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Amts- md Anzeigeblatt für den -WA- öchrk des Ämtsgeiichts Libcnßock sertionSpreiS: die kleinsp. 0Pf und dessen Umgebung. Abonnement viertelt, l M. 20 Pf. (incl. Jllustr. Unterhaltbl.) in der Expedition, bei unfern Bo ten, sowie bei allen ReichS- Postanstalten. 84. Verantwortlicher Redactcur: E. Hannebohn in Eibenstock. 36. Jahrgang. Donnerstag, den 18. Juli 188S. Arettag, den 19. Juki 1889, von Dorrn. ' ,11 Mr an, im Amtsgerichtsgebäude zu Eibenstock. Schwarzenberg, am 15. Juli 1889. Königliche Amlshauptmannschost. Frhr. v. Wtrstng. E. Das Gefechtsschießen des 9. Infanterie-Regi ments Nr. 133 bctr. Am 29., 30. und 31. Juli e., jedesmal von früh ^9 bis Nachmittags 2 Uhr findet in dem Gelände zwischen Zschorlau und Burkhardtsgrün in der Richtung von Nordwest nach Südost nach dem Steinberge zu Gefechtsschießen des 9. Infanterie-Regiments Nr. 133 statt. Auf die Dauer des Schießens und zwar schon eine Stunde vor Beginn desselben werden die, die Schußbahn kreuzenden Verkehrswege, nämlich 1) die fiskalische Schneeberg-Eibenstock-Carlsbaderstraße an den Abgangs punkten der Communicationswcge von Burkhardtsgrün nach Albernau, von Zschorlau nach Neidhardtsthal und von Zschorlau nach Hundshübel, 2) der Burkhardtsgrüu-Albernaucr Communicationswcg an den östlich sten Häusern von Burkhardtsgrün und den westlichsten Häusern von Albernau, sowie 3) der Zschorlau-Neidhardtsthaler Communicationsweg an der Kreuzung mit dem bei Station 6,s auf die fiscalische Straße treffenden Ver bindungswege, durch Militär-Wachtposten für jeden Verkehr innerhalb des Schußbereichs gesperrt. Das Publikum, insbesondere die Einwohner und Grundstücksbesitzer von Zschorlau, Burkhardtsgrün und Albernau werden gewarnt, sich während der Zeit des Gefechtsschießens dem Schußbereiche zu nähern. Im klebrigen ist den Weisungen der aufgestellten Wachtposten nachzugehen. Schwarzenberg, am 15. Juli 1889. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. v. Wirsing. St. Freiwillige GrmdWsvcrsteigermig. Auf Antrag der Erbe» des Schuhmachcrmeisters Friedrich August Lip- pold hier sollen die zu dem Nachlasse desselben gehörigen Grundstücke, sämmt- lich in hiesiger Flur gelegen, nämlich: s. das Feld- und Wiesengrundstück Fol. 476 des Grundbuches, bestehend aus den Parzellen Nr. 155 und 156 des Flurbuchs Abth. 6 auf 390 M. gewürdert, d. das Feld- und Wiescngrundstück Fol. 435 des Grundbuchs, aus den Parzellen Nr. 79 und 80 desselben Flurbuchs bestehend und auf 2160 M. gewürdert, c. das aus der Parzelle Nr. 81 desselben Flurbuchs bestehende und auf Fol. 436 des Grundbuchs eingetragene, auf 750 M. gewürderte Feld grundstück, ä. die auf 1060 M. geschätzte Wiesenparzelle Nr. 135 desselben Flur buchs und Fol. 464 des Grundbuches, e. das aus den Pckrzellen Nr. 1085 und 1086 desselben Flurbuchs be stehende auf 1320 M. geschätzte Feld- und Wiesengrundstück Fol. 832 des Grundbuches, k. das Grundstück Fol. 445 des Grundbuches, bestehend aus der auf 400 M. gewürderten Scheune Nr. 320 des Brandversichcrungsca- tasters und aus der auf 790 M. gewürderten Feldparzelle Nr. 94 desselben Flurbuchs, 8- das auf 784 M. geschätzte Baurecht an der auf fremdem Grund und Boden Nr. 1916 des Flurbuchs Abth. ö stehenden Scheune