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Amts- und Anzeigeblatt für den Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung : 02.10.1890
- Erscheinungsdatum
- 1890-10-02
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id426614763-189010021
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id426614763-18901002
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-426614763-18901002
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Amts- und Anzeigeblatt für den Bezirk des Amtsgerichts ...
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Jahr
1890
-
Monat
1890-10
- Tag 1890-10-02
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Monat
1890-10
-
Jahr
1890
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gen unseres HoftheaterS, namentlich die Ribelungen- Ring-Borstellungen für viele reiche Familien deS Aus landes ein Anlaß, Dresden als Winter-Aufenthalt zu wählen. ES sind namentlich die Angehörigen zweier Nationen, von denen Deutschland im Uebrigcn wirth- schastlich nicht viel Freundliche» erfährt, die sich nach Dresden wenden: Amerika und Rußland. Besonder kehren bei der Besserung des Rubelkurses viele Russen nach Dresden zurück, die vor einigen Jahren in Folge der Entwerthung der Rubel genöthigt worden waren, in ihre Hcimath zurückzukehren. — Leipzig. Die von dem deutschen Auswärtigen Amte verlangte Auslieferung des wegen der bekannten Betrügereien von Leipzig geflüchteten vormaligen Mit- direktorS der Leipziger Diskonto - Gesellschaft Adolf Winkelmann ist von der Regierung der argentinischen Republik verweigert worden. Winkelmann ist wieder auf freien Fuß gesetzt. Winkelmann selber war so liebenswürdig, dies dem „Leipziger Tagebl." brieflich mitzutheilen. — Schneeberg, 29. September. Der Neubau des öffentlichen Schlachthauses Hierselbst, mit dessen Ausführung und innerer Einrichtung Herr Baumeister Görling betraut ist, wird demnächst seiner Bestimmung übergeben werden. Die Anlage, die sich auch von Außen recht stattlich ausnimmt, entspricht den Anforderungen der Neuzeit; sie besteht aus 3 Gebäuden und einem großen Hofraum und umfaßt ungefähr 3000 lüw, Fläche. Im ersten Gebäude befinden sich die verschiedenen Schlachthallen, sowie die Kaldaunenwäsche. Das zweite enthält Räume für die Verwaltung, für Fleischbeschau, für Meister und Gesellen; hieran schließen sich das Kühlhaus, die Ställe (darunter ein Nothstall für krankes Vieh, ein Wagenschuppen u. s. f.). Die Maschinen sind von der Aktien - Gesellschaft vormals Beck <L Henkel in Eassel bezogen worden. Die Gesammtkosten, die sich auf 55,000 Mk. belaufen, gewährt die Stadtgemeinde als Darlehn. Das Schlachten von Schlachtvieh darf nunmehr in hiesiger Stadt nur in diesem Gebäude erfolgen. Die Gebühren dafür setzt der Stadtrath auf Vorschlag der Fleischer-Innung fest. — In der Nacht zum 27. September wurden in der Nähe von Roßback in Böhmen von sächsischen Grenzaufsehern vier Stück Ochsen beschlagnahmt und der Pascher, welcher bewaffnet war, festgenommen u. an.das Amtsgericht in Adorf abgeliefert. — Ein echter Bubenstreich ist am Sonntag in Neudörfel bei OelSnitz ausgeführt worden. Dort wurde Kirmes gefeiert und eS war auch ein Caroussel aufgestellt. Diese« ist nun, während es unbeachtet war, mit Petroleum bestrichen und entzün det morden, wodurch eS vollständig in Asche gelegt wurde. Man vermuthet, daß die Brandstiftung