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Amts- und Anzeigeblatt für den '^s.L-T tSesirk des Amtsgerichts Gibenstock Z°ML sertionSprei«: die kl'einsp. , , ten, sowie bei allen Reich«. Z-«- <>« und dessen Umgebung. Beraniwortlicher Redacteur: E. Hannebohn in Eibenstock. »7. A«-r«a«, — SS. Sonnabend, den 16. August 18SO. Auf Folium 184 des Handelsregisters für die Stadt, die Firma L «vvk»ti»ol» in tzibenflock betreffend, ist heute verlautbart worden, daß die offene Handelsgesellschaft aufgelöst und Herr Mchard Julius Rockstroh auS der Firma, welche von Herrn Gtto Uairl Hecket in unveränderter Weise allein sortgeführt wird, auSgeschieden ist. Eibenstock, am 15. August 1890. Königliches Amtsgericht. I. V-: Porzig, Ass. Bekanntmachung. Vom Reichsgesetzblatt auf das Jahr 1890 sind Nr. 22, 23 und 24 erschienen und enthalten unter Nr. I9l0: Verordnung, betreffend die Ausdehnung der Zoll ermäßigungen in den Tarifen zu dem deutsch-italienischen und dem deutsch spanischen Handels- und SchifffahrtSvertrage; Nr. 1911: Gesetz, betreffend die Konsulargerichtsbarkeit in Samoa und die Uebernahme einer Bürgschaft seitens des Reichs für die durch Einrichtung einer anderweiten Rechtspflege dortselbst erwachsenden anteilmäßigen Kosten; Nr. 1912: Gesetz, betreffend die Friedens präsenzstärke des deutschen HeereS; Nr. 1913: Gesetz, betreffend die Gewerbegerichte. Diese Gesetzblätter liegen zu Jedermanns Einsichtnahme an Rathsstelle aus. Eibenstock, am 1l. August 1890. Der Stadtrath. I. V.: Hirschberg. Wsch. Bekanntmachung. Nach ß 3 des Gesetzes vom 10. September 1870, die Sonn-, Fest- und Bußtagsfeier betreffend, ist an Sonn-, Fest- und Bußtagen jeder öffentliche Handel auf Straßen und öffentlichen Plätzen, in Kaufs- und Gewerbsläden, mit Ausnahme des Verkaufes von Arzneimitteln, Brod und weißer Bäckerwaare, während der Gottesdienststunden untersagt, insbesondere sind auch die Schau fenster geschlossen zu halten und zwar so, daß von außen die Berkaufsgcgenstände nicht sichtbar sind. Da nun die Wahrnehmung gemacht worden ist, daß namentlich die letztere Bestimmung gar nicht beachtet wirb, so bringen wir dieselbe hierdurch in Er innerung mit dem Bemerken, baß etwaige Zuwiderhandlung, mit Geldstrafe bis zu 150 Mark beziehentlich mit entsprechender Haftstrafe geahndet werden wird. Eibenstock, den 11. August 1890. Der Stadtrath. I. V.: Hirschberg. Wsch. Bekanntmachung. Es ist mehrfach die Wahrnehmung zu machen gewesen, daß in letzterer Zeit die vorgekommenen Wohnungsveränderungen nicht zur Anzeige gebracht worden sind. Da nun in allernächster Zeit eine allgemeine Revision des gesammten Meldewesens stattfinden wird, so nimmt der unterzeichnete Stadtrath hiermit Veranlassung, sämmtliche Einwohner auf das Regulativ, die polizeiliche An- und Abmeldung der Einwohner und Fremden in der Stadt Eibenstock betr., vom 8. November 1883, mit dem Bemerken auf merksam zu machen, daß nach diesem Regulativ jede Veränderung in den Auf- enthaltsverbältnissen eines Einwohners — Anzug, Fortzug, Umzug — zu Ver meidung einer Geldstrafe bis zu 10 Mark bez. entsprechender Haftstrafe binnen drei Tagen an Rathsstelle anzuzeigen ist. Sofern vorgekommene Veränderungen in den AufenthaltSverhältnissen noch nicht zur Anzeige gekommen sein sollten, werden die Meldepflichtigen hiermit aufgefordert, das Versäumte alsbald nachzuholen, widrigenfalls die bei der all gemeinen Revision vorgefundenen Unregelmäßigkeiten mit den zu Gebote stehen den Strafen geahndet werden müßten. Eibenstock, am 11. August 1890. Der Stadtrath. I. V.: Hirschberg. Wsch. i Holz Versteigerung auf Wikdenthaler Staatsforstrevicr. Im Drechsler scheu Gasthofe in Wtldenthal sollen Donnerstag, den 21. August 189V, von Vormittags 9 Uhr an die auf den Schlägen der Abtheilungen: 19, 32, 63, 75, 83, 