Nr. 2271! des BrandversicherungScatasters und Fol. 1000 des Grundbuchs, von dem unterzeichneten Amtsgerichte öffentlich versteigert werden. Die Grundstücke werden zunächst einzeln, hierauf aber nach Befinden auch zusammen ausgeboten werden. / Termin zur Versteigerung wird auf Dienstag, den 23. Juli 188S, Vormittags 9 Uhr anberaumt, Erstehungslustige werden veranlaßt, zum Termine an hiesiger AmtS- stclle sich einzufinden. Die Versteigerungsbedingungen können bereits vor dem Termine hier ein gesehen werden. Eibenstock, am 21. Juni 1889. Das Königliche Amtsgericht. Pesch»-. H. Bekanlltmachun g. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung der Köiiigl. Oberforstmeistcrei Eibenstock vom 13. Juli dieses Jahres wird hiermit das Einsammeln von Preißel- beeren auf dem Auersberger Staatsforstreviere vor dem 1. August 1889 verboten. Mit 3 Mk. wird bestraft, wer gegen dieses Verbot handelt. Königliche Polizeivcmaltimg des Aucrsbcrger Stacits- sorstrcviercs zu Eibenstock, am 16. Juli 1889. Glaset. Holz-Versteigerung auf Bockauer Staatsforstrevier. Im sätet zum Rathsteller in Aue kommen Dienstag, den 23. Juli 1889, von Vormittags 9 Uhr an die in den Forstorten: Bockauer Filz, Kirmismoos, Stinkenbach, lange Sohle und dürrer Berg aufbcreitctcn unv zwar: 569 Stück weiche Klötzer von 13—15 2626 16-22 1203 23-29 293 ,, ,, ,, 30-36 45 ,, 37-53 184 wandelbare „ 23-63 459 ,, weiche „ 8-12 1851 ee es ,, 13-15 599 ,, ,, 16-22 209 „ ,, 23-29 72 30—42 29 wandelbare „ ,, 23-35 17 ,, buchene „ 22-54 3421 weiche Stangenklötzer 8—12 3238 „ Derbstangen 10—15 Ctm. Oberst., 3,5 M. l., 4,« M. l.. t auf den I Schlägen in 'den Abheil ungen: 17, 18, 22, 33, sowie im Ein- ' zelnen in den Abheil ungen: 6,10, 12, 16, 17, i31, 32, 33 und 35, „ 3,o b.4,a M. l. . 4,° M. l., Unterstärke, sowie in der Meichsuer schen Restauration in Bockau Mittwoch, den 24. Juli 1889, von Vormittags 9 Uhr an die in den obengenannten Forstorten und Abtheilungen aufbereiteten als 3 Raummeter harte Brennscheite, 108 „ weiche dergleichen, 356 , , Brennknüppel, 5 „ harte Neste, 732 „ weiche dergleichen, 432 , „ Stöcke einzeln und partienweise gegen sosortige Bezahlung in kastenmäßigen Münzsorten, sowie unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu gebenden Bedingungen an die Meistbietenden zur Versteigerung. >ircditübcrschrcitu,igcn find unzulässig. , Holzkausgelder können an beiden Tagen von Vormittags '/,9 Uhr an be richtigt werden. Auskunft ertheilk der unterzeichnete Oberförster. Königliche Forstrevicrverumltung Bockau und Königliches Forstrentamt Eibenstock, Richter. am 15. Juli 1889. W-lstramm. Bekanntmachung. Auf Anordnung des Königlichen Finanz-Ministeriums wird hiermit bekannt gemacht, daß das Betreten der Staatswaldungen des hiesigen ForstbezirkeS behufs des Einsammelns von Preißelbceren vor dem 1. August verboten ist. Da diese Beschränkung der wohlgemeinten Absicht entspringt, dem Einsammeln unreifer Preißelbceren vorzubeugen und daher lediglich im Interesse des Publikums erfolgt, so darf von der Einsicht der Bevölkerung erwartet wer den, daß sie sich der getroffenen Bestimmung bereitwillig fügt und den ausüben den Beamten keine Schwierigkeiten bereiten werde. Königliche Obersorstmeisterei Eibenstock, am 13. Juli 1889. ' I. V.: Glaset.