die That einiger übermüthiger junger Burschen gewesen ist, doch scheint man dieselben noch nicht erörtert zu haben. — Eine jedenfalls aus Berlin stammende Korre spondenz, welche sich mit der Beschaffung der Bei tragsmarken und Ouittungskarten für die Zwecke der JnvaliditätS- und Altersversicher ung beschäftigt, ist neuerdings auch in sächsische Blätter übergegangen. So richtig die Ausführungen iin Allgemeinen und für diejenigen Theile Deutsch lands sind, in welchen Anorderungen auf Grund von 8 H2 des Gesetzes nicht getroffen werden, so sind sie doch geeignet, anderwärts und insbesondere in Sachsen Mißverständnisse hervorzurufen. Be kanntlich ist in Sachsen — wie dies dem Verneh men nach auch in Württemberg, Baden, Hessen, den Hansestädten, der Provinz Hannover u. s. w. ge schehen ist oder noch geschehen soll — von der Be- fugniß deS 8 112 Gebrauch gemacht und durch die LandeScentralbehörde die Einziehung der Beiträge, sowie die Verwendung der Marken den Krankenkassen und Gemeindebehörden an Stelle der Arbeitgeber übertragen worden. Die Arbeitgeber werden da her in Sachsen keine Veranlassung haben, für ihre Arbeiter Beitragsmarken anzuschafsen, die Versicherten selbst nur ausnahmsweise im Falle der Selbstversicherung oder der freiwilligen Fort setzung des Versicherungsverhältnisses. Auch die Ausstellung der Ouittungskarten haben die Kranken kassen und Gemeindebehörden in Sachsen von Amts wegen und ohne daß ein besonderer Antrag de« Versicherten oder seines Arbeitgebers abgewartet wird, vorzunehmen. Selbstverständlich befreit dies die Arbeitgeber nicht von der Pflicht, ihre Arbeiter nach den hierfür geltenden Bestimmungen, deren Uebertretung mit Geld-bez. Haftstrafe geahndet wird, zum Zwecke der Versicherung anzumelden. Auch wird cs Sache sowohl der Versicherten al» auch ihrer Arbeitgeber sein, sich nöthigenfalls darum zu kümmern, daß die Ausstellung der Quittungskarte nicht etwa aus Jrrthum oder Versehen unterlassen ivird. Entstehen dabei zwischen der Krankenkasse oder Gemeindebehörde einerseits und dem Versicherten oder seinem Arbeitgeber andererseits Meinungsver schiedenheiten, so entscheidet hierüber nach 8 122 deS Gesetzes die Amtshauptmannschaft oder der Stadt rath in erster Instanz und in zweiter Instanz end- giltig die Kreishauptmannschaft. — Die Winterausgabe von Fritzsche'- CourS- buch ist wieder erschienen. Dasselbe ist das einzige, welches in erschöpfender Weise- Alle« aufführt, Wa der Reisende in Sachsen und den angrenzenden Län dern zu wissen nöthig hat. Da genanntes CourSbuch überdies im Dienste der königl. sächs. Staatsbahnen Verwendung findet, so ist auf seine Zuverlässigkeit besonderes Augenmerk gerichtet. DaS Merkchen ist zu dem alten nur bei der großen Auflage möglichen billigen Preis von 40 Pfennigen an den Eisenbahn schaltern und in allen Buchhandlungen zu erlangen. Ans vergangener Zeit — für «nsere Zeit. 2. Oktober. <NachdrmI v-rbo«n.> Am 2. Oktober 1870 machte Bazainc seinen vorletzten Ausfall aus Metz. Kurz nach Mitternacht erfolgte der Angriff auf St. Remy zu und mit einigen Unterbrechungen dauerte der Kamps, der aus fortgesetzten Scharmützeln bestand, ohne daß es zur großen Schlacht kam, den ganzen Tag über. Die Landwehrdivision Kummer warf den Feind zurück, obwohl sie schwächer an Zahl war und die eingenommenen Stellungen wurden behauptet. Am selben Tage sand auch ein Ausfall aus der von preußischen Truppen belagerten Festung Verdun statt, der ebenfalls zurückgewiesen wurde. 