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Amts- und Anzeigeblatt für den Erscheint 1 ... ^.1 . Abonnement -'S-.?--' lSeprk des Amtsgmchls Lidenftock S-AZL sertionSpreis: die kleinsp. ten, sowie bei allen Reichs» Z-il-io Pf und dessen Umgebung. P-stanstalten Verantwortlicher Redacteur: E. Hannebohn in Eibenstock. 37. A-Hraan«. 38. Sonnabend, den 29. März 18SO. Kontrol-Bkrsammlimgen bkttcffciid. Die diesjährigen Frühjahrs-Kontrol-Versammlungen im Amtsgerichtsbezirke Eibenstock, zu welchen sämmtliche Mannschaften der R.serve, Landwehr 1. Auf gebots, Dispositions-Urlauber, zur Disposition der Ersatz-Behörden Entlassene und Ersatz-Reservisten, mögen diese letzteren geübt haben oder nicht, zu erscheinen haben, werden abgehalten: 1) in Eibenstock auf dem Mstpkatze Mittwoch, den 9. April 1890, Vormittags 9 Uhr für die bezüglichen Beurlaubten und Ersatz-Reservisten aus Eibenstock, Hunds- Hübel, Muldenhammer, NeidhardtSthal, Wolfsgrün, Blauenthal, Sofa, Wilden thal und Carlsfeld und 2) in Schönheide vor dem IlaWause Mittwoch, den 9 April 1890, Nachmittags 3 Uhr für die bezügl. Beurlaubten und Ersatz-Reservisten aus Schönheide, Schönheider- hammer, Neuheide, Ober- und Unterstützengrün. Näheres durch die Ortsbehörden und Plakate. Schneeberg, am 25. März 1890. Königliches Bezirks-Kommando. Rach der Geueralverordnung der Königlichen Kreishauptmannschaft zu Zwickau vom 22. Dezember 1882 hat alljährlich eine Zählung der Fabrikarbeiter nach Anleitung der den Ortsbehörden zugehenden Formulare von denjenigen Gewerbeunternehmern, welche 1) in ihren Gewerbeanlagen mindestens 10 Arbeiter beschäftigen, oder 2) Dampfkessel verwenden, oder 3) mit Wind-, Wasser-, Gasmaschinen- oder Heißluftmaschinen-Betrieb arbeiten, oder 4) nach Z 16 der Gewerbeordnung und den Nachträgen hierzu beson derer Genehmigung unterliegen, stattzufinden. Bei dieser Zählung sind unberücksichtigt zu lassen: u. die der Aufsicht der Berginspectionen unterliegenden Bergwerke, auch wen» damit ein anderer an sich zählpflichtiger Betrieb verbunden ist, b. Steinbrüche, sofern in denselben die gebrochenen Steine nicht beson ders bearbeitet werden, und Gräbereien, c. Baugeschäste, welche von Elemcntarkraft betriebene Maschinen nicht benutzen, Dachdecker-, Stubenmaler-, Steinsetzer-, Ofensetzer- und Brunnenbau-Geschäfte, landwirthschaftliche Betriebe und Gärtnereien, <1. Fuhrwerks-, Lade-, Export-, Spedition«- und Verlagsgeschäfte, v. Schlächtereien, sowie s. Anlagen, welche zwar Dampfkessel, nicht aber Dampfmaschinen für ihren Betrieb benutzen, sofern dieselben weniger als zehn Arbeiter beschäftigen oder nicht zu den in § 16 der Gewerbeordnung verzeich neten genehmigungspflichtigen Betrieben gehören. Für da« Jahr 1890 ist die angeordnete Zählung nach dem Arbeiterstande vom 1. Mai am 1. Wai 1890 vorzunehmen. Die Herren Bürgermeister und Gemeindevorstände im Verwaltungsbezirke werden veranlaßt, die von den betreffenden Gewerbeunternehmern ausgefüllten und vollzogenen Zählformulare zu sammeln und spätestens bis zum 6. Wai 1890 anher einzureichen. Schwarzenberg, am 21. März 1890. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. v. Wirsing. St. Das Königliche Finanz-Ministerium hat dem Unternehmer Franz Reiher in Oberreichenbach im Vogtlande, welchem die Inbetriebsetzung einer Dampfstraßen walze, System ^vsllnzx sb in den Bezirken der AmtShauptmann- schaften Plauen, Auerbach u. Oclsnitz gestattet worden ist, auf Ansuchen im Einver nehmen mit dem Königl. Ministerium des Innern noch die Erlaubniß zur Aus dehnung des Betriebes der fraglichen Walze auf die Bezirke der Amtshauptmann schaften Schwarzenberg, Zwickau, Chemnitz u. Annaberg unter der Voraussetzung er- thcilt, daß die bestehenden Bestimmungen bezüglich der