzhafte Nadelstiche kön nen wohl den Menschen zur Verzweiflung bringen. — Wieder andere schwätzen, wie der VolkSmund sich aus drückt, „dem Teufel ein Ohr ab". Diese Spezies gehört zu den harmlosen. Allerdings ist man froh, wenn man das Gesalbader nicht mitanzuhören nöthig hat. Diese Permanenzschwätzer kommen aus dem Hundertsten in'S Tausendste und das Sprichwort: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold! ist für sic in keiner Weise maßgebend. Schlimmer ist allerdings, daß sie bei dem übermäßigen Gebrauch ihrer Zunge häufig nicht zu einer ordnungsmäßigen BerufSthätig- kcit kommen. — Mancher kann einen Andern nicht essen sehen, ohne daß ihn die Lust ankäme, mitzn- thun. So giebtS auch Leute, die keinen Ander» reden hören können, ohne auch schnell bei der Hand zu sein. Erzählt Jemand, daß er einen Hecht von zwei Fuß Länge geangelt habe, so haben sie flngS einen erwischt, der seine drei Fuß maß. Meint Jemand, daß er doch eine» recht großen Schnupfen habe, so hat unser Freund einen, der mindestens noch einmal so stark ist. Diese Art von Leuten macht sich durch ihre alles besser wissende Zunge sehr bald mißliebig, und die Wahrheit bekommt von ihnen manchen Streich ins Gesicht. Doch genug der Beispiele! — Nichts oder wenig wissen und doch darauf los zu schwatzen, das mag leicht sein; viel wisse» und doch schweigen können, das ist freilich ein feiner Ruhm, aber nicht Jeder erwirbt ihn sich. ES giebt nur wenig Leute, denen man mit Recht, wie es doch bei dem allverchrtcn Schlachtendenker Mollke geschieht, die ehrende Bezeichnung „großer Schweiger" beilegen könnte. Jedermann hat aber die Pflicht, in Wort und Rede Vorsicht walten zu lassen. Vor allen Andern sollten das aber alle diejenigen thun, auf die Andere als ans maßgebende Persönlichkeiten blicken. Ich denke da an die Kinder. Diese hören doch häufig von de» Erwachsenen Worte, die einen schweren Schaden in ihrer Seele anrichte», und ge schieht« nicht sofort, so geschieht eö vielleicht nach Wochen, nach Jahren. „Ich begreife gar nicht, woher unser Jnnge das Lügen gelernt hat!" Diese Worte hörte ich neulich aus dem Munde einer Mutter. Ich mcineStheilS wunderte mich nicht, wußte ich doch, daß die Frau es mit der Wahrhaftigkeit auch nicht gar zu genau nahm. Wenn ein Besuch gemeldet wurde und sie keine Lust hatte, denselben zn empfangen, so ließ sie sich verleugnen. Sollte dem Jungen die Lüge ent gangen sein? Als bei Gelegenheit einer Eisenbahn fahrt der Schaffner nach dem Alter des Knaben fragte, behauptete die Mutter mit großer Sicherheit, der Knabe sei acht Jahre alt und doch wußte der Bursche selbst sehr genau, daß er elf Jahre zählte. Verwundert sah er seine Mutter an. Wenn Mama Besuch empfangen hatte und der Knabe zugegen sein durfte, dann kam er aus dem Staunen gar nicht heraus. Mama erzählte Dinge, die von der Wahr heit doch ganz bedeutend abwichen. Sie achtete die ser „konventionellen" Lügen kaum, der Knabe aber merkte sie sich und bildete sich zu einem Lügner heran Was die Eltern thun, ist für die Kinder maßgebend. Beispiele bilden und mißbildcn. Amtliche Mittheilungrn ans -en Nathssitzungen. Sitzung vom 19. August 1890. 1) Der Stadtrath saßt auf die gegen die Sparkassenrech nung für 1888 erhobenen Erinnerungen und die hierauf ge gebenen Beantwortungen die erforderliche Entschließung und giebt die Rechnung an das Stadtverordnetencollegium zur Prüfung und Richtigsprechnng ab, und nimmt 2) von den vom Stadtvcrordnctcncolleginm in seiner Sitzung am IS. August gesoßten Beschlüssen Kenntniß u. ord net das weiter Nöthige an. Sitzung vom 20. August l890. 