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Amts- und Anzeigeblatt für den Erscheint . ... . «bouuemeut Wrk des Ämlsgmchl» Lldenßock ZL--L seäionSprei»: die kleinsp. »en, sowie bei allen Reichs- und dessen Umgebung. r «»«-«-» Verantwortlicher Redacteur: E. Hannebohn in Eibenstock. »7. Kahr,an, LS. Sonnabend, den 22. Februar 18SS. Erlaß. das diesjährige Wusterungsgeschäft in dm AusyeVungs- öezirken Schneeöerg und Schwarzenberg öeir. Unter Hinweis auf den nachstehenden, für die diesjährige Musterung im Bezirke der Königlichen Amtshauptmannschaft Schwarzenberg aufgestellten Ge- schäftSplan werden ü. die Militärpflichtigen des Jahrganges 1870 und i>. diejenigen Militärpflichtigen früherer Altersklassen, welche noch keine endgültige Entscheidung über ihr Militärverhältniß erhallen haben, oder von der Gestellung zur Musterung nicht ausdrücklich entbun den sind, veranlaßt, zu den nachstehend festgesetzten Musterungsterminen vor der Ersatz- Commission pünktlich zu Vermeidung der Zwangsvorsührung und der in tz 26,7 der Wehrordnung angedrohten Strafen und Nachtheile zu erscheinen, wogegen das persönliche Erscheinen zu den LoosungSterminen den Militärpflichtigen über lassen bleibt. Dabei wird auf nachstehende Bestimmungen besonders aufmerksam gemacht: 1) Die von der Ersatz-Commission ausgesprochene und im LoosungSscheine ver merkte Entscheidung ist nicht endgültig; erst von der Königlichen Ober-Ersatz- Commission wird im Aushebungstermine entscheidende Bestimmung getroffen. 2) Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine verhindert sind, haben ein ärztliches Zeugniß einzureichen, welches, sofern der . ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, durch die OrtSbehörde zu be glaubigen ist, (tz 62,i der Wehr-Ordnung). 3) Militärpflichtige, welche sich im Musterungstermine freiwillig zur Aushebung melden und dadurch auf ihre LooSnummer verzichten, können zwar nicht mit Bestimmtheit darauf rechnen, beim Aushebungsgeschäft demjenigen Truppen- theil überwiesen zu werden, zu welchem sie vorgemustert sind, sie können da gegen bestimmt darauf rechnen, am allgemeinen Einstellungstermine eingestellt, also nicht dem Nachersatz zugetheilt zu werden oder überzählig zu bleiben. 4) Militärpflichtige, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit bei der Cavallerie verpflichten, dienen, sofern sie dieser Verpflichtung nachge kommen sind, in der Landwehr ersten Aufgebots nur 3 Jahre, (8 12,- der Wehr-Ordnung). Refleciirende haben, dafern sie daS 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die Bescheinigung über die Einwilligung des Vaters oder des Vor mundes, sowie eine obrigkeitliche Bescheinigung darüber, daß der sich Meld ende durch Civilverhiiltnisse nicht gebunden ist und sich UNtadelhaft ge führt hat, bei dem unterzeichneten Civilvorsitzenden längstens bis zur Be endigung deS Musterungsgeschäfts einzureichen. b) Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen und abhören zu lassen, oder ein Zeugniß eines beamteten Arztes beizubringen, (8 65,0 der Wehr- Ordnung). Die bezüglichen Protokolle sind spätestens im Musterungster mine vorzulegen. 6) Jeder Militärpflichtige, sowie seine Angehörigen sind berechtigt, spätestens im Musterungstermine Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aus hebung zu stellen. Die Betheiligten sind berechtigt, ihre Anträge durch Vorlegung von obrigkeitlich beglaubigten Urkunden und Stellung von Zeugen und Sachver ständigen zu unterstützen, (88 3H und 63,? der Wehr-Ordnung). Kommen gleichzeitig zwei Söhne hilfsbedürftiger Familien zur Gestellung, welche nicht gleichzeitig als Ernährer entbehrt werden können, oder dient einer bereits in der Armee, so kann auf Grund des eingereichten Zurückstellungs antrags der eine zurückgestellt und spätestens nach Ablauf der zweiten Mili- tärpflichtjahreS, bei gleichzeitiger Entlastung deS zuerst eingestellten Sohnes eingestellt werden, (8 32^> der Wehr-Ordnung). Stützt sich ein Zurückstellungsantrag auf die Arbeit»- beziehungsweise Aufsichtsunfähigkeit der Eltern rc. deS Militärpflichtigen, so muß solches durch ärztliche Untersuchung im MusterungStermine bestätigt werden und haben sich die Betheiligten persönlich mit einzufinden, (88 33g> und 63,, der Wehr- Ordnung). Zeugnisse, welche zum Behufe der Befreiung vom Militärdienste oder wegen erbetener Zurückstellung