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Amts- und Anzeigeblatt für den öMZ-- des Amtsgerichts LibenstM sertionspreiS: die kleinsp. ten, sowie bei allen ReichS- Zeile 10 Pf und deffen Amgebung. P-st-nstalten S8. Berantwortlicher Redacteur: E. Hannebohn in Eibenstock. 37. Jayr««««. Donnerstag, den 6. März 18S« Oesscntllche Sitzung des Bezirksausschusses zu Schwarzenberg Wonlag, den 10. Wärz 1890, Nachmittags 3 Uhr im Verhandlungssaale der unterzeichneten Amtshauptmannschast. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge in der Hausflur des amtshaupt- mannschastlichen Dienstgebäudes zu ersehen. Schwarzenberg, am 1. März 1890. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. v. Wirsing. E Auf Grund des Reichsgesetzes vom 30. März 1888 sollen folgende in den hiesigen Handelsregistern eingetragene, thatsächlich nicht mehr bestehenden Firmen gelöscht werden: 1s auf Folium 116 für den Landbezirk der Spar- und Vorschutz- verein zu Schönheide, eingetragene Genossenschaft, 2) auf Folium 159 für die Stadt die Firma LLölil L in Eibenstock. Die früheren Mitglieder des zu 1 genannten Vereins und die Inhaberin der zu 2 genannten Firma, Frau Meta tzmikie Jianny verehel. Köhl geb. Piskeborn-Leo, oder deren Rechtsnachfolger werden ausgefordert, einen dtwaigen Widerspruch gegen die Löschung binnen 3 Monaten, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, schriftlich oder zu Protokoll bei Gericht geltend zu machen. Eibenstock, am 27. Februar 1890. Königliches Amtsgericht. v. Sommertatt. F. Bekanntmachung. Behufs Vermeidung von Zuwiderhandlungen werden die hier geltenden, zur Ausführung des Gesetzes vom 10. September 1870, die Sonn-, Fest- und Busjtagsfcicr betreffend, für den öfseutlichen Handel, soweit solcher nach dem erwähnten Gesetze an diese» Tagen überhaupt zulässig ist, getroffenen Bestimm ungen hiermit zur Nachachtung in Erinnerung gebracht. 1) Bis I Uhr Vormittags ist aller öffentlicher Handel, namentlich der Handel auf Straßen und öffentlichen Plätzen, in Kaufs- und Gewerbsläden, Magazinen, 'Marktbuden u. Verkaufsständen, ingleichen das Offenhalten der Kaufs- und Gewerbsläden', Magazine, Markt buden, sowie der Schaufenster und das Belegen der Verkaufsstände mit Waaren verboten. 2) Ausgenommen hiervon ist nur der Verkauf von Arzneimitteln und von Brod und weißen Bäckerwaaren, welcher an allen Sonn-, Fest- und Bußtagen uneingeschränkt, auch während des Gottesdienstes, stattfinden darf und der Verkauf von sonstigen Eß- und Material- waaren, ingleichen der Kleinhandel mit Heizungs- und Beleuchtungs material, welcher an allen Sonn-, Fest- und Bußtagen, jedoch mit Ausnahme der Gottesdienstzeit von 9—'/.^ II Uhr Vormittags und 1—2 Uhr Nachmittags gestaltet ist. 3) Der Kleinhandel mit anderen als den vorstehend genannten Gegen ständen ist bis auf Weiteres von 11 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags und von 2 Uhr Nachmittags an gestattet, mit Aus nahme jedoch des tzharfreitags, der Nußtage und des Fodtenfest- sonntags, an welchen Sage» dieser Kleinhandel vollständig zu unterbleiben hat. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden in Gemäßheit von 8 11 des Gesetzes vom 10. September 1870 in Verbindung 8 366 8ub 1 des Reichsstrafgesetzbuches mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Eibenstock, den 4. März 1890. Der Stadtrath. Löscher, Bürgermeister. Neumann. rLSesoräviLLA für die öffenlt. Sitzung des Stadlverordneten-Lossegiums Donnerstag, den 6. März d. Js., Abends Uhr. . 1) Beschlußfassung über Ankauf des Klemm'schen Areals, welches bei Neu- regulirung der Wiesenstraße mit in Frage kommt. 2) Vorlage u. Richtigsprechung der Sparkassen-Rechnung auf das Jahr 1887. 3) Beschlußfassung auf die vom Sladtrathe bez dem Schulausschusse ge faßten Beschlüsse über die Gehaltserhöhungen, bez. Anstellung der Hülfs- lehrer Leistner und Schmidt als ständige Lehrer. 4) Mittheilung über das öOjähr. Bürgerjubiläum des Tischlermstrs. Petzold. 5) Bekanntgabe eine« 'Neujahrsglückwunsches des früheren Stadtverordneten- Bicevorstehers Adalbert Seyfert. 6) Erledigung sonstiger dringlicher Sachen die inzwischen eingehen sollten. 