3. Oktober. Es war am 3. Oktober 1807, als sich ein friedliches und eminent wichtiges Ereigniß in Ncw-Dork vollzog. An diesem Tage ließ Robert Fulton, der berühmte amerikanische Mecha niker, der erst Goldschmied, dann Maler und endlich Erfinder geworden, sein erstes Dampfschiff, das 130 Fuß lang war, vom Stapel. Wie fast immer fand das Reue, das ganz und gar nicht in den Rahmen des Althergebrachten paßte, trotzdem die Fahrt gelang, anfangs wenig Anklang; der geniale Erfin der lebte aber lange genug, um seine Anerkennung noch selbst schaue» zu können. Rcichthümer hat er natürlich nicht gesam melt, vielmehr hinterließ er »och ansehnliche Schulden. Das Genie wird eben nie reich. Die Flafchenmacher oder Klempner in Eibenstock im Erzgebirge. Ein Bild aus den Handwerkervcrhältnissen der Vergangenheit. Eibenstock, die in der heutigen Amtshauptmannschaft Schwarzenberg im Erzgebirge gelegene Stadt, kam 1534 an das Kurhaus Sachsen. In diesem Jahre erwarb Kurfürst Johann Friedrich den 190 Häuser umfassenden Marktflecken erb- und eigcnthllmlich von den Herren v. Tettau, die einem alten, in Mähren und Böhmen sehr berühmten Geschlecht ent stammten. 1580 bereits stand ein Bergamt dem in der näheren Umgegend wichtigen Eisen- und Zinnbergdau vor und die Stadt erhielt das Prädicat einer freien Bergstadt. Im An fänge des 17. Jahrhunderts, als bereits dritthalb Hundert Häuser dort gezählt wurden, bildeten die Schlosser, Huf-, Waffen-, Nagel- und Bergschmiede und noch andere Handwerker mehr mit den Flaschenmachern eine gemeinsame Innung, die das große Handwerk genannt wurde. Diese corporative Innung war so gestaltet, daß alle Mitglieder in Ausübung ihrer Hand- werksgcbräuche und Handhabung ihrer Gerechtsame unter sich und gegen Dritte miteinander wie für einen Mann gestanden haben: jedes Handwerk besaß aber für sich seine eigenen Jnnungsartikel. Das Schlosser- und das Flaschenmacherhand werk davon hatten gemeinschaftliche Ariikel und Ordnungen, welche zuerst 1805 vom Kurfürst Christian II. vielfach abge ändert, 1675 vom Kurfürst Johann Georg II. erneut bestätigt worden sind. Jin Jahre 1738 erwähnen die Flaschner in einem Gesuche an den König und Kurfürsten August II.: Aus der Vereinigung mit den übrigen Handwerkern entstünden ihnen viel Beschwerungen. Einmal fiele es den fremden Ge sellen beschwerlich und kostbar, für so viele und fremde Hand werksmeister, bei welchen sie im und an anderen Orten nichts genössen, das Quartal auszulegen. Die fremden Flaschnerge sellen hielten sich darum in Eibenstock nicht lange auf, viel mal gingen sie bei der nöthigsten Arbeit davon. Zu zweit mache ihnen und den wandernden Gesellen die Benutzung des gemeinschaftlichen Siegels zu Lehrbriefen und Kundschaften viel Verdruß, cs erwecke ihnen allemal Bedenklichkeit, ob die Vordruckung des Siegels von ihnen oder einem anderen Hand werk geschehen sei. Das Siegel enthielt nämlich außer der Flasche (dem Zeichen ihres Handwerkes) noch die Zeichen von 4 anderen Handwerken und hatte die Umschrift: „tlrsams Haiulverko in iubeustvclc 1680". Weiter geben sic an, zu ihrer Innung gehörten bereits II Stadt- und 2 Landmeister, die benachbarte Schneeberger Innung habe nicht einmal so viele Mitglieder. Längst hätte sich auch die Innung verstärkt