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Amts- und Anzeigeblatt für den Erscheint Tlbsnntmsnl xK-LZ Wrk des Ämlsgerichls Eibenstock SZU- sertionSpreiS: die kleinsp. ten, sowie bei allen ReichS- Zeile lO Pf und dessen Umgebung. P-stanst-lten Beramwortlicher Redacteur: E. Hannebohn in Eibenstock. »7. A«str,an,. 9. Dienstag, den 21. Januar 18SO. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Hausbesitzers und Schneidermeisters t'e»rl HVIII»«!«» in Eibenstock ist zur Prüf ¬ ung einer nachträglich angemeldcten Forderung Termin auf den 11. Ievruar 189«, Wormittags 1« Ahr vor dem Königlichen Amtsgerichte Hierselbst anberaumt. Eibenstock, den 20. Januar 1890. EAruIN», Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Verinögen des Schneidermeisters und Hausbesitzers < HVlINvIin in Eibenstock ist in Folge eines von dem Gemeinschuldner gemachten Vorschlags zu einem Zwangsvergleiche Bergleichstermin auf den 11. Februar 189«, Wormittags 1« Wr vor dem Königlichen Amtsgerichte Hierselbst anberanmt. Eibenstock, den 20. Januar 1890. Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Infolge Anzeige vom 13. dieses Monats sind heute auf Folium 200 des Handelsregisters für den Landbezirk die Firma in Schönhciderhammer, offene Handelsgesellschaft, begonnen am 1. Januar 1890, und als deren Inhaber -er Steinmetz Herr ki-ivllriek Usrmsnn Livktiorn in Schönhci-e und -er Steinmetz Herr Lmit Kietisrct «unelgrliett in Schönheiderhammer eingetragen worden. Eibenstock, am 17. Januar 1890. Königliches Amtsgericht. Peschke. Ttzr. Infolge Anzeige vom 11. dieses Monats ist heute auf Folium 163 des Handelsregisters für die Stadt, die Firma «L Iliilmvl in Eiben ¬ stock betreffend, verlautbart worden, daß die offene Handelsgesellschaft aufgelöst und Herr Aattl Oskar Krauß aus der Firma, welche von Herrn Kart Ker man» Käßnel in unveränderter Weise fortgefllhrt wird, ausgeschieden ist. Eibenstock, am 17. Januar 1890. Königliches Amtsgericht. Peschke. Ttzr. Bekanntmachung, die Anmeldung der Militärpflichtigen zur Rekrutirungsstamm rolle betreffend. In Gemäßheit gesetzlicher Vorschriften und unter Hinweis auf den Erlaß des Civilvorsitzeuden der Ersatz-Commission in den Aushebungsbezirkcn Schwar zenberg und Schneeberg, Herrn Amtshauptmann Freiherrn von Wirsing in Schwarzenberg, vom 28. Dezember 1889, abgedruckt in Nr. 302 des Erzgebirg- ischen Bolksfreundes und Nr. 153 des hiesigen Amts- und Anzeigcblattes vom vorigen Jahre, werden die hier dauernd aufhältlichen Militärpflichtigen, ->. welche im Jahre 1870 geboren, d. sowie welche in den Vorjahren zurückgestellt worden sind, hiermit aufgefordert, sich innerhalb der Zeit vom 15. Januar bis zum 1. Februar dieses Jahres in der hiesigen Rathsexpedition zur Rekrutirungsstammrolle anzumelden. Derselben Verpflichtung unterliegen diejenigen, die hier zwar keinen dau ernden Aufenthalt Haven, aber deren Wohnsitz, das heißt deren, oder insofern sie noch nicht selbstständig sind, deren Eltern oder Vormünder ordentlicher Gerichts stand sich hier befindet. Die Militärpflichtigen aus den früheren Jahrgängen haben ihren Loosungs- schein, die im Jahre 1870 anderwärts geborenen Militärpflichtigen das Geburts- zeugniß mit zur Stelle zu bringen. Sind Militärpflichtige, welche sich hier zur Stammrolle anzumelden haben, zeitig von hier abwesend, (auf der Reise begriffene Handlungsdiener, auf der See befindliche Seeleute u. s. w.) so hat die Anmeldung durch die betreffenden Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren zu erfolgen. Diejenigen, welche die vorgeschriebene Anmeldung zur Stammrolle unter lassen, werben mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Eibenstack, am 4. Januar 1890. Der Stadtrath. Löscher, Bürgermeister. 'Neumann. Die hierorts angefertigten Wahllisten zur bevorstehenden Reichstagswahl liegen vom 23. Januar 1890 ab acht Tage lang in der Expedition des Ge- meinderathes zu Jedermanns Einsicht aus, was mit dem Bemerken andurch öffentlich bekannt gemacht wird, daß Einsprüche gegen diese Listen innerhalb der Auslegezeit dem unterzeichneten Gemeindevorstand anzuzeigen, oder bei diesem zu Protokoll zu geben, zugleich aber auch die Beweismittel für die bezüglichen Behauptungen, falls dieselben nicht auf Notorietät beruhen, beizubringen sind. Schönheide, am 18. Januar 1890. Der Gcmcindevorstand. Hagesgeschichle. — Deutschland. Die Rüstungen zur Wahlschlacht sind nun in vollem Gange, die Parteien mustern ihre Reihen, geben ihre Losung aus und werben mit geräuschvoller Lockung nach allen Seiten hin. Mit Zuversicht zieht Alles in den Streit, der Ausgang ist dunkel, denn in ruhigen Zeiten hängt die Betheiligung der Wähler von tausend Zufällen ab. — Wie immer, wenn