7) Geheime Sitzung. Eibenstock, den 4. März 1890. Der Stadtvcrordnctcn-Vorsteher. Richard Hertel. Hagesgeschichle. — Deutschland. Der neu gewählte Reichstag wird wahrscheinlich noch im Lause dieses Monats, spätesten« aber nach dem Osterfeste einberufcn werden. Die Thronrede wird diesmal, wie es heißt, große Ueberraschungcn enthalten; zunächst wird dieselbe na türlich Vorlagen ankündigcn, welche die in den kaiser lichen Erlassen angestrebte Arbeiterschutz-Gesetzgebung betreffen, dann aber zugleich die Aushebung des So zialistengesetzes (?) bringen. Die Regierung soll nun mehr entschlossen sein, das Sozialistengesetz ablaufen zu lassen, ohne dessen Erneuerung zu fordern, dafür aber würde sie — ein Anarchistengesetz dem Reichs tage vorlegen, für das sie dann die Zustimmung aller Parteien mit Ausnahme der Sozialdemokraten erwartet. — Wie nachträglich bekannt wird, hatte der Kaiser auch bei der Eröffnung der Berathungen der StaatsrathS-Abtheilungen an die Mitglieder eine Ansprache gehalten. Er forderte die Anwesenden auf, alle Förmlichkeiten bei Seite zu kaffen und offen und ungeschminkt ihre Ansichten über die zur Er örterung gestellten Fragen zu äußern. Er gehe mit keiner vorgefaßten Meinung an die Prüfung der überaus wichtigen Fragen, von deren gedeihlicher Lösung viel abhänge, und er wünsche gerade abweichende Ansichten zu hören, um selbstständig prüfen zu können, wo Vie Wahrheit liege. Das ganze Auftreten des jungen Herrschers machte überhaupt allseitig den günst igsten Eindruck und befestigte die Ansicht, daß Wil helm II. ein Monarch von ganz eigenartiger Indivi dualität sei, der mit dem landläufigen Maßstabe nicht gemessen werden dürfe. — Zu den Verhandlungen waren auch drei Arbeiter als Sachverständige zugezogen worden. In den Pausen unterhielt sich der Kaiser auch mit diesen und einer derselben (der Putzer Buchholz) soll dem Monarchen gegenüber daraus kein Hehl gemacht haben, daß er der sozial demokratischen Richtung angehöre; es hätte darüber zwischen dem Kaiser und dem Arbeiter eine Unter haltung stattgefunden, bei welcher der Kaiser mit herzgewinnender Offenheit sich ausgesprochen haben soll. Der Kaiser fragte Buchholz, wo er das eiserne Kreuz, das er im Knopflochs trage, verdient habe. Buchholz nannte die Gelegenheit und bemerkte weiter hin, er sei 1870 auch schon Sozialdemokrat ge wesen, worauf der Kaiser noch die Aeußerung that, da werde er auch wohl gelernt haben, daß der Mensch Ordre parircn müsse. Auch jener Arbeiter ist dann mit den übrigen Mitgliedern und Sach verständigen des Staatsrathes zur kaiserlichen Tafel geladen worden und erschien auch bei derselben. Er gänzend wird noch mitgetheilt, daß der Kaiser in seiner Rede am Schluffe der Staatsrathsverhandlungcn gesagt habe: „Was die Sozialdemokratie anbctrifft, so ist das Meine Sache. Mit dieser werde Ich schon allein fertig werden." — Die Vermählung der Prinzessin Margarethe von Preußen mit dem russischen Thronfolger ist nach einer Meldung der „Köln. Ztg." bestimmt beschlossen, und ein russischer Geistlicher bereit« nach Berlin abgereist, um die nöthigcn Vorbereitungen dortselbst zu treffen. — Die „Kölnische Zeitung" veröffentlicht die Satzungen der Arbeiterausschüsse der königl. Gruden in Saarbrücken. Die Vertrauensmänner werden in geheimer Abstimmung dreijährig gewählt, wahlberechtigt ist jeder 21jährige Arbeiter, sobald er wenigsten» dreijährig in den königl. Gruben gearbeitet. Wählbar ist jeder 25jährige active Knappe, welcher wenigstens fünfjährig in den königl. Gruben gearbeitet. Jede Steigerabtheilung wählt einen Vertrauensmann, welcher der Abthcilung angchörcn muß. Vertrauens männer haben die Aufgabe, die Anträge, Wünsche u. Beschwerven der Belegschaften dem Bergwerksdirektor vorzutragen, dabei sonstige Fragen über das Arbeitcr- verhältniß, die Abänderung vor Arbeitsordnung, über haupt Fragen, welche das Wohl der Bergleute und ihrer Angehörigen betreffen, dem Bergwerksdirektor vorzulegen, die Streitigkeiten der Bergleute unterein ander thunlichst zu vermitteln und thunlichst beizu legen; ferner mitzuwirken, daß die Arbeitsordnung sowie die für die Gesundheit u. Sicherheit der Berg leute getroffenen Vorschriften und Anordnungen von den Kameraden gewissenhaft und pünktlich befolgt werden. Die Zusammenkünfte der Vertrauensmänner mit dem Bergwerksdirektor finden vierteljährlich oder sonst statt, wenn es vom Bergwerksdirektor als erfor derlich erachtet, oder wenn wenigsten« 5 Vertrauens männern der betreffenden Inspektion solche unter An gabe der zu berathenden Gegenstände beantragen. Locale und sächsische Nachrichten. — Eibenstock, 5. März. Dem Vorsteher de« hiesigen Amtsgerichts, Hrn. Oberamtsrichter Peschke ist vom Kgl. Ministerium vom 1. d. Mt». an ein 3monatlichcr Urlaub bewilligt und ist die Stellver tretung während dieser Zeit Hrn. Amtsrichter von Sommerlatt aus Leipzig übertragen worden. — Eibenstock. Nach einer Verordnung de« Königl. evangl. Landesconsistorium vom 22. Januar d«. I». hat dasselbe au» Anlaß dessen, daß die Buß- tagSfeier in unserem Lande noch Manches zu wünschen übrig lasse, die Geistlichen der Landeskirche angewiesen, ihre Gemeinden zu einer ernsten und würdigen Feier des Bußtages zu ermahnen. — Schönheide. Vor einigen Tagen brach die