und vergrößert, wenn sie es nicht mit so vielen Meistern hielten. Tie vielen unnöthigen Geldkosten, die daraus hervorgingen, schreckten ihre Genossen vor dem Beitritt zur Eibenstocker Innung ab. Wie es mehreren anderen Handwerken Eiben stocks gestattet worden sei, so bitten sie endlich um die Er- laubniß zur Errichtung einer eigenen Innung für sich. Dem Gesuche der Flaschner war ein die Angaben bestätigendes und das Gesuch warm befürwortendes Schreiben vom Richter und Rath der Stadt Eibenstock beigefügt. Auch die Vor- und anderen Meister des großen Handwerkers haben, zur Aeußerung über die Abtrennung der Flaschner ausgesordert, keinen Ein spruch erhoben und wenn auch in dem Bericht des Kreisamt manns in Schwarzenberg das Gesuch nicht besonders bckür- wortet ist, so wurde doch der Wunsch der Flaschner «rsüllt laut einer Verfügung des Kurfürsten vom 22. Dezember 1739. Im Januar 1740 endlich lief die Erlaubniß, eine eigene Innung und ein eigenes Siegel zu führen, in Eibenstock ein. Eins der Jnnungsbücher aus jener Zeit trägt aus seinem ersten Blatte als Widinung die Worte: Nimm Dich derskloen an, Besördre ihr Bemühen, Seh Du ihr Schirm und Schild, Bewahre sie für Noth, Steh ihnen kräfftig bey, O Herrscher 2ed»otk. Begleit und führe sie auf allen ihren Wegen, Ach, gieb, o Liebster Gott, Gieb ihnen Heil und Segen." Die nachfolgenden Mittheilungen werden zeigen, inwieweit die Wünsche der Wiomung Ersüllung für die Flaschner ge funden haben. Am Quartal, der Meisterzusammenkunst, Lätare 1740 wurden aus dem Rathhause in Eibenstock als erste ge schworene Meister der Innung verpflichtet : Johann Rumor, Johann Friedrich Springer und Adam Fuchs. Hinfort wurden dann alle 3 Jahre drei andere Meister gewählt, von denen das Amt des ersten Meisters jeder ein Jahr und der Reihe nach bekleidete. Die der Innung beitretenden Meister hatten auch der Reihe nach bis 1804 ein Jahr, von da ab nur ein halbes Jahr, als Jungmeister zu sungiren. Sie hatten die anderen Meister zu den Quartalen einzuladen und, wenn sich diese nach Erledigung der Angelegenheiten, nachdem die Lade geschlossen war, mit einem Trunk« ergötzen wollten, das Bier zu versorgen und aufzutragen. Neben anderen Pflichten hatten die Jungmeister auch sür die zugewanderten Gesellen nach Arbeit umzuschauen und, wenn ein Meister oder dessen Weib oder Kind verstarb, die Leiche mit zu Grabe zu tragen. Bei Unterlassung irgend einer der genannten Pflichten waren Geldbeträge als Strafe in die Lade zu zahlen. In der Zeit vom Quartal Lätare 1740 tis Quartal Lätare 1741 gehörten der Innung an 14 Meister und eine Meisterswittwe. Die Innung entwickelte sich dann stetig weiter bis in das 2. Jahr zehnt unseres Jahrhunderts. 1750/51 war die Mitglikderzahl 23, 1760,61 27, 1770/71 28, 1780/81 35, 1790,91 45, 1800 bis 1801 51, 1818/14 76, I8I4/I5 75, 1827 noch 73. Von nun an ging die Zahl der Mitglieder zurück, aber 1849 war sie noch 56. Im Jahre 1886 gab eS in Eibenstock aber nur noch 13 selbstständige Meister de« Klempnerhandwerks, die ins- gesammt mit 5 Gehilfen und 1 Lehrling arbeiteten. Joh. Gvttl. Lorentz war am 9. Mai 1740 der erste Flasch nergeselle, der sich als Meister in die Innung meldete. Zu vor hatte er sich im Amt Schwarzenberg angemeldet und „in den Zunft Album immatrikuliren lassen", dann bei», Hand werke sich angegeben und seinen Geburts- und Lehrbries