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Amts- und Anzeigeblatt für den Erscheint Abonnement -SS--- Syirk des Amtsgerichts LibeiiM S-ZSL sertionspreis: die kleinsp. ten, sowie bei allen Reich»» z-s-w« und dessen Amgeöung. .i- 14». Verantwortlicher Redacteur: E. Hannebohn in Eibenstock. »k. Ia-r«-n«. Dienstag, den 3. Dezember 188S. Streureisig-Auktioil auf Schönheider Slaalsforstrevier. Im Gasthofe zu Neuheide sollen Donnerstag, den 5. Deeember d. I. von Vormittags /-1Ü Uhr an die in den Abteilungen: 29, 33 und 68 des Schönheider Reviers ausbe reiteten circa 8üü Kaummeler fichtenes Streureistg einzeln und partieenweise gegen sofortige Bezahlung in kastenmäßigen Münzsorten, sowie unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu gebenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Kreditüberschreitungen find unzulässig. Holzkaufgclver können von Vormittags 9 Uhr an berichtigt werden. Auskunft ertheilt die unterzeichnete Revierverwaltung. Königliche Forstrcvicrvcrwaltung Schönheide undMönig- lichcs Forstrcntantt Wcnstoch Franöke. am 29. November 1889. Wolsframm. Mittwoch, den 4. Dezember 1889, Nachmittags 2 Uhr sollen im Amtsgerichtsgebäude hier 6'/s Ttzd. Fraueu - Halstücher sowie ein Kanapee öffentlich gegen Baarzahlung versteigert werken. Eibenstock, am 27. 'November 1889. Gerichtsvollzieher. Unsere Krankenkassen. Das Reichsgesetz vom 15. Juni 1883, betr. die Krankenversicherung der Arbeiter, ist nunmehr seit 5 Jahren in Wirksamkeit und anstandslos werden allen Orts die Segnungen anerkannt, welche auf Grund dieses Gesetzes und in Berücksichtigung der Unfall-Gesetzgebung für die arbeitende Klasse unserer Mitbürger geschaffen sind. Ebenso große Anerkenn ung aber verdient die Thatsache, daß die zur Aus führung des Krankenversicherungsgesetzes aus den betheiligten Kreisen berufenen Personen mit großen Opfern an Zeit und Geld sich zusammen gethan haben, um gemeinschaftlich zum Wohl der Versicherten ihre Ansichten und Erfahrungen auszutauschen in der richtigen Erkenntniß, daß sich ans diesem Wege die Mittel finden lassen, die Bestimmungen des Ge setzes im Sinne des Gesetzgebers anzuwenden. Zu diesem Zwecke tagte kürzlich in Dresden die Conferenz der Vertreter sächsischer Orts-Krankenkassen und die rege Betheiligung an derselben aus allen Theilen des Vaterlandes sowie der freudig zu be grüßende Umstand, daß als Vertreter der Aufsichts behörden der Herr Geheimrath Böttcher aus dem Ministerium des Innern und die Herren Stadträthe Geier-DreSden und Mietzsch-Zittau Theil nahmen, mag uns ein fernerer Beleg für unsere obige Be hauptung sein. Aus der reichhaltigen Tagesordnung wollen wir nur diejenigen Punkte erwähnen, die auch für die Weiterstehenden des Interesses nicht entbehren. Es hat sich u. A. als äußerst Wünschenswerth hcrausgestellt, daß derjenigen Kasse, welcher die Unter stützung im Krankheitsfälle obliegt, die Möglichkeit offen gelassen wird, die Kranken in ihre Heimath zu entlassen und der dortigen Orts-Krankenkasse mit der Gewährung von Arzt, Arznei und Krankengeld zu beauftragen, d. h. für Rechnung der verpflichteten Kasse. Der weitere Ausbau des in diesem Sinne bereits bestehenden Vertrages zwischen einem Theil der sächsischen Orts-Krankenkassen war Gegenstand eingehender Besprechung und geben wir uns der Hoffnung hin, daß die hier gegebenen Anregungen bei den diesem Cartell noch fernstehenden Kassen auf fruchtbaren