89, sowie von Brüchen in den Ahtheilungen: 3, 5, 8, 10, 11, 13, 18, 20, 21, 23 bis 33, 63, 70, 71, 73, 75, 78 bis 80, 82 bis 86 ausbereiteten und zwar: 33 Stück harte Klötzer von 13-54 Centimeter Oberstärke, 2 bi« 2^ M. lang. 2484 weiche 13-15 5018 16-22 2442 23-29 — es k >3,s Meter lang. 488 30-36 es s 115 ,, 37—72 252 13-15 834 16—22 ,, 677 - 23-29 ,4,« Meter lang, 147 30-36 e» I 25 37—43 3161 „ Slangenttötzer „ 8—12 3,5 Meter lang, 233 8-12 4,o Meter lang, 140 „Devöttanaon,, 8 6 bi« 8 Meter lang. 200 10-12 7 bi« 9 „ , 203 e» 13—15 8 bis 10 „ sowie ebendaselbst Freitag, den 22. August 189V, von Vormittags 9 Uhr an nachverzeichnete als: 4-? 167 „ „ Brennknüppel,/ Abtheilungen, 66 . , Aeste und ' 442 . „ Stöcke, in den Schlägen der Abtheilungen: 23, 42, 51, 56, 72 und 75, in großen und kleinen Posten gegen sofortige Bezahlung in kastenmäßigen Rünzsorten und unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu gebenden Bedingungen meistbietend versteigert werden. Kreditüberschreitungen sind unzulässig. Holzkaufgelder können an beiden Tagen vor Beginn der Auktion berichtigt werden. Die in den Abtheilungen: 28 bis 32 und 63 lagernden Hölzer sind für die Werke im Schwarzwasserthale, diejenigen in Abtheilung 89 für die Werke im Wilzschthale und sämmtliche Hölzer nach Eibenstock und in'S Muldenthal günstig zur Abfuhre gelegen. Auskunft ertheilt der unterzeichnete Forstmeister. Mißliche Forstreviewemallmg Wildcillhal md Königliches Forstrcntamt Eibenstock, am 12. August 1890. Uhlmann. Wolfframm. Hagesgeschtchle. — Deutschland. Die Verschiebung derAbreise des Kaisers nach Rußland, welche auf Mittwoch Abend bestimmt festgesetzt war, auf Donnerstag den 14. d. M. Nachmittag-, wurde nach den Vorträgen de« Reichskanzler« von Caprivi u. deS Finanzminister« vr. Miquel beschlossen. E« scheinen also wichtige und dringende Regierungsgeschäfte dafür bestimmend gewesen zu sein. Jn«besondere dürften die Steuer reformpläne de« neuen preußischen Finanzminister« die Aufmerksamkeit de« Kaiser« in hohem Maße in Anspruch nehmen. — Da« Programm der Kaiserreise nach Ruß land ist da« folgende: Donnerstag 10 Uhr Abend« Abfahrt von Kiel, am 17. d. Ankunft in Reval und Ausschiffung daselbst. Von dort werden sich der Kaiser und Prinz Heinrich nebst dem Gefolge zu den russischen Manöver» begeben, um vom 18. bi« 22. August an denselben Theil zu nehmen. Am 23. August findet danach die Wiedereinschiffung auf .Hohenzollern" und .Irene' in Kronstadt und die Abfahrt nach Memel statt, und von dort nach Ankunft am 25. August die Reise nach Lötzen zu den Manöver» de« ersten Korp«. Am 27. August Nachmittag« wird dann die Wiedereinschiffung in Pillau und die Abreise von dort nach Kiel erfolgen, wo beide Schiffe am 28. August Abend« eintreffen, und von wo der Kaiser an demselben Abend die Rückreise nach Berlin antritt. — Der Kriegsminister General von Verdh hat in diesen Tagen seine Urlaubsreise beendet und wird seine dienstlichen Funktionen wieder übernehmen. Obwohl die Rücktrittsgerüchte in der letzten Zeit ver stummt waren, scheint man in gewissen Kreisen den Rücktritt de« verdienten Offizier« vom Ministerposten doch noch für möglich zu halten. So läßt ein Ber liner Blatt sich au« Stuttgart schreiben: .Hier ist die Rede davon, daß General von Verdh, fall« er von rem Amte de« Krieg-Minister« zurücktritt, kom- mandirender General de« württembergischen Armee korps werden würde. Personen, welche den jetzigen KriegSminifter kennen, würden diese Wahl für eine außerordentlich glückliche hasten, sehr dazu geeignet, gewisse Mißhelligkeiten, welche in neuerer Zeit ent standen und in der Presse, allerdings zu sehr auf gebauscht, wiederholt erörtert wurden, für die Zu kunft auszuschließen. Hier in Süddeutschland, wo die .Strammheit' den Leuten nicht so gewohnt ist.