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Amts- und Anzeigevlatt tüt dtN Abonnement MM- Lestrk -es Amtsgerichts Eibenstock HMD ftrtton-prei-: die kleinsp. Postanstalten, >°« und dessen Umgebung. 1»» Verantwortlicher Redacteur: E. Hannebohn in Eibenstock. S7. Aa-rgau«. Sonnabend, den 11. Oktober 18SO. Die Ortsarmenverbände des Bezirke« und die sonst Betheiligten werden aufgefordert, Zahlungen für die Bezirksarmenanstalt zu Grünhain nnr an den mit deren Annahme beauftragten Aussaktscassirer Kerr« dortselbst zu leisten. Schwarzenberg, den 7. October 1890. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. v. Wirsing. Bekanntmachung. Am 30. September d. Js. sind der 2. Einkommensteuer-, sowie der 3. Landrenten-Termin für das Jahr 1890 fällig. Mit dem 2. Einkom mensteuer-Termin ist gleichzeitig zur Deckung des Aufwande« der Handels- und Gewerbekammcr zu Plauen von den beiheiligten Gewerbetreibenden ein Beitrag von zwei Pfennigen auf jede Mark desjenigen Steuersatzes für das Jahr 1890, welcher auf das im Einkommensteuercataster eingestellte Einkommen aus dem Handel und Gewerbe entfallen würde, mit einzuheben. Es wird dies hiermit bekannt gegeben mit dem Bemerken, daß zur Zahlung der Einkommensteuer und des Zuschlags für die Handels- und Gewerbekammer zu Plauen eine Frist bis zum 21. Oktober d. Js. nachgelassen, hiernach aber sofort mit der zwangsweisen Einziehung der etwaigen Reste vorzugehen ist. Eibenstock, am 24. September 1890. Der Stadtrath. Löscher, Bürgermeister. Bg. Hauslisten betreffend. 'Nachdem die zum Zwecke der Einschätzung zur Einkommensteuer im Jahre 1891 auSzufüllcndcn Hauslisten ausgetragen sind, wird hierdurch darauf auf merksam gemacht, daß dieselben unter genauer Beobachtung -es Bor- -ruekes auf -er Vorderseite in Gemäßheit ergangener Verordnung ins- gesammt nach dem Stande an einem Tage und zwar am 12. Oktober -. I. auszufüllen sind. Die Wiederabgabe der vollständig ausgefüllten und feiten der Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter unterschriebenen Hauslisten hat spätestens am 1v. Tage nach -em Empfange derselben bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 50 Mark persönlich oder durch zuverlässige Personen, welche schließlich über Einzelheiten Auskunft ertheilen können, in hiesiger Stadtsteuereinnahme zu erfolgen. Eibenstock, am 10. October 1890. Der Stadtralh. Löscher, Bürgermeister. Bg. Bekanntmachung. Der unterzeichnete Stadtrath hat beschlossen, auch in hiesiger Stadt eine Sammlung von Beiträgen für -ie Wafserbefchä-igten -es sächsischen Elbthales derart zu veranstalten, daß in der Rathsregistratur und in sämmtlichen hiesigen Schankwirthschaften, deren Inhaber sich bereit er klärt haben, milde Gaben für diesen Zweck in Empfang zu nehmen, Sammel bogen ausgelegt worden sind, und richtet nun an die Einwohnerschaft die Bitte, ihren schon oft bewährten WohlthiitigkeitSsinn anch in diesem Falle zu beweisen und durch Zeichnung wie Zahlung von Beiträgen den Nothstand lindern zu helfen. Eibenstock, am 8. October 1890. Der Stadtrath. Löscher, Bürgermeister. Wsch. Montaa, den 13. October 1890, Nachmittags 2 Uhr sollen im Amtsgerichtshofe hier 2 Zugpferve mit Geschirren und 1 Lastschlitten öffentlich gegen Baarzahlung versteigert werden. Eibenstock, den 7. October 1890. , Der Genchtsvollzleher. Fischer. Holz-Versteigerung auf Wildentyater Staalsforssrevier. Freitag, den 17. Oktober 1800» von Vormittags 9 Uhr an (roth) / (roths l §4,5 M. l.,! 2-4 M.l.» 3,° M. l., 4,o M. l.. folgende Zlut-Iiül-!«!' und zwar: 102 " ------ --- " 2912 1807 362 525 966 2628 1599 313 297 38 118 10 302 705 von 13—15 „ 16-22 „ 23-29 . 30-72 „ 23-55 „ 13-15 . 16-22 . 23-29 . 30-42 „ 23-54 , 23-29 „ 30-45 . 24-51 „ 8-12 . 