gebraucht und von Behörden — Stadträthen, Bürgermeistern oder Gemeindevorständen — ausgestellt werden, müssen ent- weder auf eigene genaue Kenntniß der Verhältnisse der darin Nachsuchenden oder auf eingezogene sorgfältige Erkundigung sich gründen. Zurückstellungsanträge, welche von der Ersatz-Commission al» unbegründet befunden werden, werden der Königlichen Ober-Ersatz-Lommission zur Ent scheidung vorgelegt. Einsprüche gegen die Entscheidung der Ersatz-Commission müssen binnen 10 Tagen, von dem Tage ab gerechnet, an welchem die Entscheidung der Ersatz-Commission für publicirt anzusehen war, bei der Königlichen Amt»- hauptmannschaft Schwarzenberg unter Beibringung der nöthigen Nachweise und Bescheinigungen erhoben werden. Im klebrigen haben die Ort-behörden für die pünktliche Gestellung der Mannschaften Sorge zu tragen und hat da» zur Musterung deputirte Mitglied de» Stadlrathe«, Stadtgemeinderathe« oder Gemrinderathe« die Rekruten zu be gleiten und die RekrutirungS-Stammrolle nebst Geburtslisten und den sonstigen Belegstücken mitzubringen. Schwarzenberg, am 11. Februar 1890. Der Civilvorsitzende der Ersatz-Commission in den Ans- hebungsbezirlcn Schneeberg und Schwarzenberg. Arhr. v. Wirfing. St. Geschäftsplan. I. Musterungstermine. 1) im Aushebungsbezirke Schneeöerg: s. in der Musterungsstation Lößnitz im Kathhause )u Lößnitz: den 4. März 1890, von Vormittags 9 Uhr an für die Militärpflichtigen Sü den Orten: Alberoda, Dittersdorf, Grüna, Niederaffalter, Niederlöß- nitz, Niederpfannenstiel, Oberaffalter, Obcrpfannenstiel, Streitwald und Lößnitz. b. in der Musterungsstation Eibenstock in der Ederwrin'schen Nestauration zu Eibenstock von Vormittags 9 Uhr an: den 5. März 1890 für die Militärpflichtigen aus den Orten: Carlsfeld mit WeiterSglaShütte, Neuheide, Oberstützengrün, Schönheide, Schönheider- hammer und Unterstützengrün, den 6. März 1890 für die Militärpflichtigen aus den Orten: Blauenthal, HundS- hüdel, Muldenhammer, NeidhardtSthal, Sofa, Wildenthal, WolfSgrün und Eibenstock. e. in der Musterungsstation Schneeberg im Gasthofe zur Sonne in Schneeberg von Vormittags 9 Uhr an: den 8. März 1890 für die Militärpflichtigen aus den Orten: Albernau, Aue, Auerhammer, Neudörfel, Schindlers Werk und Zelle, den 10. März 1890 für die Militärpflichtigen aus den Orten: BurkharvtSgrün, Griesbach, Lindenau, Neustädte!, Niederschlema, Oberschlema und Zschorlau, den 11. März 1890 für die Militärpflichtigen aus Schneeberg. 2) im Aushebungsbezirke Schwarzenberg: a. in der Musterungsstation Johanngeorgenstadt im Natblianlk ru Sokannaroracnstabt: den 13. März 1890, ven Vormittags '/^lO Uhr an für die Militärpflichtigen aus den Orten: Breitenbrunn, Breitenhof, Jugel, Steinbach, Stein- Heidel, WittigSthal und Johanngeorgenstadt. b. in der Musterungsstation Schwarzenberg im Sabc Gttcnftkin in Schwarzenberg von Vormittags 8 Uhr an: den 14. März 1890 für die Militärpflichtigen aus den Orten: BermSgrün, Beierfeld, Bernsbach, Bockau, Crandorf, Erla und Grünhain, den 1b. März 1890 für die Militärpflichtigen aus den Orten: Grünstädtel, Langenberg mit Förstel, Lauter, Markersbach mit Unterscheide, Mitt weida mit Obermittweida, Neuwelt mit Untersachsenfeld und Pöhla, den 17. März 1890 für die Militärpflichtigen aus den Orten: Raschau, Ritters grün, Tellerhäuser, Schwarzenberg, Waschleithe mit Haide und Wil- denau. II. Loosungstermine. i. den 12. März 1890, von Vormittags 9 Uhr an für die Militärpflichtigen de« Jahrganges 1870/90 aus dem Aushebungsbezirke Schnee berg im Gasthose jur Sonne in Schneeberg. den 18. März 1890, von Vormittag» 8 Uhr an für die Militärpflichtigen de» Jahrganges 1870/90 aus dem Aushebungsbezirke Schwar zenberg im Labe Kttenstein in Schwarzenberg. Die in Gemäßheit von Art. II 8 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 21. Juni 1887 — Reich-gesetzblatt Seite 24b flg. — nach dem Durchschnitte der höchsten Tagespreise de» Hauptmarktorte» Zwickau im Monat Januar 1890 fest gesetzte und um fünf vom Hundert erhöhte Vergütung für die von den Gemein den resp. Quartierwirthen innerhalb der Amtshauptmannschast Schwarzenberg im Monat Februar 1890 an Militärpferde zur Verabreichung gelangende Marsch- fourage beträgt: S vl. IS Pf. für SV Hafer, 4 „ 4V „ „ SV „ He« und 4 ,, SV „ „ SV „ Skrah. Schwarzenberg, am 20. Februar 1890. Königliche Amtshauptmannschast. Krhr. v. Wirfing. St