1) Der Stadtrath genehmigt das Gesuch des Zimmer manns Bauer um Erlaubniß zur Errichtung eines Wohnhauses im Crottensee bedingungsweise, beschließt 2) den Schreiber Flach vom I. Oktober ab als Schreiber mit 400 M. anzustellen, auch die jetzige Entschädigung der Schreiber Petzoldt und Gnüchtel entsprechend zu erhöhen, 3) die Pensionskassenbeiträge der städtischen Angestellten ab I. Januar 1891 in Wegfall zu stellen, 4) die Gesuche ztveier wegen verschiedener Abgabenrück stände vom Besuche öffentlicher Vergnügungsorle ausgeschlosse ner Anlagenschuldner um Rücknahme des Verbots bedingungs weise zu genehmigen, 5> den von der Königlichen Amtshauptmannschaft Schwar zenberg wegen der Einlegung von Wasserleitnngsröhren in die siscalische Schönheiderstraße gestellten Bedingungen sich zn unterwerfen, 8) nimmt von der Verordnung der Königlichen Kreishaupt mannschaft, wonach die Verwendung der Hälfte des Sparkas- senreingewinns vom Jahr 1889 zu städtischen Zwecken im Jahre 1891 genehmigt worden ist, Kenntniß, lehnt 7) das Gesuch eines wegen Verweigerung des Gehorsams bei einer Uebung der städtischen Pflichtfeuerwehr bestrasten Mitglieds der letzteren uni Erlaß der Straf« ab und beschließt 8) verschiedene säumige Anlagenschuldner auszufordern, binnen kurzer Frist die rückständigen Anlagen zu bezahlen, widrigenfalls das Verbot des Besuchs öffentlicher Vergnügungs orte wider sie erlassen werden würde. Die Gegenstände unter 2 bis 8 sind an das Stadtverord netencollegium zur Mitentschließung beziehungsweise Kenntniß- nahme abzugebcn. Sitzung vom 1. September 1890. 1) Der Stadtrath genehmigt den Antrag des Schnlaus- schusses, die bereits einmal aber ohne Erfolg ausgeschriebene Hülsslehrerstelle nochmals aber nunmehr mit 1180 Mk. Gehalt auszuschreiben, giebt diese Sache an das Stadtverordnetencolle gium zur Mitentschließung ab und nimmt 2) von der seiten der Freiwilligen Feuerwehr bewirkten Wahl des Kaufmanns Heckel zu ihrem Kommandanten Kenntniß. Sitzung vom 9. September 1890. Der Stadtrath genehmigt 1) das Gesuch des Fleischers H. Wolf uin Erlaubniß zum Bau eines Schuppens an der Rehmerstraße neben seinem Wohnhause und 2) dasjenige des Oekonomen Christ. Friedrich Vogel um Erlaubniß zum Bau eines Wohnhauses nut Hintergebäude ge genüber dem Platze, aus welchem am 24. Mai 1888 ein ihn, gehöriges Haus abgebrannt ist, bedingungsweise, lehnt 3) das Gesuch mehrerer Bewohner der an der vom Kirch platze aus nach der Muldenhammererstraße gehenden sogenann ten Kuhgasse erbauten Wohnhäuser um Herstellung des Fuß weges und der Straße ab, da dieser Weg kein öffentlicher ist, daher die Stadtgemeinde weder berechtigt noch verpflichtet ist, an diesem Wege etwas zu thun, die Verpflichtung hierzu viel mehr den Erbauern beziehentlich Besitzern der an dem Wege liegenden Wohnhäuser bei der Erlaubnißertheilung zum Wohn hausbau auferlegt worden ist; nimmt weiter 4) von der Bewilligung einer Beihülfe zur städtischen Volksbibliothek in Höhe von 75 Mark seiten des Königlichen hohen Kultusministeriums mit Dank Kenntniß, bewilligt 5) für die Unterhaltung des Germanischen Museums eine jährliche Beihülse von 5 Mark, setzt 8) die Breite der von der Schnlstraße nach dem Windisch- weg längst des Fiedler'schen Hauses vorgesehenen Straße auf 8 und derjenigen von der Haberleithe nach der Muldenhammerer- straße auf 10 m, ebenso auch die Baubedingungcn fest, nimmt 7) von den vom Stadtvcrordnetencollegium in seiner Sitz ung am 4. Septeniber gefaßten Beschlüssen Kenntniß, in dem er die weiter nöthigcn Anordnungen trifft und 8) beschließt als Vertrauensmann sür die landwirthschaft- liche Berussgenossenschast, da der bisherige Fuhrwerksbesitzcr Alban Meichsner' die Annahme einer Wiederwahl