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Amts- und Anzeigeblatt für den Erscheint Wldouuemeut «LL? Wrk des Ämtsgmchis Libenßock Zi-ZS sertion-preiS: die kleinsp. ten, sowie bei allen ReichS- Zeile lO Pf und dessen Umgebung. Pastanstalten Verantwortlicher Redacteur: E. Hannebohn in Eibenstock. . — S7. Aa»r«a««. VS. Dienstag, den 1. Juli 18SO. Auf Folium 66 deS Handelsregisters für die Stadt ist heute verlautbart worden, daß die Firma O. HV«. in Hibmstock erloschen ist. Eibenstock, am 28. Juni 1890. Königliches Amtsgericht. Kautzsch. Ttzr. Vom unterzeichneten Amtsgericht ist am gestrigen Tage Herr Schmiedemstr. Leinr. llerw. llsr§6it in Wolfsgrün als OrtSrichter für Wolfsgrün in Pflicht genommen worden. Eibenstock, den 28. Juni 1890. Königliches Amtsgericht. Kautzsch. Bekanntmachung. Der folgende Nachtrag zur Bauordnung für Eibenstock wird hiermit zur öffentlichen Kenntnitz gebracht. Eibenstock, den 2b. Juni 1890. Der Stadtrath. Löscher, Bürgermeister. Nachtrag zur Bauordnung sür Eibenstock. Laut der Akten des Stadtrathes zu Eibenstock, Cap. I Scct. 4 No. 22 Vol. I und No. 29 Vol. II ist im Jahre 1880 zu dem Bau der Bahnhofstraße zu Eibenstock feiten der Stadtgemcinde Eibenstock ein Betrag von 18,000 Mark gegeben, hierauf im Jahre 1885 die Freigabe dieser Straße unter der Beding' ung erwirkt worden, daß, so lange nicht die Halste der Frontmeter der Bahn hofstraße, auf beiden Seiten der letzteren zusammen gerechnet, mithin überhaupt 2250 Frontmeter als von bebauten oder auch nur ganz oder thcilweisc nach der Bahnhofstraße zu eingezäunten Grundstücken eingenommen anzusehen find, für die von derartigen Grundstücken begrenzten Theile der Straße nach Maßgabe der Frontlänge der Grundstücke an cer letzteren 75 Pf. und soweit die Straße auf beiden Seiten zugleich von derartigen Grundstücken begrenzt wird, 1 Mark 50 Pf. für je einen laufenden Meter als Unterhaltungsbeitrag an die Königl. Staatsbahnverwaltung zu bezahlen sind, von der Erreichung des erstgedachten Zeitpunktes ab aber die Stadtgemeinde Eibenstock die ganze Straße allein in eigene Unterhaltung zu nehmen hat. ES ist jedoch Vorbehalten worden, den durch die Gewährung jenes Bei trages zu den Baukosten entstandenen und durch die Unterhaltungskosten der Straße der Stadtgemcinde noch ferner entstehenden Aufwand durch Einhebung entsprechender Beiträge von den Besitzern der an die Bahnhofstraße grenzenden Grundstücke wieder einigermaßen zu decken, wobei auch diejenigen Grundstücke als an diese Straße angrenzend anzusehcn sind, welche nur durch den dort fließenden Dorfbach von derselben getrennt sind. Hierüber ist nun unter Aushebung des Nachtrages zur Bauordnung für Eibenstock vom 29. April 1885 Folgendes bestimmt worden: 8 I- Beitragspflichtig sind s. alle an die Bahnhofstraße angrenzenden und mit Anbaucn versehenen Grundstücke, t>. die mit diesen als deren Theile auf irgend eine Weise verbundenen, als Gar ten, Hof, Werk- oder Ablagerungsplatz oder zu sonstigen die Eigenschaft als Zubehör zu dem bebauten Grundstücke kennzeichnenden Zwecken benutzten Grundstücke, soweit die letzteren gleichfalls an die Bahnhofstraße angrenzen, c. ferner alle diejenigen au die Bahnhofstraße angrenzenden Grundstücke, welche wenigstens auf derjenigen Seite, mit welcher sie an die Bahnhofstraße gren zen, vollständig eingezäunl sind, selbst wenn auf ihnen kein Gebäude er richtet ist. 8 2. Für die nach ß 1 beitragspflichtigen Grundstücke sind als Beitrag zur Unterhaltung der Bahnhofstraße nach Maßgabe der Frontlänge dieser Grund stücke an der Bahnhofstraße jährlich je 