Boden gefallen sein werden, um durch Vereinigung vieler Kräfte zur gegebenen Zeit Ein richtungen schaffen zu können, wie sie durch die ohne Beispiel dastehende Opferfreudigkeit einer Privatperson der Leipziger Kasse bereits zu Gute gekommen sind. Wir meinen hierunter die Errichtung von Reconva- leScentenanstalten, wie sie die Stadtgemeinde Berlin auf ihre Kosten auf den Gütern Heinersdorf und Blankenberg errichtet und wie sie der Leipziger Kasse durch den Ankauf, Einrichtung und Ueberlassung zweier Güter zu diesem Zweck durch Herrn vr. Schwab bereit» zur Verfügung stehen und von den Kranken gern aufgesucht werden. Daß ein Bedürfniß in dieser Beziehung vorliegt, documentirt schon die Thatsache, daß u. A. auch die rheinisch-westfälischen Kaffen neuer ding» Schritte gethan haben, Einrichtungen in diesem Sinne zu schaffen, und wenn man erwägt, daß in großen Städten den aus der ärztlichen Behandlung eben Entlassenen zur völligen Kräftigung und Stärkung, also Erhaltung ihrer Arbeitskraft, Gelegenheit in ausreichendem Maße selten, oder doch nicht ausgiebig, geboten werden können, — werden alle Bestrebungen nach diesem Ziele sicherlich nur freudig begrüßt werden können. Von erheblichem Interesse und weittragender Be deutung waren die Besprechungen über das Alters und Jnvaliditütsversicherungsgesetz. Dasselbe bestimmt im § 112, daß auch die Landescentralbehörde den Krankenkassen (Orts-, Betriebs-, Bau-, Jnnungs- und Knappschaftskassen,) die Einziehung der Beiträge, Entwerthung der Marken rc. übertragen werden kann. Herr G.-R. Böttcher nahm Veranlassung, sich über diesen Punkt zu äußern und führte aus, daß es dem Ministerium erwünscht sei, hierüber die Ansichten der Kassen zu hören. Die Versammlung beschloß, sich mit der Uebertragung der Einziehung der Beiträge rc. für alle Versicherungspflichtigen auf die OrtS- Krankcnkassen einverstanden zu erklären in der Er wartung, daß die obligatorische Meldepflicht einge führt werde. Diesem Beschlüsse beizutreten, bezw. hierfür auch bei den nicht vertretenen Kassen zu wirken, kann aus den weiter kurz erwähnten Gründen nur einpfohlen werden. Berücksichtigt man zunächst den Umstand, daß die den Kassen entstehenden Kosten in Form eines Prozentsatzes von den zur Einhcbung kommenden Beiträgen gedeckt werden und ferner die Thatsache, daß den Arbeitgebern durch die Centralisirnug der Meldepflicht und Erhebung der Beiträge sicherlich ganz erhebliche Arbeit und große Verantwortlichkeit erspart werden, wird ferner in Erwägung gezogen, daß die Orts-Krankenkassen die berufenen Träger der Krankenversicherung sind und deshalb der Wunsch, im Interesse aller Betheiligten eine möglichst enge Verbindung der Orts-Krankenkassen mit der Ver sicherungsanstalt nur gebilligt werden kann — so wird man sich der Ueberzeugnng nicht verschließen können, daß den hier zu Tage getretenen Bestreb ungen Berechtigung und Beachtung nicht versagt werden kann. Wir können unsere Betrachtungen nicht schließen ohne nocb zu bemerken, daß die nächste Conferenz im Mai k. I. in Leipzig stattfindet und daß die OrtS- Krankenkassen Dresden und Leipzig bereit sind, sowohl Beitrittserklärungen zum Cartellvertrage als auch Aeußerungen bezüglich der von dem Ministerium ge wünschten Punkte entgegen zu nehmen. Hagesgeschichle. — Deutschland. Se. Maj. der Kaiser hat folgende KabinetSordre an den Generalfeldmarschall Grafen Moltke gerichtet: Mein lieber General- feldmarschall! 