nie- dergclegt. Er hatte vorschriftsgemäß drei Jahre vorher ge wandert. Lorenz hatte mit einem Collegen aus die allermil deste kurf. Resolution betr. der Separation der Innung seit 1738 „mit Schmertzen schon gcwarttct". Daher ließ man ihn mit 2, statt 3 Quartalen zu muthen, schon zu. Nachdem Lorentz seine 3 Muthgroschen mit den Kosten (15 Groschen) hinterlegt hatte, überreichte er sein Meisterstück. Specielle Auskunft über die Art des Meisterstückes geben erst die Artikel von 1675. Nach denselben war zu fertigen: „Erstlich ein« Flasche von 10 Kannen darein, ein halb Dutzend Schüsseln, ein Dutzend Teller, ein Dutzend Löffeln, ein halb Dutzend Becher und 2 Salzmestlein." Die Flasche sollte ganz ge schmiedet und ohne Löcher und Tadel sein. Vors Andere ge hörte zum Meisterstück „eine bauchige Stütze (eine Kanne) von 12 Kannen Inhalt mit getriebenem Geschmeide und erhobenem Deckel." Lorentz überreichte als Meisterstück eine bauchige Stütze, V, Dutzend Schüsseln und V- Dutzend Teller. Die gleichen Arbeiten vereinzelt ohne die Teller hatten auch die in den nächsten Jahrzehnten zur Innung tretenden Meister herzustellen. Jeder Meister besichtigte die Arbeite», es wurden 9 Fehler an den Stücken gesunden. Nachdem Lorentz diese eingeräumt hatte, wurde er mit I Thalcr dafür bestraft, da er aber nachgehens um Gnade gebeten, ist die Strafe auf 12 Gr. herabgesetzt worden. Nach den Artikeln hätte bei tadcl- haft befundenem Stücke Lorentz erst ein Vierteljahr wieder wandern müssen. Lorentz hatte dann 12 Thaler für eine Meistermahlzeit, 4 Thaler in die Lade haar und richtig zu be zahlen. Diese letztere Summe wurde benutzt zu Gebühren zahlungen ans Amt, das Gotteshaus, die Gerichte und aufs Rathhaus. Weiter hatte er ein Viertel Bier zu geben und gleich darauf wurde er mit Anwünschung göttlichen Segens und Wohlergehens im Beisein zweier Herren vom Stadtgerichte und Rathe zu einem ehrlichen Stadtmeister gesprochen. Wie die specieller beschriebene erste, so verliefen ähnlich, ohne wesentlichen Unterschied auch die folgenden Meistersprechungen. Fehler wurden durchgängig an den Stücken entdeckt. Der Stückmeister räumte sie ein, die Strafe, einmal bis zu 2 Thr. 18 Gr., wird gewöhnlich auf die Hälfte ermäßigt, oft erläßt auch bei guter Aufführung das Handwerk seinen Antheil, oder gestattet ratenweise Zahlung selbst der erwähnten 4 Thr-, ver einzelt endlich haben di« Meister auch sich für die ihnen zu- dictirte Strafe mit einer Ergötzlichkeit abgesunden. Mit Ver anlassung, daß nie ein fehlerfreies Meisterstück zur Aufweisung und Defectirung gekommen ist, dürfte gewesen sein, daß neben der Ausführung auch die Form der Gegenstände beurtheilt wurde. Sieben Fehlerbemerkungen wie: „Der Fuß ist ungleich getrieben", „der Baug ist aus einer Setzten höher als aus der ander Setzt", „das Geschmeid ist ungleich getrieben," „die Teller klaffen" u. A. begegnet man auch Fehlerbemerkungen, wie: „Der Fuß ist zu breit nach Proportion des Baugs," „die Schnautz hat keine Proportion" u. anderen. Zum Andern lvar aber auch die vorgcschriebene Ausführungsart des Stückes für den Meister eine schlimme, böse Arbeit. Die Arbeiten mußten aus dem Feuer geschmiedet und mit Werkzeugen aus- gesllhrt werden, die des Anfangs erwähnte» Meisters Rumor Eigenthum waren. Der Blasebalg, das nöthigste Stück davon, war nut der Zeit ganz unbrauchbar geworden, andere Werk zeuge