abgelehnt hat, den Oekonomen Gottlieb Becher vorzuschlagen. Die Gegenstände unter 4, 5, 6 sind an das Stadtverord- collegium zur Kenntnißnahme und beziehentlich Mitentschließung abzugeben. Sitzung vom 16. September 1890. Der Stadlrath beschließt 1) von der Errichtung eines Gewerbegerichts für die Stadt Eibenstock abzusehen, da nach den gemachten Erfahrungen kein Bcdürfniß hierzu vorhanden ist. 2a) aus Antrag des Bauausschusses die bei der Crotten- seer Wasserleitung unbrauchbar gewordenen Röhren gegen neue und zwar hölzerne auszuwcchseln, da die Röhren gänzlich un brauchbar geworden sind und eine Aufschiebung dieser Röhren- Auswechsclung zur Folge habe» müßte, daß daS Wasser im Crottensee ausbleiben würde, die Auswechselung gegen eiserne aber wegen der Lage der Röhren in diesem Falle nicht rath- sam erscheint, I>) die in der Wiesenstraße liegende Wasserleitung noch bis zum Reichenbach'schcn Zaune an der ober» Bergstraße fortzu führen und das Wasser in den dort vorläufig wieder auszu stellenden früher bei den, Seelig'schen Hause an der untern Bergstraße verwendeten Bottich anslaufen zu lassen, damit hierdurch der auf der Holzleitung in der Rehme liegende Druck des zurückstauenden Wassers etwas gemindert wird, c) im übrigen aber wegen der Einführung einer allge meinen Wasserleitung, deren Nothwendigkeit jetzt immer allge meiner anerkannt wird, zunächst noch mit dem schon früher in dieser Angelegenheit hier thätig geweseneil Ingenieur Menz- ner aus Leipzig in Verbindung zu treten ». dessen Gutachten mit Rücksicht auf die jetzt etwas veränderte Sachlage zu hören, 3) der Stadtrath nimmt von den Protokollen des Ver bandsrevisors über die von ihm vorgenommene Revision der sämmtlichcn städtischen Kassen Kenntniß, desgleichen auch von den von diesen Beamten gegen die Stadt- und Sparkassenrech nung für 1889 gezogenen Erinnerungen und von den von den Kassenbeamten auf die Erinnerungen gegebenen Beantwortungen, ferner 4) von den Dankschreiben der Schreiber Petzold und Gnüchtel für gewährte Zulagen, weiter 5) von der seiten des Kgl. Hohen Kultusministeriums wiederum sür die Fortbildungsschule in Höhe von 200 M. ge- neigtest gewährten Beihülfe. Die Gegenstände unter 2a, d, <:, 3, 4 und 5 sind an das Stadtverordnetencollegium zur Mitentschließung beziehentlich Kenntnißnahme abzugeben. Sitzung vvm 23. September 1890. Der Stadtrath beschließt 1s sich an der gemeinschaftlichen Adresse an den General feldmarschall von Moltke zu dessen 90jährigem Geburtstag zu betheiligen und das Stadtverordnetencollegium um Milent- schließung zu ersuchen, 2) genehmigt die vom Bauausschuß vorgeschlagenen Be nennungen der einzelnen Straßen in Eibenstock und beschließt, sich zunächst einige Probeschilder kommen zu lassen, um hiernach die Straßenschilder zu bestellen, nimmt 3) von den gegen die Schulgeldrechnung von 1888,89 ge zogenen Erinnerungen und darauf gegebenen Beantwortungen Kenntniß und giebt die Rechnung an das Stadtverordneten collegium zur Prüfung und Richtigsprechung ab und beschließt 4) der Freihandschützengesellschast auf ihr Gesuch die in, Rathhause ausbewahrte Fahne der früheren Schützengesellschast nebst Schellenbaum bis auf Weiteres unter Vorbehalt des Widerrufs zu überlassen. Sitzung vom 30. September 1890. Der Stadtrath nimmt 1) Kenntniß von den vom Stadtverordnetencollegium in seiner am 23. September abgehaltenen Sitzung gefaßten Be schlüssen, trifft die weiter nöthigen Anordnungen und beschließt 2) auf den Antrag der „freien Waldloge" zu Dresden Sammelstellen für die durch die Ueberschwemmung des Elb- thales Geschädigten zu errichten. Druck und Verlag von E. Hannebohn in Eibenstock.