der Wahlkampf bevorsteht, wird auch das Wahlsystem in der öffentlichen Unter- Haltung einer kritischen Abschätzung unterzogen. DaS allgemeine Stimmrecht hat seine Gebrechen, wie jede Einrichtung von Menschengeist und -Hand, aber gleichwohl wird man vergeblich den Vorzug eines anderen Systems, den Willensausdruck der Gesammt- heit zu finden, predigen können, für die absehbare Zukunft wird man einen Wandel nicht wünschen und noch weniger erreichen. Die Einwände gegen das gleiche und direkte allgemeine Wahlrecht sind bekannt und zum Theil berechtigt; es bringt den politischen Sitten rohere Formen, es räumt der Macht der Ge wohnheit und des Unverstands oft einen ganz unge bührlichen Raum ein und verurtheilt die Minorität zum Schweigen. Aber auf der anderen Seite springen seine großen Vorzüge in die Augen: es entspricht dem Gedanken der allgemeinen Wehrpflicht, eS erhöht das Ansehen der Volksvertretung in der breiten Masse der Nation. — Die »Post" schreibt: Daß die auch im Publi kum vielfach als berechtigt empfundenen Klagen über die Unleserlichkeit von Unterschriften seit langer Zeit an richtiger Stelle gewürdigt werden, beweist ein uns jetzt durch freundliche Vermittelung bekannt geworde ner Erlaß des Fürsten Bismarck, welchen derselbe am 2. Dezember 1881 an die ihm unterstellten Behörden gerichtet hat. Dieser lautet: „Mehrere der Herren, welche Aktenstücke an micb einreichen, schreiben ihren Namen so, daß die Unterschrift zwar Ihnen selbst als Ausdruck desselben gelten kann, für Andere indessen unverständlich bleibt. Es ist dies absolut unzulässig, und eine deutliche Unterschrift nicht allein aus Pflich ten des Amtes, sondern schon aus denen der Höflich keit nothwendig. Auch abgesehen von meiner Person hat Jedermann, welcher eine amtliche Zuschrift erhält, das Recht, den darunter befindlichen Namen mühelos und ohne Zubülfenahme des Staatshandbuchs außer Zweifel zu stellen. Es wird mir unerwünscht sein, wenn ich gcnöthigt werde, einzelne Herren besonders und persönlich auf diese Verpflichtung aufmerksam zu machen; ich werde aber dazu schreiten, sobald mir wieder Veranlassung geboten werden sollte. Ich stelle die dienstliche Forderung, daß jeder Beamte seinen Namen so schreibt, daß er nicht allein entziffert, son dern auf den ersten Blick geläufig gelesen werden kann." Leider hat, wie der Einsender dieser Zuschrift selbst bezeugen kann, das Unwesen nicht besonders abgenommen und es verlautet, daß der Reichskanzler neuerdings wiederum Veranlassung genommen habe, seine obige Verfügung in Erinnerung zu bringen, um der noch immer herrschenden Unsitte der unles baren Unterschriften zu steuern. — Italien. Turin, 18. Januar. Prinz Amadeus, Herzog von Aosta, empfing gestern Abend im Beisein seiner Gemahlin, der Prinzessin Clotilde, seiner Kinder und dem Herzog von Genua auf seinen eigenen Wunsch die Sterbesakramente. Heute Abend 7 Uhr ist derselbe gestorben. — Prinz AmadeuS ist der am 30. Mai 1845 zu Turin ge borene zweite Sohn des Königs Victor Emanuel II. und in zweiter Ehe seit dem 11. September 1888 mit der Prinzessin Lätitia Bonaparte, seiner Nichte, der Tochter des Prinzen 'Napoleon und der Prinzessin Clotilde von Italien, vermählt. Seiner ersten Ehe mit der 1876 verstorbenen Tochter des Fürsten dal Pozzo della Cisterna entstammen drei Söhne, von denen der älteste 19 Jahre alt ist ; aus der zweiten Ehe ist ein im Juni vorigen Jahres geborner Sohn entsprossen. Prinz AmadeuS hak einst als König von Spanien die Bitterkeit kennen gelernt, die gerade jetzt eine österreichische Erzherzogin als Regentin eines durch Parteihader zerrissenen Landes schwer empfinden muß. Nach der Revolution von 1868 wollte Marschall Prim oem Lande einen König geben. Der König von Portugal und der Herzog von Genua lehnten die ihnen angebotene Krone ab, der Prinz Leopold von Hohenzollern, der sich zuerst bereit erklärt hatte, sie anzunehmen, ver zichtete schließlich ebenfalls darauf, um Frankreich den Vorwand zu einem Kriege zu nehmen. Nun wandte sich Prim an den Prinzen Amadeus, der die Thron- kandilatur annahm, am 16. November 1870 von den Cortes gewählt wurde und am 30. Dezember desselben Jahres den spanischen Boden betrat, an demselben Tage, an welchem Prim den Wunden erlag, die er bei einem auf ihn verübten Mordangriff erhalten hatte. Schon am 12. Februar 1873 dankte König Amadeus ab, da es, wie es in seiner Abdankungsschrift hieß, unmöglich sei, „inmitten des tosenden Kampfes der verworrenen, betäubenden und sich widersprechenden Rufe der Parteien zu erkennen, wo sich die Wahrheit befinde". — Belgien. Aus Brüssel wird der „Post" telegraphirt: In Charleroi ist der Ausstand jetzt wieder allgemein. Die Verhandlungen der Delegirten