nicht mehr vollständig und zum Theil abhanden ge kommen. Der Stückmeister hatte solches Feuerarbeiten vorher auch nicht geübt, auch brauchte er ein solches fast gar nicht in seinem Meisterstand. Das Unnatürliche der Anfertigung einer veralteten, unzeitgemäßen Arbeit als Meisterstück haben die Jnnungsgenossen gewiß wohl schon längst erkannt, aber erst vom 27. Sept. 1774 ab kam man dazu, zur Erleichterung sothaner Mühe und Kosten ein anderes Meisterstück, welches ohne Feuerschmieden verfertigt werden konnte, dem Stückmeister auszugcben. Es war eine von unten bis oben aus achteckige Laterne und Dutzend Teller. Der erste Meister, bei dem diese Neuerung zur Anwendung kam, war bei diesem Quartal I. G. Schönfelder, er zeigte neben diesem Meisterstücke einen geharnischten Mann im Kleinen als von ihn, gefertigt mit vor. Es ist dies das einzige in den Büchern nolirte Beispiel, wo ein Meister bei seinem Stücke mehr gethan hat, als was von ihm gefordert wurde. Der Wechsel im Meisterstück läßt erkennen, daß das Ar beitsgebiet ein anderes geworden war, an Stelle der geschmie deten und dann verzinnten Schwarzblecharbciten waren ge hämmerte und gelöthete Arbeiten aus weißem und gelbem (Messing) Blech, die man von den benachbarten Hammer werken bezog, getreten. Aus letzterem Material werden zuerst 1781, häufiger seit dem Beginne des 19. Jahrhunderts, Meister stücke, wie Kaffee- und Theemasehinen, Kutschlaternen, Lalnpen u. a. Objecte vorgezeigt, die vereinzelt heute noch als Familien erbstücke vorhanden sind, deren Herstellung und Ausführung überhaupt von 1817 an auch von bestimmten Schaumeistern überwacht und geprüft wurde. In Messingblech ist auch die Jnnungslade selbst ausgcfllhrt. Sie wurde von den Meistern I. G. Schindler, C. Siegel, I. F. Springer jun., I. C. Unger, C. Glaßmann, I. G. Springer, I. C. Unger, C. F. Springer, I. C. Horbach gefertigt und am Quartal Stephani 1764 dem Handwerk zum Andenken verehrt. Es ist eine tüchtige Hand arbeit, die mit getriebenen Wappen des Landes, der Stadt und das Handwerk charaktcrisirenden Emblemen, wie Panzer, Flasche, Schüssel, geschmückt ist. Wer der Innung als Land meister beitreten und nur in seinem Dorfe arbeiten wollte, hatte bei Entrichtung der annähernd gleichen Kosten als Stück V, Dutzend Teller zu fertigen, er durste aber keine Lehrlinge ausbilden. Meisters-Söhne, die sich verehelichten, oder die jenigen, die eines Meisters Tochter freiten, brauchten beim Meisterwerden nur 2 Jahre gewandert zu haben. Die be schränkte Wanderzeit wurde auch noch auf Ansuchen von der Behörde erlassen, wenn der Sohn kränklich oder der Ernährer der Familie war und nicht gut von Eibenstock wegkonnte. Ausgerüstet mit einer solchen Amtsvergünstigung sprach ihn die Innung nach Erfüllung der bereits erwähnten Verpflicht ungen und der Separatbezahlung 1 Thaler« extra an das Handwerk zum Meister. Wandte sich ein Meister von Eiben stock weg, so konnte er binnen Jahresfrist wiederkommen, ohne seine Ansprüche zu verlieren. Blieb er länger, so wurde er wie ein neuauszunehmender Meister betrachtet: ein Meisterstück hatte er jedoch nicht mehr zu macheni Die jährlichen Quar tale Johanni, Michaeli, Stephani und Lätare sind wohl, so lange es anging, beim jedesmaligen ersten Meister abgehalten worden. Bis 1780 empfing die Frau Ladenmeisterin auch
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