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Amts- und Anzeigeblatt für den Erscheint « Abonnement syilk des Amtsgerichts Eibenstock L°ZZ« settionSpreiS: die kleinsp. ten, sowie bei allen Reich«. z-»- « und dessen Umgebung. Berankworllicher Redacteur: E. Hannebohn in Eibenstock. — »7. s««r,««s. - " M L»». Diensteg, dm 1k. Scsttmider 18»». Der in No. 235 de« „Erzgebirgischen VolkssreundeS" vom Jahre 1884 und nachstehend abgedruckte Erlaß der unterzeichneten Behörde vom 2. Oktober 1884 wird andurch wiederholt eingeschärft. Schwarzenberg, am 13. September 1890. Königliche Amtshauptmannschaft. In Stellvertretung: Stadter, Bez.-Ass. Htg. Erlaß, User- und Wasserbauten betr. ES ist wahrzunehmen gewesen, daß der Vorschrift in § 4 des Mandats vom 7. August 1819, wonach Ufer- und Dammbauten nur mit Genehmig- NNg der Aufsichtsbehörde vorgenommen werden dürfen, vielfach nicht nachge gangen wird, daß vielmehr derartige Bauten nicht nur ohne Genehmigung, sondern auch unzweckmäßig und zu unrechter Zeit zum Nachtheile der Regulari tät des Wasserbettes, wie der betheiligten Grundstücksbesitzer auSgeführt werden. Man findet sich daher veranlaßt, gedachte Vorschrift mit dem Bemerken einznschärfen, daß Zuwiderhandlungen mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft werden geahndet werden, sowie daß in jedem Falle rechtzeitig die er forderliche Genehmigung hierzu einzuholen ist. Wenn ferner häufig aus Anlaß von Reparaturen an bestehenden Wasser triebwerken und Anlagen, namentlich bei Umlegung des Fachbaumes, Erneuerung der Grabeneinlaßschützen, der Wehrmauern oder Heerdwände, oder auch Her stellung von Fangdämmen erhebliche Veränderungen vorgenommen worden sind, welche nach 8 25 der Reichsgewerbeordnung nur mit obrigkeitlicher Genehmigung zulässig waren, ein Verfahren, welches nicht nur gesetzwidrig, sondern im In teresse der übrigen, an der Wasserbcnutzung Betheiligten, wie der Flußpolizei nicht zu dulden ist, so wird andurch angeordnet, daß all« Reparaturen an Wasser- und Triebwerken vor deren Ausführung zu Vermeidung einer Geld strafe bis zu 150 Mark für jeden Contraventionsfall hier anzumelden sind. Schwarzenberg, am 2. Oktober 1884. Königliche Amtshauptmannschaft. (gez.) Frist, v. Wirsing. Bekanntmachung. Nach 8 l7 der revidirten Städteordnung sind zum Erwerbe des Bürger rechts berechtigt alle Gemeindemilglieder, welche 1) die sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, 2) das fünfnndzwanzigste Lebensjahr erfüllt haben, 3) öffentliche Armennnterstützung weder beziehen, noch im Laufe der letzten zwei Jahre bezogen haben, 4) unbescholten sind, 5) eine directe Staatssteuer von mindestens 3 Mark entrichten, 6) auf die letzten zwei Jahre ihre Staatssteuern und Gemeindeabgaben, Armen- und Schulanlagen am Orte ihres bisherigen Aufenthalts voll ständig berichtigt haben, 7) entweder s. im Gemeindebezirke ansässig sind, oder k. daselbst seit wenigstens zwei Jahren ihren wesentlichen Wohnsitz haben, oder c. in einer anderen Stadtgemeinde des Königreichs Sachsen bis zur Aufgabe ihres bisherigen Wohnsitzes stimmberechtigte Bürger waren. Dagegen sind zum Erwerbe des Bürgerrechts verpflichtet diejenigen zur Bllrgerrechtserwerbung berechtigten Gemeindemitglieder, welche a. männlichen Geschlechts sind, b. seit drei Jahren im Gemcindebezirke ihren wesentlichen Wohnsitz haben und e. mindestens 9 Mark an direkten Staatssteuern jährlich zu entrichten haben. , , Diejenigen Einwohner hiesigen Ortes, welche nach Vorstehendem entweder berechtigt oder verpflichtet sind, das Bürgerrecht Hierselbst zu erwerben, werden daher hierdurch aufgefordert, sich hierzu bis zum 18. September 189« schriftlich oder mündlich in der RathSregistratur zu melden. Die Unterlassung der Anmeldung Seiten der zum Erwerbe des Bürger recht« verpflichteten Personen verwirkt eine Geldstrafe von 15 M. bez. entsprech ende Haftstrafe. Eibenstock, den 5. September 1890. Der Stadtrath. Löscher, Bürgermeister. Wsch. Holz-Versteigerung aus Schönheidcr Staatssorssrcvier. Donnerstag, den 18. September 18S0, voll Bormittags 9 Uhr an kommen im Kotet zum Ratskeller in 8eRönLeiäe die in den Abteilungen: 50 u. 90 aufbereiteteu kliitr- u. Hi-eiiuIiülLei», als: 548 Stück weiche Stämme von 10—15 Centimcter Mittenstärke, 310 „ . . . 