polizeilichen Prüfung der Dampfkessel gehörig beobachtet werden. Auf die fragliche Walze leiden die Bestimmungen der in No. 91 des »Dresdner Journals" vom 22. April 1879 und in No. 94 der »Leipziger Zeitung" von demselben Tage abgedruckten Bekanntmachung der Königlichen Ministerien des Innern und der Finanzen vom 18. April 1879 mit den aus der Aufhebung des Chaussee- und Brückengeldes auf den fiskalischen Straßen sich ergebenden Abänderungen Anwendung. Indem solches zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, erhalten zur Ver meidung von Unglücksfällen die Führer von Fuhrwerken Anweisung, sobald die im Betriebe befindliche Dampfstraßenwalze sich nähert, abzusteigen und die Pferde beziehendlich sonstiges Zugvieh am Kopfe beim Zügel zu nehmen und zu führen. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mark, beziehendlich mit Haft bis zu 14 Tagen belegt. Schwarzenberg, am 27. März 1890. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. v. Wirfing. St. Erfahrungsgemäß werden Seiten der Confirmanden die Nachmittage des Palmsonntages und des Gründonnerstages vielfach nicht in einer dem Ernste dieser Tage angemessenen Weise zugebracht, vielmehr zu lärmendem Umherziehen und ungebührlichem Besuche von Schankstätten benutzt. Beim Herannahen der Charwoche möchten es daher die Unterzeichneten nicht unterlassen, an die Kirchen- und Schulvorstände des Bezirkes, wie an alle Eltern die dringende Bitte zu richten, ihrerseits diesem Unwesen ernstlich zu steuern und die Confirmanden an den für dieselben so wichtigen Tagen vor sittlichem Schaden zu bewahren. Auch ergeht an die Ortspolizeibehörden wiederholt (vergl. den Erlaß vom 6. April 1881) Veranlassung, etwaigen Ungehörigkeiten energisch entgegenzutreten. Schwarzenberg und Schneeberg, am 24. März >890. Die Königliche Amtshauptmannschaft, die Königliche Superintendentur u. die Königliche Bczirksschulinspection. Frhr v. Wirsing. I-l«. tl>«»i. N-th. Müller. Leschr. Bekanntmachung. Die Herren Mitglieder des Stadlverordneten-Collegiums werden hiermit zu der Wonlag, den 31. Wärz d. Is., Köends 8 Ztpr im Rathhaussaale stattfindenden 4. öffentlichen Sitzung der Stadtver ordneten eingeladen. Eibenstock, den 26. März 1890. Der Stadtvcrordneten-Vorsteher. Richard Hertel. 1) Beschlußfassung über Abtretung städtischen Areals an den Maschinen sticker Unger und den Klempner Dörffel zum Bau ihrer neuen Ge bäude an der Wiescnstraße. 2) Desgleichen über Anstellung eines 4. Hülfslehrers von Ostern d. Js. ab. 3) Vorlegung der Armenholzkassenrechnung für 1889/90 beziehentlich Richtig- sprcchung derselben. 4) Beschlußfassung über event. weitere Eingänge. 5) Geheime Sitzung. Bekanntmachung. Die Aufnahme der Kinder, welche diese Ostern in die Schule ein treten, erfolgt Wonlag, den 31. Wärz 1890 und zwar die der Knaben um 10 Uhr Vormittags, der Mäd chen nm 2 Uhr Nachmittags. Es wird gebeten, zu den angegebenen Zeiten die Kinder der Schule zuzusühren. Eibenstock, den 27. März 1890. Der Schulaus schuß. Löscher, Vorsitzender. Slreureisig-Auktion aufKundshüöter Staalsforstremer. Mittwoch, den 2. April 1890, von Vormittags 9 Uhr an kommen im Gasthofe zu Burkhardtsgrün die auf den Schlägen der Abtheilungen 9, 11 und 23 aufbereiteten ca. 3000 Hlaummeler Slreureistg — meist Aichle — einzeln und partieenweise gegen sofortige Bezahlung in kaffenmätzigen Münzsorte« und unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu gebenden Bedingungen meistbietend zur Versteigerung. Kreditüberschreitnngen find unzulässig. Holzkaufgelder können vor Beginn der Auktion berichtigt werden. Auskunft ertheilt der unterzeichnete Oberförster. Königliche Forstreviervemaltung Hundshübel und König liches Forstrentamt Eibenstock, Heger. am 27. März 1890. Wolfframm.