8-12 harte „ weiche Stangenklötzer kommen ^„HHfer'/chen Gasthofe zu Witdenthat Centimeter Oberstärke,.' Stück weiche Klötzer sowie ebendaselbst Sonnabend, den 18. Oktober 1890, von Vormittags 9 Uhr an nachverzeichnete als: 12 Raummeter harte Brennscheite, s in den Abtheilungen: 9, 21, 471 , weiche dergleichen, > 25,27,32, 36—38, 42—51, 123 „ „ Brennknüppel und/53,54, 58—61,63,65—69, ca. 4300 „ „ Stöcke ! 71 und 89 , in großen und kleinen Ausgeboten gegen s-sortige Bezahlung in kassenmätzigen Munzsorten und unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen meistbietend zur Versteigerung. Kre-itüberschreitungen stn- unzulässig. Holzkaufgeldcr können an beiden Tagen von Vormittags '/^9 Uhr an be richtigt werden. Die in den Abtheilungen: 28—32, 36, 37, 45—67 aufbereiteten Hölzer sind für die Werke im Schwarzwasserthale, diejenigen dergl. in Abtheilung 89 für die Werke im Wilzschthale und sämmtliche dergl. für Eibenstock günstig zur Abfuhre gelegen. Auskunft ertheilt der unterzeichnete Forstmeister. Königliche Forstrevicrvemaltung Wildcnthal und König liches Forstrentamt Eibenstock Uhlmann. am 6. Oktober 1890. Wolsframm. Hagesgeschichte. — Berlin, 8. Oktbr. Verschiedene Thatsacben scheinen dafür zu sprechen, daß während der Rohn- itocker Zusammenkunft des deutschen und österreich ischen Kaisers und ihrer Premierminister in der Thal Vereinbarungen getroffen worden sind, welche eine wesentliche Aenderung der bisherigen handelspolitischen Verhältnisse bezwecken. ES sind hier vor einigen Tagen von amtlich berufener Seite an die Chefs unserer einflußreichen Firmen vertraulich zu behandelnde Schreiben gelangt, in welchen um Auskunft darüber gebeten wird, welche Ermäßigungen von Zollsätzen Wünschenswerth er scheinen, um den betreffenden Geschäftszweigen, welche die angesragten Firmen vertreten, Eingang nach Oesterreich-Ungarn zu verschaffen; ebenso wir Aus kunft darüber verlangt wurde, welche Zollsätze für österreichisch-ungarische Fabrikate nothwendig wären, um ihnen den Mitbcwerb auf den deutschen Märkten zu ermöglichen. Ferner wird Auskunft verlangt, ob Gewichts- oder Werthzoll gewünscht wird. Die Antworten mußten bis vorigen Sonnabend ertheilt werden. — Die „B. B. Z." bringt folgende Nachricht, für welche wir dem Blatte die Verantwortung über lassen müssen: „Als der Kaiser, welchem auch nach Oesterreich täglich Zeitungsausschnitte nachgesandt wurden, Kenntniß von dem Vorfall in KottbuS erhielt, wo bekanntlich ein Betrunkener von einem Wachtposten erschossen wurde, weil er eine streng verschlossene Einfriedigung betrat, setzte der Monarch ein längere- Telegramm an da« Kriegsministerium auf, worin er sein lebhafte« Bedauern über die An gelegenheit aussprach und dem dringenden Wunsche Ausdruck gab, daß derlei peinliche Zwischenfälle in Zukunft vermieden werden. Man giebt sich deshalb der Erwartung hin, daß auf Initiative des Kaiser- Vorschriften erlassen werden, welche den zu Tage ge tretenen Uebelständen abhelfen werden.« — Unter der am verflossenen Sonnabend in Kraft getretenen Mac Kinley-Bill werden, wie das „B. T.« schreibt, folgende europäische Pro dukte hauptsächlich zu leiden haben: Deutschland: Wein, Bier, Spirituosen, Textilwaaren, Spielsachen, Pelzwaaren, Bücher, Papierwaaren. Oesterreich: Zucker, Wein, Bier, Lederartikcl, Handschuhe. Schweiz: Baumwollengewebe, Stickereien, Seidenwaaren. Bel gien: Baumwollenwaaren, Tabake, bearbeitete- Eisen und Stahl. Schweden-Norwegen: Eisen und Zündwaaren. Holland: Tabake, Konserven, Ge webe, Papier. Italien: Wein, Früchte, Seiden waaren, Marmor und Marmorwaarcn, Papier. Spanien und Portugal: Wein, katalanische Hut- waaren, Tabak. England: Baumwollen- und Sci- dcnwaaren, Maschinen, Bekleidungsartikel, Eisen. Den größten Schaden wird Frankreich zu tragen haben, welchem eine jährliche Ausfuhr von 250 Millionen FrcS. so gut wie abgeschnitten ist.