16-19 48 . . 20-22 » es 263 . . Klötzer . 13-15 . O verstärke, l 341 . 16-22 134 . . 23—29 ) 3,5 Meter l.. 11 . . . 30-36 62 » » es „ 23—29 5 , , » , 30-36 " " j4 Mtr. lang. 1249 „ „ Stangenklötzer . 8-12 . „ 3,s Mtr. lang, 25 . „ Derbstangen . 8-9 . Unterstärke, 83 „ „ . 10-12 52 . . „ 13-15 48 Raummeter weiche Brcnnscheite, 30 „ , Brennknüppel, 3 . . Neste, 172 . , Stöcke, einzeln und partieenweise gegen sofortige Bezahlung in kasfenmätzigen Münzsorten unv unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu gebenden Bedingungen meistbietend zur Versteigerung. Kreditüberschreitungen find unzulässig. Holzkaufgelder können vor Beginn der Auktion berichtigt werden. Auskunft ertheilt der unterzeichnete Oberförster. Königliche Forstrcvicrvcrwaltung Schönheide und König liches Forstrentamt Eibenstock, Francke. am 13. September 1890. Wolsframm. Die Revolution in Tessin. Die .italienische Schweiz", nach deren Besitz für Italien die Irredentisten von jeher lüstern sind, nämlich der Kanton Tessin, hat am Donnerstag seine Revolution gehabt. Dieselbe ließ sich so an, wie die brasilianische, aber sie endet in anderer Weise. Es stehen sich in dem kaum 3000 Quadratkilometer mit etwa 136,000 Einwohnern umfassenden Ländchen wie in den meisten Schweizer Kantonen eine klerikale und eine liberale Partei gegenüber. Die erstere ist schein bar die stärkere und aus gesetzlichem Wege an die Herrschaft zu gelangen, konnten die Liberalen nicht hoffen. Nicht zum ersten Male wurde der Versuch unternommen, sich gewaltsam der Herrschaft zu be mächtigen und diesmal ist das auch vollkommen ge lungen, wenn auch nur auf sehr kurze Dauer. Denn der schweizerische BundeSrath hat sofort 1400 Mann Truppe» nach der tesstnischen Hauptstadt Bellinzona gesandt und jetzt bereits dürfte dort die frühere Ordnung annähernd wiederhergestellt sein. ES läßt sich auf der einen Seite nicht verkennen, daß der große Sieg, welcher den Klerikalen bei den letzten Wahlen in Tessin im vergangenen Jahre zu fiel — von den 112 Mandaten erhielten sie 75 — eine eigenthümliche Illustration durch die Thatsache erhält, daß von der Gesammtzahl der abgegebenen Stimmen nur ein Mehr von etwa 440 auf ihrer Seite war. Wie sie mit diesem geringen Mehr sich so viele Mandate verschaffen konnten, ist ein reckner- isches Geheimniß für alle, welche mit den Schweizer Verhältnissen unbekannt sind. Die Liberalen, welche sich in solcher Weise verkürzt sahen, nahmen eine drohende Haltung an, und daraufhin erfolgte bereits im vergangenen Jahre ein Einschreiten seitens des Bundesrathes. Wenn also der klerikalen Regierung der Vorwurf nicht erspart werden kann, daß sie mit allen Mitteln ihre Herrschaft zu erhalten bestrebt war, so kann sich auch die Gegenpartei keiner besseren Maximen rüh men. Denn auch sie hat jahrelang die Herrschaft geführt und ihre Macht gebraucht, um die Gegner zu unterdrücken. Ihre eigenen Ungerechtigkeiten haben sie vor 15 Jahren zum Fall gebracht. Ueber die nächste Ursache zur Revolte wird be richtet, daß die liberale Partei 10,000 Unterschriften für einen Antrag gesammelt hatte, welcher eine Re vision der Verfassung bezweckte. Die Regierung hätte diesen Antrag verfassungsmäßig zur Abstim mung bringe» lassen müssen, wollte aber erst den Winter abwarten; denn mindestens 10,000 Bewohner des Tessino suchen im Sommer jenseit der Grenze in Italien als Kärrner, Landarbeiter und dergl. ihr Brod und dieser Theil bildet gerade eine Stütze der gegenwärtigen Herrschaft. Wäre jetzt abgestimmt worden, dann würde der liberale Antrag durchge gangen sein. So ließ es denn die Regierung auf eine Beschwerde der Liberalen beim BundeSrath an kommen, über welche nächsten- berathen werden sollte. Indessen schien den Liberalen die Gelegenheit jetzt gerade günstig: sic rotteten sich zusammen, besetzten da- Regierungsgebäude, nahmen die Mitglieder der Regierung gefangen und setzten eine provisorische Regierung ein. Und damit auch die vollständige Aehnlichkcit mit der Umwälzung in Brasilien nickt fehle, so wurde ein StaatSrath erschossen, gerade wie auch in Rio de Janeiro ein Würdenträger, der Krieg-Minister, bei der Staatsumwälzung seinen Tod sand.