50 Jahre sind verflossen seit den Tagen, an welchem Mein in Gott ruhender Urgroßvater Ihnen für Ihr rühmliches Verhalten in der Türkei den Or den pour le msrite verlieh. In wie gutem Andenken der Name des scharfblickenden und thätigen General- stabSoffiziereS von 1839 noch jetzt an dem Schauplatze seines ersten kriegerischen Wirken» steht, davon habe Ich Mich bei Meinem jüngsten Aufenthalte in dem fernen, an Interessantem reichen Lande zu Meiner Freude persönlich überzeugen können. Aber heute lassen Sie Mich vor Allem und immer aus's Neue der unsterblichen Verdienste gedenken, die es Ihnen seit jener Zeit um Ihr Vaterland zu erwerben ver gönnt Ivar. Den äußeren Ehren, mittelst deren Ihre Könige Ihrer Dankbarkeit für Ihre ruhmvolle Thaten Ausdruck gegeben haben, vermag Ich kaum eine neue Anerkennung hinzuzufügeu. Und doch liegt es Mir am Herzen, den heutigen seltenen Gedenktag nicht ohne eine solche vorübergehen zu lassen. In diesem Sinne verleihe Ich Ihnen beifolgend die Krone zu dem vor 50 Jahren erworbenen Ehrenzeichen, und zwar, als Beweis einer besonderen Zuneigung, in Brillanten. Mit Mir hofft die Armee und das Vaterland, daß Sie sich der neuverdienten Auszeich nung, so Gott will, noch lange in der bisherigen Frische und Rüstigkeit erfreuen mögen. Pleß, am 29. Rov. 1889. Ihr in tiefer Dankbarkeit treu ergebener König, gez. Wilhelm U." — Der „Köln. Ztg." wird aus Berlin gemeldet, daß die Nachricht, der russische Großfürst-Thron folger werde die Prinzessin Margarethe v on Preußen heirathen, sich in hohen Berliner Kreisen erhält. — Zu der Nachricht, daß in der nächsten Zeit die Ankunft des Fürsten Bismarck in Berlin be vorstehe, wird bemerkt: „Die Ankunft des leitenden Staatsmannes dürfte durch den Wunsch mit veran laßt sein, eine Verständigung über das Sozialisten gesetz hcrbeizuführen. Die noch immer obwaltende Unsicherheit der Aussichten in dieser Beziehung ist wesentlich durch die Unbekanntschast mit den end gültigen Entschließungen der Regierung dieser Frage gegenüber veranlaßt." — Schweiz. Die sozialreformerischen Maß nahmen Deutschlands finden immer weitere Nach ahmung. Jetzt hat der schweizerische BundeSrath den Antrag eingebracht, in die Bundesverfassung die Be stimmung aufzunehmen, daß der Bund befugt ist, auf dem Wege der Gesetzgebung die obligatorische Unfallversicherung einzurichten. Der Bundes rath soll im Weiteren ermächtigt sein, über die Kran kenversicherung Bestimmungen zu treffen und für sämmtliche Lohnarbeiter den Beitritt zu einem Kran- kenkassen-Verband für verbindlich zu erklären. — Rußland. In Petersburg herrschen Grippe und Influenza; auch ein Mitglied der kaiser lichen Familie soll befallen sein. Der Czar selbst befindet sich nicht wohl. Locale und sächsische Nachrichten. — Eibenstock, 2. Dezbr. Gestern wurde in dem benachbarten böhmischen Grenzorte Hirschenstand der au« Johanngeorgenstadt stammende ArbeitsmaunEdel- mann durch den hiesigen Gendarm Hrn. Fleischer festgenommen. Edelmann hatte nämlich am Sonn abend Vormittag von dem Droschkenbcsitzer Schreiber au« Zwickau in dem Dorfe Marienthal den Auftrag erhalten, während einer kurzen Zeit sein Pferd zu halten. Nachdem Schreiber auf die Straße zurücktrat, war Edelmann mit dem Pferde verschwunden. Derselbe ritt nun mit einem großen Umweg über Reichenbach der böhmischen Grenze zu, gelangte am Abend in Eibenstock an und stellte sein Pferd in Hotel „Stadt