75 Pf. für 1 Frontmeter an die Stadt kasse zu bezahlen, dergestalt, vaß, soweit ein beitragspflichtiges Grundstück aus beiden Seiten an die Bahnhofstraße angrenzt, für die Summe der Frontmcter beider Theile an der Straße je 75 Pf. jährlich für je 1 Nieter zu entrichten ist. 8 3. Eine Befreiung tritt nur für die § 1» genannten bebauten Grundstücke insofern ein, als für dieselben Beiträge dann nicht zu entrichten sind, wenn die Frontlänge derselben an der Bahnhofstraße das 1"/,fachc der Zahl der Front meter der der Bahnhofstraße zugekehrtcn Seite des auf diesen Grundstücken er richteten Hauptgebäude« nicht übersteigt, während im gegentheiligcn Falle für die übrigen Frontmeter der betreffenden Grundstücke gemäß Z 2 Beiträge zu entrichten sind. 8 4. Die Beitrag-pflicht beginnt mit dem ersten desjenigen Monate«, in wel chem zu dem betreffenden Bau (K la) mit dem Grundgraben beziehentlich in welchem mit der Einzäunung (tz le) begonnen wird und bleibt auf dem Grund stück haften, auch wenn etwa der Anbau oder die Einzäunung nicht vollendet oder wieder beseitigt werden sollten. Die jährlichen Beiträge sind stet« bei Beginn des Jahres, das erste Mal sofort nach Ertheilung der Baugenehmigung für den noch übrigen Theil be laufenden Jahres im Voraus zu entrichten. 8 5. Die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge liegt den Grundstücken als solchen ob und geht mithin einschließlich der Haftbarkeit für die Rückstände des Besitzvorgängers auf den Nachbesitzcr kraft dieses Nachtrages mit über, den Fall nicht ausgenommen, daß die Erwerbung in nothwcndiger Versteigerung stattgefunden hat. 8 6. Die einzelnen Beiträge tragen die Eigenschaft öffentlicher Lasten und werden nach den über deren Einhebung geltenden Vorschriften eingezogen. 8 7- Die Beitragspflichtigen sind berechtigt, durch einmalige Leistung des 25- fachen Betrags des auf sie fallenden jährlichen Gesammtbeilrag« sich von den ferneren Beitragsleistungen zu befreien. Eibenstock, den 29. Mai 1890. Der Stadtrath. ' Löscher, Bürgermeister. Die Stadtverordneten. e Richard Hertel, d. Z. Vorsteher. Der vorstehende Nachtrag zur Bauordnung für Eibenstock ist genehmigt und hierüber das gegenwärtige D « or « t ertheilt worden. Dresden, den 6. Juni 1890. Ministerium des Innern. ' von Noliitz-tvaUwit;. Münckncr. Gras-Versteigerung auf Schönheider Staatsforstrevier. Die diesjährige Grasnutzung auf den Kunstwicsen des Schönheider Staats- forstreviers 11t. I'. 1 Günthers Raum soll Freitag, den 4. Juli 1899 gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auktion be kannt zu machenden Bedingungen meistbietend versteigert werden. Zusammenkunft: Vormittags 9 Uhr am Günther Raizm. Königl. Obcrsorstmcisterci, Verwaltung der Kunstwicsen und Forstrcntamt Eibenstock, am 28. Juni 1890. Schumann. Gläfel. Wolfframm. Strenreisig-Auktion auf Sofa er StaatSforftrevier. Menstcrg, öen 8. Juli 1890, von Vormittags 8 Uhr an kommen im Gasthofe zur Sonne in Sofa die in den Schlägen der Abtheilungen 7 und 11 aufbereiieten ca. 15vtt Htaummeter Sireureisig einzeln und parlieenweise gegen sofortige Bezahlung sowie unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen meistbietend zur Versteigerung. Auskunft ertheilt der unterzeichnete Oberförster. Königl. Forstrcvicrvcrwaltnng Sosa und Königliches Forstrcntamt Eibenstock, Höpsner. am 28. Juni 1890. Wolfframm. Holz-Versteigerung auf Schönheider Slaalsforssrevier. Im Hotel zum Rathhause in Schönheide sollen Mittwoch, den 9. Juli 1899, von Vormittags 9 Uhr an die in den Abtheilungen: 8, 10, 13, Io, 17, 18, 19, 20, 22, 25, 26, 32, 33,